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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 17.04.2016 - 23:23
von j-d-s
Offenbar war da aber der Bauchgurt offen, womit solch ein Problem ja gerade daher kommt, wenn man den Rucksack abnimmt, nicht wenn man ihn auflässt. Wenn ich den Rucksack anhabe, dann sind immer alle Schnallen usw. zu - nichts könnte sich verheddern. Wenn ich aber den Rucksack abnehme, ist der Bauchgurt natürlich offen, und die Sache wird deutlich gefährlicher.
@Markus und Mightyjust: Euch ist es also lieber, wenn ich den Rucksack abnehme, obwohl das gefährlicher ist? Und das nur um stur Beförderungsbedingungen einzuhalten? (Und euch trotzdem nicht das Recht geben, billigend eine Gefahr heraufzubeschwören. Die allgemeinen Gesetze stehen immer noch über privatrechtlichen Beförderungsbedingungen. Von denen im Übrigen regelmäßig Teile nichtig sind, bspw. die oftgehörte "Skipasseinziehungsklausel", denn die kann gar nicht rechtmäßig umgesetzt werden, weil dafür erst ein ordentliches Verfahren nötig wäre. Jemandem vor Ort den rechtmäßig erworbenen Skipass wegnehmen ist immer rechtswidrig.)
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 00:57
von ski-chrigel
j-d-s hat geschrieben:wo völlig ignorante Liftler den Lift solange angehalten haben bis ich den Rucksack abgenommen habe.
Fragt sich, wer hier ignorant ist....
Das einzige, was mich an den Liftlern nervt, ist, wenn sie mich schon so früh zurechtweisen, den Rucksack abzunehmen, bevor ich es sowieso tue. Mache ich nämlich IMMER und sehe wie bei der EUB-Ski-Abschnall-Diskussion nicht ein, wie man so faul sein kann, dass sowas ein Problem darstellt. Aber vermutlich liegt es an meinen etwas überdurchschnittlich vielen Skitagen, dass ich solche Handgriffe besser beherrsche als andere und mich diese drum nicht stören
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 07:38
von markus
An einer unserer Anlagen ist genau so ein Rucksackträger schon 12 Meter abgestürzt nach einem Nothalt. Jetzt rate mal wer da die Verantwortung übernehmen musste.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 08:13
von biofleisch
j-d-s hat geschrieben:Wobei mein Rucksack eigentlich schon recht groß bzw. voll geladen ist. Klar sitzt man ein klein bisschen weiter vorne, aber das ist kein Problem. Wenn man sich normal hinsetzt ist das völlig entspannt, selbst wenn man den Bügel nicht runtermachen würde.
Das ist nun wirklich eine sehr ignorante Einstellung.
Ein Gegenbeispiel: Bei Gleitsegelstürzen wird jedesmal haarklein analysiert, woran der Absturz gelegen hat und wie man das Material sicherer machen kann. Dabei wurden in der Vergangenheit enorme Verbesserungen erzielt, weil gerade das Gurtzeug in einer Gefahrensituation Gefahren birgt, die die meisten Gelegenheitsflieger nicht beherrschen können (bspw. sich verheddernde Laschen, Ösen, Gurte, etc.).
Nicht viel anders ist es bei Sesselbahnen. Auch hier wurde eben bei vergangenen Stürzen festgestellt, dass Rucksäcke ein Gefahrenpotential bergen, welche der Fahrgast nicht erahnen und erst recht nicht beherrschen kann, wenn es dazu kommt!
Selbst du und auch wir anderen, können in so eine Situation kommen und würden sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht beherrschen.
Sich hier oder anderswo hinzustellen und zu behaupten, man hätte in der Schrecksekunde den Überblick, wo sämtliche Schlaufen des Rucksacks sind ist doch mehr als vermessen - so eine Behauptung kann tödlich enden, wie die obigen zitierten Beispiel eindrücklich beweisen!
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 10:23
von Rüganer
markus hat geschrieben:An einer unserer Anlagen ist genau so ein Rucksackträger schon 12 Meter abgestürzt nach einem Nothalt. Jetzt rate mal wer da die Verantwortung übernehmen musste.
ist ja interessant. Ich hab schon mal gesehen, wie sich jemand während der Fahrt den Rucksack wieder hinten übergezogen hat ...
Und ja, so ein Notstopp ist schon heftig, sowas kennt bloss kaum jemand.
Verstehe die Diskussion auch nicht, Rucksack abnehmen sind doch nur 2 Handgriffe. Außerdem hat man doch oben dran nen Handgriff.
Dann hat man doch die Möglichkeit, während der Bahnfahrt paar Getränke oder Essen zu sich zu nehmen.
Bierchen auf dem Lift- auch EUB
- ist doch genial .
