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Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 08.02.2015 - 22:11
von whiteout
Auf Wikipedia heißt es:
Die FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer undSnowboarder. Sie gelten weltweit und nicht nur auf Skipisten und sollen – einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar – Unfälle und gegenseitiges Gefährden vermeiden. Der oberste Grundsatz der FIS-Regeln lautet „Rücksicht“.
Weiters habe ich das gefunden:
Zentrale Falle für die Unfallverursacher ist die Regel Nummer zehn des Internationalen Skiverbandes (FIS). Danach sind alle Unfallbeteiligten, einschließlich möglicher Zeugen, unbedingt verpflichtet, nach jeder Kollision ihre Daten auszutauschen. Für die Beurteilung der Schuldfrage ist es ebenso unerlässlich, dass der Unfall bei der zuständigen Polizeistelle gemeldet wird. "Die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, denn sie werden auch von den Gerichten einhellig als Maßstab zur Beurteilung eines Unfallgeschehens herangezogen",
Quelle:Die Welt
Spätestens seit einem Urteil des OLG Hamm ist klar, dass die von vielen Skifahrern regelmäßig missachteten oder auch völlig unbekannten Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend sind.
Quelle:haufe.de
Die FIS-Regeln gelten als international anerkannt. Sie sind weder in Straf,Verkehrs oder Zivilgesetzen verankert, unterliegen auch nicht dem Gewohnheitsrecht.Können (nicht müssen!!) aber sehr wohl vom Richter als Rechtsmaßstab zur Beurteilung der Schuldfrage herangezogen werden.
Wenn ich also wegfahre begehe ich nicht die Straftat der Unfallflucht (§142 StGb), da es sich hierbei rechtlich nur um ein Verkehrsdelikt handelt ist dies also unerheblich.Da aber für "Flucht" auch eine Straftat vorausgegangen sein muss (in diesem Fall liegt der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung nahe) welche auf jedenfall geahndet werden muss, kann natürlich bei einem entsprechenden Prozess einem aufjedenfall vorgeworfen werden, sich unrechtmäßig vom Ort des Geschehens entfernt zu haben (Hier kommt der Rechtsmaßstab ins Spiel) und diese Tatsache bei einer Verurteilung zusätzlich ins Gewicht fallen.
Eine alleinige Verurteilung wegen "Unfallflucht" ist also wahrscheinlich nicht möglich, wohl aber dass Schadenersatzansprüche höher ausfallen können als wenn man sich an die FIS-Regeln hält.In jedem Fall liegt bei Flucht als unmittelbar beteiligter eine unterlassene Hilfeleistung vor.
Ich will jetzt nicht behaupten, dass meine Argumentation die (einzig) richtige ist, schließlich hab ich kein Jura studiert, aber für mich klingt das schlüssig.Ich hoffe ihr könnt meine Gedankengänge auch nachvollziehen.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 01:16
von paso
..
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 01:40
von j-d-s
whiteout hat geschrieben:Auf Wikipedia heißt es:
Die FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer undSnowboarder. Sie gelten weltweit und nicht nur auf Skipisten und sollen – einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar – Unfälle und gegenseitiges Gefährden vermeiden. Der oberste Grundsatz der FIS-Regeln lautet „Rücksicht“.
Weiters habe ich das gefunden:
Zentrale Falle für die Unfallverursacher ist die Regel Nummer zehn des Internationalen Skiverbandes (FIS). Danach sind alle Unfallbeteiligten, einschließlich möglicher Zeugen, unbedingt verpflichtet, nach jeder Kollision ihre Daten auszutauschen. Für die Beurteilung der Schuldfrage ist es ebenso unerlässlich, dass der Unfall bei der zuständigen Polizeistelle gemeldet wird. "Die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, denn sie werden auch von den Gerichten einhellig als Maßstab zur Beurteilung eines Unfallgeschehens herangezogen",
Quelle:Die Welt
Spätestens seit einem Urteil des OLG Hamm ist klar, dass die von vielen Skifahrern regelmäßig missachteten oder auch völlig unbekannten Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend sind.
