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Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 10:46
von HBB
Unglaublich, aber wahr.
In Mayrhofen springt Jugendlicher vom Sessellift
Fazit: Ein Verletzter, Sesselbahn beschädigt und außer Betrieb.
Das dürfte ein teurer Spaß werden - der Bursche hat wohl zu viele Bogner-Filme gesehen.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 12:06
von Rüganer
Und was passiert, wenn jemand an der Stelle aus dem Lift fällt, z. B. beim Notstopp ? Stürzt dann auch der Sessel ab ?
Hab ich noch nie gehört, dass gleich der Sessel abstürzt.
Klage gegen den Jungen dürfte aber eher erfolglos sein, die Bergbahngesellschaft dürfte eher wegen technischem Versagen dran sein.
Obwohl, ist ja Österreich....
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 12:14
von Af
Ja und nein... Ich nehmen eher an, dass der Sessel am Schwingen war und in die Station gekracht ist. Ansonsten kann die Klemme IMO ned aufgehen...
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 12:14
von Stäntn
Bei Notstopp könnte ein schaukelnder Sessel aber nicht mehr in die Station einfahren 
Kann ich mir schon vorstellen, dass das unbemerkt vom Liftler passiert, und dann ein stark schaukelnder Sessel nicht in die Einfahrtsschiene kommt - das zieht die Klemme natürlich vom Seil (so auch die Aussage im Radio vom Betriebsleiter). Klemme ist gegen die Schiene gefahren...
Dem jungen Mann würd ich die komplette Rechnung schicken...
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 12:22
von Af
Steht sogar im Bericht... Dummheit gehört Bestraft... Der Zweite hatte echt Glück, dass er ned unterm Sessel geraten ist..
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 12:45
von Mt. Cervino
Echt dumm gelaufen...
Da hat aber das Timimg aber auch gerade gepasst, denn wenn der Sessel nicht durch Aufschaukeln in oder neben die Einfahrtsschienen gekracht wäre, wäre nichts passiert.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 14:14
von jonson123
Möchte mal wissen wie man auf so eine Idee kommt ?
Besoffen ....
Mutprobe....
Geistig etwas zurückgeblieben....
oder alle 3 Faktoren zusammen.
Gruß
joe
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 16:46
von David93
Sachen gibts...
Hätte nicht gedacht dass sich alleine durch das abspringen der Sessel so stark aufschaukelt.
Bin gespannt wie lange der jetzt steht, ist ja nicht gerade unwichtig der Lift. Auch wenn man ihn via Knorren umgehen kann.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 17:12
von Drahtseil
Wird ein teurer Sprung: Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung, vermutlicher Verstoß gegen die Beförderungsvorschriften, Reparatur- & Ausfallzahlungen, ...
Re: AW: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 17:30
von astra12
teuer? 17 und sicher Schüler, da ist nix zu holen bzw zahlt da evtl. die Haftpflicht der Eltern. arm wird der dadurch nicht auf ewig.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 19:18
von HBB
astra12 hat geschrieben:teuer? 17 und sicher Schüler, da ist nix zu holen bzw zahlt da evtl. die Haftpflicht der Eltern. arm wird der dadurch nicht auf ewig.
Sorry, da stimmt nicht viel. Natürlich ist der Bursche in der Haftung - wenn er Glück hat, hat er selbst eine Haftpflichtversicherung bzw. seine Eltern eine Familienhaftpflicht. Wenn er jetzt kein Geld haben sollte, spielt das natürlich keine Rolle, die Forderungen bestehen trotzdem - dann zahlt er halt später.
(btw: Das wär nicht der erste Fall, wo sich jemand aus jugendlichem Leichtsinn ein ganzes Leben versaut. Deshalb immer: Haftpflichtversicherung!)
Außerdem steht er natürlich auch strafrechtlich in der Verantwortung - fahrlässige Körperverletzung kommt da auf jeden Fall in Betracht.
