§ 20 Personen
Verfasst: 12.01.2017 - 19:52
Hallo,
kann mir jemand sagen wie man eine § 20 Person für die Leitung von Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß Seilbahngesetz in Österreich wird? Wer ist dafür zuständig bzw. an wen muss man sich wenden? Wo kann man die Anforderungen abrufen?
Danke.
kann mir jemand sagen wie man eine § 20 Person für die Leitung von Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß Seilbahngesetz in Österreich wird? Wer ist dafür zuständig bzw. an wen muss man sich wenden? Wo kann man die Anforderungen abrufen?
Danke.