Quelle:haufe.de
Die FIS-Regeln gelten als international anerkannt. Sie sind weder in Straf,Verkehrs oder Zivilgesetzen verankert, unterliegen auch nicht dem Gewohnheitsrecht.Können (nicht müssen!!) aber sehr wohl vom Richter als Rechtsmaßstab zur Beurteilung der Schuldfrage herangezogen werden.
Wenn ich also wegfahre begehe ich nicht die Straftat der Unfallflucht (§142 StGb), da es sich hierbei rechtlich nur um ein Verkehrsdelikt handelt ist dies also unerheblich.Da aber für "Flucht" auch eine Straftat vorausgegangen sein muss (in diesem Fall liegt der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung nahe) welche auf jedenfall geahndet werden muss, kann natürlich bei einem entsprechenden Prozess einem aufjedenfall vorgeworfen werden, sich unrechtmäßig vom Ort des Geschehens entfernt zu haben (Hier kommt der Rechtsmaßstab ins Spiel) und diese Tatsache bei einer Verurteilung zusätzlich ins Gewicht fallen.
Eine alleinige Verurteilung wegen "Unfallflucht" ist also wahrscheinlich nicht möglich, wohl aber dass Schadenersatzansprüche höher ausfallen können als wenn man sich an die FIS-Regeln hält.In jedem Fall liegt bei Flucht als unmittelbar beteiligter eine unterlassene Hilfeleistung vor.
Ich will jetzt nicht behaupten, dass meine Argumentation die (einzig) richtige ist, schließlich hab ich kein Jura studiert, aber für mich klingt das schlüssig.Ich hoffe ihr könnt meine Gedankengänge auch nachvollziehen.
Siehst du, die genannten Urteile sind alle Zivilverfahren, keine Strafverfahren. Und es ging übrigens in keinem davon um "Unfallflucht", denn selbst dadurch können Schadensersatzansprüche nicht erhöht werden, weil man nur Ansprüche für Schäden hat, die auch entstanden sind. Ein Schaden durch Kosten für die Ausforschung des Verantwortlichen ist zwar denkbar, aber der müsste dann auch dem Kläger entstanden sein (die Polizei ist in dem Sinne "kostenlos", aber die fahndet auch nur bei Straftaten). Übrigens muss es gar nicht mal zu einem Zivilverfahren kommen, wenn man sich mit dem Geschädigten auf eine bestimmte Zahlung einigt.
Strafrechtlich ist, wie du jetzt auch einsiehst, Unfallflucht nicht möglich. Fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung schon, aber das habe ich ja auch nie bestritten. Hierbei kommt es allerdings immer auf den Einzelfall an (bspw. ist die fahrlässige Körperverletzung Fall "Bügel zu früh hochgemacht" sehr viel fragwürdiger als im Fall "Raser kollidiert mit anderem Skifahrer", aber auch das kann sich schnell wieder ändern, wenn der Skifahrer bspw. direkt hinter einer Kuppe oder Kurve stand), bei unterlassener Hilfeleistung kommt es immer darauf an, ob bereits jemand hilft, ob man überhaupt bemerkt hat, dass jemand hilfebedürftig ist, welcher Aufwand für welche Art der Hilfe nötig wäre und was genau zumutbar wäre oder nicht. Da gibt es eine Vielzahl an Fragen, aber die FIS-Regeln spielen dabei, im Strafprozess, keine Rolle. In diesem Zusammenhang ist auch zu nennen, dass es bspw. denkbar ist, dass der Verursacher des Unfalls zwar hilft, aber seine Daten trotzdem nicht angibt, dann würde es strafrechtlich nur noch um fahrlässige Körperverletzung gehen. Für die Nichtangabe der Daten wird auch dann keine Strafe ausgesprochen - das wird sie nämlich nie bei Skiunfällen.
