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§ 20 Personen

Verfasst: 12.01.2017 - 19:52
von seilbahnverfechter
Hallo,

kann mir jemand sagen wie man eine § 20 Person für die Leitung von Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß Seilbahngesetz in Österreich wird? Wer ist dafür zuständig bzw. an wen muss man sich wenden? Wo kann man die Anforderungen abrufen?

Danke.

Re: § 20 Personen

Verfasst: 12.01.2017 - 21:42
von markus
1. beim BMVit
2. WPK in Saalfelden
3. TÜV Süd in Jenbach
Die genannten Stellen werden Dir sicher weiterhelfen können.