1000 Franken Busse für Skiunfall am Jakobshorn
Verfasst: 30.03.2004 - 18:21
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LAUSANNE - Ein Skifahrer ist für einen Unfall im Jahr 2001 am Jakobshorn in Davos zu Recht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat dessen Beschwerde gegen das Urteil des Bündner Kantonsgerichts abgewiesen.
Der Betroffene war im April 2001 mit kurzen Schwüngen einen Steilhang
am Jakobshorn heruntergefahren. Er kollidierte mit einer langsameren Skifahrerin, die unter ihm in grossen Schwüngen unterwegs gewesen war. Die Frau erlitt bei dem Zusammenprall Kopfverletzungen.
Die Bündner Justiz verurteilte den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1000 Fr. Busse. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Der Skifahrer hatte argumentiert, das Kantonsgericht habe willkürlich angenommen, er sei von oben kommend in Frau hineingefahren.
Vielmehr sei diese nicht in grossen Bögen zu Tal gefahren, sondern habe die Piste traversiert und sei seitlich in ihn hineingefahren. Laut Bundesgericht hat das Obergericht das Willkürverbot jedoch nicht verletzt, indem es auf die entsprechenden Schilderungen eines Unfallzeugen abgestellt hat.
LAUSANNE - Ein Skifahrer ist für einen Unfall im Jahr 2001 am Jakobshorn in Davos zu Recht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat dessen Beschwerde gegen das Urteil des Bündner Kantonsgerichts abgewiesen.
Der Betroffene war im April 2001 mit kurzen Schwüngen einen Steilhang
am Jakobshorn heruntergefahren. Er kollidierte mit einer langsameren Skifahrerin, die unter ihm in grossen Schwüngen unterwegs gewesen war. Die Frau erlitt bei dem Zusammenprall Kopfverletzungen.
Die Bündner Justiz verurteilte den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1000 Fr. Busse. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Der Skifahrer hatte argumentiert, das Kantonsgericht habe willkürlich angenommen, er sei von oben kommend in Frau hineingefahren.
Vielmehr sei diese nicht in grossen Bögen zu Tal gefahren, sondern habe die Piste traversiert und sei seitlich in ihn hineingefahren. Laut Bundesgericht hat das Obergericht das Willkürverbot jedoch nicht verletzt, indem es auf die entsprechenden Schilderungen eines Unfallzeugen abgestellt hat.