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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 03.04.2020 - 20:44
von gfm49
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:05 Die AK ist der Meinung dass man das Fitnessstudio-ABO derzeit nicht zahlen muss: https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/ ... len-_.html Das entspricht ziemlich genau dem Schwimmbad-Beispiel oben. Und zumindest beim Freizeitticket sind ja auch Schwimmbäder inkludiert, damit passt das Beispiel noch besser..
Das meine verlängert den Vertrag automatisch um die Sperrzeiten.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 03.04.2020 - 20:47
von hch
gfm49 hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:44
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:05 Die AK ist der Meinung dass man das Fitnessstudio-ABO derzeit nicht zahlen muss: https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/ ... len-_.html Das entspricht ziemlich genau dem Schwimmbad-Beispiel oben. Und zumindest beim Freizeitticket sind ja auch Schwimmbäder inkludiert, damit passt das Beispiel noch besser..
Das meine verlängert den Vertrag automatisch um die Sperrzeiten.
Laut AK ist das nicht erlaubt, wobei mich die genaue Rechtsgrundlage durchaus interessieren würde.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 03.04.2020 - 21:21
von TPD
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:05 Die AK ist der Meinung dass man das Fitnessstudio-ABO derzeit nicht zahlen muss: https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/ ... len-_.html Das entspricht ziemlich genau dem Schwimmbad-Beispiel oben. Und zumindest beim Freizeitticket sind ja auch Schwimmbäder inkludiert, damit passt das Beispiel noch besser..
Aber soweit ich das Beispiel der AK verstehe wird hier die Leistung monatlich abgerechnet?
Hingegen beim Skipass ist ja der volle Beitrag meistens beim Kauf fällig.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 03.04.2020 - 21:26
von hch
TPD hat geschrieben: 03.04.2020 - 21:21
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:05 Die AK ist der Meinung dass man das Fitnessstudio-ABO derzeit nicht zahlen muss: https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/ ... len-_.html Das entspricht ziemlich genau dem Schwimmbad-Beispiel oben. Und zumindest beim Freizeitticket sind ja auch Schwimmbäder inkludiert, damit passt das Beispiel noch besser..
Aber soweit ich das Beispiel der AK verstehe wird hier die Leistung monatlich abgerechnet?
Hingegen beim Skipass ist ja der volle Beitrag meistens beim Kauf fällig.
Ich zahle mein Fitnessstudio jährlich. Mein Saisonkarte (das Freizeitticket) ebenfalls, aber beide bieten auch monatliche Zahlungen an. Warum das anders behandelt werden sollte ist mir aber nicht klar, und geht auch nicht aus dem AK-Text hervor.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 03.04.2020 - 21:32
von markman
bezüglich der TSC wurde mir u.a. geschrieben:

... Theoretisch besteht noch immer die Möglichkeit, dass die 5 Tiroler Gletscher in dieser laufenden Saison noch einmal öffnen können und die Snow Card bis 15. Mai weiter genutzt werden kann - daher kann jetzt generell keine Entscheidung getroffen werden.

bleibt abzuwarten, nach dem 15. Mai werde ich erneut nachfragen, ich erwarte eine gewisse Kulanzregel, zumindest die Rabatt für Tiroler bis nach Norddeutschland zu verlegen.

Zum Fitnessstudio: Ganz eindeutig kann jeder monatlich zahlende Abokunde sein Geld zurück verlangen. Es liegt ein Nutzungsvertrag vor und ohne Nutzung, kein Geld,

Gruß,
Markman

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 04.04.2020 - 10:10
von gfm49
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:47
gfm49 hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:44Das meine verlängert den Vertrag automatisch um die Sperrzeiten.
Laut AK ist das nicht erlaubt, wobei mich die genaue Rechtsgrundlage durchaus interessieren würde.
Bei mir gilt deutsches Recht, ich habe das ehrlich gesagt nicht geprüft - außerdem ist mir die rechtliche Situation wurscht, wenn ich (bei monatlicher Abrechnung) am Ende einfach z.B. zwei Monate länger und kostenfrei trainieren kann.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 04.04.2020 - 10:49
von hch
gfm49 hat geschrieben: 04.04.2020 - 10:10
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:47
gfm49 hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:44Das meine verlängert den Vertrag automatisch um die Sperrzeiten.
Laut AK ist das nicht erlaubt, wobei mich die genaue Rechtsgrundlage durchaus interessieren würde.
Bei mir gilt deutsches Recht, ich habe das ehrlich gesagt nicht geprüft - außerdem ist mir die rechtliche Situation wurscht, wenn ich (bei monatlicher Abrechnung) am Ende einfach z.B. zwei Monate länger und kostenfrei trainieren kann.
Ich finde dass auch eine sehr faire Regelung und würde dem auch jederzeit zustimmen.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 04.04.2020 - 11:47
von MichiMedi
gfm49 hat geschrieben: 04.04.2020 - 10:10
hch hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:47
gfm49 hat geschrieben: 03.04.2020 - 20:44Das meine verlängert den Vertrag automatisch um die Sperrzeiten.
Laut AK ist das nicht erlaubt, wobei mich die genaue Rechtsgrundlage durchaus interessieren würde.
Bei mir gilt deutsches Recht, ich habe das ehrlich gesagt nicht geprüft
Das ist definitv auch in Deutschland so. Wie hier schon angesprochen wurde:
markman hat geschrieben: 03.04.2020 - 21:32 Zum Fitnessstudio: Ganz eindeutig kann jeder monatlich zahlende Abokunde sein Geld zurück verlangen. Es liegt ein Nutzungsvertrag vor und ohne Nutzung, kein Geld