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 12:59
von starli
j-d-s hat geschrieben:starli hat geschrieben:Also mir ist das in meinem Ski-Leben schon oft passiert. Und ich nehm den Rucksack immer ab.
Solche Zeitgenossen finde ich immer wieder seltsam... wieso machst du das? Ich fahre immer mit Rucksack und lasse ihn immer auf.
Außer wenn man an den Inhalt des Rucksacks ranwill gibts doch keinen Grund ihn abzunehmen? :?:
Naja, 1. will ich mich auch noch auf den Sessel setzen - das würde nicht funktionieren, wenn ich den Rucksack dahinter noch hätte
2. gehen leicht Dinge kaputt, wenn man den Rucksack zwischen sich und der Lehne hat
3. will ich auch meistens bei der Sesselfahrt an den Rucksack (z.B. Trinken oder Foto machen, etc.)
aber die halten so an ihrem Rucksack fest als ob da eine Million drin wäre.
Ich könnte allerdings gar nicht so schnell ausfädeln, ich hänge da mit am Rucksack dran. Und ja, Schlüssel, Papier etc. sind schon wichtig.
Das einzige, was mich an den Liftlern nervt, ist, wenn sie mich schon so früh zurechtweisen, den Rucksack abzunehmen, bevor ich es sowieso tue
Ja, das nervt mich auch.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 13:45
von mightyjust
j-d-s hat geschrieben:
@Markus und Mightyjust: Euch ist es also lieber, wenn ich den Rucksack abnehme, obwohl das gefährlicher ist? Und das nur um stur Beförderungsbedingungen einzuhalten? (Und euch trotzdem nicht das Recht geben, billigend eine Gefahr heraufzubeschwören. Die allgemeinen Gesetze stehen immer noch über privatrechtlichen Beförderungsbedingungen. Von denen im Übrigen regelmäßig Teile nichtig sind, bspw. die oftgehörte "Skipasseinziehungsklausel", denn die kann gar nicht rechtmäßig umgesetzt werden, weil dafür erst ein ordentliches Verfahren nötig wäre. Jemandem vor Ort den rechtmäßig erworbenen Skipass wegnehmen ist immer rechtswidrig.)
Es ist nicht gefährlicher, besser dein Rucksack bleibt alleine hängen ohne das du dran hängst. Wenn dir die Beförderungsbedingungen nicht passen dann fahr halt woanders. Wie schon geschrieben ist der Liftler derjenige der haftet wenn etwas passiert weil die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten wurden. Ich hab keine Lust wegen so einem Dolm wie dir auf meine Kosten vor Gericht aussagen und mich gegen irgendeine dann sicher kommende Forderung wehren zu müssen. Ich glaube du hast keine Ahnung wegen was und wieviel die Leute alles klagen wenn sie glauben ein wenig Geld rausschinden zu können. Ausserdem steht es mir gar nicht zu die Bedingungen irgendwie anders auszulegen oder gar zu ignorieren.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 14:59
von Ram-Brand
Gibt auch Bahnen, an denen am Einstieg schon das Schild hängt. Rucksack hinten tragen verboten.
Vielleicht hat das gar nichts mit Beförderungsbedingungen der Bergbahn zu tun, sondern mit Herstellervorgaben.
Z.B. Bei Teleskoparbeitsbühnen schreiben Hersteller das Tragen eines Gurtes vor. Da kann man auch sagen, mir passiert doch nichts. Brauch ich nicht. Schon hundert Mal gemacht. Und dann passiert wie man auf YouTube anschauen kann.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 15:04
von mightyjust
Genau das gleiche Problem sind übrigens auch herabhängende, lange Hosenträger. Da kann schnell was passieren da viele auch den relativ langen Bremsweg unterschätzen.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 15:13
von Pauli
Ist doch nicht so wichtig, soll halt jeder das machen, was er für bequemer, sicherer und richtiger hält. Ich habe jedenfalls noch nie einen Liftler erlebt, der mich zurechtgewiesen, dass ich den Rucksack abziehen soll.
Was soll den so gefährlich sein, wenn man den Rucksack abzieht, oder nicht abzieht?
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 16:39
von mightyjust
Das du hängen bleibst und samt Sessel aus der Station geschliffen wirst? Uu bist du da gleich mal 10m über dem Boden.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 17:01
von Pauli
Wo soll man den hängen bleiben am Sessel? Am Schließbügel? Die meisten Sessel sind doch so konstruiert, dass keine Haken verbaut wurden, wo man hängen bleiben kann. Wenn ich einen Rucksack aufhabe achte ich darauf, dass ich nirgends abstehende Gurte habe, wo man hängenbleiben könnte. Seitdem ich einmal mein Rucksack auf dem Sessel links neben mir vergessen habe, ziehe ich den nimmer ab.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 17:08
von mightyjust
Wenn wirklich keine Bänder weghängen dann ist es auch kein Problem, meistens haben die Leute jedoch alle Gurte offen und verhängen sich dann zB. zwischen Sitzfläche und Rückenlehne. Der Klassiker ist da halt der Klickverschluss von dem Band das man sich um den Bauch schnallt, das haben fast alle offen und verfängt sich gerne. Du kannst mir glauben das sowas wirklich sehr oft bis zu mehrmals täglich vorkommt.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 17:08
von markus
@ paul,Mann laber laber.... Es ist halt so und fertig. Leider ist schin genug mit den rucksäcken passiert. Ganz einfach. Du wirst wahrscheinlich auch noch nie mit dem Auto gegen einen Baum geprallt sein, weisst aber dass Angurten hilfreich sein kann, oder?
