Verfasst: 18.11.2004 - 18:05
von Olli
Und gestern war die Debattte im Landtag:
Umstrittener Zusammenschluss von Skigebieten
Im Landtag ist am Mittwochvormittag über den Zusammenschluss der Skigebiete Mellau und Damüls diskutiert worden. Die Grünen wollen keinen Massentourismus im Bregenzerwald. Davon könne keine Rede sein, so die ÖVP.
Mittwoch, 17.11.04
Für Grüne ist Liftkapazität erreicht
Die Liftkapazität im Bregenzerwald ist für die Grünen erreicht. Die Zahl der Skiläufer stagniere, immer weniger Menschen würden sich für einen teuren Skiurlaub entscheiden.
Verkehrslawine befürchtet
Für Katharina Wiesflecker wäre ein Zusammenschluss von Mellau und Damüls ein Ja zum Massentourismus, verbunden mit allen negativen Konsequenzen. Wenn weiter ausgebaut wird, drohe dem Bregenzerwald eine Verkehrslawine.
Qualität statt Quantität
Es gelte sich zu entscheiden, so Wiesflecker, ob Masse angezogen werden soll oder ob man sich für die Fortführung des Qualitätstourismus entscheide. Vorarlberg weise bereits jetzt die größte Dichte an Skigebieten im gesamten Alpenraum auf. Trotz des im Tourismuskonzept von 1992 festgehaltenen Ausbaustopps sei seit damals ein Kapazitätszuwachs von 23,6 Prozent zu verzeichnen.
ÖVP-Moosbrugger um Arbeitsplätze besorgt
Für den Bizauer Bürgermeister und Obmann der Regio Bregenzerwald, Josef Moosbrugger (ÖVP), sehen die Grünen die Lage zu negativ. Von Massentourismus könne keine Rede sein. Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass ohne Qualitätsinvestitionen Arbeitsplätze verloren gehen.
Wenn man nicht qualitativ investiere, sei man schnell weg vom Fenster, betont Moosbrugger.
FPÖ-Neyer befürchtet Absiedelung
Der freiheitliche Abgeordnete Siegi Neyer ist nicht nur um die Arbeitsplätze besorgt, sondern fürchtet auch, dass die Menschen ansonsten auch aus der Region pendeln oder sogar wegziehen müssen.
ÖVP-Rein:"Nicht in Schönheit sterben"
Tourismus-Landesrat Manfred Rein (ÖVP)meinte, man habe sich beim Projekt Mellau-Damüls viel zeit genommen. Für Damüls sei es eine große Chance, Mellau diene es zum Überleben. "Wir wollen den Bregenzerwald nicht in Schönheit sterben lassen."
Mit dem Zusammenschluss der Skigebiete Damüls und Mellau ist derzeit die Behörde mit dem Ermittlungsverfahren beschäftigt.
Quelle: Orf.at
Verfasst: 18.11.2004 - 18:12
von Olli
Und hier die Anfragebeantwortung der zuständigen Landesräte für Wirtschaft (Rein) und Umwelt (Schwärzler)
:
Dringliche Anfrage von LAbg Katharina Wiesflecker, KO Johannes Rauch
und Bernd Bösch, Die Grünen
Herren
Landesrat Manfred Rein
Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Landhaus
6900 Bregenz
Schwarzach, 21. Oktober 2004
Betrifft: Schilifterweiterungen
Sehr geehrter Herr Landesrat Rein!
Sehr geehrter Herr Landesrat Schwärzler!
Aufgrund der hohen Dichte an Aufstiegshilfen, spricht sich die Landesregierung im Tourismuskonzept 1992 dezidiert gegen jede Neuerschließung von Schigebieten bzw. gegen Ausweitungen in neue Landschaftskammern aus. Es wird zudem auf die Sicherung der Qualität der Schipistenbenützung eingegangen, in dem die Zahl der Schifahrer so zu begrenzen ist, dass ein subjektives Empfinden von Sicherheit und Wohlbefinden möglich ist. Drittens beschreibt die Landesregierung als Grundlage des Konzeptes die Vision einer neuen Qualität des touristischen Wirtschaftens, die sich möglichst ganzheitlich um Nachhaltigkeit - im Sinne eines langfristig optimalen Umganges mit den vorhandenen Ressourcen - bemüht.
Es kann festgehalten werden, dass das Tourismuskonzept 1992 durchaus vernünftige Grundsätze beinhaltet. Die begrenzten Nutzungsmöglichkeiten von Natur und Landschaft wurden erkannt und anerkannt. Qualität wurde als Leitlinie vor Quantität festgeschrieben.
Aus den Daten der Seilbahnstatistik per 1.1.2004 lassen sich zwei maßgebliche Entwicklungen erkennen. Erstens die eklatante Erhöhung der Seilbahnkapazitäten in Vorarlberg von 1960 bis 1990 von 5,9 Millionen Personenhöhenmeter/Stunde auf 76,1 Millionen Personenhöhenmeter/Stunde. Eine Zunahme um 1290%. Nicht umsonst wurde 1992 das Tourismuskonzept beschlossen. Die zweite Entwicklung bezieht sich auf die Erhöhung der Seilbahnkapazitäten zwischen 1990 und 2004, wonach eine Steigerung von 76,1 Millionen Personenhöhenmeter/Stunde auf 97,9 Millionen Personenhöhenmeter/Stunde erfolgte. Das entspricht einem weiteren Zuwachs von 23,6%.
