Wobei meistens den fehler gemacht wird, als Quelle Google oder Internet zu nennen. Obwohl Google/Internet keine Quelle ist, sondern nur das Medium womit man zur Quelle rankommt...TPD hat geschrieben:Kenne das Urheberrecht in Deutschland nicht.ich hab auch schon bilder von google für referate genommen!
Jedoch in der Schweiz gelten für Bildungseinrichtungen besondere Bedingungen.
Von dem her sollte es da nicht so ein Problem sein, wenn für eine Klassenarbeit, unter Quellenangabe, ein Bild aus dem Internet verwendet wird.
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quelle: internet auf was für ideen manche kommen
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Entweder Schüler, die in der Schule einen Fensterplatz haben oder sonst halt Leute, die keine Ahnung vom Internet haben.quelle: internet auf was für ideen manche kommen
Problematisch finde ich eher dass in der Schule das Thema Urheberrecht nie wirklich diskutiert wird.
Wie soll man denn da noch verstehen dass man für die Klassenarbeit ein Bild aus dem Internet verwenden darf, jedoch das Hochladen auf die eigene private Website ist verboten...
Interessant könnte es werden, wenn man die eigene Klassenarbeit mit fremden Bilder auf der eigenen Website veröffentlicht
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Re: keine Bilder in älteren Beiträgen
Bei mir wurde das letztes Jahr diskutiert. Da sollten wir etwas über Romeo und Julia schreiben, natürlich benutzen alle das Internet und schreiben die Texte ab. Darauf folgte nachdem sie es kontrolliert hatte ein riesen Ärger: " Ihr macht euch strafbar wisst ihr was ihr hier macht ...", darauf folgten viele 6 enTPD hat geschrieben:Problematisch finde ich eher dass in der Schule das Thema Urheberrecht nie wirklich diskutiert wird.
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Re: keine Bilder in älteren Beiträgen
Also zwischen Abschreiben und Zitieren besteht ein gewaltiger Unterschied. Da musste ja die Lehrerin direkt einschreiten. Denn Abschreiben wäre durchaus einen Grund um von der Uni zu fliegen.
Jedoch hier geht es ja vorallem um das "Zitieren" von Bilder.
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Re: keine Bilder in älteren Beiträgen
Das Thema Urheberrecht ist in der Tat ein wirklich komplexes - einer meiner Freunde ist auf das Thema spezialisiert und schon die Ansätze seiner Referate übersteigen das Auffassungsvermögen und Verständnis normaler Zeitgenossen. Daher ist in Anbetracht der vorangegangenen Ausbildung und der derzeit gültigen Lehrpläne auch kaum zu erwarten, dass ein Lehrer sachkundig referiert.
Selbst unter praktizierenden Journalisten ist das Thema im speziellen nicht abschließend angekommen, da in der Berufspraxis noch viele tiefergehende Rechts-, Vertrags- und Verwertungsvorschriften hinzukommen, die analog zum bürokratischen Aufwand der Ärzte, nicht vom jouristischen Laien zu fassen und zu verinnerlichen sind.
Um ein Beispiel zu nennen:
Man kauft als Fernseh-Sender ein Bild bei der dpa ein.
Als großer Sender kauft man das Recht am Bild für jeden Vertriebsweg: Print, TV, Netz. Zumindest ist es meist so, kann aber unter Umständen auch anders sein.
Dabei ist es erstmal unerheblich, woher die dpa das Bild hat: Selbst eingekauft oder von einem der vertraglich gebundenen Mitarbeiter (Festen) oder von einem freien Mitarbeiter. Urheberrecht und Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht gehen an dieser Stelle meist Hand in Hand, ohne dass diese aber zwangsläufig verschmilzt.
Jetzt kann der TV-Sender dieses Bild als sog "Standbild" in einem "Filmbeitrag", als Bild auf seiner HP oder in einem Rücksetzer (Bild im Schirm oder neben einem Moderator oder in einem TV im Studio oä) oder als verfremdetes Element in einer Grafik verwenden. Für jede dieser Nutzungsformen können nun aber schon verschiedene Nutzungsrechte vorliegen - seitens der dpa und/oder seitens der dpa-Quelle.
Speziell im Internet kommen nun noch regionale Restriktionen, Verwertungs- und Exklusivrechte hinzu (seitens privater rechtlicher Vereinbarungen -> Verträge) und lokal formal juristisch-rechtliche; ein Stichwort ist hier "Geoblocking": Zugriffe aus einer Domain xy, wenn nicht sogar von einem zugreifenden Provider aus dem erkennbaren Land z sind nicht zugelassen. Und auch hier wieder differenziert nach bewegt und Standbild, für zweiteres je nach Verwendungsform. Und dann gibt es oberdies noch Quellen, die nichts in einer nicht expliziet zugelassenen Region erlauben und für die Sanktionierung ihr eigenes, lokales Recht anwenden. Uff - kompliziert und verwirrend und kaum zu beschreiben ...