Unterm Strich ist also zu sagen: Strafrechtlich sind die FIS-Regeln nicht relevant (fahrlässige Körperverletzung hat eigene Voraussetzungen, die davon unabhängig sind, sich aber überschneiden können - Rücksichtsloses Verhalten wird ja von beidem untersagt). Zivilrechtlich sind Teile der FIS-Regeln relevant, aber Zivilrechtlich kann man sowieso jede Menge an Analogien und Gewohnheitsrecht anwenden, sogar Rechtsfortbildung betreiben, von daher ist es da nichts besonderes. Aber zivilrechtlich kann man eben auch nicht bestraft werden. Man kann zwar Geld zahlen müssen, aber das ist dann nur der Ausgleich für einen Schaden, den man verursacht hat. Aber selbst dieses Geld ist keine Strafe, denn man kann das nicht "absitzen" (was bei Geldstrafen möglich ist), es kann höchstens das Konto gepfändet werden oder der Gerichtsvollzieher klebt den Kuckuck auf deine Sachen. Das kann aber genausogut passieren, wenn man einen Kredit nicht zurückzahlen kann oder Rechnungen nicht bezahlt.
Und um auch das klarzustellen: Ich will hier nicht sagen, dass man sich Rücksichtslos verhalten darf. "Raser", die andere Leute umfahren, gehören bestraft (wegen fahrlässiger und ggf. sogar eventualvorsätzlicher Körperverletzung) und müssen die verursachten Kosten bezahlen. Aber die "Raser" haben eben auch das Recht, sich davor drücken zu wollen. Man bestraft den Dieb schließlich auch nicht dafür, dass er flüchtet und sich nicht bei der Polizei stellt.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 02:05
von jbb-thr
irgendwie taugt mir Petz` Argumentation pro einem Verhalten a`la gesundem Menschenverstand am Besten.
Der Rest (sry liebe de jure-Diskutanten) ist irgendwie ka**s und führt zu genau dem, was keiner mag; nämlich sich das Leben unnötig gegenseitig schwer zu machen.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 02:21
von j-d-s
Dem widerspreche ich doch gar nicht. Es geht mir nur darum, dass eben Beschuldigte auch Rechte haben und die Behauptung zu widerlegen, Unfallflucht gäbe es auch auf Skipisten. Die fahrlässige Körperverletzung bleibt ja in jedem Fall.
Und das alles ist eben nochmal von allen Zivilrechtlichen Gesichtspunkten unabhängig. Es ist bspw. denkbar, dass in den Bestimmungen der Skigebietsbetreiber bestimmtes Verhalten vorgesehen ist, sodass bei Nichteinhalten bspw. der Skipass entzogen werden kann (denn ihr geht ja mit dem Betreiber durch Skipasskauf einen Vertrag ein), neben den ganzen Schadensersatzforderungen.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 09:36
von 1970
j-d-s hat geschrieben:1970 hat geschrieben:j-d-s hat geschrieben:Und seit wann sind die bitteschön ein Gesetz? Und jetzt bitte nicht mit der zivilrechtlichen Haftung argumentieren, im Zivilrecht kann man jede Menge machen, auch Analogien und Rechtsfortbildung. Das hat gar nichts damit zu tun, ob jemand strafrechtlich für Unfallflucht belangt werden kann, was nur dann möglich ist, wenn dies im Gesetz so geregelt ist. Und das kennt die Unfallflucht eben ausschließlich im Straßenverkehr, das ist Fakt, auch wenn es euch nicht gefällt.
Du irrst Dich. Laut Alpinpolizei werden am Berg die gleichen Gesetze angewendet wie im Straßenverkehr.
Das Gesetz endet ja nicht am Berg.
Und die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, da sie laut der Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch & Partner, auch
bei Gericht zur Anwendung kommen.
Und wenn neben mir ein Kind, egal welchen Alters, neben mir am Sessellift sitzt und dann abstürzt, würde ich auf jeden Fall
zum Unfallort hinfahren und schauen wie es dem Kind geht. Auch wenn andere Personen sich schon um das Kind kümmern.
