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Tiroler Landtag segnet Naturschutzgesetz neu ab

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Stefan
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Tiroler Landtag segnet Naturschutzgesetz neu ab

Beitrag von Stefan »

Tiroler Tagszeitung von heute:
Land setzt auf neue Lifte am Gletscher

Im Pitz- und Kaunertal sollen die Gletscherskigebiete erweitert werden. Damit das funktioniert, segnet der Landtag das neue Naturschutzgesetz ab.


INNSBRUCK (TT-aheu). In touristisch benachteiligten Regionen sollen Skigebietserweiterungen am Gletscher möglich sein. Gemeint sind das Kauner- und das Pitztal. Im Kaunertal hat die Tourismuswirtschaft den Gepatschferner im Visier. Eine Schwebebahn auf die Weißseespitze und zwei Liftanlagen am Gepatschferner sind geplant.

Für Landesumweltanwalt Sigbert Riccabona "unfassbar, dass man überhaupt über eine Erschließung in unberührter Natur diskutiert. Das ist ein schwarzer Tag".

Die Pitztaler wollen den Linken Fernerkogel erschließen. Ein Zusammenschluss mit dem Ötztal wäre dadurch greifbar nah. Naturschutzlandesrätin Anna Hosp (VP) sieht den Gletscherschutz dennoch nicht in Gefahr. Via Raumordnung will sie festlegen, wo gebaut werden darf und wo Schutzgebiete errichtet werden. "Um bestehende Skigebiete werden Schutzzonen gezogen, damit gibt es eine konkrete Abgrenzung und keine Erweiterung", erklärt Hosp gegenüber der TT. Heute will sie die Karten auf den Tisch legen. Darin eingezeichnet sind die Abgrenzungen der Skigebiete.

Während die Gletscherskigebiete im Kauner- und im Pitztal größer werden, werden die im Stubai- und im Zillertal kleiner. Sie werden neu eingegrenzt. Lifte müssen der neuen Eingrenzung aber keine weichen.
Anders als in den Seilbahngrundsätzen seien die Abgrenzungen über eine Verordnung geregelt, sagt Hosp. Die neue Regelung habe daher eine höhere Rechtsqualität. Das beeindruckt Umweltanwalt Riccabona wenig: "Die Seilbahngrundsätze waren ein viel strengeres Regelwerk. Das, was jetzt geplant ist, wäre unter
Weingartner nicht möglich gewesen."
Umweltanwalt sieht Gletscher bedroht

Die Landesumweltanwaltschaft sieht durch das neue Naturschutzgesetz eines der letzten Wildnis-Gebiete in Gefahr.


INNSBRUCK (aheu). Noch ist der Gepatschferner im Kaunertal unberührt. Am Mittwoch werden im Landtag die Weichen dafür gestellt, dass sich das ändern könnte. Das neue Naturschutzgesetz macht Erweiterungen im Pitz- und im Kaunertal möglich. Durch Schutzzonen will Naturschutzlandesrätin Anna Hosp (VP) verhindern, dass auch andere Skigebiete ihre Erweiterungswünsche anmelden.

Für die Landesumweltanwälte Sigbert Riccabona und Walter Tschon ist das unzureichend: "Wer sagt, dass die Pitz- oder die Kaunertaler in fünf Jahren nicht wieder daherkommen und neue Lifte bauen wollen?" Riccabona fürchtet um den Gepatschferner: 290 Hektar könne man laut ersten Gutachten skitechnisch nutzen.

"Das wäre das Ende dieses Wildnis-Gebietes." Was sich im Kaunertal abspielt, ist in Riccabonas Augen "unglaublich". Die Erweiterungswünsche der Seilbahner hätten eine neue Dimension erreicht. Mit den Seilbahngrundsätzen sei das neue Regelwerk "überhaupt nicht vergleichbar". Letzteres lasse viel mehr zu.

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Rudi
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Beitrag von Rudi »

Während die Gletscherskigebiete im Kauner- und im Pitztal größer werden, werden die im Stubai- und im Zillertal kleiner. Sie werden neu eingegrenzt. Lifte müssen der neuen Eingrenzung aber keine weichen.
damit dürften daunkogel und co wohl endgültig unmöglich werden, und hintertux wird wohl nie mehr wachsen...
Wann wirds mal wieder richtig Winter?
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starli
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Beitrag von starli »

.. zumindest so lang, bis dieses gesetz wieder geändert wird :)

.. aber was man da im zillertal viel kleiner machen will - so wie ich das seh, sind die doch alle schon ziemlich an den grenzen ...
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Alpi
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Beitrag von Alpi »

Umstrittene Gesetzes-Änderung
Der Ausbau der Gletscher-Skigebiete im Pitztal und im Kaunertal ist so gut wie beschlossene Sache. Der Landtag wird am Mittwoch das Naturschutzgesetz dafür ändern.


Unberührte Gletscherwelt
Landesrätin Anna Hosp präsentierte nun die geplante Abgrenzung der Skigebiete. 500 Hektar Gletscherregion sollen die Pitztaler und die Kaunertaler dabei dazubekommen.

