Und was hat Raucherschutz mit dem Arbeitsrecht zu tun? Das Günstigkeitsprinzip gibt es nur dort.
Oder willst Du behaupten, dass durch das Verbot die Mehrheit der im Gastgewerbe Beschäftigten schlechter gestellt sind?

Die Argumentation mag deinem sicherlich gesunden Verstand widersprechen, ist aber - soweit ich das beurteilen kann - juristisch völlig ok.Petz hat geschrieben:(...) nur wenn man das aus Begründung einer Gesundheitsgefährdung einschränkt oder untersagt, müßte man bei vergleichbaren Gefährdungspotentialen meines Erachtens nach dann ebenfalls handeln und da dies offenbar aber nicht angedacht ist, halte ich das solange für juristisch grundgesetzwidrig.
Da dürftest Du Recht haben, ich kann es mir auch nicht vorstellen. Hat aber nicht nur fiskale, sondern auch historisch gewachsene/kulturelle und wirtschaftliche Gründe, die (noch?) gegen ein völliges Tabakverbot sprechen. Damit kann denke ich auch jeder Nichtraucher leben, allerdings freut sich auch jeder über das Rauchverbot in Gaststätten.Ich glaube auch nicht an ein generelles Rauch - bzw. Tabakwarenverbot weil die Staaten auf die Gesamtsteuereinnahmen sicher in den nächsten Jahren weder verzichten können noch wollen.
