Re: Lockdown als „Katastrophe“ für Tourismus
Verfasst: 28.11.2021 - 12:03
Klar… oder wir impfen halt, bevor wir alles abfackeln?
Skigebiete, Seilbahnen und mehr
https://test.alpinforum.com/forum/
Quelle:2G-plus-Regel in Bayern: Seilbahnen zittern um Skisaison
In Bayern gilt auch für Seilbahnen die 2G-plus-Regel – geimpft oder genesen und zusätzlicher Corona-Test.
Die Tourismusbranche reagiert entsetzt und fordert die Rückkehr zu 2G.
Andernfalls sei unklar, ob es eine Skisaison geben könne.
Der Bezirk Schwaz ist deutlich größer als nur das Zillertal. Und entgegen landläufiger Meinung steht das Autokennzeichen SZ auch nicht für 's Zillertal.. Neben Touristikern hat es dort auch ziemlich viele Arbeiter, Angestellte und Unternehmer.Werna76 hat geschrieben: 27.11.2021 - 13:19 Im letzten Winter gab es in Österreich große Aufregung darüber, dass der vermutlich bekannteste österr. Winzer mit seinen Zillertaler Hoteliersfreunden in Südafrika war und dann trotz Einreise/Flugverbot wieder zurück nach Österreich gekommen sind und so die Sperre des gesamten Zillertals verursacht haben.
Ein Jahr vergeht…
und ratet mal welche Gruppe jetzt gerade wieder in Südafrika ist, schauma mal ob sie dazugelernt haben oder wieder mit Privatjet heimfliegen.
Vorsicht, der Admin hat im Gegensatz zu vor ein paar Tagen keine Lust auf DiskussionF. Feser hat geschrieben: 28.11.2021 - 12:22 Freundliche Erinnerung vom Bademeister an dieser Stelle:
Lockdown - Katastrophe - Tourismus
Danke.
Süddeutsche gelesen? --> https://www.sueddeutsche.de/politik/oes ... -1.5474383F. Feser hat geschrieben: 28.11.2021 - 12:22 Freundliche Erinnerung vom Bademeister an dieser Stelle:
Es gibt zwar Erläuterungen im Netz wie diese hierReferendum gegen Corona-Regel
Hochrechnung zu Volksabstimmung: Mehrheit in der Schweiz sagt Ja zu 3G-Regel
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https://www.google.com/amp/s/www.merkur ... 6.amp.html
Das übliche:christopher91 hat geschrieben: 28.11.2021 - 17:21 https://liveblog.tt.com/414/coronavirus ... ive-angste
Schallenberg hofft auf eine Skisaison mit 2G, weiß aber wohl schon, dass Deutschland einen Lockdown macht?!
Nur das blöde ist dieses mal, das nach dem neuen "COVID-Gesetz" Die Länder selbstständig entschieden sollen. Eine grobe Zusammenfassung:Coronavariante Omikron
Söder will »das ganze Land noch stärker herunterfahren«
Der künftige Kanzler Olaf Scholz schließt nichts aus, Markus Söder fordert Lockdowns für stark betroffene Regionen, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appelliert an die Vernunft: So reagiert die Politik auf Omikron.
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https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 69ac1ef281
es ist eben nicht einfach, keinen Schuldigen mehr zu haben......
Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.
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https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... tz-1982318
Vielleicht meint er damit Bayern und Sachsen und evtl Baden-Württemberg. Wobei theoretisch für Geimpfte trotz Lockdown Urlaub möglich sein müsste, außer das jeweilige Land ist als Virusvariantengebiet eingestuft oder?christopher91 hat geschrieben: 28.11.2021 - 17:21 https://liveblog.tt.com/414/coronavirus ... ive-angste
Schallenberg hofft auf eine Skisaison mit 2G, weiß aber wohl schon, dass Deutschland einen Lockdown macht?!
Das wird dann wohl darauf hinauslaufen, dass man mit anderen Maßnahmen den Betrieb so weit erschwert, dass man freiwillig zusperrt. Söder macht es mit den Skigebieten ja vor.Neandertaler hat geschrieben: 28.11.2021 - 17:34es ist eben nicht einfach, keinen Schuldigen mehr zu haben......
Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.
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https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... tz-1982318
Und selbst dann ist der Urlaub noch möglich. Man muss halt nach der Rückkehr in Quarantäne.xX_Kilian01_Xx hat geschrieben: 28.11.2021 - 18:36Vielleicht meint er damit Bayern und Sachsen und evtl Baden-Württemberg. Wobei theoretisch für Geimpfte trotz Lockdown Urlaub möglich sein müsste, außer das jeweilige Land ist als Virusvariantengebiet eingestuft oder?christopher91 hat geschrieben: 28.11.2021 - 17:21 https://liveblog.tt.com/414/coronavirus ... ive-angste
Schallenberg hofft auf eine Skisaison mit 2G, weiß aber wohl schon, dass Deutschland einen Lockdown macht?!