... ich selber habe nur im Ansatz in Schulungen die Grundzüge vermittelt bekommen und würde niemals behaupten, diese Materie in juristischer Richitgkeit begriffen zu haben. Essenz: Arbeitet man professionel mit nicht selbstgenerierten Kontent sollte man es im Zweifel lieber bleiben lassen.
UND HIER HABEN WIR NUN EINS DER GROßEN PROBLEME DES INTERNET:
Die meisten User sind immer noch der Meinung, dass man alles was kostenlos zu greifen, zu betrachten ist auch kostenlos konsumieren und vorallem weiter-verwerten darf. Dem ist aber nicht so!
Selbst unter praktizierenden Journalisten ist das Thema im speziellen nicht abschließend angekommen, da in der Berufspraxis noch viele tiefergehende Rechts-, Vertrags- und Verwertungsvorschriften hinzukommen, die analog zum bürokratischen Aufwand der Ärzte, nicht vom jouristischen Laien zu fassen und zu verinnerlichen sind.
Um ein Beispiel zu nennen:
Man kauft als Fernseh-Sender ein Bild bei der dpa ein.
Als großer Sender kauft man das Recht am Bild für jeden Vertriebsweg: Print, TV, Netz. Zumindest ist es meist so, kann aber unter Umständen auch anders sein.
Dabei ist es erstmal unerheblich, woher die dpa das Bild hat: Selbst eingekauft oder von einem der vertraglich gebundenen Mitarbeiter (Festen) oder von einem freien Mitarbeiter. Urheberrecht und Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht gehen an dieser Stelle meist Hand in Hand, ohne dass diese aber zwangsläufig verschmilzt.
Jetzt kann der TV-Sender dieses Bild als sog "Standbild" in einem "Filmbeitrag", als Bild auf seiner HP oder in einem Rücksetzer (Bild im Schirm oder neben einem Moderator oder in einem TV im Studio oä) oder als verfremdetes Element in einer Grafik verwenden. Für jede dieser Nutzungsformen können nun aber schon verschiedene Nutzungsrechte vorliegen - seitens der dpa und/oder seitens der dpa-Quelle.
Speziell im Internet kommen nun noch regionale Restriktionen, Verwertungs- und Exklusivrechte hinzu (seitens privater rechtlicher Vereinbarungen -> Verträge) und lokal formal juristisch-rechtliche; ein Stichwort ist hier "Geoblocking": Zugriffe aus einer Domain xy, wenn nicht sogar von einem zugreifenden Provider aus dem erkennbaren Land z sind nicht zugelassen. Und auch hier wieder differenziert nach bewegt und Standbild, für zweiteres je nach Verwendungsform. Und dann gibt es oberdies noch Quellen, die nichts in einer nicht expliziet zugelassenen Region erlauben und für die Sanktionierung ihr eigenes, lokales Recht anwenden. Uff - kompliziert und verwirrend und kaum zu beschreiben ...
... ich selber habe nur im Ansatz in Schulungen die Grundzüge vermittelt bekommen und würde niemals behaupten, diese Materie in juristischer Richitgkeit begriffen zu haben. Essenz: Arbeitet man professionel mit nicht selbstgenerierten Kontent sollte man es im Zweifel lieber bleiben lassen.
UND HIER HABEN WIR NUN EINS DER GROßEN PROBLEME DES INTERNET:
Die meisten User sind immer noch der Meinung, dass man alles was kostenlos zu greifen, zu betrachten ist auch kostenlos konsumieren und vorallem weiter-verwerten darf. Dem ist aber nicht so!
- TPD
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- Registriert: 09.03.2003 - 10:32
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- Snowboard: nein
- Ort: (Region Bern)
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Re: keine Bilder in älteren Beiträgen
Natürlich erwarte ich nicht dass ein "Grundschullehrer" eine ganze Lektion über das Urheberrecht hält.Die meisten User sind immer noch der Meinung, dass man alles was kostenlos zu greifen, zu betrachten ist auch kostenlos konsumieren und vorallem weiter-verwerten darf. Dem ist aber nicht so!
Jedoch wäre es durchaus angebracht wenn zumindest einmal erwähnt würde dass für Klassenarbeiten in Sache Urheberrecht ganz andere Regeln gelten als für eine private Homepage.
Denn sonst besteht die Gefahr dass die Schüler den Eindruck kriegen, das man mit einer Quellenangabe sämtliches Material im Internet veröffentlichen darf.
http://www.skichablais.net, die Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.