280 Hektar bisher unberührte Gletscherwelt sollen im Kaunertal für die Erschließung freigegeben werden. Der Gepatschferner soll zum Skigebiet werden können. So sehen es zumindest die Vorgaben des Landes vor. Die Liftpläne müssen dann allerdings im einzelnen genehmigt werden, sagt Naturschutz-Landesrätin Anna Hosp.

Kaunertal: UVP-Prüfung
Hosp: "Beim Kaunertal ist das eine Neuerschließung, damit fällt eine Umweltverträglichkeits-Prüfung an. Es bleibt abzuwarten, was sin diesem verfahren als Ergebnis herauskommt."



Zusammenschluss Pitztal-Ötztal
Im Pitztal sind es ebenfalls mehr als 200 Hektar, die zum bisherigen Gletscher-Skigebiet dazukommen. Neue Lifte und ein Zusammenschluss mit dem Ötztal sollen dadurch möglich werden. Die Schutzgebiete rundherum sollen einen weiteren Ausbau dann nicht mehr möglich machen, verspricht Hosp.


Endausbaugrenzen
Hosp: "Die Regierung steht dazu. Wir ziehen die Ruhegebiete an die Skigebietsgrenzen heran, damit sind Endausbaugrenzen gegeben. Es gibt ja das Raumordnungsprogramm für alle fünf Gletscherskigebiete, die dann Endausbaugrenzen haben."



Internationale Regelungen
Bei Naturschützern bleibt man allerdings skeptisch. Auch in der Vergangenheit habe es immer wieder Beteuerungen gegeben, dass jetzt Schluss sei, kritisiert der Alpenverein. Mit der jetzigen Regelung sei keineswegs garantiert, dass es keinen weiteren Ausbau gebe.

Die Naturschützer hoffen allerdings, dass internationale Regelungen den Gletscherausbau doch noch verhindern könnten. Mit EU-Vorschriften oder der Alpenkonvention sei der Ausbau auf den Gletschern nämlich nicht ohne weiteres vereinbar.

Der Alpenverein kündigte weitere Proteste auf internationaler Ebene gegen die Ausbaupläne der Gletscher-Skigebiete an.
von orf.at
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starli
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Beitrag von starli »

huiuiui.. in den ORF-Foren gehen die Wogen mal wieder hoch - allerdings ist die Mehrheit dagegen ... :)

Grund genug, daß ich auch mal wieder meinen Senf dazu gegeben hab ...
http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?rea ... &id=319852


.. und noch ein neuer Bericht :
http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?rea ... &id=319971
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starli
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Beitrag von starli »

höhöhö .. die Grünen haben sich im Landtag heute ja einwandfrei selbst deklassiert ....

Das Argument "Die Täler leben vom Tourismus" hat der Tiroler Grünen-Chef widersprochen so von wegen "Die Jobs im Tourismusbereich sind nicht die Jobs für die Einheimischen, sondern für Tschechen, Ungarn usw." ...

Daß die Hoteliers aber was zu essen brauchen (Bauern, Bäcker, ..), ihre Häuser renovieren (Tischler, Handwerker etc.), ... und dies fast ausschließlich aus dem nahen Umfeld = Tal = Einheimische kommt ... Grüne, macht halt die Augen auf! :)
Xtream
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Beitrag von Xtream »

hab da auch noch was!!!!! :wink:



Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Raumordnung-Statistik
Erläuterungsbericht
zum Raumordnungsprogramm betreffend den Schutz von Gletschergebieten
A) Rahmenbedingungen Seite
1. Der Gletscherschutz im Rahmen des Tiroler Naturschutzgesetzes ................................................................................. 2
2. Die regionalwirtschaftliche Struktur der Tiroler Gletscherschiorte ................................................................................. 2
2.1 Kaunertal ..................................................................................................................................................................... 3
2.2 St. Leonhard im Pitztal ............................................................................................................................................... 3
2.3 Sölden .......................................................................................................................................................................... 4
2.4 Neustift im Stubaital ................................................................................................................................................... 4
2.5 Tux ............................................................................................................................................................................... 4
B) Abgrenzung der Tiroler Gletscherschigebiete
1. Allgemeines .......................................................................................................................................................................... 6
2. Gletscherschigebiet Kaunertal
2.1 Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten ......................................................................... 6
2.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes ................................................. 6
3. Gletscherschigebiet Pitztal und Ötztal
3.1 Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten ......................................................................... 8
3.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes ................................................. 9
4. Gletscherschigebiet Stubaital
4.1 Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten ....................................................................... 10
4.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes ................................................ 11
5. Gletscherschigebiet Hintertux
5.1 Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten ....................................................................... 11
5.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes ............................................... 11
C) Beziehung zu den Seilbahngrundsätzen 2000 des Landes Tirol bzw. zu dem
in Ausarbeitung stehenden Tiroler Seilbahnkonzept ..................................................................................................12
1. Gletscherschigebiet Kaunertal ................................................................................................................................... 13
2. Gletscherschigebiet Pitztal und Ötztal ........................................................................................................................ 13
D) Ausgleichsmaßnahmen ....................................................................................................................................................15
11. Mai 2004 Seite 1
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Raumordnung-Statistik
A) Rahmenbedingungen
1. Der Gletscherschutz im Rahmen des Tiroler Naturschutzgesetzes
Mit dem Tiroler Naturschutzgesetz 1991 wurde das Verbot der nachhaltigen Beeinträchtigung der Gletscher und
ihrer Einzugsgebiete normiert und ein generelles Verbot der Neuerschließung von Gletschern gesetzlich
geregelt. Dies bedeutet einen absoluten Schutz und zwar sowohl für den Eisstrom (Mehr- und Zehrgebiet), als
auch für den Bereich des Einzugsgebietes, das bis in die umliegenden Berggrate, aus denen der Gletscher seine
Wasser- und Schneezufuhr erhält, reicht. Die Gletscher sind besonders typische Elemente der
Hochgebirgslandschaft und haben eine äußerst wichtige Funktion für die Sicherung des Wasserhaushaltes und
des Wasserdargebotes sowie auch für die Klimastabilisierung.
Mit der Novelle zum Tiroler Naturschutzgesetz soll einerseits das generelle Verbot der nachhaltigen
Beeinträchtigung von Gletschern und ihrer Einzugsgebiete nicht nur bestehen bleiben sondern auch auf die im
Nahbereich der Gletscher gelegenen Moränen ausgedehnt werden.
Andererseits soll im Interesse einer möglichen Strukturverbesserung bestehender Gletscherschigebiete unter
bestimmten Voraussetzungen die Errichtung von Anlagen, die für den Tourismus von besonderer Bedeutung
sind, zulässig sein. Voraussetzung dafür ist ein Raumordnungsprogramm der Landesregierung nach § 7 des
Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, in dem eine Abwägung zwischen den Interessen des Naturschutzes und
den tourismuswirtschaftlichen Notwendigkeiten vorzunehmen ist.
Die Errichtung der Anlage selbst bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung, die nur bei Vorliegen
strenger Erfordernisse erteilt werden darf.
2. Die regionalwirtschaftliche Struktur der Tiroler Gletscherschiorte
Generelle Anmerkungen zu den verwendeten Daten (siehe Anhang, betriebsbezogene Daten aufgrund der
Aufgabenstellung nur für das Kaunertaler und Pitztaler Gletscherschigebiet):
Die Daten aus den Großzählungen 1991 und 2001 beziehen sich auf die Stichtage 15.5.1991 und 15.5.2001, die
Arbeitsplatz- und Pendlerdaten bilden daher nicht den saisonalen Höchststand ab.
Die Gebietskategorie „FV-intensiv“ ist die Summe der 43 Gemeinden Tirols mit dem intensivsten
Wintertourismus. Diesem Gemeindetyp gehören auch St. Leonhard und Kaunertal an.
Nicht in dieser Gruppe enthalten sind die Tourismuszentren St. Anton, Ischgl, Serfaus, Sölden, Eben,
Mayrhofen, Tux, Kirchberg, Neustift und Kitzbühel, diese bilden den Gemeindetyp „FV-Zentren“ (Gemeinden
mit jährlich mehr als 750.000 Nächtigungen).
Die Tourismusdaten beziehen sich vorwiegend auf die Wintersaison. Für eine nähere Beurteilung müssten auch
noch die Sommerwerte herangezogen werden.
Eine detailierte Erhebung der Transportkapazität und der beförderten Personen wurde nur für die
Gletscherschigebiete Kaunertal und Pitztal vorgenommen, da es nur hier zu räumlichen Ausweitungen über den
Bestand hinaus kommen soll.
Transportkapazität (von Seilbahnen), ausgedrückt in Personen-Höhenmeter pro Stunde, ist die Kennziffer, die
die Leistungsfähigkeit von Seilbahnanlagen bzw. von Schigebieten am besten beschreibt. Die Daten sind der in
nicht periodischen Abständen erscheinenden „Seilbahn- und Pistenstatistik“ des Landes (Abteilung Sport)
entnommen (1994, 1996, 1999, 2002).
11. Mai 2004 Seite 2
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Raumordnung-Statistik
Die Anzahl der beförderten Personen entstammt der „Eisenbahn- und Seilbahnstatistik“ des BMVIT, wobei die
Statistik für das Berichtsjahr 1997/98 nicht zur Verfügung stand.
2.1 Kaunertal
Die bereits 1980 realisierte Erschließung des Weißseeferners hat dem Kaunertal zweifellos wirtschaftliche
Impulse gegeben, jedoch blieben deren Dynamik und Nachhaltigkeit deutlich hinter jener des Pitztales zurück.
Dennoch haben auch hier entgegen dem generellen Trend seit 1990 insbesondere die Nächtigungen stark
zugelegt. Das Bettenwachstum war zwar deutlich geringer, sticht aber immer noch aus der allgemeinen
Entwicklung hervor.
Trotz der positiven touristischen Entwicklung hat sich die Zahl der Berufsauspendler im Zeitraum von 1991 bis
2001 leicht erhöht. Die Arbeitsplätze im Tourismus werden zunehmend mit Einpendlern besetzt.
Verbunden mit den großen Pendlerdistanzen in den Zentralraum des Inntales ergibt sich eine – gegenüber früher
deutlich reduzierte – Abwanderungsbereitschaft und nimmt die Bevölkerungszahl leicht zu.
Die Gemeinde Kaunertal hat sich in Relation zu ihren Lagegegebenheiten relativ erfolgreich entwickelt und ist
erfreulicherweise nicht mehr als regionalwirtschaftliches Problemgebiet im engeren Sinne des Wortes
einzustufen. Die Besonderheit der Lage und die touristische Monostruktur hängen zusammen und münden in
eine gewisse Strukturschwäche.
Verschiedene Daten weisen allerdings darauf hin, dass sich das Kaunertal in Bezug auf seine nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit zum Teil im grenzwertigen Bereich befindet und dass daher spezifische Anstrengungen
für eine vernünftige Weiterentwicklung notwendig sind.
Entsprechend dazu ist daher im Örtlichen Raumordnungskonzept als Ziel festgehalten, dass eine qualitative
Verbesserung des Angebotes als auch eine quantitative Kapazitätssteigerung erfolgen soll. Die Gemeinde
unterstützt daher Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Einrichtungen für den Tourismus wie z.B.
die Erweiterung des Schigebietes, die qualitative Verbesserung der Aufstiegshilfen, etc.
2.2 St. Leonhard im Pitztal
Grundgelegt durch die Gletschererschließung im Jahre 1983 hat die Gemeinde St. Leonhard i.P. seit 1990 eine
sehr bemerkenswerte touristische Entwicklung vollzogen. Entgegen dem generellen Trend haben Gästebetten
und Nächtigungen stark zugenommen. St. Leonhard konnte offensichlich im hart umkämpften touristischen
Markt gut Fuß fassen und zählt inzwischen (in Relation zur Wohnbevölkerung) zu den tourimusintensivsten
Gemeinen Tirols. Die Entwicklung der Wertschöpfung konnte allerdings mit der quantitativen Entwicklung
(Betten und Nächtigungen) nicht ganz Schritt halten.
Damit einher ging auch eine rege Bautätigkeit (vor allem im Beherbergungsbereich) und es entstand eine
beträchtliche Zahl von touristischen Arbeitsplätzen.