Wohlgemerkt: Der Bursche war siebzehn (Jahre, nicht Monate
).
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 19:27
von David93
Am besten statt dem alten 4er gleich eine 8-KSB hinstellen und dem Typ die Rechnung vom DM mit den Worten "Sorry, der alte war echt nicht mehr zu reparieren" überreichen.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 20:48
von markus
Ich denke nicht dass bei grober Fahrlässigkeit eine Versicherung zahlt.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 20:58
von HBB
Doch, eine Haftpflichtversicherung müsste zahlen. Nur nicht bei Vorsatz.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 20:59
von Florian86
Lärchwald-Express, oder?
Am Sudelfeld haben wir letztens auch (jüngere) Jugendliche aus dem Schwebelift springen sehn... zwar deutlich vor der Stationseinfahrt, aber trotzdem riskant sicherlich.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 21:01
von Lord-of-Ski
markus hat geschrieben:Ich denke nicht dass bei grober Fahrlässigkeit eine Versicherung zahlt.
Bei manch neuen Versicherungstarifen ist sowas mittlerweile mit eingeschlossen, kann man nur hoffen bei seiner nicht!
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 21:04
von Ram-Brand
Oh oh. Wie es im Bericht steht gehe ich davon aus das die Stützrolle der DS104 Klemme nicht in die Führungsschiene ordnungsgemäß einfuhr sondern drüber oder unter die Schiene kam.
Dadurch kann die Klemme auch nicht vernünftig auskuppeln, bzw. durch die Station geführt werden.
So ist nur der Sessel runtergefallen. Der hätte sich auch in der Station verkeilen können. Wer weiß was da am Kuppelbereich, Reifenförderer, Laufschienen, etc. defekt ist.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 21:31
von Drahtseil
Man muss sich erstmal überlegen, wie stark ein Sessel schwingen muss, um die Einfahrtstrompeten zu verfehlen. Und dann schepperts richtig!
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 22:03
von whiteout
Dummheit pur. Mit grober Fahrlässigkeit hat das ja nicht viel zu tun.Es war Vorsatz aus dem Lift zu springen. Das man bei solchen Manövern natürlich physikalische Grundlagen beachten sollte war ihm wohl nicht klar.Schlimmer als die Körperverletzung an seinem Kollege wird wohl der Schadensersarz seitens der Bergbahnen ausfallen.Je nachdem wird auch noch Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Persönlich bemitleide ich den Kerl in keiner Weise, eher seine Eltern und seinen Kumpel der damit sicherlich auch ordentlich in etwas mit reingezogen wird.Aber Hei- wer kann schin von sich behaupten eine Seilbahn kaputt gemacht zu haben ?! 
Gegenfrage: Warum wurde der Lift nicht gestoppt? Ein Nothalt hätte die Bahn unmittelbar gestoppt.Wenn es tatsächlich noch "einige Meter" waren wäre die Bahn bis dahin allemal gestanden.Ich schätze der Bedienstete hat den Vorfall entweder garnicht mitbekommen oder nicht gewusst wie zu reagieren ist bzw. Die Lage unterschätzt.
Ich könnte mir vorstellen,dass es in den USA nun einen Interesannten Prozess gäbe.Schließlich war der Sessel nicht gegen ein solches Manöver gesichert.Hier wird die Lage recht klar sein und die Bergbahnen vor jedem Gericht gewinnen.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 22:07
von Drahtseil
Ein Liftangestellter hat nicht zu jeder Zeit überall seine Augen, das sind auch nur Menschen. Die schauen eher, das am Ausstieg alles klappt. Wer rechnet den damit, das so ein Evolutionsbremse aus'm Lift springt.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 22:50
von Frankenski
HBB hat geschrieben:Doch, eine Haftpflichtversicherung müsste zahlen. Nur nicht bei Vorsatz.