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 04.04.2020 - 13:59
von gfm49
MichiMedi hat geschrieben: 04.04.2020 - 11:47Das ist definitv auch in Deutschland so. Wie hier schon angesprochen wurde:
markman hat geschrieben: 03.04.2020 - 21:32 Zum Fitnessstudio: Ganz eindeutig kann jeder monatlich zahlende Abokunde sein Geld zurück verlangen. Es liegt ein Nutzungsvertrag vor und ohne Nutzung, kein Geld
Mir egal - s.o.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 06.04.2020 - 12:43
von karstenr
Der Anwalt liegt vermutlich nicht vollkommen falsch mit einer Rückforderung. Man muss auch berücksichtigen dass die Skigebiete mit über 200 Tagen Skivergnügen geworben haben. Die ABG sehen so einen Fall nicht vor und sind nicht zu 100% anwendbar.

Viele Unternehmen – wie Fitness Studio, Abbo Theater Karten, Jahreskarten Schwimmbad, Fußball ... bieten eine Rückvergütung / Gutschein beim Kauf einer neuen Karte an um sich die Kunden zu halten. Die Skigebiete sollten sich überlegen, dass selbst Leute wie ich – die den Skipass längst mehrfach genutzt haben – bei jeden Skitag viel Geld bringen (Übernachtung, Hütten, Abendessen, ...). Es kostet für das Skigebiet nicht mehr, ob nun zusätzlich 30% Saisonkarteninhaber fahren oder diese nicht fahren. Wenn nur 20% dieser Saisonkarten Inhaber wechseln ist es für einige Gebiete sicher spürbar. Wenn andere Unternehmen eine Rückvergütung anbieten, werden viele Kunden zu diesen Unternehmen wechseln. Die Kosten für die Saisonkarte sind bei mir nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten für den Skiwinter. Die Gesamtkosten liegen sicher über 5000€ pro Winter für mich alleine.

Mit Saisonkarte fahren die meisten sehr viel mehr Tage als ohne. In Wintern ohne Saisonkarte bin ich rund 60% weniger Tage gefahren.

Es gibt vermutlich Skigebiete die eine Rückerstattung bieten:
https://www.dolomitisuperski.com/lp-2019-20/Covid-19_de
„INFORMATIONEN ÜBER DIE RÜCKERSTATTUNGEN WERDEN FOLGEN“

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 08.05.2020 - 15:26
von snowflat
Nach dem Zwangsende der Wintersaison Mitte März erging nun die erste Kundenklage. Die Snow Card Tirol soll einer Kundin 129 Euro refundieren.
Quelle: Klage eingebracht: Kartenverbünde denken Ausgleich für Kunden an

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 08.05.2020 - 16:03
von Chense
karstenr hat geschrieben: 06.04.2020 - 12:43 Der Anwalt liegt vermutlich nicht vollkommen falsch mit einer Rückforderung. Man muss auch berücksichtigen dass die Skigebiete mit über 200 Tagen Skivergnügen geworben haben. Die ABG sehen so einen Fall nicht vor und sind nicht zu 100% anwendbar.

Viele Unternehmen – wie Fitness Studio, Abbo Theater Karten, Jahreskarten Schwimmbad, Fußball ... bieten eine Rückvergütung / Gutschein beim Kauf einer neuen Karte an um sich die Kunden zu halten. Die Skigebiete sollten sich überlegen, dass selbst Leute wie ich – die den Skipass längst mehrfach genutzt haben – bei jeden Skitag viel Geld bringen (Übernachtung, Hütten, Abendessen, ...). Es kostet für das Skigebiet nicht mehr, ob nun zusätzlich 30% Saisonkarteninhaber fahren oder diese nicht fahren. Wenn nur 20% dieser Saisonkarten Inhaber wechseln ist es für einige Gebiete sicher spürbar. Wenn andere Unternehmen eine Rückvergütung anbieten, werden viele Kunden zu diesen Unternehmen wechseln. Die Kosten für die Saisonkarte sind bei mir nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten für den Skiwinter. Die Gesamtkosten liegen sicher über 5000€ pro Winter für mich alleine.