Dazu gehört, dass ich meine Daten an die Polizei weitergebe, da ich ja Zeuge bin. Alles andere ist für mich nur unbegreiflich.
Dann nenne mir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte.
Die Alpinpolizei ist genausowenig wie die normale Polizei ein Rechtsratgeber, zumal selbst die in dem TT-Artikel gesagt haben, dass man die Leute wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Körperverletzung verfolgt, aber nicht wegen Unfallflucht.
Und wegen der Anwendung von Regelungen, Richtlinien und ähnlichem (also bspw. StVO u. FIS-Regeln) muss ich dir wohl mal grundlegend erklären, was damit gemeint ist: Du darfst nicht Zivilrecht und Strafrecht verwechseln. Zivilrecht betrifft das Verhältnis zwischen Personen oder Unternehmen untereinander, also bzgl. Verträge, Verpflichtungen, Schuldverhältnisse wie bspw. Schadensersatz und Schmerzensgeld. Davon klar abzugrenzen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht geht es um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die der Staat verfolgt, wenn sie ein Bürger begangen hat. In Strafverfahren ist es immer der Staat gegen den Bürger, das ist auch der Grund warum man eine Anzeige nicht zurückziehen kann: Wenn du jemanden wegen einer Tötung anzeigst, wird der Staatsanwalt das verfolgen, egal was du machst. (Man kann höchstens einen Strafantrag zurückziehen, der aber mit der Anzeige an sich nichts zu tun hat.) Hier geht es um Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Geldbußen (-> letztere gibt es bei Ordnungswidrigkeiten).
Warum ist das wichtig? Weil für das Strafrecht sehr viel strengere Bedingungen gelten als für das Zivilrecht. Im Zivilprozess kann schließlich auch niemand eingesperrt werden. Im Strafprozess gibt es jede Menge Grundsätze wie das
Analogieverbot und den Grundsatz
nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz), die dafür sorgen, dass
nur genau die Handlungen bestraft werden können, die zum Tatzeitpunkt ausdrücklich mit einer Strafe belegt waren. Jegliche analoge Anwendung ist verboten, auch "faktische" Gesetze gibt es nicht, es gelten nur diejenigen Gesetze, die auch ordnungsgemäß verkündet wurden und gelten. Das heißt, wenn es keine Gesetzesbestimmung gibt, die Unfallflucht auch für Skipisten einführt, gibt es sie dort nicht. (In Bayern bspw. wurde das gemacht mit Art. 24 VI 4 LStVG, aber als Ordnungswidrigkeit und nicht Straftat nach §142 StGB.)
Beim Zivilrecht hingegen, wenn es um Schadensersatz (ggü. der Versicherung für die Behandlungskosten bspw.) oder Schmerzensgeld geht, kann man das alles machen. Hier kann man die FIS-Regeln anwenden und die StVO analog. Aber man kann eben auch nur eine Zahlung des Verursachers an die Geschädigten erwirken, keine Strafen verhängen.
In Österreich ist Unfallflucht auf Skipisten eine Straftat und wird auch strafrechtlich verfolgt. In Deutschland ist das anders.(Außnahme Bayern).
Und dem besagten Fall liegt nun einmal der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung mit Unfallflucht vor. Daher wurden Sie auch von der Polizei gesucht.
Mir ging es aber nicht um die Strafe sondern um das menschliche Verhalten der beiden. Und das ist mehr als verwerflich.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 09:44
von 1970
Schusseligkite hat geschrieben:H naja....aber man kann doch die Kinder auch nicht zu irgendeinem Deppen setzen ud hoffen, dass der aufpasst??
Ich hatte neulich einen Zwerg im Lift, der war höchstens 5. Zu mir kann man den setzen, ich heb den auch raus, wenn es sein muss
(musste nicht, unglaublich souverän der Mini.)
Aber das weiß doch der Liftmensch/Skilehrer/Eltern nicht, ob ich auf ein fremdes Kind ungefragt aufpasse oder ob ich ein totaler Depp bin??
