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Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze?

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Stäntn
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Stäntn »

Jo also das Thema passt schon noch gut hier rein, auch wenn es grad etwas Auswüchse kriegt :D

Müsste ich tagsüber bei Verkehr in ein Skigebiet würde ich niemals ne Tagesfahrt machen. Aber zwischen 4 und 6 Uhr lässt es sich von Nürnberg bis zur Landesgrenze herrlich, teils ohne jeglichen Mitfahrer (Garmischer Autobahn!) mit konstant 200 ins Skigebiet fahren. Das macht zeitlich erheblich was aus wenn nur 120 im Schnitt gehen! Stunde länger schlafen :D Gleiche Chose rückwärts - drum fahr ich gerne nach einem gemütlichen Abendessen zurück wenns dunkel ist. Nicht rasen - aber eben auch nicht ständig überholen oder bremsen.

Tagsüber Autobahn tu ich mir nur an wenn es sein muss - genau diese Situation, dass ständig einer nach links zieht der zu langsam ist / das falsch einschätzt, strengt Mensch und Material übermäßig an...

Ist zwar utopisch, aber ich würde mir ähnlich wie an steileren Anstiegen Richtgeschwindigkeiten für die linke Spur wünschen... 130 links, 100 für die mittlere. Schwache Fahrzeuge nach rechts, Ende.

Ich versteh auch einfach nicht wie stur man sein kann zu überholen ohne für den Vorgang seine Geschwindigkeit kurzzeitig zu erhöhen?!?! Selbst wenn ich konstant mit 130 fahren möchte, beim Überholen geh ich dann bitteschön schnell auf 170 damit ich links nicht alle zum bremsen zwinge. Rausziehen geht gar nicht! Genauso wenig wie das Drängeln dass dann oft folgt. Mehr miteinander statt gegeneinander... ich meide den Verkehr einfach in meiner Freizeit.
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valdebagnes
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von valdebagnes »

Selbst wenn ich konstant mit 130 fahren möchte, beim Überholen geh ich dann bitteschön schnell auf 170 damit ich links nicht alle zum bremsen zwinge.
Die Richtgeschwindigkeit gilt nunmal auch beim Überholen. Ob dies heutzutage noch zeitgemäß ist ist eine andere Frage. Daher mein Vorschlag mit den 160kmh. Zudem ist nicht jedes Fahrzeug in der Lage in einer endlichen Geschwindigkeit auf deutlich über 130kmh zu beschleunigen.
Zur Rechtslage: solange die Richtgeschwindigkeit 130khm beträgt (wurde 1978 festgelegt, das war auch schon fast die Höchstgeschwindigkeit des damals aktuellen Golf 1, der GTi kam gerade mal auf 182kmh), siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/babri ... 8/__1.html nimmt auch die Rechssprechung dies als Anhaltspunkt an.
Das bedeutet, das man bei einem Unfall oft eine Teilschuld zugesprochen bekommt wenn man schneller ist. http://www.aspect-online.de/artikel/kfz ... eilschuld/ bzw. den Hauptanteil, wenn man erheblich schneller ist.

Warum sollte man dann bitteschön auf 170 beschleunigen und dies riskieren? Solange die Regelung nicht geändert wird kann ich nur sagen, dass der der mit 180khm von hinten ankommt bitteschön zu bremsen hat denn es wird lt. Rechtslage vom Verkehrsteilnehmer der diese Richtlinie übertritt eine besondere Sorgfalt vorrausgesetzt. Es muss immer mit Fehlern anderer Vekehrsteilenehmer gerechnet werden, dementsprechend muss dann auch die Geschwindigkeit angepasst werden.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von gfm49 »