Ich beziehe mich drittens auf den Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 17.8.2004, in dem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP-G 2000 über die Schiliftverbindungen der Schigebiete Mellau und Damüls negativ beurteilt wurde. Beim Lesen des Bescheides fällt auf, dass zum einen in den vergangenen Jahren im Zuge von Einzelverfahren knapp 43.000 m2 Geländekorrekturen und Rodungen stattgefunden haben und im Zuge des Neuprojektes 133.000 m2 Flächen und Wald verändert werden sollen.
Ich erlaube mir gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende
d r i n g l i c h e A n f r a g e
an Sie zu richten:
1. Wie lassen sich die Erweiterungen der Liftkapazitäten in den vergangen 14 Jahren um 23,6% mit dem Grundsatz des Tourismuskonzeptes der Begrenzung der SchiläuferInnen, um ein subjektives Empfinden von Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten, vereinbaren?
2. Um ein Bild der Entwicklungen zu erhalten - wie viel Einzelanträge landesweit wurden in den letzten 10 Jahren von Schiliftbetreibern über Erweiterungen der schitechnisch nutzbaren Flächen gestellt? Ich bitte um eine Auflistung nach Schigebieten.
3. Wenn allein schon in den Schigebieten Mellau und Damüls in den vergangenen 5 Jahren im Zuge von Einzelverfahren 43.000 m2 Geländekorrekturen und Rodungen stattgefunden haben, wie viel ha Wald wurde landesweit in den letzten 10 Jahren für Schipistenerweiterungen gerodet?
4. Nun sind die ökologischen Bodenfunktionen und die Schutzfunktion des Waldes unumstritten, erfolgen im Gegenzug zu Rodungen Ausgleichsmaßnahmen in irgend einer Form? Wenn ja, welche in welchen Größenordnungen? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie entwickelten sich die Verkehrszunahmen im Bregenzerwald in den letzten 10 Jahren? Ich bitte um Unterscheidung zwischen Ziel- und Quellverkehr der einheimischen Bevölkerung, der Entwicklung der TagestouristInnen und der Gäste, die länger bleiben.
6. Wann ist mit der Erteilung der Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung der Verbindungsprojekte Mellau - Damüls zu rechnen?
7. Wie ist der Verfahrensstand der anderen geplanten Projekte, Diedamskopf und Warth/Auenfeld?
8. Sind bereits andere Liftbetreiber bezüglich Erweiterungspläne in Ihren Abteilungen vorstellig geworden? Wenn ja, welche in welchen Größenordnungen?
9. Das Tourismuskonzept soll überarbeitet werden. Wie erfolgt die Vorgehensweise?
Für die Beantwortung bedanken wir uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
LAbg. Katharina Wiesflecker
LAbg. Johannes Rauch
LAbg. Bernd Bösch
BEANTWORTUNG DURCH DIE LANDESRÄTE ING. ERICH SCHWÄRZLER
UND MANFRED REIN
Frau LAbg Katharina Wiesflecker
Herrn KO LAbg Johannes Rauch
Herrn LAbg Bernd Bösch
Landtagsklub-Die Grünen
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, am 3. November 2004
Betrifft: Schilifterweiterungen
Bezug: Ihre dringliche Anfrage vom 21. Oktober 2004, Zl 29.01.003
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
Ihre dringliche Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages beantworten wir wie folgt:
1. Wie lassen sich die Erweiterungen der Liftkapazitäten in den vergangen 14 Jahren um 23,6 % mit dem Grundsatz des Tourismuskonzeptes der Begrenzung der SchiläuferInnen, um ein subjektives Empfinden von Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten, vereinbaren ?
Bei der Erweiterung von Liftkapazitäten ist zu unterscheiden zwischen jenen, die durch eine räumliche Ausweitung entstehen und solchen, die aus einer qualitativen Verbesserung resultieren. Die in der Frage angeführten Kapazitätssteigerungen von 23,6 % sind auf qualitative Verbesserungen zurück zu führen. Bei den neu errichteten Anlagen handelt es sich praktisch ausschließlich um kuppelbare Anlagen, die über eine höhere Kapazität verfügen, damit Wartezeiten verkürzen und auch im Wege qualitativer Verbesserungen (zB Einstiegshilfen, Wetterschutzhauben, Qualität und Ausführung der Sitze etc) zu einem subjektiv höheren Empfinden von Sicherheit und Wohlbefinden beitragen. Sie sind daher mit dem im Tourismuskonzept angeführten Grundsatz zu vereinbaren.
