
Der Rest hast du ja schon geschrieben.
Soll er doch mal endlich was unternehmen! Andere haben das auch gemacht.
Er postet ja weiterhin Bilder ohne Wasserzeichen. Braucht man sich auch nicht zu wundern.
Das übliche halt, man habe die Fotos von Partnern. Was auch immer das für Partner sind.GMD hat geschrieben:Hast du sie schon damit konfrontiert und was war die Reaktion?
Denke da hat irgend ein Praktikant die Bilder im WWW zusammengesucht.Komischerweise hat man nichtmal die schönen Fotos genommen sondern irgend welche![]()
Das zeigt leider nachwievor die schwächen im Tourismus in der Zentralschweiz. Man möchte möglichst professionell wirken, macht auch einen Professionell wirkenden Auftritt, mit Copyright, QS und Rechtsmittelbelehrung und scheitert dann an den Kleinigkeiten indem man versucht die Kosten zu drücken und Material einkauft. Derjenige lacht sich doch ins Fäustchen, verkaufe eine Webseite mit Massenweise Bildmaterial, was ich an Fotos nicht habe, such ich mir einfach im Netz zusammen und füge es ein, Entweder merkt es keine, oder wenn dann erst wenn es nichtmehr mein Problem ist.Pilatus hat geschrieben:Naja, selbst dann... wenn sie die Webseite irgendwo gekauft haben, können sie sich das Geld ja von dort zurück holen. Aber schlussendlich ist das ganze unter deren Namen veröffentlicht worden...
Da nimmt ja die Geschichte um den Bilderklau eine ganz neue Dimensionen an.Derjenige von Wolfenschiessen hat Geld kassiert, dafür, dass er alle Bähnli abklappert und fotografiert. Stattdessen hat er in 10min rasch alle Bilder aus meinem Fotoalbum gespeichert und an den Tourismusverein verkauft. Aufwand und Ertrag ideal.
Das Problem liegt im unterschiedlichen Urheberrecht der Schweiz begründet denn dort müssen die Bilder einem, frei formuliert gewissen "künstlerischen Einzigartigkeitsanspruch" genügen um unter das Urheberrecht zu fallen und so besteht aufgrund der Ermessenseinstufung auch durchaus das Risiko, vor Gericht abzublitzen und auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben wenn der Richter die Schutzwürdigkeit nicht akzeptierte.Rüganer hat geschrieben:Gibt es in der Schweiz keine Rechtsanwälte ? Oder ne Staatsanwaltschaft ?
Irgendwann ist der Rubikon überschritten
Ist aber wenigstens ehrlicher als der Fotowettbewerbsteilnehmer weil er das Bild "nur" verlinkt hat und dadurch zumindest deutlich zeigt das das Bild nicht von ihm ist. Außerdem würd ich das nach schweizer Kriterien auch nicht als schutzwürdig einstufen; jenes des Wettbewerbes hingegen eindeutig schon.ATV hat geschrieben:Der hier hat sich nichtmal die Mühe gemacht das Wasserzeichen zu löschen:
http://www.schneesport-rorschach.ch/201 ... cht-statt/
Die eBay Maske lässt solche Verletzungen nicht als Meldung zu (geht nur, wenn Bilder aus einem eBay Angebot kopiert wurden). Deshalb werde ich es telefonisch machen.TPD hat geschrieben:Interessante Artikelbeschreibung :? :lol:
In diesem Fall würde der Verkäufer den Interessenten einen gewaltigen Bären aufbinden. Hast Du es ebay schon gemeldet ?
Sehe ich genauso und nach meiner Kenntnis ist ebay auch von etlichen Markenherstellern belangt worden, weil dort Fakes angeboten wurden. Da gibt es auch ein Portal dafür - man muß sich aber offensichtlich anmelden: http://pages.ebay.de/vero/index.html . Ansonsten müßte man etwas intensiver recherchieren oder einen Fachanwalt zu Rate ziehen.Petz hat geschrieben:Wobei sich in dem Zusammenhang für mich auch die konkrete Frage stellt ob Ebay trotz deren Kundendienstinfo als Plattform nicht auch dafür verantwortlich gemacht werden kann;
Wenn der Film so auf dem Markt ist, kann er doch auch angeboten werden?3303 hat geschrieben:... denn der Film ist tatsächlich derzeit so zu bekommen, wie dort geschrieben wird.