Die Frage ist doch jetzt eher gilt die Haftpflichtversicherung ausserhalb Deutschlands ? Oder braucht man da eine Auslands Haftpflichtversicherung ?
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 06.03.2015 - 23:21
von Petz
Drahtseil hat geschrieben:Ein Liftangestellter hat nicht zu jeder Zeit überall seine Augen, das sind auch nur Menschen.
Das hat nur insoferne was mit menschlichen Eigenschaften zu tun als das wir leider nur nen eingeschränkten Sichtwinkel haben. Wenn beispielsweise stürmisches Wetter geherrscht hätte würde der Liftwart sicher ab und zu auch nen prüfenden Blick auf die Strecke geworfen haben aber im Normalfall konzentriert man sich zur Gänze auf die Ausstiegsstelle denn da gibt´s täglich genügend Vorfälle die eine Geschwindigkeitsreduktion oder nen Stop einer Bahn erfordern.
Der Liftwart ist sicher erst durch durch den Lärm den der verhakte Sessel bei der Kollision mit den Stationsbauteilen verursachte auf diesen aufmerksam geworden und zu diesem Zeitpunkt hätte ein Notstop meiner Ansicht nach am FBM - Abwurf sicher nichts mehr geändert denn auch die Notbremsverzögerung muß bei einer kuppelbaren Bahn so eingestellt sein das sie einige Meter bis zum Stillstand benötigt denn sonst würden die Sessel die sich z. B. gerade auf Tragstützen befinden gnadenlos mit den Rollenunterseiten kollidieren und andere Benutzer zusätzlich in Gefahr bringen.
Wird sicher interessant zu sehen wie das Gericht später dann den Vorfall bewertet denn meiner Ansicht nach wäre das nicht als grob fahrlässige sondern schon als vorsätzliche Tat einzustufen; in dem Fall würde eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung versuchen die Leistung vom Versicherten wieder zurückzubekommen und diese Ansprüche wie auch jene des Bahnbetreiber im Falle das kein Versicherungsschutz besteht verjährten meiner Kenntnis nach erst nach 30 Jahren. D. h. der Bursche hätte sich durch seinen grenzenlosen Leichtsinn bzw. Dummheit seine gesamte Zukunft versaut
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 07.03.2015 - 03:13
von ThomasK
Petz hat geschrieben:Wird sicher interessant zu sehen wie das Gericht später dann den Vorfall bewertet denn meiner Ansicht nach wäre das nicht als grob fahrlässige sondern schon als vorsätzliche Tat einzustufen; in dem Fall würde eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung versuchen die Leistung vom Versicherten wieder zurückzubekommen und diese Ansprüche wie auch jene des Bahnbetreiber im Falle das kein Versicherungsschutz besteht verjährten meiner Kenntnis nach erst nach 30 Jahren. D. h. der Bursche hätte sich durch seinen grenzenlosen Leichtsinn bzw. Dummheit seine gesamte Zukunft versaut

Richtig.
Die Bergbahn kann gegen den Jugendlichen 30 Jahre lang sämtliche Forderungen gegen den heute 17-Jährigen durchsetzen. Bis zum Alter von 47 Jahren wird er einiges von seinem Gehalt abgeben müssen.
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 07.03.2015 - 04:42
von whiteout
So extrem werden die Beschädigungen nun auch nicht sein, eher der Schadensersatz wegen Stillstand/Evakuierung und Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen/AGB
Defekt ist ja nun lediglich der Sessel und da bewegt man sich im Bereich von "nur" ein paar Tausend (Schätze mal 8000-10000) Euro für den Sessel,
Re: Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift
Verfasst: 07.03.2015 - 06:44
von falk90
Ist nicht die erste Bahn wo eine DS Klemme die Enfahrtstrompete nicht getroffen hat, und bei einem mir bekannten Fall wurde durch das Seil beim Ausreißen aus der Klemme beschädigt und musste im kommenden Sommer getauscht werden.