Weiters habe ich das gefunden:Die FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer undSnowboarder. Sie gelten weltweit und nicht nur auf Skipisten und sollen – einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar – Unfälle und gegenseitiges Gefährden vermeiden. Der oberste Grundsatz der FIS-Regeln lautet „Rücksicht“.
Quelle:Die WeltZentrale Falle für die Unfallverursacher ist die Regel Nummer zehn des Internationalen Skiverbandes (FIS). Danach sind alle Unfallbeteiligten, einschließlich möglicher Zeugen, unbedingt verpflichtet, nach jeder Kollision ihre Daten auszutauschen. Für die Beurteilung der Schuldfrage ist es ebenso unerlässlich, dass der Unfall bei der zuständigen Polizeistelle gemeldet wird. "Die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, denn sie werden auch von den Gerichten einhellig als Maßstab zur Beurteilung eines Unfallgeschehens herangezogen",
Quelle:haufe.deSpätestens seit einem Urteil des OLG Hamm ist klar, dass die von vielen Skifahrern regelmäßig missachteten oder auch völlig unbekannten Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend sind.
Die FIS-Regeln gelten als international anerkannt. Sie sind weder in Straf,Verkehrs oder Zivilgesetzen verankert, unterliegen auch nicht dem Gewohnheitsrecht.Können (nicht müssen!!) aber sehr wohl vom Richter als Rechtsmaßstab zur Beurteilung der Schuldfrage herangezogen werden.
Wenn ich also wegfahre begehe ich nicht die Straftat der Unfallflucht (§142 StGb), da es sich hierbei rechtlich nur um ein Verkehrsdelikt handelt ist dies also unerheblich.Da aber für "Flucht" auch eine Straftat vorausgegangen sein muss (in diesem Fall liegt der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung nahe) welche auf jedenfall geahndet werden muss, kann natürlich bei einem entsprechenden Prozess einem aufjedenfall vorgeworfen werden, sich unrechtmäßig vom Ort des Geschehens entfernt zu haben (Hier kommt der Rechtsmaßstab ins Spiel) und diese Tatsache bei einer Verurteilung zusätzlich ins Gewicht fallen.
Eine alleinige Verurteilung wegen "Unfallflucht" ist also wahrscheinlich nicht möglich, wohl aber dass Schadenersatzansprüche höher ausfallen können als wenn man sich an die FIS-Regeln hält.In jedem Fall liegt bei Flucht als unmittelbar beteiligter eine unterlassene Hilfeleistung vor.
Ich will jetzt nicht behaupten, dass meine Argumentation die (einzig) richtige ist, schließlich hab ich kein Jura studiert, aber für mich klingt das schlüssig.Ich hoffe ihr könnt meine Gedankengänge auch nachvollziehen.