Kapazitätsausweitungen auf Grund qualitativer Verbesserungen bedeuten nicht, dass automatisch auch die Anzahl der Schifahrer um diesen Prozentsatz gestiegen ist. Durch diese Verbesserungen soll primär die Attraktivität und Sicherheit des Schigebietes erhöht werden, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Schigebieten nicht zu verlieren. Die Erfahrungen belegen eindeutig, dass Regionen, in denen über längere Zeit keine Investitionen in Qualitätsverbesserungen erfolgt sind, deutliche Wettbewerbsnachteile mit Verlust von Marktanteilen hinzunehmen haben.
2. Um ein Bild der Entwicklungen zu erhalten - wie viel Einzelanträge landesweit wurden in den letzten 10 Jahren von Schiliftbetreibern über Erweiterungen der schitechnisch nutzbaren Flächen gestellt ? Ich bitte um eine Auflistung nach Schigebieten.
3. Wenn allein schon in den Schigebieten Mellau und Damüls in den vergangenen 5 Jahren im Zuge von Einzelverfahren 43.000 m² Geländekorrekturen und Rodungen stattgefunden haben, wie viel ha Wald wurde landesweit in den letzten 10 Jahren für Schipistenerweiterungen gerodet ?
4. Nun sind die ökologischen Bodenfunktionen und die Schutzfunktion des Waldes unumstritten, erfolgen im Gegenzug zu Rodungen Ausgleichsmaßnahmen in irgend einer Form ? Wenn ja, welche in welchen Größenordnungen ? Wenn nein, warum nicht ?
Gemäß § 33 Abs 1 lit e des Gesetzes über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung, das am 4. April 1997 in Kraft getreten ist, bedürfen einer Bewilligung der Behörde „ ... die Errichtung und die im Hinblick auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung wesentliche Änderung von ... Sportstätten einschließlich ihrer Nebenanlagen wie Parkplätze oder dgl. mit einer nachhaltigen Veränderung der Bodens im Ausmaß von über 2000 m² außerhalb bebauter Bereiche, Anlagen für Skipisten, ...“. Der in der Praxis häufigste Anwendungsfall dieser Rechtsgrundlage sind Geländeveränderungen für Skipisten, die jedoch größtenteils im Bereich des bereits skitechnisch genutzten Geländes stattfinden.
Die bloße Nutzung einer Fläche als Skipiste, ohne dass hierbei eine Geländeveränderung vorgenommen wird, bedarf keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung.
In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass bereits vor dem Jahre 1997 eine ähnlich lautende Bestimmung im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Vorarlberger Landschaft (Landschaftsschutzgesetz) beinhaltet war.
Weiters ist anzuführen, dass selbstverständlich bei allen Projekten auch die Interessen des Naturschutzes, insbesondere der Naturschutzanwaltschaft und der Naturschutzamtssachverständigen, bestmöglich mit berücksichtigt wurden und dabei viele naturverträgliche Maßnahmen bzw Ausgleichsmaßnahmen verhandelt und vorgeschrieben werden konnten.
Seitens der einzelnen Bezirkshauptmannschaften wurde zu den innerhalb der letzten 10 Jahre gestellten Einzelanträgen, Rodungen und Ausgleichsmaßnahmen für „Schipistenerweiterungen bzw -veränderungen“ wie folgt Stellung genommen:
Im Bezirk Bludenz wurden in den letzten 10 Jahren keine Anträge auf „Erweiterung von skitechnischen nutzbaren Flächen“ gestellt. Es gab lediglich Behördenverfahren für Geländeveränderungen auf bestehenden Schipisten bzw für Modernisierungen von Liftanlagen ohne Erweiterung von Pistenflächen (Auflistung siehe Anlage).
Hierbei wurden insgesamt ca 80.500 m² Wald gerodet, wobei als Ausgleichsmaßnahmen Ersatzaufforstungen von 9.400 m² vorgeschrieben wurden. Von der Vorschreibung weiter gehender Ausgleichsmaßnahmen wurde abgesehen, da nach den forsttechnischen Gutachten keine negativen forstlichen Auswirkungen durch die Rodungen zu erwarten sind. Zudem ist die Bewaldungsentwicklung auf Grund der flächenhaften Zuwächse in den betroffenen Gebieten aus forstlicher Sicht stark positiv.
In den letzten 10 Jahren wurden im Bezirk Feldkirch in den betreffenden landschaftsschutzrechtlichen Verfahren lediglich Umbauten bzw Modernisierungen der Liftanlagen ohne Erweiterung von Pistenflächen (mit Ausnahme der Liftspur) im Schigebiet Laterns bewilligt. Geländeveränderungen und Rodungen ergaben sich dabei lediglich im unmittelbaren Bereich der Lifttrassen (6.300 m²) und der Stationsgebäude (3.920 m²). Im Hinblick darauf, dass nach dem forsttechnischen Gutachten keine negativen forstlichen Auswirkungen durch die Rodung im Wirtschaftswald zu erwarten sind und da eine positive – über dem Landesdurchschnitt liegende – Bewaldungsentwicklung in Laterns vorliegt, wurde von der Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen abgesehen.