valdebagnes hat geschrieben: Solange die Regelung nicht geändert wird kann ich nur sagen, dass der der mit 180khm von hinten ankommt bitteschön zu bremsen hat
Das gilt mir Sicherheit nicht uneingeschränkt. Einfach rausziehen mit 130 km/h, wenn ein deutlich schnelleres Fahrzeug von hinten kommt und dadurch zum (möglicherweise gewaltsamen) Bremsen genötigt wird, ist keine zulässige Verhaltensweise; denn:
valdebagnes hat geschrieben:Es muss immer mit Fehlern anderer Vekehrsteilenehmer gerechnet werden, dementsprechend muss dann auch die Geschwindigkeit angepasst werden.
wenn man - wie offensichtlich von Dir angenommen - das Fahren oberhalb der Richtgeschwindigkeit für fehlerhaft hält, muß man nach dieser Aussage ja mit solchen Fehlern rechnen und hat sein Verhalten darauf einzustellen => einfach rausziehen nach dem Motto "der hat bitteschön in die Eisen zu steigen" ist da mit Sicherheit unangepaßt.
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Stäntn
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Stäntn »

Da fällt mir noch eine Anekdote aus meinem Umfeld ein :D

Einer meiner Vorgesetzten war mal mit seinem offenen M5 auf der (eigentlich leeren) Autobahn mit gut 300 km/h unterwegs als das jemand unterschätzt hat und nach einfach links zog. Bei der Vollbremsung gingen (lt. Aussage) im Cockpit plötzlich 100 Lampen an... alle Sicherheitssysteme mussten eingreifen. Über 200 km/h runter zu bremsen ist schon ne Hausnummer...

Ergebnis: Bremsen waren komplett weg, nur mehr glühende Kerne... und die Reifen konnte man auch vor Ort entsorgen...

Freilich - Risiko des Fahrers. Aber mit Blick in den Rückspiegel wäre das auch nicht passiert... naja eher zum Schmunzeln gedacht wie als Diskussionsgrundlage ;D
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von valdebagnes »

wenn man - wie offensichtlich von Dir angenommen - das Fahren oberhalb der Richtgeschwindigkeit für fehlerhaft hält, muß man nach dieser Aussage ja mit solchen Fehlern rechnen und hat sein Verhalten darauf einzustellen => einfach rausziehen nach dem Motto "der hat bitteschön in die Eisen zu steigen" ist da mit Sicherheit unangepaßt.
es bin nicht ich, es ist die rechtslage die dies annnimmt und es geht nicht um ein bewustest rausziehen ohne Notwendigkeit um einen schnelleren ohne Grund abzubremsen, dass wäre dann eine Nummer höher und nennt sich Nötigung.
Es geht vielmehr um folgendes: nehmen wir an, man (Fahrer 1) fährt mit 130 auf der rechten Spur auf einen LKW zu und sieht im Rückspiegel einen deutlich schnelleren (Fahrer 2) auf der linken Spur ankommen. Aufgrund der Einschätzung erkennt Fahrer 1 das Fahrer 2 allerdings nicht schnell genug ist um an Fahrer 1 vorbeizukommen, ohne das Fahrer 1 vor dem LKW bremsen müsste. Setzt er aber zum Überholen mit 130 an, dann wird Fahrer 2 bremsen müssen. Die Rechtslage stellt hier eindeutig fest, das in diesem Fall Fahrer 2 bremsen muss. da keiner bremsen müsste wenn beide mit Richtgeschwindigkeit unterwegs wären und derjenige der die Richtgeschwindigkeit übersteigt seine Geschwindigkeit anpassen muss.
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snowflat
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von snowflat »