Ich denke eher andersherum: Kommt aus Lockdown und Quarantäne-Flecht für alle in D, werden Sie das Bebergungsverbot streichen - es ist dann ja nicht mehr notwendig, da eh keine Gäste kommen und somit die Hotels großteils freiwillig zusperren werden.tauernjunkie hat geschrieben: 28.11.2021 - 18:43 Die Bundesregierung in Ö hat ja mehrmals gesagt, dass sie" die Lage in Deutschland beobachtet", heißt wohl so viel: Ist D zur Gänze oder nur in weiten Teilen im Lockdown, rechnet man nicht mit Urlaubsgästen und belässt das Beherbergungsverbot.
Damit hast Du natürich recht, aber nach der Logik hätte Köstinger im September nie sagen dürfen, dass eine Wintersaison nur dann möglich sei, wenn Ö nicht als Risikogebiet eingestuft wird.jens.f hat geschrieben: 28.11.2021 - 18:57Ich denke eher andersherum: Kommt aus Lockdown und Quarantäne-Flecht für alle in D, werden Sie das Bebergungsverbot streichen - es ist dann ja nicht mehr notwendig, da eh keine Gäste kommen und somit die Hotels großteils freiwillig zusperren werden.tauernjunkie hat geschrieben: 28.11.2021 - 18:43 Die Bundesregierung in Ö hat ja mehrmals gesagt, dass sie" die Lage in Deutschland beobachtet", heißt wohl so viel: Ist D zur Gänze oder nur in weiten Teilen im Lockdown, rechnet man nicht mit Urlaubsgästen und belässt das Beherbergungsverbot.
Das sparrt dann auch rechtliche Auseinandersetzungen und Entschädigungszahlungen.
Nur, wenn D keine weitere Maßnahmen ergreift, macht ein Beherbungsverbot Sinn, um zu viele Touristen zu vermeiden
Ist sowieso unverständlich, klar machen Deutsche den Großteil der Gäste aus, aber es gibt auch noch andere Länder aus denen die Leute zum Skifahren kommen möchten.tauernjunkie hat geschrieben: 28.11.2021 - 19:10Damit hast Du natürich recht, aber nach der Logik hätte Köstinger im September nie sagen dürfen, dass eine Wintersaison nur dann möglich sei, wenn Ö nicht als Risikogebiet eingestuft wird.jens.f hat geschrieben: 28.11.2021 - 18:57Ich denke eher andersherum: Kommt aus Lockdown und Quarantäne-Flecht für alle in D, werden Sie das Bebergungsverbot streichen - es ist dann ja nicht mehr notwendig, da eh keine Gäste kommen und somit die Hotels großteils freiwillig zusperren werden.tauernjunkie hat geschrieben: 28.11.2021 - 18:43 Die Bundesregierung in Ö hat ja mehrmals gesagt, dass sie" die Lage in Deutschland beobachtet", heißt wohl so viel: Ist D zur Gänze oder nur in weiten Teilen im Lockdown, rechnet man nicht mit Urlaubsgästen und belässt das Beherbergungsverbot.
Das sparrt dann auch rechtliche Auseinandersetzungen und Entschädigungszahlungen.
Nur, wenn D keine weitere Maßnahmen ergreift, macht ein Beherbungsverbot Sinn, um zu viele Touristen zu vermeiden
https://www.tt.com/artikel/30800900/tou ... ison-geben
Wenn man Hochrisikogebiet ist, muss man diese (weniger) Gäste, die kommen würden, ja nicht auch noch aussperren. Genau das war aber die Praxis in 20/21, die man 21/22 frei nach dem Motto "alles oder nichts" fortsetzt.
Es gibt in der Politik und auch hier im Forum etliche Leute wo schon länger fordern dass ein Grossteil der Skigebiete nie mehr öffnen sollen, das war auch schon vor Corona so. Corona ist für diese Leute nur der momentan anscheinend schnellste Weg zum Ziel und wenn sie von einem Grossteil der Skigebiete sprechen meinen sie eigentlich "alle" sind aber schlicht zu feige dies auszusprechen. Die wollen gar nicht mehr aus ihrer Ideologie vom ewigen LD raus bis definitiv alles zerstört ist und es Millionen Arbeitslose hat.Wenn so weiter geht, ich bin neugierig wie viele kleine Skigebiete offen werden zb in der 2XXX Saison und wenn Covid kein Problem wird...