Im Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wurde in den letzten zehn Jahren über Antrag der Agrargemeinschaft Ebnit und römisch-katholischen Pfarrkirche zur Hl Magdalena in Ebnit im Jahr 1997 ein Antrag auf „Erweiterung der schitechnisch nutzbaren Fläche“ betreffend die Familienabfahrt beim Skilift Heumöser gestellt. Dabei wurden 350 m² Wald gerodet. Als Ausgleichsmaßnahme wurden die Antragsteller mit Bescheid verpflichtet, Ersatzaufforstungen mit einem Flächenausmaß von mindestens 600 m² vorzunehmen (in einem Pflanzverband von ca 1,5 m x 1,5 m waren gemäß Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn 100 Fichten, 100 Tannen, 50 Bergahorn und 20 Grauerlen innerhalb eines Jahres nach Beginn der Rodung einzubringen).
Weitere durch Schipistenerweiterungen bedingte Rodungen im Bezirk Dornbirn wurden nicht bewilligt.
Im Bezirk Bregenz wurden in den letzten 10 Jahren folgende Anträge gestellt bzw bearbeitet:
- Schilifte Schröcken Strolz GmbH, Schröcken:
Im Jahr 1999 wurde die Bewilligung für die Errichtung der Sesselbahn „Auenfeld II“ in Schröcken/Warth erteilt. Über Antrag im Jahr 2002 und mit Änderungsbescheid 2003 wurde an Stelle der ursprünglich geplanten kuppelbaren 6er-Sesselbahn eine fix verklemmte 4er-Sesselbahn „Auenfeld II“ bewilligt und errichtet.
- Agrargemeinschaft Otto Hämmerle's Erben, Bödele-Oberlose, vertreten durch den Schiverein Dornbirn, in Schwarzenberg:
Über Antrag im Jahr 1996 wurde mit Bescheid 1997 die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie die Rodungsbewilligung nach dem Forstgesetz 1975 für die Errichtung einer neuen Schülerschanze auf dem Bödele in Schwarzenberg erteilt.
- Damülser Seilbahnen GmbH & Co, Damüls:
Über Antrag im Jahr 2000 wurde mit Bescheid 2000 die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung und die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung und den Betrieb des Übungsschleppliftes „Damüls“ beim Parkplatz der Sesselbahn in Damüls-Sunnegg bewilligt.
Mit Bescheid 2000 wurde die Rodungsbewilligung für die Errichtung des erwähnten Übungsliftes „Damüls“ in Damüls erteilt. Die Rodungsfläche beträgt 400 m².
Es wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, da nach dem forsttech-nischen Gutachten keine negativen forstlichen Auswirkungen durch die Rodung zu erwarten sind. Die Bewaldungsentwicklung ist auf Grund der flächenhaften Zuwächse aus forstlicher Sicht stark positiv.
Weiters wurde mit Bescheid 2002 die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Durchführung von Pistenveränderungen bei der Schiroute II und der Abfahrt 4 in Damüls erteilt. Im Rahmen dieser Bewilligung wurden verschiedene Änderungen und eine teilweise Neuerrichtung der Schiroute II bei gleichzeitiger Auflassung der alten Schiroute bewilligt.
- Bergbahnen Mellau GmbH & Co KG, Mellau, und Damülser Seilbahnen GmbH & Co, Damüls:
Mit Eingabe vom 6. September 2004 wurde um die Erteilung der Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung der Schiverbindung Mellau – Damüls angesucht. Das Ermittlungsverfahren ist derzeit noch im Gange.
- Bizauer Schiliftgesellschaft mbH & Co KG, Bizau:
Über Antrag im Jahr 1994 wurde mit Bescheid 1995 die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung einer 4er-Sesselbahn am Hirschberg in Bizau erteilt. Das Vorhaben wurde noch nicht realisiert. Die Wirksamkeit der erteilten Bewilligung wurde über Antrag im Jahr 2004 mit Bescheid 2004 bis 2007 verlängert.
- Ifen Bergbahn GmbH & Co, Hirschegg:
Über Antrag im Jahr 2003 wurde 2003 die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung eines Schiweges im Bereich der Einfahrt zum Olympiahang im Schigebiet Ifen in Hirschegg mit Bescheid erteilt.
Weiters wurde über Antrag im Jahr 1999 mit Bescheid 2001 die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Erneuerung der Erschließung der Ifen Bergbahnen in Hirschegg erteilt. Gleichzeitig wurde die Bewilligung des Sommerbetriebes für die zweite Sektion der Ifen Bergbahn versagt.
- Gemeinde Alberschwende:
Über Antrag im Jahr 2000 wurde mit Bescheid 2002 die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung einer Verbindungsschiabfahrt zwischen dem Schlepplift und dem Sessellift „Brüggelekopf“ in Alberschwende erteilt.
Mit Bescheid 2000 wurde die Rodungsbewilligung für die Errichtung einer Schiabfahrt zwischen den Schiliften „Dresslerberg“ und „Brüggelekopf“ in Alberschwende erteilt. Die Rodungsfläche beträgt 500 m².
Es wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, da nach dem forsttech-nischen Gutachten der Waldbodenverlust durch das Auflassen der alten Pistenführung kompensiert wird.