Dann hat Fahrer 1 den Fehler gemacht, den unzählige Autofahrer machen: Erst in Spiegel gucken, wenn es direkt ans Überholen geht. Also Spiegel, "der andere ist ja noch weit weg", Blinker (wenn überhaupt) und rüber auf die linke Spur. Problem erkannt? Also ich habs in der Fahrschule anders gelernt. Der rückwärtige Verkehr ist stehts im Blick zu haben um eben die Geschwindigkeit korrekt einschätzen zu können. Also ich fahr mind. die hälfte der Zeit auf Rückspiegel und schau schon weit vor dem Überholvorgang in den Rückspiegel, beobachte die Autos und sehe dann vorm Überholen wie dicht und entsprechend schnell der nachfolfgende Verkehr ist. Kommt ein schnellerer wird abgebremst. Doch leider ist unsere Gesellschaft in der Zeit einfach immer egoistischer geworden. Aus der Mischung zwischen Unfähigkeit, Unwissenheit und Egoismus wird dann geblinkt und rausgezogen gleichzeitig. Und weil einige so sind und es nicht auf die Reihe bekommen verantwortungsvoll am schnell fließenden Verkehr teilzunehmen muss für alle reglementiert werden?
Du kannst Dir Glück nicht kaufen.
Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von AndyGAP »

Stäntn hat geschrieben:(Garmischer Autobahn!)
Diese Autobahn ist ein Musterbeispiel für geschwindigkeitsbedingte Unfälle. Dort kracht es nämlich überdurchschnittlich oft, weil die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen bzw. persönlichen Fähigkeiten angepasst wird.

j-d-s
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von j-d-s »

Gut, ich verstehe zwar nicht, wie es zu denen kommen soll, denn ich bin die schon ein paar mal gefahren und sie war jedes mal fast komplett leer.

Zum Thema Richtgeschwindigkeit: Ich finds ja lustig, dass der Mythos immer noch weitverbreitet ist, man würde durch Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine Teilschuld kriegen... Fakt ist, dass man bei Unfällen immer eine Teilschuld bekommt (außer in speziellen Fällen oder Unfällen mit ruhendem Verkehr/der Umgebung), egal ob Richtgeschwindigkeit oder nicht. Denn schon allein der Betrieb des Kraftfahrzeuges birgt eine Unfallgefahr, ergo ist man selbst dann teilweise schuld, wenn man selber nichts falsch gemacht hat, sondern nur der andere.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Whistlercarver »

Also was man hier in letzter Zeit zu lesen bekommt ist ja echt super. Als nächstes kommt dann das der Schnee nicht mehr weis ist sonder pink.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von baeckerbursch »

Lauter Helden der Straße hier :mrgreen:


Zum Thema: Meine Kilometerschmerzgrenze wird immer geringer. Lieber ne nette Skitour in den nahen Bergen als weiter weg auf 08/15 Pisten in standardisierter Umgebung rumzugurken.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von F. Feser »

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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Martin_D »

Stäntn hat geschrieben:Da fällt mir noch eine Anekdote aus meinem Umfeld ein :D

Einer meiner Vorgesetzten war mal mit seinem offenen M5 auf der (eigentlich leeren) Autobahn mit gut 300 km/h unterwegs als das jemand unterschätzt hat und nach einfach links zog. Bei der Vollbremsung gingen (lt. Aussage) im Cockpit plötzlich 100 Lampen an... alle Sicherheitssysteme mussten eingreifen. Über 200 km/h runter zu bremsen ist schon ne Hausnummer...

Ergebnis: Bremsen waren komplett weg, nur mehr glühende Kerne... und die Reifen konnte man auch vor Ort entsorgen...

Freilich - Risiko des Fahrers. Aber mit Blick in den Rückspiegel wäre das auch nicht passiert... naja eher zum Schmunzeln gedacht wie als Diskussionsgrundlage ;D

Sag bitte deinem Vorgesetzten einen schönen Gruß von mir: Ich halte ihn für einen potentieller Mörder !

Selbstverständlich muss man in den Rückspiegel schauen, wenn man nach links zieht. Nehmen wir einmal an, derjenige hat eine Geschwindigkeit von 120 km/h; Du verlangst von ihm, dass er bei dem kurzen Blick in den Rückspiegel erkennen, dass einer 300 km/h schnell ist und damit in nur 4 Sekunden 200 Meter aufholen kann. Damit ist jeder überfordert. Würde dein Chef mit immer noch schnellen 180km/h fahren, dann würde es die dreifache Zeit, also 12 Sekunden dauern, bis er die 200 Meter aufholen kann.

