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Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 20.09.2013 - 18:57
von axisofjustice
Da in diesem Forum sicher auch viele Mountainbiker unterwegs sind, dürfte folgende Problematik interessant sein:

In Baden Württemberg gibt es seit vielen Jahren ein Waldnutzungsgesetz, dass Radfahren auf Wegen unter 2 Meter Mindestbreite pauschal verbietet. Somit ist in BaWü Mountainbiken im eigentlichen Sinne nicht bzw. nur kaum möglich. Wandervereine und die lokale Politik stehen größtenteils hinter dem Gesetz. Natürlich halten sich kaum Biker an diese Regel und fahren rücksichtsvoll, aber eben illegal auf Trails und Pfaden. Die Einhaltung der Regel wird kaum kontrolliert. Im Haftungsfalle, z.B. bei einem Unfall/Sturz, ist eine solche Regel allerdings problematisch und sehr zum Nachteil. Und auch ansonsten kann es eigentlich nicht sein, dass der Schwarzwald als Deutschlands größtes Mountainbikerevier durch eine solch rückschrittliche Regel an Attraktivität verliert. Die Grünen, die die Einführung des Paragraphen einst kritisiert haben, sehen sich heute - in Regierungsverantwortung - anscheinend von Lobbyverbänden so sehr unter Druck gesetzt, dass sie das Gesetz nicht ändern wollen.

Die DIMB (Deutsche Initiative Mountainbike) hat eine Petition gestartet und Gründe für die Abschaffung dieser 2 Meter Regel aufgeführt. In Hessen, wo letztes Jahr auch eine solche Regel eingeführt werden sollte, hat man sich gesetzlich nach langem Ringen vorbildlich auf ein Prinzip der Rücksichtnahme geeinigt - auch durch Druck einer ähnlichen Petition.

https://www.openpetition.de/petition/on ... erttemberg

Ich bitte Euch: Nehmt euch 2 Minuten Zeit und unterzeichnet die aktuelle Petition. Nicht nur für uns Baden-Württemberger, sondern auch für Euch, falls ihr irgendwann mal hier Urlaub machen wollt. Die Trails sind deutschlandweit die besten und definitiv eine Reise wert.

Re: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 20.09.2013 - 19:11
von kaldini
was meinst du denn mit "Haftungsfall Unfall/Sturz"?

Re: AW: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 20.09.2013 - 19:15
von whiteout
Wow,sowas gibts? Hab ich auch noch nie gehört.

Dann ist praktisch am ganzen Albtrauf vor meiner Haustür trailern verboten.Durch den Wald hier gibt es unzählige Trails,aber nur relativ wenige Fahrwege die zum Aufstieg schön,zur Abfahrt aber langweilig sind.

Re: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 20.09.2013 - 19:23
von axisofjustice
Bitte weitersagen. Momentan stockt der Zulauf etwas, mit der aktuellen Zuwachsgeschwindigkeit an Unterschriften wird das Ziel von 50.000 Unterschriften schwierig.

@kaldini: Solltest Du auf einem Trail hier zu Sturz kommen oder sogar einen Zusammenstoß mit Wanderern haben, kann Dir die Krankenkasse u.U. Zahlungen verwehren. Ist so bereits vorgekommen. War vielleicht etwas ungenau ausgedrückt.

Re: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 17.10.2013 - 21:33
von axisofjustice
Die Petition hat die 40.000 überschritten! :) Würde mich freuen, wenn auch aus diesem Forum noch weitere Radfahrer und den Radfahrern freundlich-gesinnte Menschen unterzeichnen. Der Dank der Baden-Württemberger ist Euch sicher!

Re: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 17.10.2013 - 21:48
von Whistlercarver
Diese 2-Meter-Regel ist nicht würdig für ein Aktiv-Urlaubsland wie Baden Württemberg. Also helft uns bitte die 50.000 voll zu bekommen. Mit Fantasienamen kann man auch öfters Unterschreiben :wink:

Re: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 18.10.2013 - 00:28
von Kris
Deratige Verbote sind nicht mal so schlecht wie ich meine, wobei ich die praktische Handhabung der 2m Regel in BaWue im Detail nicht kenne.
Es kann für die Freude des Sports tatsächlich besser sein, wenn die Trails verboten sind.
Sind sie erlaubt, werden besonders schöne Trails auf einemal vermarktet, es werden professionelle Reisetouren organisiert u.dgl. Dadurch steigt der "Druck" auf andere Wegbenutzer, Haftungsfragen müssen geklärt werden, der Wegehalter muss u.U. dafür haften, wenn ein Radler in ein Bach fällt weil dort kein Geländer oder "Achtung, hier ist ein Bach"-Schild steht.
Konsequenz ist, dass dann die wirklich schönen Sachen verboten werden, und Radfahrstöme "kanalisiert" werden, d.h. es werden nur einzelne Wege freigegeben, ein bruchteil des Gesamtpotentials.

Waren ehemals sämtliche Trails und sogar Forststrassen verboten aber doch geduldet da pragmatisch sinnvoll, werden mit offiziellen Wegeregelungen/-konzepten die Daumenschraube erst richtig angezogen.

Jedenfalls ist das in Tirol so. Besser es ist alles verboten ... damit ists in letzter Konsequenz doch wieder erlaubt, in Eigenverantwortung. Was will man mehr an Freiheit? :-)

Re: Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg

Verfasst: 18.10.2013 - 12:31
von axisofjustice
Das mag alles unter touristischen Gesichtspunkten stimmen. Was aber ist mit den vielen Mountainbikern hier vor Ort, die keine Vermarktung brauchen, sondern einfach legal ihre Feierabendrunde drehen wollen bzw. ihre Jugendgruppen bei der Vereinsarbeit nicht unter größtem RIsiko (und damit meine ich nicht die Streckenbeschaffenheit) über illegale Strecken leiten wollen?

Außerdem: die Tatsache, dass Wanderer sich auf diesen Wegen aufhalten dürfen, hat doch auch nicht zu haftungstechnischen Problemen geführt. Der Wald ist glücklicherweise bislang von Verklagungswellen verschont geblieben und es spricht m.E. wenig dafür, dass sich das nur deshalb ändert, weil eine Gruppe, die dort eh schon fährt, das in Zukunft nun legal dürfen soll.
Konsequenz ist, dass dann die wirklich schönen Sachen verboten werden, und Radfahrstöme "kanalisiert" werden, d.h. es werden nur einzelne Wege freigegeben, ein bruchteil des Gesamtpotentials.
Nein, genau DAS ist der Status Quo bzw. das, was die Regierung an Maßnahmen angekündigt hat. Es sollen vereinzelt ein paar verwaiste Pfade zu MTB-Trails umgewandelt werden, um zu kanalisieren. Genau das ist ja das derzeitige Problem und genau dagegen geht ja die Petition vor.

Sorry, aber Du denkst m.E. zu kurz, wenn Du meinst, dass illegal fahrende Mountainbiker keine Probleme hätten. Es geht nicht primär um das Bußgeld.