Weiters wurde mit Bescheid 2002 die Rodungsbewilligung für die Errichtung einer Verbindungsschiabfahrt zwischen den Schleppliften und dem Sessellift „Brüggelekopf“ in Alberschwende erteilt. Die Rodungsfläche beträgt 1.845 m².
Nach dem forsttechnischen Gutachten wurden die Rodung und – damit verbunden – mögliche Folgeschäden kritisch beurteilt. Es wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt, in welchem nach Anhörung von diversen Sachverständigen festgestellt wurde, dass ein öffentliches Interesse an der Rodung auf Grund der damit verbundenen Komfortverbesserung für das Schigebiet Alberschwende vorliegt und die Vorteile der Rodung für das Gemeinwohl die forstlichen Nachteile überwiegen. Die Rodung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, das Gelände ordnungsgemäß saniert. Es wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, es wurde lediglich verlangt, dass die Schipiste für die forstliche Nutzung verwendet werden kann.
- Schilift Krähenberg, Sibratsgfäll:
Mit Bescheid 2003 wurde die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie nach dem Forstgesetz 1975 für die Änderung einer Schipiste beim Krähenberg in Sibratsgfäll erteilt. Die Rodungsfläche beträgt 350 m².
Es wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, da gemäß dem Gutachten des forsttechnischen Amtssachverständigen durch die geplanten Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf den angrenzenden Bestand zu erwarten sind. Der Bewaldungsgrad der Gemeinde Sibratsgfäll beträgt 46 % und die Bewaldungstendenz ist nach dem Gutachten als positiv zu werten.
- Egger Liftgesellschaft mbH & Co, Egg:
Mit Bescheid vom 1999 wurde die Rodungsbewilligung für die Errichtung einer lawinensicheren Abfahrt auf der Alpe Andlis Brongen beim bestehenden Schigebiet in Egg-Schetteregg erteilt. Die Rodungsfläche beträgt 2.000 m².
Es wurde im Ausmaß der Rodungsfläche eine Ersatzaufforstung vorgeschrieben. Die Aufforstung ist bis zur Kultursicherung (das ist bis zu einer Höhe von 3 m) zu pflegen und nachzubessern.
- Bergbahnen Diedamskopf, Zweigniederlassung der Silvretta Nova Bergbahnen AG, Schoppernau:
Mit Bescheid 2000 wurde die Rodungsbewilligung für die Durchführung einer Pistenverbesserung im Bereich der Talstation vom Diedamskopf in Schoppernau erteilt. Die – teilweise nicht bestockte – Rodungsfläche beträgt 1.850 m².
Es wurde eine Ersatzaufforstungsfläche entsprechend der Rodung auf der Alpe Mitteldiedams gruppenweise mit 90 % Fichte und 10 % Grünerle vorgeschrieben. Die Aufforstung ist in den steilen Bereichen vor Schneegleiten zu schützen und bis zur Sicherung der Kultur (das ist bis zu einer Höhe von 3 m) nachzubessern und zu pflegen.
- Steurer GmbH & Co KG, Hittisau:
Im Jahr 2004 wurde eine Anmeldung über die Durchführung einer Rodung im Bereiche der Bergstation des Schleppliftes „Hennenmoos“ in Hittisau gemäß § 17a Forstgesetz 1975 zur Kenntnis genommen. Die Rodungsfläche beträgt 250 m².
Von einer „Erweiterung der schitechnisch nutzbaren Flächen“ kann nicht gesprochen werden, da es sich lediglich um eine Verbesserung der sicherheitstechnischen Situation beim Ausstieg der Bergstation des bestehenden Schleppliftes „Hennenmoos“ in Hittisau handelt. Diese Aussteigestelle war immer sehr unfallträchtig und sollte auf Grund eines Gutachtens des sporttechnischen Amtssachverständigen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung durch die Rodung entschärft werden.
Es wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, da nach dem forsttech-nischen Gutachten dem vorhandenen Bewuchs, welcher gerodet worden ist, keine übergeordnete Bedeutung für die Umgebung zukommt und es sich auch um keinen Sonderstandort bzw schützenswerte Baumgesellschaft nach dem Forstgesetz 1975 handelt. Es handelt sich dabei um Fichten im Alter von ca 30 Jahren und um einen Wiesenzuwachs mit Wald, wie er in Hittisau und Umgebung nach dem forsttechnischen Gutachten häufig angetroffen wird.
- Dornbirner Seilbahn GesmbH, Dornbirn:
Mit Bescheid 1996 wurde die Rodungsbewilligung im Bereich der Schiabfahrt zur Lanktalstation in Schwarzenberg erteilt. Die Rodungsfläche beträgt ca 240 m².
Es wurde eine Aufforstung mit 40 Weißtannen auf einer Breite von 7 m im Bereich des neuen Waldrandes der gerodeten Grundstücksflächen vorgeschrieben.