Beim Blick in den Rückspiegel ist aber zunächst einmal kaum zu erkennen, ob einer 300 km/h fährt oder 180 km/h fährt.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von kaldini »

Ich durfte auch ein paarmal mich überhalb von 250km/h unterwegs sein (glaub bei 280 oder so war Schluss). Fand das recht interessante Herausforderungen damals. Hab das aber nur auf Autobahnen gemacht, die wirklich total leer waren. Sobald ich ein Auto voraus sah, bin ich wieder auf 200 - 220 runter. Warum? Geht mir selber auch so, die meisten Fahrer rechnen mit Autos bis 200km/h, d.h. die Spiegelschauintervalle vorm rausziehen und das "ich sehe einen von hinten kommen wie lange dauert es bis er da ist" Gefühl ist meist auf 200km/h ausgelegt und wenn du signifikant schneller bist ist kann das dann böse Folgen haben.

Aber zum Thema: ich merke auch, ich werde immer Tirolerischer. So im Umkreis von 45 Minuten fahre ich ohne Probleme, die 2 Stunden Anfahrten mach ich immer weniger (teilweise leider, Kappl, Ischgl und SFL werden dadurch selten besucht...) - warum soll ich an den ganzen Gebieten vorbei fahren, nur um ins Oberland zu fahren.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von münchner »

Ist ja eigentlich nicht das Thema hier, aber warum das Fahren von Autos mit geringerer Geschwindigkeit auf der äußersten linken Spur immer mit einem derart negativen Unterton belegt wird kann ich nicht ganz nachvollziehen. Niemand hat ein Grundrecht auf Fahren mit über 200 km/h oder auf der linken Spur. Aber selbst auf einer vollen Autobahn haben die üblichen Verdächtigen gleich Schaum vor dem Mund, wenn man sich mit einem kleineren Wagen nach links wagt, weil in der Mitte und ganz rechts halt noch langsamer gefahren wird.

Es wird Zeit, dass auch in Deutschland endlich ein generelles Tempolimit (plus Maut) eingeführt wird und dieser Wahnsinn ein Ende hat. Es ist ein Genuss in anderen Ländern auf der Autobahn zu fahren, da kann man selbst mehrere hundert Kilometer entspannt runterreißen, während in DE selbst MUC > FRA zu Hauptverkehrszeiten unerträglich ist.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von gfm49 »

münchner hat geschrieben:Es wird Zeit, dass auch in Deutschland endlich ein generelles Tempolimit (plus Maut) eingeführt wird und dieser Wahnsinn ein Ende hat.
Ich bin sofort für ein Tempolimit - aber nur nach US-amerikanischer Art - das heißt, daß Vorbeifahren auf beiden Seiten zulässig ist. Sonst haben wir selbst bei leerer rechter Spur immer dauerhaft links die Oberlehrer, die knapp 10 kmh unter dem Limit bleiben. Kann man bei genügend limitierten Strecken beobachten.

Und sage keiner, daß der amerikanische Verkehr viel lässiger ist - das gilt in der Pampa. Im Umfeld der Großstädte wird viel brutaler geheizt, gedrängelt und gespurwechselt als in Süditalien.
münchner hat geschrieben:Aber selbst auf einer vollen Autobahn haben die üblichen Verdächtigen gleich Schaum vor dem Mund, wenn man sich mit einem kleineren Wagen nach links wagt, weil in der Mitte und ganz rechts halt noch langsamer gefahren wird.
Dagegen hat kein vernünftiger Mensch etwas - wenn der "langsame" Überholer nach dem Überholvorgang wieder rechts hinüberzieht (mach ich auch bei 180, wenn einer mit 200 daherkommt - und zwar auch wenn ich dabei dann mal vom Gas runtergehen muß).
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Marci »

Komisch komisch ... ein Tempolimit hört man in wohl 80% der Fälle von Personen die mit einem Fortbewegungsmittel unterwegs sind, welches sowieso nur mit gut Glück dieses Tempolimit erreichen könnte :lol:
Würde in Deutschland jeder etwas vernünftiger fahren müsste man weder mit einem unnötigen Tempolimit, noch mit Themen wie rechts zu überholen anfangen.