Mit Saisonkarte fahren die meisten sehr viel mehr Tage als ohne. In Wintern ohne Saisonkarte bin ich rund 60% weniger Tage gefahren.

Es gibt vermutlich Skigebiete die eine Rückerstattung bieten:
https://www.dolomitisuperski.com/lp-2019-20/Covid-19_de
„INFORMATIONEN ÜBER DIE RÜCKERSTATTUNGEN WERDEN FOLGEN“
Zusätzlich sollte man noch folgendes erwähnen: Von einem Saisonkarteninhaber erwarten die Gebiete garnicht unbedingt dass er sich "rentiert" - wenn das über alle +- zu Einzeltickets rausgeht ist man schon mehr als froh.

Der Saisonkarteninhaber ist auch dazu da die Saison vorzufinanzieren. Die größten Kosten fallen (neben der Revision) am Saisonbeginn an (24h Beschneiungsteams da, parallel anschieben und herrichten, Maschinen fahren immer unter Vollast) und da würden viele Gebiete ohne die Saisonfahrer auf dem Zahnfleisch gehen. Es ist also quasi eine Art Kredit den die Gebiete da aufnehmen.

Von daher sollte den Gebieten jetzt auch daran gelegen sein ihre Saisonler zumindest zu halten, wenn nicht noch anderswo welche abzuschöpfen.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 08.05.2020 - 16:43
von markman
snowflat hat geschrieben: 08.05.2020 - 15:26
Nach dem Zwangsende der Wintersaison Mitte März erging nun die erste Kundenklage. Die Snow Card Tirol soll einer Kundin 129 Euro refundieren.
Quelle: Klage eingebracht: Kartenverbünde denken Ausgleich für Kunden an
herzlichen Dank für den Link. Dann werde ich mich bei der TSC melden, ich war schon im Kontakt und damals konnte noch vermutet werden, das ggf. auf den Gletschern noch gefahren werden könnte. Die Hoffnung ist darauf aber ja nun gestorben. Bei 3 Karten macht das bei uns schon einiges aus. Ischgl bietet ja 10% an, was ich als zu wenig betrachte. Die Anzahl der Tage, an denen man nicht Ski fahren konnte liegt bei ca. 20% und das sollte man auch einfordern.

Gruß,
Markman

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 09.06.2020 - 14:43
von Ralf321
Gabs noch gar keine Auflösung?
Tirol Snow Card wird verlängert
"Alle Besitzer einer Snow Card Tirol können nochmal die Ski auspacken oder ihre Wandertour mit einer gemütlichen Gondelfahrt verbinden. Denn die Gültigkeit der Wintersportkarte wird bis 2. August verlängert. "
https://www.tt.com/artikel/16985401/tir ... Bl95y6hVOo

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 09.06.2020 - 14:53
von maba04
Wurde schon in zahlreichen Themen diskutiert ;-). Außerdem steht bei dem Artikel folgendes:
https://www.tt.com/artikel/16985401/tirol-snow-card-wird-verlaengert hat geschrieben:Letztes Update am Mittwoch, 27.05.2020, 10:40
;-)

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 09.06.2020 - 14:58
von Ralf321
maba04 hat geschrieben: 09.06.2020 - 14:53 Wurde schon in zahlreichen Themen diskutiert ;-). Außerdem steht bei dem Artikel folgendes:
https://www.tt.com/artikel/16985401/tirol-snow-card-wird-verlaengert hat geschrieben:Letztes Update am Mittwoch, 27.05.2020, 10:40
;-)
Drum war ich verwundert das hier nix drin steht dazu, hatte nach der Superschnee gesucht. Aber war klar das es bekannt ist, nach 12 TAgen.

Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Verfasst: 09.06.2020 - 17:20
von tauernjunkie
maba04 hat geschrieben: 09.06.2020 - 14:53 Wurde schon in zahlreichen Themen diskutiert ;-). Außerdem steht bei dem Artikel folgendes:
https://www.tt.com/artikel/16985401/tirol-snow-card-wird-verlaengert hat geschrieben:Letztes Update am Mittwoch, 27.05.2020, 10:40
;-)
Richtig. Die Diskussion hätte eigentlich in dieses Topic gehört. Das ist etwas durcheinander geraten.

Über Sonderkulanzen und Rückforderungen lässt sich hier viel besser diskutieren.