- Dornbirner Seilbahn Gesellschaft mbH, Dornbirn, und Agrargemeinschaft Otto Hämmerle's Erben, Schwarzenberg:
Mit Bescheid 2003 wurde die Bewilligung für die Durchführung von zwei Rodungen im Ausmaß von 1.050 m² bzw 1.600 m² (beim Lank in Schwarzenberg) erteilt. Von einer „Erweiterung der schitechnisch nutzbaren Flächen“ kann nicht gesprochen werden, da bei der Rodung A (1.050 m²) pistenseitig eine Fichtengruppe gerodet und das Gelände der angrenzenden Piste angeglichen wurde. Beim Projekt B mit einer Rodungsfläche von 1.600 m² handelt es sich um die schitechnische Verbesserung der vorhandenen Verbindung vom Hochälpeleschlepplift Richtung Lanklifte in Schwarzenberg.
Für die Rodung A wurden keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, da nach dem forsttechnischen Gutachten keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind und sich der an die Rodung angrenzende Waldbestand aus Verjüngung und Stangenhölzern zusammensetzt, sodass der angrenzende neue Waldrand ebenfalls als sicher anzusprechen ist. Für die Rodung B wurde vorgeschrieben, die vorgefundene Verjüngung auszustechen und damit die angrenzenden Waldränder zu unterbauen.
5. Wie entwickelten sich die Verkehrszunahmen im Bregenzerwald in den letzten 10 Jahren ? Ich bitte um Unterscheidung zwischen Ziel- und Quellverkehr der einheimischen Bevölkerung, der Entwicklung der TagestouristInnen und der Gäste, die länger bleiben.
Die Verkehrszunahmen im Bregenzerwald zeigen auf Grund eines Vergleichs der Verkehrszählungen von 1990 und 2000 folgende Entwicklung: Der jahresdurch-schnittliche tägliche Verkehr (JDTV) an der L 200 zwischen Müselbach und Egg hat von 1990 bis 2000 um 30 % zugenommen. Diese Zunahme ist durchaus mit anderen Landesteilen, die nicht so stark touristisch frequentiert sind, vergleichbar. So stieg zB der JDTV an der L190 Hohenems-Schwefel von 1990 bis 2000 um + 37 %. Der durchschnittlich tägliche Urlauberverkehr stieg an der L 200 im gleichen Zeitraum um 24 %. Die Zunahme des Urlauberverkehrs war im jahresdurchschnittlich täglichen Vergleich also weniger stark als jene des Gesamtverkehrs.
Anlässlich der Erarbeitung der Entwicklungsstudie Bregenzerwald (März 2003) wurde eine Verkehrsbefragung durchgeführt. Je nach Wochentag betrug der Schifahreranteil am durchschnittlich täglichen Gesamtverkehr zwischen 14 und 30 %. Die alleinige Betrachtung des Freizeitverkehrs zeigt weiters, dass im Großraum Egg die Tagesgäste ⅔ bis ¾ und die Urlaubsgäste ¼ bis ⅓ vom Schifahreranteil ausmachen.
6. Wann ist mit der Erteilung der Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung der Verbindungsprojekte Mellau - Damüls zu rechnen ?
Die Bergbahnen Mellau GmbH & Co KG, Mellau, und die Damülser Seilbahnen GmbH & Co, Damüls, haben mit Eingabe vom 6. September 2004 um die Erteilung der Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung der Schiverbindung Mellau – Damüls angesucht. Die Lokalaugenscheine wurden am 24. September und 11. Oktober 2004 durchgeführt. Auf Grund der Lokalaugenscheine werden die vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen adaptiert bzw ergänzt und der Behörde neu übermittelt. Anschließend wird das Ermittlungsverfahren weitergeführt. Ein konkreter Termin für die Entscheidung kann derzeit nicht angegeben werden.
7. Wie ist der Verfahrensstand der anderen geplanten Projekte, Diedamskopf und Warth/Auenfeld ?
Hinsichtlich des Projektes Warth/Auenfeld (schitechnische Verbindung der Schigebiete Lech/Warth/Schröcken) wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz kein Antrag eingereicht.
Zum Verfahrensstand des Projektes „Diedamskopf“ (Errichtung der Sesselbahnen „Falzerkopf“ und „Sonnenhang“ am Diedamskopf in Schoppernau) wird festgestellt, dass dieses Ansuchen am 25. September 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingereicht worden ist. Über Ersuchen der Bergbahnen Diedamskopf wurde das Verfahren dann ausgesetzt, damit eine Überarbeitung der Plan- und Beschreibungsunterlagen möglich ist. Am 12. März 2004 hat die Bergbahnen Diedamskopf, Zweigniederlassung der Silvretta Nova Bergbahnen AG, neue Plan- und Beschreibungsunterlagen für die beiden geplanten 6er-Sesselbahnen vorgelegt. Diese Projekte wurden am 27. April 2004 in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Beisein der Sachverständigen, der Gemeinden und Vertreter der Antragstellerin geprüft und zur Überarbeitung retourniert. Bis wann die adaptierten Plan- und Beschreibungsunterlagen neu eingereicht werden bzw bis wann mit der Realisierung der Bahnen zu rechnen ist, kann derzeit nicht angegeben werden.