Oder muss erst immer was passieren bevor man es selber glaubt? Unglaublich diese Diskussion schon wieder!
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 17:26
von gerrit
markus hat geschrieben: Unglaublich diese Diskussion schon wieder!
und - als TE kann ich das wohl auch sagen - seit einiger Zeit schon ziemlich off-topic. Vielleicht sollte man ja einen neuen thread zum Thema "Rucksack und Sessellift" erstellen.....
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 18:24
von j-d-s
mightyjust hat geschrieben:Wenn wirklich keine Bänder weghängen dann ist es auch kein Problem, meistens haben die Leute jedoch alle Gurte offen und verhängen sich dann zB. zwischen Sitzfläche und Rückenlehne. Der Klassiker ist da halt der Klickverschluss von dem Band das man sich um den Bauch schnallt, das haben fast alle offen und verfängt sich gerne. Du kannst mir glauben das sowas wirklich sehr oft bis zu mehrmals täglich vorkommt.
Genau das sage ich ja. Bei mir sind ALLE Gurte, Verschlüsse, Bänder usw. zu, und zwar immer, zu jeder Zeit, außer wenn ich den Rucksack abnehme. Da steht nichts ab und nichts könnte sich verheddern. Der Rucksack selbst ist auch so nah am Körper dass da keine Zwischenräume zwischen Rucksack und Rücken sind. Da kann sich nichts verheddern. Ist auch in tausenden von Liftfahren nie passiert, weil es eben völlig unmöglich ist.
Wenn ich den Rucksack aber abnehme, dann sind die Schnallen logischerweise offen. Stell dir mal vor, ich nehme den Rucksack auf den Bauch, weil mich ein Liftler dazu auffordert... dann sind die Schnallen offen und dann können sie sich verheddern. Überleg dir mal, wer DANN Schuld ist. Wenn ich nämlich dem Liftler vorher sogar gesagt habe, wie gefährlich das ist, dann kommt man sogar in den Bereich der eventualvorsätzlichen Körperverletzung.
Sorry, aber nur um (unsinnige und in dem Fall sowieso nicht anzuwendende wegen der allgemeinen Gesetze) Beförderungsbedingungen zu beachten, riskiere ich nicht meine Gesundheit.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 18.04.2016 - 18:38
von Ram-Brand
Eigentlich brauchen wir hier gar nicht mehr weiter diskutieren.
Jeder hat seine Meinung kund getan.
Die Positionen stehen fest.
Und gegen "Beratungsresistente" kommt man mit Argumenten auch nicht an.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 19.04.2016 - 16:45
von David93
Pauli hat geschrieben:Wo soll man den hängen bleiben am Sessel? Am Schließbügel? Die meisten Sessel sind doch so konstruiert, dass keine Haken verbaut wurden, wo man hängen bleiben kann.
Nicht nur die neuen Sessel der letzten Jahre anschauen, auch die älteren. Und da gibts genug Möglichkeiten, auch bei gar nicht mal so alten KSBs von vor 10 Jahren. Und von den alten SBs brauchen wir gar nicht erst anfangen. Da gibts mehr Möglichkeiten zum hängenbleiben als der Rucksack Bänder, Laschen, usw. hat.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 19.04.2016 - 19:51
von j-d-s
Wenn aber vom Rucksack nichts absteht, was hängen bleiben könnte, dann ändert das auch nichts
.
Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt
Verfasst: 26.04.2016 - 12:45
von starli
starli hat geschrieben:j-d-s hat geschrieben:starli hat geschrieben:Also mir ist das in meinem Ski-Leben schon oft passiert. Und ich nehm den Rucksack immer ab.
Solche Zeitgenossen finde ich immer wieder seltsam... wieso machst du das? Ich fahre immer mit Rucksack und lasse ihn immer auf.
Außer wenn man an den Inhalt des Rucksacks ranwill gibts doch keinen Grund ihn abzunehmen? :?:
Naja, 1. will ich mich auch noch auf den Sessel setzen - das würde nicht funktionieren, wenn ich den Rucksack dahinter noch hätte
Hier noch das "Beweisbild":