Benötigt vereinsinterner Seillift einen Betriebsleiter?
Verfasst: 29.01.2016 - 11:29
Hallo,
wir sind auf unserer Schiwiese derzeit an der Planung eines Seilliftes, scheitern tut es derzeit jedoch an folgenden Punkt, an dem keiner wirklich durchblickt.
So wie wir das Seilbahngesetz auslegen benötigen wir hierfür einen Betriebsleiter mit entspechender Ausbildung, den wir in dem Fall nicht stellen können. Viele von uns meinen jedoch, dass dies nur bei einer gewerblichen Nutzung gilt und wir den Seillift trotzdem vereinsintern betreiben können. Mich würde es freuen wenn sich im Forum jemand finden würde der sich hier mit der rechtlichen Situation auskennt und uns hier eine Antwort geben kann, was wir jetzt genau brauchen um uns den Wunsch eines Seilliftes erfüllen zu können.
Zur Info: Standort der Schiwiese ist Österreich (Niederösterreich)
Danke für eure Antworten!
wir sind auf unserer Schiwiese derzeit an der Planung eines Seilliftes, scheitern tut es derzeit jedoch an folgenden Punkt, an dem keiner wirklich durchblickt.
So wie wir das Seilbahngesetz auslegen benötigen wir hierfür einen Betriebsleiter mit entspechender Ausbildung, den wir in dem Fall nicht stellen können. Viele von uns meinen jedoch, dass dies nur bei einer gewerblichen Nutzung gilt und wir den Seillift trotzdem vereinsintern betreiben können. Mich würde es freuen wenn sich im Forum jemand finden würde der sich hier mit der rechtlichen Situation auskennt und uns hier eine Antwort geben kann, was wir jetzt genau brauchen um uns den Wunsch eines Seilliftes erfüllen zu können.
Zur Info: Standort der Schiwiese ist Österreich (Niederösterreich)
Danke für eure Antworten!