Auch hier hat sich trotz der positiven touristischen Entwicklung die Zahl der Berufsauspendler weiter erhöht und
werden die Arbeitsplätze im Tourismus zunehmend mit Einpendlern besetzt.
Verbunden mit den großen Pendlerdistanzen in den Zentralraum des Inntales ergibt sich eine geringe
Abwanderungsbereitschaft, die Bevölkerungszahl in St. Leonhard nimmt deutlich zu.
Die Gemeinde St. Leonhard i.P. hat sich v.a. touristisch erfolgreich entwickelt und ist erfreulicherweise nicht
mehr als regionalwirtschaftliches Problemgebiet einzustufen. Die künftig zu setzenden Maßnahmen müssen
11. Mai 2004 Seite 3
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Raumordnung-Statistik
ihren Schwerpunkt in der Qualitätsentwicklung haben und müssen auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit
nachhaltig absichern.
2.3 Sölden
Die Gemeinde Sölden ist mit etwa 2,1 Mio. Jahresnächtigungen die führende Tourismusgemeinde in Tirol und
liegt auch mit etwa 1,6 Mio. Nächtigungen im Zeitraum von November 2003 bis März 2004 unangefochten an
der Spitze.
Diese Entwicklung wurde in den sechzigerJahren im wesentlichen mit dem Ausbau und dem Zusammenschluß
der Schigebiete Hochsölden und Gaislachkogel – mit denen das Gletscherschigebiet auf dem Rettenbach- und
Tiefenbachferner über eine Seilbahn verbunden ist – eingeleitet. Das Gletscherschigebiet in Sölden wurde
zeitlich gesehen nach diesen Gebieten in den siebziger Jahren entwickelt.
Die Entwicklung der Gemeinde Sölden ist in jeder Hinsicht als stürmisch zu bezeichnen. Beispielsweise beträgt
die Zunahme der Bevölkerung seit dem Jahre 1991 35% (Land + 9%), bei der Arbeitsbevölkerung von 1991 bis
2001 40% (Land + 11%), bei den touristisch genutzten Gebäuden um 86% (Land + 53%).
Die Entwicklung im Bereich der Nächtigungen, der Bettenkapazität und –auslastung, der Tourismusintensität
(Nächtigungen pro Einwohner) liegt noch einmal deutlich über jener in den Tourismuszentren und Tourismus–
Intensivgebieten. Lediglich der Wert für die Aufenthaltsdauer liegt darunter. Die Umsätze pro Bett liegen unter
jenen für die Tourismuszentren, allerdings mit der Einschränkung dass diese Werte auf die gesamte Talschaft
bezogen sind.
2.4 Neustift im Stubaital
Ähnlich wie im Kaunertal und im Pitztal wurde die Entwicklung im Wintertourismus durch den Ausbau des
Gletscherschigebietes im Jahre 1973/74 eingeleitet.
In der aktuellen Tourismusstatistik liegt Neustift mit 1,2 Mio. Jahresnächtigungen an vierter Stelle, mit 680.000
Winternächtigungen an fünfter Stelle im Land.
Die Entwicklung im Bereich der Wohnbevölkerung, der Arbeitsbevölkerung und der baulichen Entwicklung
liegt weit über dem Landestrend, die touristischen Kennwerten (Nächtigungen, Betten) sogar noch über jenen
für die Tourismuszentren.
Im Unterschied zum Durchschnitt der Tourismuszentren zeigt sich, daß Neustift eine Auspendlergemeinde ist.
Die Ursache liegt in der günstigen Beschäftigungslage des Stubaitales mit seinen kleinen und mittleren
Betrieben und auch in der guten verkehrsmäßigen Anbindung an die Landeshauptstadt über die Brenner
Autobahn.
Die touristischen Umsätze liegen im Bereich zwischen jenen in den Tourismuszentren und den Gemeinden mit
intensiven Wintertourismus.
2.5 Tux
Mit dem Aubau des Gletscherschigebietes auf dem Tuxer Gletscher im Jahre 1973 hat die Gemeinde Tux eine
eigenständige Entwicklung im Wintertourismus neben dem Zillertal genommen. Im Tourismusjahr 2002 lag die
Gemeinde Tux mit 885.000 Jahresnächtigungen, davon knapp eine halbe Million Winternächtigungen unter den
besten zehn Tourismusgemeinden des Landes.
11. Mai 2004 Seite 4
Amt der Tiroler Landesregierung
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Weit weniger signifikante Auswirkungen waren hingegen in anderen Bereichen festzustellen. So stagniert die
Wohnbevölkerung auf dem Niveau der Volksbefragung von 1991, die Zunahme der Arbeitsbevölkerung ist weit
unterdurchschnittlich und die Zahl der nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten ist gleich geblieben. Bei der
Berufspendlerwanderung hat die Zahl der Einpendler stark zugenommen während sich die Zahl der Auspendler
nur leicht erhöht hat. D.h. daß der Arbeitskräftebedarf im Tourismus durch auswärtige Personen abgedeckt wird.
Die Nächtigungsentwicklung liegt im Zeitraum seit 1991 etwas unter dem Landestrend, die Bettenentwicklung
im Bereich zwischen der in den Tourismuszentren und Tourismus-Intensivgebieten. Weit überdurchschnittlich
ist der Wert für die Bettenauslastung. Dies wird mit dem Blick auf die Beherbergungsstruktur verständlich –
mehr als die Hälfte des Bettenangebotes findet sich in der 3 Sterne und 4 Sterne Hotellerie. Die langjährige
Entwicklung bei der Aufenthaltsdauer verläuft praktisch ident mit jenem in den Tourimuszentren, die Werte für
die Umsätze liegen hingegen etwas über dem Durchschnitt in dieser Gebietskategorie.
11. Mai 2004 Seite 5
Amt der Tiroler Landesregierung
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B) Abgrenzung der Tiroler Gletscherschigebiete
1. Allgemeines
Zur Beurteilung dieser grundsätzlichen Fragen wurde im Vorfeld der Ausarbeitung der Novelle zum Tiroler
Naturschutzgesetz eine Expertenrunde eingerichtet. Diese hatte die Aufgabe Erschließungsräumen v.a. im
Hinblick auf
- die schitechnische Eignung,
- die Labilität des Geländes,
- den Einfluß auf Natura 2000-Gebiet, etc.
festzulegen und kartografisch abzugrenzen.
Die abgegebenen Äußerungen der Sachverständigen werden in der Folge zusammengefasst dargestellt.
2. Gletscherschigebiet Kaunertal
2.1. Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten
In Bezug auf die schitechnische Erschließung des Kaunertales ist festzustellen, daß es bei der isolierten
Erschließung des Weisseeferners geblieben ist. Die Transportkapazität der Seilbahnen und Lifte ist in ganz Tirol
seit 1994 um 28% gestiegen. Im Kaunertaler Gletscherschigebiet hat es in diesem Zeitraum wenige
leistungserhöhende Investitionen gegeben. Hier hat die Transportkapazität gegenüber der Ersterschließung im
Jahr 1980 lediglich um ca. 13% zugelegt und ist seit vielen Jahren konstant. Die Zahl der beförderten Personen
ist im Kaunertal von 1995 auf 1996 um über 20% eingebrochen und hat sich zwischenzeitig auf diesem
reduzierten Niveau eingependelt.
Bei der Abgrenzung des Ruhegebietes Ötztaler Alpen, LGBl. Nr. 75/1997 wurde der westliche Teil des
Gepatschferners für eine zukünftige Erweiterung des Gletscherschigebietes aus dem Schutzgebiet ausgespart.
Andere Möglichkeiten einer Erweiterung des Schiraumes gibt es nicht bzw. sind aufgrund von rechtlichen
Vorgaben (Südtiroler Fachplan Aufstiegsanlagen und Schipisten) nicht möglich.
Hinsichtlich eines möglichen Standortes der Bergstation einer Zubringerbahn am westlichen Gipfelrücken der
Weißseespitze in einem unvergletscherten Felsbereich ist ebenso wie für die Bergstationen zweier Schlepplifte
(Vorprojekt Seilbahnbüro Gröbner, April 2004) zu klären, ob sie nicht auf italienischen Staatsgebiet liegen. Ein
Abrücken von diesem Standort auf österreichisches Staatsgebiet würde bewirken, dass die Bergstation der
Zubringerbahn im vergletscherten Bereich, d.h. in der Eiskuppe des Gipfels der Weißseespitze zu liegen käme.
Die geplante Seilbahn zur Weißseespitze soll nur als Zu- und Rückbringerbahn fungieren, daher sind keine
Talabfahrten zu dieser Anlage geplant. Die Baustellenerschließung und die Entleerung des Schigebietes soll
über das sogenannte Nörderschartl erfolgen.
2.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes
Aus sporttechnischer Sicht ist der orografisch linke, westliche Gletscherrand des Gepatschferners für den
Schilauf geeignet. Eine Pistenverbindung vom Gepatschferner zum bestehenden Schigebiet ist an der Ostseite
des Zahn zur Nörderscharte hin möglich, scheint allerdings nur im Winterbetrieb geeignet. Vom Gipfel der
Weißseespitze direkt zum bestehenden Schigebiet kann mit erheblichen technischen Aufwand eine sehr
schwierige Schiabfahrt (Route) hergestellt werden. Diese ist allerdings wenn überhaupt, nur im Winter nutzbar.
11. Mai 2004 Seite 6
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Raumordnung-Statistik
In naturkundlicher Hinsicht erfaßt die Erschließung des Gepatschferners einen komplett neuen Gletscher, und
zwar eine der größten der Ostalpen. Es ist dies ein klassisches Elementes der Naturlandschaft, in dem derzeit
keine spürbare menschliche Beeinflussung zu erkennen ist. Damit scheint eine Neuerschließung im Sinne des
UVP Gesetzes scheint vorzuliegen, da eine neue Geländekammer (neuer in sich geschlossener Bereich) berührt
wird und dieses bisher nicht zu Zwecken des Wintersports genutzte Gebiet vom bestehenden
Gletscherschigebiet derzeit nicht mit einer Aufstiegshilfe erreicht wird (vgl. Zif. 12 lit.a des Anhanges 1 zum
UVP-G 2000). Eine Verträglichkeitsprüfung auf mögliche Auswirkungen auf angrenzendes und darunter
liegendes Natura2000-Gebiet ist zwingend erforderlich. Es ist dies das einzige Natura2000-Gebiet in Tirol, in
dem „Permanente Gletscher“ (Code 8340) als Schutzgut ausdrücklich festgelegt und gemeldet wurden.
Die Anlage einer Schiroute von der Weißseespitze ist nur mit erheblichem technischen Aufwand und damit
Natureingriffen möglich. Die Bergstation einer voraussichtlich erforderlichen schweren Pendelbahn auf dem
Gipfel der Weißseespitze ist durch ihre Größe und ihren äußerst exponierten Standort im Landschaftsbild
weithin sichtbar. Die Gipfelkuppe der Weißseespitze ist sehr windexponiert.
Die Lage der Bergstation der Seilbahn zur Weißseespitze ist aus geologischer Sicht unproblematisch, da sie
deutlich außerhalb der bekannten Massenbewegung in der Nordflanke liegt. Ein Rückschreiten dieser
Massenbewegung ist im Gipfelbereich auch für die Zukunft nicht anzunehmen. Es sind keine Stützen geplant,
sodass auch keine geologische Beurteilung diesbezüglich notwendig ist. Permafrost ist in geringem Ausmaß
nicht auszuschließen, jedoch mit normalem technischem Aufwand für die Errichtung der Bergstation in den
Griff zu bekommen. Ebenso ist die Talstation der Seilbahn geologisch unproblematisch da sie auf anstehenden
Festgestein ohne Permafrost zu liegen kommt.
Im Bereich des Gepatschferner ist der Untergrund stabil, Auflösungserscheinungen im Bereich der
Weißseespitze scheinen weitgehend abgeschlossen. Im Bereich der Nordwestflanke der Weißseespitze ist bereits
Fels an der Oberfläche vorhanden. Im Bereich des Gipfels wird die maximale Eisdicke zwischen 0 und 20 m
geschätzt. Der Untergrund wird als stabil eingeschätzt. Der Bereich des Grates am Hohen Zahn scheint massiv
zu sein, Notweg und Schiroute müssen noch vor Ort beurteilt werden. Für die Schlepplifte auf dem
Gepatschferner ergeben sich keine geologischen Probleme.
Zur Entleerung des Schigebietes über die Nörderscharte werden kleine Geländekorrekturen am Nörderschartl
zur Einbindung des Weges notwendig sein. Eventueller Steinschlag auf kurzer Strecke ist leicht durch
technische Maßnahmen in den Griff zu bekommen.
Zusammenfassend ist aus geologischer Sicht festzustellen, dass die geplanten Vorhaben keine
außergewöhnlichen geologischen Situationen antreffen werden und aus geologischer Sicht als durchführbar zu
bezeichnen sind. Der Begriff „Labiles Gebiet“ findet im Sinne der ausgearbeiteten Checkliste keine
Anwendung. Die geplanten Natureingriffe sind aus geologischer Sicht als vergleichsweise gering anzusehen. Im
Anlassfall ist zu erwarten, dass ein gefahrloses Verlassen des neu zu erschließenden Schigebietes über den
Notweg in das bestehende Schigebiet aus geologischer Sicht möglich sein wird.
Im Hinblick auf notwendige Lawinenverbauungen stellt sich die Zufahrtsstraße entlang des Gepatsch-Stausees
als der kritischste Bereich dar. Im Falle einer Frequenzsteigerung auf der Straße werden zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen notwendig (Lawinenauslösungen) bzw. muß in schneereichen Wintern die Straße
überhaupt gesperrt bleiben.
11. Mai 2004 Seite 7
Amt der Tiroler Landesregierung
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Da die Bahn auf die Weißseespitze als Zu- und Rückbringerbahn mit Bergebahn geplant ist, deren Bahntrasse
zudem über einen Geländerücken verläuft, wird die Anlage lawinentechnisch als unproblematisch eingestuft.
Diese Beurteilung gilt auch für allfällig auf dem Gletscher selbst vorgesehene Schlepplifte und dazugehörende
Abfahrten.
Hinsichtlich der Entleerung des Schigebietes wird festgehalten, dass diese im Allgemeinen durch die Lifte und
die Pendelbahn erfolgt. Für Bergung der Bahnbenützer bei Bahnausfall ist eine Bergebahn zwingend
erforderlich. Für den selten zu erwartenden Fall des Stillstandes der Pendelbahn kann das Schigebiet über den in
der geologischen Stellungnahme beschriebenen Aufschließungs- und Schiweg über das Nörderschartl entleert
werden. Teile dieses Schiwegs können nach Schneefall lawinengefährdet sein. Die diesbezüglichen
Anbruchgebiete können jedoch von oben her leicht erreicht und fortwährend mittels künstlicher
Lawinenauslösung getestet werden, sodass im Anlassfall ein gefahrloses Verlassen des neu zu erschließenden
Schigebietes über diesen Notweg in das bestehende Schigebiet möglich sein wird. Es sind keine permanenten
Lawinenverbauungen erforderlich. Auch eine Schiroute über die Nordwestflanke der Weißseespitze ist möglich,
jedoch ist hier eine künstliche Lawinenauslösung erforderlich.
Eine Entwicklung der Gletscher in den nächsten 10 Jahren lässt sich aus Sicht der Glaziologie nur schwer
voraussagen. Im günstigsten Fall bleibt der Gletscher wie er ist bzw. wächst. Der schlechteste Fall, mehrere
solche Sommer wie 2003, bedeutet starkes Abschmelzen der Gletscher. Dadurch gingen Felsfenster in
verschiedenen Bereichen auf.
Am Gepatschferner selbst gibt es derzeit keine Probleme, beide Varianten für die Entleerung des Gebietes von
den Schifahrern sind steil und es besteht nur eine dünne Eisschicht. Die Errichtung eines Schiweges kann
aufgrund der dünnen Eisauflage auch in den Fels notwendig sein (nicht nur in das Eis gefräst), danach ist ein
schnelleres Abschmelzen des Eises zu erwarten.
Bei der Überwindung von Gletscherspalten im Bereich von Schiabfahrten ist zu beachten, dass der unterer Rand
der Spalten bis zu 3 m tiefer als der obere Rand liegen kann, es ist somit ein Abfräsen und Nachschieben
notwendig.
3. Gletscherschigebiet Pitztal – Ötztal (Zusammenschluß):
3.1. Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten
Das Pitztal ist in den Gemeinden Jerzens (Schigebiet Hochzeiger) und St. Leonhard (Schigebiet Rifflsee und
Gletscherschigebiet) mit Aufstieghilfen erschlossen. Das Gletscherschigebiet stellt dabei einen Anteil von etwa
57% an der gesamten Seilbahn-Transportkapazität des Tales.
Die Transportkapazität der Seilbahnen und Lifte ist in ganz Tirol seit 1994 um 28% gestiegen. Im Pitztaler