Fühlt sich jemand von schneller fahrenden auf einer linken Fahrspur belästigt, so soll er diese doch entweder meiden ... oder sich einfach nicht unnötig darüber aufregen.

Interessante Alternativen:
- alles unter 150PS hat auf der Autobahn nicht zu überholen,
- wie schon zuvor angesprochen eine Richtgeschwindigkeit bei mehr als 2 Fahrspuren.
- oder oder oder :lach:


Zum eigentlichen Thema natürlich auch noch etwas :D

Würde die Schmerzgrenze bei 200-300km einfacher Strecke festsetzen.
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von j-d-s »

münchner hat geschrieben:Ist ja eigentlich nicht das Thema hier, aber warum das Fahren von Autos mit geringerer Geschwindigkeit auf der äußersten linken Spur immer mit einem derart negativen Unterton belegt wird kann ich nicht ganz nachvollziehen. Niemand hat ein Grundrecht auf Fahren mit über 200 km/h oder auf der linken Spur. Aber selbst auf einer vollen Autobahn haben die üblichen Verdächtigen gleich Schaum vor dem Mund, wenn man sich mit einem kleineren Wagen nach links wagt, weil in der Mitte und ganz rechts halt noch langsamer gefahren wird.
Laut StVO §5 Abs. 2 darf nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Rechtsprechung legt dies so fest, dass man mindestens 20 km/h schneller sein muss und ein Überholvorgang maximal 30 Sekunden dauern darf. Wenn du dies nicht sicherstellen kannst, darfst du eben nicht überholen.

Da du offensichtlich nicht mit der deutschen Straßenverkehrordnung einverstanden bist, empfehle ich dir, nicht mehr in Deutschland zu fahren oder alternativ in Zukunft die deutsche Straßenverkehrsordnung zu akzeptieren.

Es gibt außerdem einige Bestimmungen, nach denen man eben nicht so langsam fahren darf wie man will, wenn dadurch andere behindert werden (bspw. §3 Abs. 2 StVO).
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von münchner »

Marci hat geschrieben:Würde in Deutschland jeder etwas vernünftiger fahren müsste man weder mit einem unnötigen Tempolimit, noch mit Themen wie rechts zu überholen anfangen.
Zum Glück hast du nicht darüber zu entscheiden, was vernünftig ist und was nicht.
Marci hat geschrieben:Fühlt sich jemand von schneller fahrenden auf einer linken Fahrspur belästigt, so soll er diese doch entweder meiden ... oder sich einfach nicht unnötig darüber aufregen.
Falsch! Muss jemand auf der linken Spur permanent sein Selbstbewusstsein aufwerten, so hat er sich dem Verkehrsaufkommen anzupassen und eben auf langsamere Autos Rücksicht zu nehmen. Oder prügelst du beim Schifahren auch mit Schuss eine überfüllte Piste runter?
j-d-s hat geschrieben:Laut StVO §5 Abs. 2 darf nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Rechtsprechung legt dies so fest, dass man mindestens 20 km/h schneller sein muss und ein Überholvorgang maximal 30 Sekunden dauern darf. Wenn du dies nicht sicherstellen kannst, darfst du eben nicht überholen.
:lach: Das ist wieder typisch, anderen wird die StVO unter die Nase gehalten aber man selbst schafft sich (vermutlich) auf der Autobahn sein eigenes Recht. Da wird dann quasi das Fernlicht eingeschalten, gehupt wie wild und die Hände werden zum Protest fast durch das Autodach gejagt, wenn die eigene Spur mal wieder blockiert wird.
j-d-s hat geschrieben:Da du offensichtlich nicht mit der deutschen Straßenverkehrordnung einverstanden bist, empfehle ich dir, nicht mehr in Deutschland zu fahren oder alternativ in Zukunft die deutsche Straßenverkehrsordnung zu akzeptieren.
Bin ich nicht? Wie kommst du darauf? Hast du für dich akzeptiert, dass die deutsche Autobahn nicht dein privater Hockenheimring sondern ein von unterschiedlich motorisierten Fortbewegungsmitteln gemeinsam genutzter Raum ist?

@gfm49: das Erlauben des Vorbeifahrens auf beiden Seiten sehe ich dann auch als zwingend notwendig an.
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chr
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von chr »

Ach wie bin ich froh, dass ich die klassischen Tagesausflugsgebiete (Semmering-Wechsel-Region) von meiner Heimatstadt aus in einer guten Stunde erreichen kann, auch wenn ich mich auf der Autobahn auf der rechten Spur im Windschatten eines Autobusses mit knappen 100km/h bewege. Es ist einfach herrlich sich nicht mit 200km/h durch die Gegend stressen zu müssen, um trotzdem schnell in einem Schigebiet zu sein. Diesen Stress, den sich manche in ihrer Freizeit machen verstehe ich nicht. Das ist bei der Subway-Diskussion in den Medien-Berichten das selbe, wo vom Mc-Carve (als Anlehnung zum Mc Drive) geträumt wird, um ja nicht zu viel Zeit beim Mittagessen zu verlieren.
Offensichtlich haben zu viele Menschen in ihrer Arbeit so viel Stress, dass es in ihrer Freizeit genauso weitergehen muss.
SAISON 21/22: 2xJauerling, 2xMönichkirchen, 1x Semmering Hirschenkogel, 3xStuhleck, 1xAnnerlbauer (Krieglach), 1xStrallegg, 1xSommeralm Pirstingerkogel, 1xTeichalm

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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von j-d-s »

Es gibt aber viele Leute, für die ist Fahren mit 200 Spaß und nicht Stress. Klar muss man sich da voll auf den Verkehr konzentrieren, aber es gibt bisweilen einige Freizeitaktivitäten, wo Konzentration erforderlich ist. Für mich z.B. beginnt der Urlaub schon bei der Abfahrt, weil mir Autofahren an sich schon Spaß macht, vor allem wenn es über weite Strecken schnell über die Autobahn geht oder über schöne Paßstraßen :).
münchner hat geschrieben: :lach: Das ist wieder typisch, anderen wird die StVO unter die Nase gehalten aber man selbst schafft sich (vermutlich) auf der Autobahn sein eigenes Recht. Da wird dann quasi das Fernlicht eingeschalten, gehupt wie wild und die Hände werden zum Protest fast durch das Autodach gejagt, wenn die eigene Spur mal wieder blockiert wird.
Lichthupe (die "Ton-Hupe" hingegen nicht) und links blinken sind als Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Auch Handzeichen sind erlaubt, sofern das nicht bspw. der Mittelfinger ist. Unterschreiten des Sicherheitsabstandes ist ebenfalls nicht erlaubt. Ich halte mich immer an all das, auch wenn mir jemand - verbotenerweise - die Spur blockiert.

Und dass die Spur wirklich blockiert ist, wenn jemand mit 130 jemanden überholt der 120 fährt, das steht ja sogar im Gesetz. Du verstößt vermutlich öfter gegen die StVO als ich...
münchner hat geschrieben:Bin ich nicht? Wie kommst du darauf? Hast du für dich akzeptiert, dass die deutsche Autobahn nicht dein privater Hockenheimring sondern ein von unterschiedlich motorisierten Fortbewegungsmitteln gemeinsam genutzter Raum ist?
Das zeigt doch deine Ausdrucksweise: Du denkst, du hättest ein Recht auf langsam fahren und ein Recht auf Überholen, auch wenn du dadurch andere aufhältst.