Jetzt erklär mal. Ich verstehe da nämlich gar nichts.
Bereits im März 2019 erwähnte ich jeweils landesweite repräsentative Testkampagnen, damit man überhaupt weiss was wirklich vorgeht.
Ein wichtiger Markt sind auch die Österreicher selbst, grad die Niederösterreicher. Da haut das Beherbergungsverbot natürlich auch rein.xX_Kilian01_Xx hat geschrieben: 28.11.2021 - 19:47 Ist sowieso unverständlich, klar machen Deutsche den Großteil der Gäste aus, aber es gibt auch noch andere Länder aus denen die Leute zum Skifahren kommen möchten.
Eine Wintersaison wird es in Ö erstmal nicht geben und da schiebt er dann noch nach, an uns liegt es nicht, schuld ist die Situation in Deutschland.Schallenberg äußerte zugleich die Hoffnung, mit der 2G-Regel die Skisaison zu retten. "Wir müssen aber auch schauen, was in den Nachbarländern geschieht. Deutschland startet einen Lockdown", erklärte Schallenberg.
Google ist eine private Firma und YT eine private Plattform, wie das Forum hier. Google hat das Hausrecht, kann entscheiden was dort passiert.Lagorce hat geschrieben: 28.11.2021 - 20:04 Und hier noch was zur Meinungsfreiheit:
Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/9891785
YouTube doesn't allow content that spreads medical misinformation that contradicts local health authorities’ (LHA) or the World Health Organization’s (WHO) medical information about COVID-19.
Dazu gibt es einen sehr breiten, von deinem Statement abweichenden wissenschaftlichen Konsens, so dass man durchaus von Fakten sprechen kann, die wie folgt aussehen:Lagorce hat geschrieben: 28.11.2021 - 20:04 Bzgl. Impfungen ist es schwierig, an wirklich formale sachlich interpretierbare Daten zu kommen. Je nach Lager beeinflussen Pro sowie Kontra Standpunkte die Dasrtellungen derart, dass eine objektive Analyse zurzeit kaum möglich ist.
Alleinig steht fest, dass man nicht weiss, ob langfristige Nebeneffekte auftreten werden oder nicht, aus rein physikalischen Gründen kann man sich dazu noch nicht äussern. Behaupte dabei nicht, dass es langfristig Probleme geben wird oder nicht, die Zukunft diesbezüglich kann niemand voraussehen, auch nicht der beste Wissenschaft(l)er.
Quelle:Noch immer wollen sich manche aus Angst vor Spätfolgen nicht gegen Corona impfen lassen. Doch Experten sagen: Bei Impfungen sind generell keine Langzeit-Nebenwirkungen bekannt.
[…]
Wenn von Langzeitfolgen gesprochen wird, sind bei Impfstoffen also keine Nebenwirkungen gemeint, die erst lange nach einer Impfung auftreten, sondern sehr seltene Nebenwirkungen, die erst nach längerem und häufiger Anwendung eines Impfstoffs entdeckt werden
Das ist weitaus komplizierter. YouTube muss die Löschung begründen. Das tut es mit dem Satz da oben aber nicht (also nicht nur hier nicht, sondern nie) und dann erlassen Gerichte auch mal einstweilige Verfügungen gegen YouTube.br403 hat geschrieben: 28.11.2021 - 20:39Google ist eine private Firma und YT eine private Plattform, wie das Forum hier. Google hat das Hausrecht, kann entscheiden was dort passiert.Lagorce hat geschrieben: 28.11.2021 - 20:04 Und hier noch was zur Meinungsfreiheit:
Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/9891785
YouTube doesn't allow content that spreads medical misinformation that contradicts local health authorities’ (LHA) or the World Health Organization’s (WHO) medical information about COVID-19.
https://openjur.de/u/2363379.htmlHierzu war sie nicht berechtigt. Der Antragstellerin wurde schon nicht mitgeteilt, welche Passage des Videos gegen die Richtlinien verstoßen soll, so dass auch der Kammer eine entsprechende Überprüfung nicht möglich war. Damit ist nicht ersichtlich, dass - worauf sich die Antragsgegnerin ausweislich einer entsprechenden Mitteilung an die Antragstellerin alleine beruft - die Antragstellerin gegen die Richtlinien der Antragsgegnerin zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen würde. Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation dürfte eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage durch die Antragsgegnerin zulässig sein. Dies gilt hingegen nicht für längere Videos (wie das vorliegende mit einer Länge von etwa 26 Minuten), die auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten.