Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 15.07.2020 - 08:29
@Chense: 6 Posts weiter oben schreibst du meines Erachtens noch sehr vernünftige Worte zum Thema Umgangston und jetzt haust du einen solchen Kommentar raus.
Skigebiete, Seilbahnen und mehr
https://test.alpinforum.com/forum/
Du hast natürlich recht und sowas sollte wohl nicht sein aber auch wenn ich mich meist zusammennehmen kann ... der Kollege den ich meinte verbreitet hier die ganze Zeit ungestraft seine Aluhutansprachen die keinem anderen Zweck dienen als Unfrieden zu stiften und herauszuposaunen "mimimimi ich will ein Herrengedeck" und keiner tut was dagegen...valdebagnes hat geschrieben: 15.07.2020 - 08:29 @Chense: 6 Posts weiter oben schreibst du meines Erachtens noch sehr vernünftige Worte zum Thema Umgangston und jetzt haust du einen solchen Kommentar raus.
Um es möglichst kurz und einfach zu erklären:Florian86 hat geschrieben: 15.07.2020 - 16:00 Gerade weil das Thema Kneipen immer mal wieder fällt, hier mein größtenteils persönlicher Eindruck zum Status in Bayern: offiziell müssen Kneipen und Bars in Bayern weiterhin geschlossen bleiben, das wurde vor ein paar Tagen auch von einem Gericht bestätigt. Gleichzeitig gibt es immer mal wieder Artikel in diversen Online-Medien, dass Kneipen, Bars und Clubs außerplanmäßige Freischankflächen zugewiesen werden (ein Beispiel-Artikel aus Nürnberg). Dort können dann auch tagsüber schon Getränke angeboten werden, wobei es natürlich momentan auch etwas zu speisen geben muss, da ja reine Schankwirtschaften nicht öffnen dürfen.
Weiter habe ich den Eindruck, dass viele klassische Kneipen und Bars jetzt halt auch irgendetwas zum Speisen anbieten, damit sie öffnen dürfen. Schon vor einem Monat war mir in Erlangen aufgefallen, dass mindestens ein "typischer Club" in der Fußgängerzone Bierbänke aufgestellt hatte, und dort am Nachmittag Gäste bewirtet hat. Der war auch ganz gut besucht. Auch in München weiß ich von mindestens drei "klassischen Kneipen bzw. Bars", die geöffnet sind, obwohl sie eher fürs Trinken als fürs Essen bekannt sind. Teilweise ergibt sich aber ein recht trauriges Bild, wenn in einer Bar normalerweise 30 - 50 Gäste dicht an dicht stehn, und momentan eher so kleiner 10 Gäste die Lokalität besuchen. Das hat zwar auch Charme, aber es ist wirklich fragwürdig, ob das auf Dauer zum Überleben reicht, wahrscheinlich eher nicht.
Ich nenn übrigens keine konkreten Namen, denn inwiefern die von mir beschriebenen Öffnungen wirklich erlaubt sind, ist wahrscheinlich eher Auslegungssache.
Mein persönliches Fazit: auch wenn viele Lokalitäten nach "vor-Corona-Stand" geschlossen sein müssten, so sind sie es aktuell nicht (mehr), da es genug Möglichkeiten und Schlupflöcher gibt.
Eigentlich recht typisch für Bayern...![]()
Zitat kenntlich gemacht.Ein halbes Dutzend Bestattungsunternehmen haben sich bereits an den Staat Norwegen für Finanzielle Hilfe gewandt.
Als die Massnahmen gegen das Coronavirus verhängt wurden, stellte sich heraus, dass es nicht nur dem Coronavirus das Rückgrat gebrochen hatte, sondern auch anderen Viren. So sehr, dass einige der alten und kranken Menschen, die unter normalen Umständen gestorben wären, immer noch da am leben sind.
In Norwegen gab es im Mai 2020 sechs Prozent weniger Todesfälle als im Mai 2019 und 13 Prozent weniger im Juni als in vielen anderen Ländern.
Offizielle Zahlen zeigen, dass es in Norwegen 9.001 bestätigte Fälle und 253 Todesfälle gibt, wobei weniger als 1.000 Menschen jemals ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Selbst in der schlimmsten Krisenwoche Ende März wurden nur 16 Personen auf die Intensivstation eingewiesen. Mehr als die Hälfte der 253 Opfer waren Menschen im Alter von 80 Jahren oder älter, wobei nur 11 von ihnen jünger als 60 Jahre waren.
Dänemark und Finnland, die beide eine ähnliche Bevölkerungszahl wie Norwegen aufweisen, haben mit 610 bzw. 329 ebenfalls relativ niedrige Sterberaten.
Schweden, das sich gegen eine Abriegelung entschied und Bars und Restaurants auch auf dem Höhepunkt der Pandemie geöffnet liess, hat 5.572 Todesfälle zu verzeichnen - ein Vielfaches höher als bei seinen skandinavischen Nachbarn bei einer nur doppelt so grossen Bevölkerung.
Da steht zu deutsch drin: Vogel friss oder stirb. Einen Reklamationsmöglichkeit dagegen gibt es auch nicht wirklich und ist in der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankert und mit dem Grundgesetz konform. Würde so manch einem mal ganz gut tun und die !ICH!ICH!ICH! Mentalität ordentlich ausheben. Denn egoistisch an sich selber denken, das könnt ihr, was anderes macht ihr nicht. Ihr redet über etwas, das ihr nicht begründen könnt. Ich renn mit dem Mundfetzen im übrigen jeden Tag 8 Stunden bei der Arbeit rum, um das mal klar zu stellen. Nicht weil ich ein großer Fan davon bin, sondern weil ich das mir und meinen Gästen schuldig bin und ich nicht das Recht habe, durch mein Verhalten jemanden Anderen in seiner Freiheit einzuschränken.Wehrstrafgesetz (WStG)
Zweiter Teil
Militärische Straftaten
Erster Abschnitt
Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung
§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.
§ 16 Fahnenflucht
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
§ 17 Selbstverstümmelung
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Dies gilt auch dann, wenn der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder teilweise herbeiführt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 18 Dienstentziehung durch Täuschung
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften dem Wehrdienst dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder teilweise entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zweiter Abschnitt
Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
§ 19 Ungehorsam
(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat
1. wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe oder
2. fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen (§ 226 des Strafgesetzbuches)
verursacht.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
§ 20 Gehorsamsverweigerung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.
§ 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls
Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
§ 22 Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum
(1) In den Fällen der §§ 19 bis 21 handelt der Untergebene nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde. Dies gilt auch, wenn der Untergebene irrig annimmt, der Befehl sei verbindlich.
(2) Befolgt ein Untergebener einen Befehl nicht, weil er irrig annimmt, daß durch die Ausführung eine Straftat begangen würde, so ist er nach den §§ 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.
(3) Nimmt ein Untergebener irrig an, daß ein Befehl aus anderen Gründen nicht verbindlich ist, und befolgt er ihn deshalb nicht, so ist er nach den §§ 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den vermeintlich nicht verbindlichen Befehl zu wehren; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach den §§ 19 bis 21 absehen.
An Land, zur See und in der Luft
Wie die italienische Polizei den Corona-Lockdown durchsetzte
Um die Pandemie unter Kontrolle zu bekommen, griffen Sicherheitsbehörden auf teils drastische Mittel zurück. Ein Fotograf hat die italienische Polizei bei der Durchsetzung der Corona-Regeln begleitet.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/ ... a52d0cc334
Nun, so lang man nicht Kontrolliert, wird auch nichts gefunden. Hat aber etwas von den Schwarzgeldkonten, der FIFA, des olympischen Comites: was ich nicht kontrolliere kann ich nicht wissen und kann ich nicht ändern. Bringt zwar dem Volk nicht sehr viel, haben aber die oberen 10000 der Welt ganz gerne.Im Schweizer Fußball herrscht der Ausnahmezustand. Erstligaklub FC Zürich meldet zehn Corona-Fälle – und es droht sogar noch Schlimmeres, auch weil nicht regelmäßig getestet wurde. Die Aufregung ist groß.
Es hätte alles so schön werden können. In der Schweizer Super League geht es seit dem Wiederbeginn nach der Corona-Pause höchst spannend zu im Kampf um den Titel und die Plätze im Europapokal, mittlerweile sind auch wieder 1000 Zuschauer erlaubt. Und jetzt das: „Corona-Irrsinn im Schweizer Fußball“, schreibt das Boulevardblatt Blick, die Neue Zürcher Zeitung fragt besorgt: „Corona-Fälle beim FC Zürich und bei GC – droht nun sogar der Abbruch der Saison?“
Tatsache ist: Beim Erstligaverein FC Zürich sind mittlerweile zehn Corona-Fälle bekannt. Sechs Spieler sowie drei Betreuer und seit Sonntag auch noch Präsident Ancillo Canepa befinden sich auf Anweisung der Zürcher Kantonsärztin bis 17. Juli in einer zehntägigen Quarantäne. Das Spiel gegen den FC Sion am vergangenen Samstag wurde abgesagt, die Begegnung am Dienstag beim Tabellendritten FC Basel aber fand statt und ging mit 0:4 verloren.
...
https://www.faz.net/aktuell/sport/fussb ... 59913.html
Dann setzt dich halt einfach alleine in eine Gondel und die Situation kann gar nicht erst entstehen. Punkt.Kreon100 hat geschrieben: 18.07.2020 - 22:55 aber es ist genau die Situation, die ich nicht brauchen kann: Dass ich jedes mal mit absoluten "Virus Experten" in der Gondel sitze und mit denen über Sinn und Zweck der Corona-Maßnahmen, Maske auf oder nicht, Fenster auf oder zu etc.diskutierten muss.
Ich muss dich enttäuschen, die Berge gehören nicht dir und nicht jeden, der larifari kritisiert, kannst du einfach nach Hause schicken. Würde ich in Blankenese auch manchmal gerne, aber so läuft es eben nicht.daho hat geschrieben: 18.07.2020 - 23:11Dann setzt dich halt einfach alleine in eine Gondel und die Situation kann gar nicht erst entstehen. Punkt.Kreon100 hat geschrieben: 18.07.2020 - 22:55 aber es ist genau die Situation, die ich nicht brauchen kann: Dass ich jedes mal mit absoluten "Virus Experten" in der Gondel sitze und mit denen über Sinn und Zweck der Corona-Maßnahmen, Maske auf oder nicht, Fenster auf oder zu etc.diskutierten muss.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass viele Leute, vorwiegend Ausländer, sich künstliche Corona bezogene Probleme, erzeugen. Obwohl es dafür eigentlich gar keinen Grund gibt. Genieße doch deinen Urlaub bei Freunden und schalte einfach einen Gang zurück. Urlaub dient ja schließlich zur Erholung und Regeneration. Und wenn es dich wirklich so sehr stört kannst du ja auch zu Hause bleiben, du musst ja nicht in Österreich Urlaub machen. Wir haben unsere Gesetze und ihr Eure.
Schönen Urlaub wünsche ich dir trotzdem!
Wieder eine neue interessante Studie zu Vitamin-D:wetterstein hat geschrieben: 08.07.2020 - 17:14Yep, eine randomisierte kontrollierte Studie wird man nicht so leicht machen können....Die Indizien gehen aber schon immer mehr in die Richtung:Bezüglich Vitamin D, das ist ein klassischer Fall von Korrelationen vs. Kausalität. Würd mich überraschen wenn man letzteres beweisen könnte.
https://www.derstandard.at/story/200011 ... aetsrisikoCorona: Vitamin-D-Spiegel zeigt Mortalitätsrisiko
"Da das Coronavirus eine wichtige Schaltstelle dieser Regelkreise befällt, halten sich proentzündliche und antientzündliche Prozesse nicht mehr die Waage", erläutert Biesalski. "Das System gerät durcheinander. Und zwar besonders dann, wenn gleichzeitig ein Vitamin-D-Mangel besteht."
Also sorry bei dem Argument bekomme ich Bauchschmerzen: Mit welcher Begründung willst du nochmal keine Maske aufziehen? Wenn ein Grund ist, dass du als nicht vorerkrankter Mensch damit schwerer atmen kannst, was soll denn dann ein Mensch mit Lungenerkrankung sagen, den du zu einer Maske mit Ventil zwingst, weil du als Gesunder keine Stoffmaske tragen willst?j-d-s hat geschrieben: 19.07.2020 - 17:28 So weit ich das verstehe aber nur in Supermärkten (aber nicht in anderen Geschäften), mit der Begründung, dass dort auch Risikogruppenangehörige hin müssen.
Finde ich eine verquere Argumentation. Risikogruppenangehörige fahren sowieso mit FFP2/FFP3-Masken besser, und dann ist es auch egal ob andere Masken tragen oder nicht.
Quelle: Coronavirus-Studien: Wie schnell nimmt die Immunität ab?Bislang ging man davon aus, dass Covid-19-Patienten nach einer Infektion gegen das neue Coronavirus immun sind. Doch Bluttests ergaben, dass die Zahl der Antikörper schnell abnimmt. Was heißt das?
[...]
Nur 16,7 Prozent haben nach drei Monaten viele Antikörper
Ähnliche Erfahrungen haben auch Wissenschaftler in anderen Ländern gemacht. Chinesische Forscher berichteten im Fachblatt "Nature Medicine", dass die Antikörper nach zwei Monaten vor allem bei Patienten mit symptomfreiem Verlauf stark zurückgingen, aber auch bei tatsächlich erkrankten Patienten fielen die Werte deutlich. Patienten mit wenig Symptomen hatten zudem weniger Antikörper und somit eine schwächere Immunantwort entwickelt.
Auch nach einer Studie des King's College in London nahm die Antikörperkonzentration im Blut von 90 untersuchten Patienten mitunter schnell wieder ab. Zwar konnten die Wissenschaftler auch nach leichten Verläufen noch Antikörper feststellen, allerdings wiesen nach drei Monaten nur noch 16,7 Prozent der Blutproben hohe Antikörper-Konzentrationen auf. Bei mehreren Patienten fanden sie nach drei Monaten überhaupt keine Antikörper mehr. Von einer Immunität gegen das Coronavirus könne daher möglicherweise nicht in jedem Fall ausgegangen werden, heißt es in der Preprint-Studie, die also noch nicht von Fachexperten begutachtet wurde.
Hoffnung auf baldigen Impfstoff
Der Virologe [Florian Klein] ist zuversichtlich, dass es bald ein Impfstoff geben wird. Mittlerweile seien über 150 Impfstoffe entwickelt worden. Etwa 15 von diesen würden bereits in klinischen Studien getestet. "Wenn man bedenkt, dass wir mit diesem Virus erst seit Anfang des Jahres arbeiten, sind die erreichten Fortschritte erheblich. Es gibt keine andere Infektionserkrankung, bei der es eine vergleichbare Entwicklung gegeben hat."
Nachdem du dich ja so gut mit der FDGO auskennst:j-d-s hat geschrieben: 19.07.2020 - 20:47 Ich zwinge ihn ja nicht dazu. Jeder soll selbst entscheiden können, welche Maske er wo und wann trägt. Das ist das Wesen eines freiheitlichen Staates.
Nicht das Wesen eines Freiheitlichen Staates ist dagegen, alle zum Maskentragen zu zwingen, auch diejenigen, die durch Corona gar nicht nennenswert gefährdet sind.
Das ist doch kein Widerspruch, es gibt zahlreiche Impfungen, die du wiederholen musst, Tetanus Kinderlähmung etc alle paar Jahre, Grippe jedes Jahr und Covid dann eben alle viertel Jahr, ist doch kein Problem.maba04 hat geschrieben: 19.07.2020 - 23:15Quelle: Coronavirus-Studien: Wie schnell nimmt die Immunität ab?Bislang ging man davon aus, dass Covid-19-Patienten nach einer Infektion gegen das neue Coronavirus immun sind. Doch Bluttests ergaben, dass die Zahl der Antikörper schnell abnimmt. Was heißt das?
[...]
Nur 16,7 Prozent haben nach drei Monaten viele Antikörper
Ähnliche Erfahrungen haben auch Wissenschaftler in anderen Ländern gemacht. Chinesische Forscher berichteten im Fachblatt "Nature Medicine", dass die Antikörper nach zwei Monaten vor allem bei Patienten mit symptomfreiem Verlauf stark zurückgingen, aber auch bei tatsächlich erkrankten Patienten fielen die Werte deutlich. Patienten mit wenig Symptomen hatten zudem weniger Antikörper und somit eine schwächere Immunantwort entwickelt.
Auch nach einer Studie des King's College in London nahm die Antikörperkonzentration im Blut von 90 untersuchten Patienten mitunter schnell wieder ab. Zwar konnten die Wissenschaftler auch nach leichten Verläufen noch Antikörper feststellen, allerdings wiesen nach drei Monaten nur noch 16,7 Prozent der Blutproben hohe Antikörper-Konzentrationen auf. Bei mehreren Patienten fanden sie nach drei Monaten überhaupt keine Antikörper mehr. Von einer Immunität gegen das Coronavirus könne daher möglicherweise nicht in jedem Fall ausgegangen werden, heißt es in der Preprint-Studie, die also noch nicht von Fachexperten begutachtet wurde.
Aus dem gleichen Artikel:Hoffnung auf baldigen Impfstoff
Der Virologe [Florian Klein] ist zuversichtlich, dass es bald ein Impfstoff geben wird. Mittlerweile seien über 150 Impfstoffe entwickelt worden. Etwa 15 von diesen würden bereits in klinischen Studien getestet. "Wenn man bedenkt, dass wir mit diesem Virus erst seit Anfang des Jahres arbeiten, sind die erreichten Fortschritte erheblich. Es gibt keine andere Infektionserkrankung, bei der es eine vergleichbare Entwicklung gegeben hat."
Die Sache, die ich nicht verstehen kann: Wie soll denn eine Impfung funktionieren, wenn die Antikörper schon nach wenigen Monaten wieder weg sind? Mein Eindruck bestätigt sich immer mehr, dass wir ein Medikament zum Behandeln brauchen und nicht einen Impfstoff zum Vorbeugen...