Ich wundere mich, wie oft das gut geht. Schließlich sehe ich auf der Piste genug Vollpfosten- die werden ja nicht spontan vernünftig, nur weil ein Kind mit im Lift sitzt.
Warum ein 8jähriiger direkt rausfällt (wenn der nicht wirklich rausgehebelt wurde) versteh ich aber auch nicht.
Dass in Ö die FIS-Regeln quasi Gesetz sind, finde ich gut!
Bei uns gab es einen Fall, wo ein Vater sein Kind mit dem Rucksack unabsichtlich vom Sesselift stoß.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 12:55
von starli
Hoffentlich werden bald alle Sessel mit Gondeln oder Schleppern ersetzt, ist ja nicht zum Aushalten das ganze Theater laufend.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 14:26
von vetriolo
Zwei tödliche Unfälle an einem Tag im Skigebiet Passo Brocon im Trentino, ein Jugendlicher Skifahrer stürzte und eine Gruppe Snowboarder löste eine Lawine aus:
http://trentinocorrierealpi.gelocal.it/ ... 1.10819120
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 09.02.2015 - 21:26
von j-d-s
1970 hat geschrieben:In Österreich ist Unfallflucht auf Skipisten eine Straftat und wird auch strafrechtlich verfolgt.
Falsch. Es gibt dazu keine Bestimmung und selbst die Unfallflucht im Verkehr ist keine Straftat, sondern eine Verwaltungsübertretung (in D wäre das eine Ordnungswidrigkeit), siehe österreichische StVO §99 Abs. 2.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 10.02.2015 - 22:12
von Thor
Ich hab das Gefühl ich bin im Forum für Hobby-Juristen gelandet
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 12.02.2015 - 21:55
von vetriolo
Passend zum Thema gleich drei Unfälle mit Fahrerflucht in Sölden an einem Tag:
http://www.tt.com/panorama/unfall/96324 ... B6lden.csp
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 14.02.2015 - 19:02
von jonson123
Bei sowas bekomme ich Magenkrämpfe und könnte mich glaube ich schwer beherrschen ( die Damen würde ich persönlich bei der Polizei abliefern).
http://kaernten.orf.at/news/stories/2694802/
Gruß
joe
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 14.02.2015 - 21:00
von ski-chrigel
Wenn ich an meinen bald 7-jährigen Sohn denke, dem sowas widerfahren würfe, dann bekomme ich sogar mehr als Magenkrämpfe... Wenn ich die erwischen würde...
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 14.02.2015 - 21:27
von Petz
Ich hätt ja bei ungeübten Schifahrerinnen Verständnis dafür das denen das Risiko auf der Strecke auszusteigen zu hoch wäre (dieses ist normalerweise ja auch ohne irgendwelche definierte mögliche Ausnahmen in den Beförderungsbedingungen strikt verboten und daher dürfte meiner Ansicht nach das Weiterfahren bis zur Ausstiegsstelle auch noch nicht zum Vorwurf erhoben werden) aber dort ist dann sicher "Sendepause" sprich unverzügliche Meldung an den Bediensteten an der Bergstation, Personalienabgabe und Rückkehr zur Unfallststelle sind dann diskussionslos Pflicht.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 15.02.2015 - 12:06
von Af
Die Frau wurde ich auch als unbeteiligter niederreißen und an den Haaren zur Polizei zerren. Auf die Anzeige wurde ichs drauf ankommen lassen bei so einer ......................
Wenn ich nicht mehr Ausweichen kann, dann steig ich selber aus, bevor ich in jemanden reinfahr...
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 15.02.2015 - 12:31
von whiteout
Jeder Skifahrer der in der Lage ist einen Schlepplift zu benutzen sollte auch in der Lage sein auszuweichen.Sollte dies nicht gelingen und man trotzdem weiterfahren und einfach abhauen ist ja unterste Schublade.
Mich würde interessieren ob die Unfallstelle von Berg/Talstation einsehbar war.
Vielleicht sollte man mehr Leute darüber informieren, dass sie in so einer Situation das Recht haben die Person festzuhalten.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 15.02.2015 - 22:22
von vetriolo
In Obergurgl schon wieder ein Kind schwer verletzt mit anschließender Fahrerflucht:
http://www.tt.com/panorama/unfall/96437 ... zungen.csp
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 17.02.2015 - 08:41
von Erli.GB
Rodelunfall endet tödlich: Mann prallt gegen Baum
Zu einem tödlichen Rodelunfall ist es am Montagabend in Rohrmoos (Bezirk Liezen) gekommen. Ein 57-jähriger Mann und seine Begleiterin kamen bei der Abfahrt vom Gipfel der Hochwurzen von der Piste ab und stürzten in steiles Waldgelände. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät.
http://steiermark.orf.at/news/stories/2695107/
…Laut Berichten der Polizei fuhren die beiden Rodler auf der beleuchteten Skipiste statt auf der Rodelbahn ins Tal…
Das ist dort absolut Lebensgefährlich wie man leider in diesem Fall wieder gesehen hat.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 17.02.2015 - 19:56
von Huppi
Tödlicher Pistenunfall am Brauneck Lenggries:
http://www.merkur-online.de/lokales/bad ... 41246.html
Ein 26 jähriger ist anscheinend in eine 20 jährige gekracht und anschließend gegen eine Beschneiungslanze geflogen.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 19.02.2015 - 00:24
von Frankenski
Also wenn ich sowas lese, da müsste ich mir schon mal Gedanken machen ob ich mir nicht auch einen Helm zulegen soll
ich weiß ja nicht ob das jetzt ausschlag geben war. Aber eine Helmpflicht gibt es ja noch nicht, oder ?
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 19.02.2015 - 07:34
von ski-chrigel
Über die wenigen Leute, die noch immer ohne Helm fahren, kann ich eh nur den Kopf schütteln
Meistens sind es auch noch genau die, die es am nötigsten hätten, weil selten auf den Skis...
Gesetz braucht es nicht, über 90% haben eh schon einen und die anderen werden nach dem darwinschen Gesetz weniger
Es gibt keinen Grund, sich gegen einen Helm zu wehren, bequem und wärmer ist er auch noch.
Was ich mich eher gefragt habe, ist, ob man Lanzen mitten in der Piste nicht übderdenken sollte (ja, ich weiss, das gibt es fast überall, aber zu überdenken wäre es vielleicht trotzdem). Und wenn doch, dann vielleicht mit einem Fangnetz sichern.
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 19.02.2015 - 08:54
von gfm49
ski-chrigel hat geschrieben:Was ich mich eher gefragt habe, ist, ob man Lanzen mitten in der Piste nicht übderdenken sollte.
Als ich diese Methode vor etwa einem Jahr in Frage gestellt hatte, wurde ich ziemlich niedergemacht. Link
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 19.02.2015 - 10:26
von freerider13
Servus!
Heute in der Zeitung:
Am tödlichen Ausgang des Brauneckunfalls hätte auch ein Helm nichts geändert. Der 26-jährige erlitt tödliche Verletzungen im Bereich des Oberkörpers. Die Lanze war bis 1,90m höhe abgepolstert. Wäre der Zusammenstoß 2 Meter weiter vorn oder hinten geschehen wäre das ganze wahrscheinlich ohne weitere Folgen geblieben.
Da sind irgendwie alle Diskussionen obsolet. Auch eine Lanze am Pistenrand kann da blöd im Weg stehen. Sonst wärs halt vielleicht ein Baum gewesen. Manche Sachen enden einfach tragisch.
Schöne Grüße,
Jan
Re: Pistenunfälle 2014/15
Verfasst: 20.02.2015 - 09:26
von Af
Die Skifahrerin, die dem Jungen übers Gesicht gefahren ist, hat sich bei der Polizei gemeldet.... 46 jährige Slowenin mit 16 jähriger Tochter.... tolles Vorbild. Ob die sich auch gemeldet hätte, wenn die BB nicht angekündigt hätten die Person über den Skipass auszuforschen?