8. Sind bereits andere Liftbetreiber bezüglich Erweiterungsplänen in Ihren Abteilungen vorstellig geworden ? Wenn ja, welche in welchen Größenordnungen ?
In diesem Sommer hat auf Anfrage der Seilbahnen Laterns GesmbH eine Begehung mit der Naturschutzbeauftragten und dem Bezirksforsttechniker der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch stattgefunden, in welcher die Gegebenheiten für die Errichtung einer zusätzlichen Schipiste vor Ort besichtigt und besprochen wurden. Die Naturschutzbeauftragte und der Bezirksforsttechniker haben sich auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sehr kritisch zum Vorhaben geäußert. Ein Antrag wurde nicht eingereicht.
9. Das Tourismuskonzept soll überarbeitet werden. Wie erfolgt die Vorgehensweise ?
Die Überarbeitung des Tourismuskonzeptes soll im Laufe des Jahres 2005 erfolgen. Bis Ende dieses Jahres soll die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Überarbeitung definiert werden. Selbstverständlich werden auch die unterschiedlichen Interessen und Zielgruppen in geeigneter Form in den Prozess der Überarbeitung eingebunden, wobei die Abwägung der Interessen gewissenhaft und mit Vernunft erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Landesrat Ing Erich Schwärzler Landesrat Manfred Rein
Bewilligungen von Geländeveränderungen für Skipisten ab 1995
Bescheidjahr Antragsjahr Beschreibung des Vorhabens Fläche
ha Summe
ha
Schigebiet Galtür
2002 2002 Verbesserung Pisten 9 und 14 0,20
Summe Galtür 0,20
Schigebiet Silvretta Nova
1995 1995 Schmalzberg Wald (Piste 7) 0,03
1996 1996 Skipiste Garfreschabahn 0,16
1997 1997 Pistenkorrektur Bereich Gampabing 0,20
1997 1997 Skipistenverbesserung Bereich Garfrescha 0,20
1997 1997 Skipistenverbesserung Bereich Maisäß Grandau 0,25
1998 1998 Piste 25a Garfreschner Älpele 0,20
1998 1998 Pisten 21 und 22 Schwarzköpfleabfahrten 0,50
1998 1998 2 Skiwege im Bereich Versettla 0,12
2001 2001 6er Sesselbahn Nova-Geländeveränderungen für Skipisten 0,20
2001 2001 Skiroute Abhenkina - nicht ausgeführt 0,03
2001 2001 Schiweg Versettla - nicht ausgeführt 0,10
2001 2001 4er Sessellift Heimspitze-Geländeveränderungen für Skipisten (lediglich geringfügig im Stationsbereich) 0,05
2001 2001 6er Sesselbahn Rinderhütte-Geländeveränderungen für Skipisten 0,10
2001 2001 Verbesserung Piste 29 Bereich Gampabing 0,35
2001 2000 Verlängerung Halfpipe im Bereich Schwarzköpfle 0,07
2002 2002 Verbesserung Piste 22 Schwarzköpfle 0,50
2002 2002 Piste 28a Bereich Rinderhüttenbahn-Talstation 0,40
2002 2002 Verbesserung Piste 27 Älpele 1,20
2002 2002 Verbesserung Pisten 25 und 26 Bereich Gampabing 0,10
2002 2002 Verbesserung Skipiste 1 Bereich Spatlabahn 0,05
2002 2002 Verbesserung Skiroute 3 Bereich Schwarzköpfle 0,10
2002 2002 Verbesserung Pisten 28 und 28a Schwarzköpfle 0,82
2002 2002 Verbesserung Piste 20 Schwarzköpfle-Novatal 0,05
2002 2002 Anpassung Skiweg Bergstation Rinderhüttenbahn 0,10
2002 2002 Verbesserung Piste 12 Bereich Grandau 0,05
2002 2002 Verbesserung Skipiste 22 Schwarzköpfle 0,10
2002 2002 Umgestaltung Halfpipe im Bereich Schwarzköpfle 0,42
2003 2003 Skipiste Bereich Rehseebüchel 0,30
2003 2003 Skipiste Bereich Schwarzköpfle-Halfpipe 0,50
2003 2003 Wegverlegung für Skipiste im Bereich Valisera 0,40
2004 2004 Valisera Mitte-Vermieltal (Piste 25) 0,03
2004 2004 Schlepplifttrasse Gampabing 0,03
2004 2004 Nova Stoba-Novatal (Piste 5) 0,80
Summe Silvretta Nova 8,51
Schigebiet Gargellen
1998 1998 Pistenverbesserungen im Bereich Täli 0,10
1998 1998 Skiweg im Bereich Vergalden 0,16
2002 2002 Pistenverbesserung bergseits Obwaldhütte 0,20