Du kannst gerne auf der Autobahn fahren, solange du dich an die StVO hältst - aber eben auch daran, dass du nicht überholen darfst, wenn du nicht ausreichend schneller bist als der überholte und du das Rechtsfahrgebot achtest. Im Zweifel kannst ja immer noch immer auf der rechten Spur bleiben und zusammen mit den LKWs 80 fahren.
Martin_D
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Martin_D »

j-d-s hat geschrieben: Laut StVO §5 Abs. 2 darf nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Rechtsprechung legt dies so fest, dass man mindestens 20 km/h schneller sein muss und ein Überholvorgang maximal 30 Sekunden dauern darf. Wenn du dies nicht sicherstellen kannst, darfst du eben nicht überholen.
Wo kann man das mit den 20 km/h als Minimum für die Geschwindigkeitsdifferenz bei einem Überholvorgang auf der Autobahn nachlesen ?
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Oscar »

Voll das topic hier hochwertige unterhaltung ;-)
och fahre auch nur noch ungerne weit daher ists immer der 3 tälerpass mir ma 1 std anfahrt
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Rüganer »

Martin_D hat geschrieben:
j-d-s hat geschrieben: Laut StVO §5 Abs. 2 darf nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Rechtsprechung legt dies so fest, dass man mindestens 20 km/h schneller sein muss und ein Überholvorgang maximal 30 Sekunden dauern darf. Wenn du dies nicht sicherstellen kannst, darfst du eben nicht überholen.
Wo kann man das mit den 20 km/h als Minimum für die Geschwindigkeitsdifferenz bei einem Überholvorgang auf der Autobahn nachlesen ?
Das Minimum gibt es so natürlich nicht, ist wohl eher Wunschtraum eines Schnellfahrers.
Hier steht was drüber :
http://www.deubner-recht.de/aktuelles/v ... 51592.html
Danke Bulgarien !
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von münchner »

Rüganer hat geschrieben:Das Minimum gibt es so natürlich nicht, ist wohl eher Wunschtraum eines Schnellfahrers.
Wie so viel anderes aus der Sicht von j-d-s. Heile Welt mit 250km/h auf einer leeren Autobahn, andere Verkehrsteilnehmer stören ja nur den rechtmäßigen Spaß am schnellen Fahren (außerdem muss eine derartige Investition auch vor allen anderen gerechtfertigt sein). :roll:
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Re: Tagesausflug zum Skifahren - Eure Kilometerschmerzgrenze

Beitrag von Martin_D »

Rüganer hat geschrieben:
Martin_D hat geschrieben:
j-d-s hat geschrieben: Laut StVO §5 Abs. 2 darf nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Rechtsprechung legt dies so fest, dass man mindestens 20 km/h schneller sein muss und ein Überholvorgang maximal 30 Sekunden dauern darf. Wenn du dies nicht sicherstellen kannst, darfst du eben nicht überholen.
Wo kann man das mit den 20 km/h als Minimum für die Geschwindigkeitsdifferenz bei einem Überholvorgang auf der Autobahn nachlesen ?
Das Minimum gibt es so natürlich nicht, ist wohl eher Wunschtraum eines Schnellfahrers.
Hier steht was drüber :
http://www.deubner-recht.de/aktuelles/v ... 51592.html

Das habe ich mir doch gedacht. Die notwendige Geschwindigkeitsdifferenz und die Höchstdauer für einen Überholvorgang ist sicher nicht unabhängig davon zu sehen, ob man auf einer Autobahn oder auf einer Straße mit Gegenverkehr überholen will.
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