Summe Gargellen 0,46
Schigebiet Hochjoch
1996 1996 Pistenverbesserungen im Bereich Seetal 0,15
1998 1998 Skipiste Kanonenrohr 0,12
2001 2001 6er Sesselbahn Rätikonbahn-Schiweg Bergstation 0,20
2001 2001 8er Sesselbahn Seebliga-Pistenverbesserungen 3,20
2001 2001 Pistenkorrekturen im Bereich Seebliga 0.20
2002 2002 Talabfahrt Querung Hofweg 0,32
2003 2003 Geländekorrektur im Bereich Bergstation Seebligabahn 0,40
2003 2003 Skipistenverbesserung Bereich Vorderkapell 0,30
2004 2003 Skiweg Hochjoch-Silbertal 3,00
Summe Hochjoch 7,69
Schigebiet Golm
1996 1996 Skiweg Aussergolm 0,10
1997 1997 22 Geländeveränderungen für Skipisten im Skigebiet 1,00
1999 1997 Täliabfahrt 0,80
1998 1998 Pistenverbesserung Mattschwitz-Latschau 0,36
2000 2000 Verbindung Jöchle-Täliabfahrt 0,15
2001 2001 Pistenverbesserungen Bereich Grüneck 0,92
2001 2001 Pistenverbesserung Bereich Sückalift 0,46
2002 2002 Pistenverbesserung Bereich Sückalift-Rätikonbahn 1,60
2003 2003 Langlaufloipe Matschwitz 0,10
2003 2003 Skitunnel Aussergolm 0,05
2003 2003 Skipiste Verspeller im Bereich Aussergolm 0,50
2004 2003 4er Sesselbahn Aussergolm-neue Zufahrt 0,05
Summe Golm 6,09
Schigebiet Kristberg
1996 1996 Verbesserung Langriedabfahrt 0,16
2003 2003 Pistenverbesserung im Bereich Kristbergsattel 0,10
Summe Kristberg 0,26
Schigebiet Lech-Zürs-Rauz
1995 1995 Skiweg Oberlech-Schlegelkopf-Lech 0,05
1997 1997 Pistenkorrekturen im Bereich Schlegelkopf 0,14
1997 1997 Skiroute 35a Mohnenmähder 0,16
1997 1997 Pistenkorrektur Steinmännle (Bereich Monzabon) 0,07
2002 2002 Abfahrten Trittalm und Trittkopf 2,00
2002 2002 Piste 34 Kriegerhorn-Kriegeralpe 0,50
2002 2002 Piste 43 Furkla-Steinmähder 0,50
2003 2003 Verbesserung Skipiste Furkamähder 0,30
2003 2003 Damen Weltcupabfahrtsstrecke Kriegerhorn 0,35
2003 2003 6er Sesselbahn Arlenmähder-Geländeveränderungen für Skipisten 0,30
2003 2003 8er Sesselbahn Steinmähder-Geländeveränderungen für Skipisten 0,30
2004 2004 Geländekorrektur Bereich Kriegerhorn 0,05
Summe Lech/Zürs/Rauz 4,72
Schigebiet Stuben-Albona
1995 1995 Skibrücke Rauz 0,06
1997 1997 Skipistenverbesserung im Bereich Bergstation Albona I 0,50
2001 2001 Verbesserungen Bereich Rauz 0,44
2002 2002 Pistenverbesserung im Bereich Albonagrat 0,30
2002 2002 Verbesserung Piste Nr 1 0,12
2003 2003 Verbesserung Piste Nr 1 im Bereich Rauz 0,80
Summe Stuben/Albona 2,22
Schigebiet Sonnenkopf
1998 1998 Vorplatz Bergstation Sonnenkopf 1,50
2001 2001 Pistenverbesserungen Bereich Riedboden 0,12
2003 2003 Skiabfahrt Nr 3 im Bereich Glattingratbahn 0,05
2003 2003 neue Zufahrt zur Obermoosbahn 0,10
Summe Sonnenkopf 1,77
Schigebiet Brand-Bürserberg
1997 1997 Skiabfahrt Einhornbahn 0,10
1997 1997 6er Sesselbahn Gulma-Geländeveränderungen für die skitechnische Anpassung der Zu- und Abfahrt zu den Stationen 0,10
1998 1998 Verbesserung der Abfahrten 6 und 7 des Palüdliftes 0,17
1998 1998 Skipiste Bereich Gulma 0,22
1998 1998 Piste Loischkopf-Talstation Schlepplift Mühlebach 3,30
1999 1999 Pistenverbesserungen Bereich Palüd 0,56
1999 1999 Skipisten im Bereich Loischkopf 0,44
1999 1999 Snowboardstrecke Palüd 6 0,14
2000 2000 Pistenverbesserung Bereich Palüd-Bergstation 0,75
2000 2000 Skiroute 18-Piste 23 Bereich Bergstation Einhornbahn 0,24
Summe Brand/Bürserberg 6,02
Schigebiet Sonntag-Stein
1999 1999 Verschiedene Geländekorrekturen für Skipisten 0,60
Summe Sonntag-Stein 0,60
Schigebiet Raggal
1999 1999 Skiabfahrt Schlepplift Gafidura 0,20
Summe Raggal 0,20
Schigebiet Faschina
1998 1998 Verbesserung Abfahrt Glatthorn 0,20
Summe Faschina 0,20
Gesamtsumme ha 38,94