Gletscherschigebiet hat es in diesem Zeitraum kaum leistungserhöhende Investitionen gegeben. Hier hat die
Transportkapazität nur unwesentlich um 6%, zugenommen. Auch die Zahl der beförderten Personen entwickelte
sich im Vergleich zum Landestrend unterdurchschnittlich. Markant ist ein „Absturz“ von 1997 – 1999, der
seither jedoch kontinuierlich wieder aufgeholt wird. Gegenüber 1994 war 2002 eine Zunahme der beförderten
Personen um 7% zu verzeichnen. Der bisherige Höchstwert von 1995 konnte bisher nicht wieder erreicht
werden. Die Zubringerleistung der Stollenbahn ist seit der Ersterschließung gleich geblieben und hinsichtlich
der qualitativen Erfordernisse (Wartezeiten, Sicherheit) nicht mehr ausreichend.
11. Mai 2004 Seite 8
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Abteilung Raumordnung-Statistik
Die Seilbahngrundsätze des Landes Tirol treffen auch im Pitztal eine enge Abgrenzung der Schigebiete. Zwar
wurde im Schigebiet Jerzens ein vorläufiges Planungsgebiet für eine Erweiterung ausgewiesen,
raumordnungspolitisch jedoch negativ beurteilt. Das Schigebiet Rifflsee hat keine räumlichen
Erweiterungsmöglichkeiten und auch auf dem Gletscher umfassen die äußeren Grenzen des Schigebietes den
derzeit schon schitechnisch genutzten Raum.
Das Gletscherschigebiet ist mit dem bisher genutzten Schiraum im westlichen Teil des Mittelbergferners
abgegrenzt. Erweiterungsmöglichkeiten gibt es im südöstlichen Bereich des Ferners ausgehend vom
Mittelbergjoch, d.h. im unmittelbaren Nährgebiet des Gletschers, im nordöstlichen Bereich des Ferners bis in
seinen Auslaufbereich sowie im Bereich nördlich des Linken Fernerkogels auf dem Hangenden Ferner und auf
dem Karlesferner.
Von diesen Varianten ist jene am sinnvollsten, die eine Erschließung des Linken Fernerkogels mit einer
Zubringerbahn (als Mittelstation einer Zubringerbahn von Mittelberg aus) ermöglicht. Von dort können Pisten
sowohl auf der Nordseite über den Hangenden Ferner und den Karlesferner an den Nordrand des Mittelberg
Ferners wie auch auf der Südseite als Verbindung in das bestehende Pitztaler Gletscherschigebiet geführt
werden. Weiters wird damit ein Zusammenschluß zwischen dem Pitztaler- und Ötztaler Gletscherschigebiet
ermöglicht. Vom Nordrand des Mittelberg Ferners soll eine Schiroute durch das Griestal zurück zur Talstation
der Zubringerbahn in Mittelberg führen.
Schitechnisch ist das Ötztal mit dem Schigebiet Hochötz in der Gemeinde Ötz, einem Kleinstschigebiet in der
Gemeinde Umhausen und mit den großen Schigebieten Sölden-Hochsölden und Obergurgl-Hochgurgl im
hintersten Ötztal erschlossen. Auf den Talschluß konzentrieren sich dabei etwa 85 % der gesamten
Transportkapazität.
Im Hinblick auf die gesamte Transportkapazität des vorgenannte Großschigebietes Sölden-Ötztal haben die
Gletscherbahnen einen Anteil von 21 %. Alleine daraus ist abzuleiten, daß sie nicht jene zentrale touristische
Bedeutung für das Tal wie die beiden vorstehend behandelten Gletscherschigebiete haben.
Im Gletscherschigebiet gibt es in naturräumlicher Hinsicht auf dem Rettenbach- und Tiefenbachferner keine
Erweiterungsmöglichkeiten mehr, sie sind praktisch vollständig erschlossen.
3.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes
Schitechnisch ist eine Abfahrt nördlich des Linken Fernerkogels in Richtung Braunschweiger Hütte steil, wobei
grundsätzlich eine Nutzung möglich wäre. Eine Einbindung in das bestehende Gletscherschigebiet Pitztal ist
jedoch ohne Rückbringung mit einer neu zu errichtenden Seilbahn nicht möglich. Hingegen ist mit Adaptierung
im unteren Bereich eine Schiabfahrt südlich des Linken Fernerkogels in das bestehende Gebiet schitechnisch
möglich. Je nach Lage der Bergstation der Zubringer-/ Verbindungsbahn vom bestehenden Pitztaler
Gletscherschigebiet her sind lokale Geländeanpassungen erforderlich. Ein Problem ist die Überwindung des
Steilabfalls der Westwand des Südkammes der Schwarzen Schneid .
Eine Schiabfahrt Linker Fernerkogel Richtung Braunschweiger Hütte erfordert teils massive Natureingriffe
(Überwindung von Steilstufen, Zusprengen / Zuschieben von Gletscherspalten, Schiwege im Gletscher).
Hingegen ist die Schiabfahrt südlich des Linken Fernerkogels ins bestehende Gebiet (unter Vorbehalt des
aktuellen Gletscherstandes – Sommerbegehung) praktisch ohne Natureingriffe möglich. Ein Problem ist die
Überwindung des Steilabfalls der Westwand des Südkammes der Schwarzen Schneid.
11. Mai 2004 Seite 9
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Bezüglich der Abfahrt vom Linken Fernerkogel zur Mittelstation über die Nordseite wird festgestellt, dass eine
lawinensichere Abfahrt mit einfachsten Maßnahmen erzielbar ist. Ebenso ist eine Abfahrt auf der Südseite in das
bestehende Schigebiet bei richtiger Linienführung lawinentechnisch unproblematisch. Die Situierung einer
Bergstation der Zubringerbahn im Steilabfall des Südkammes der Schwarzen Schneid erfordert je nach Lage
lokale Absicherungen gegen Lawinen. Über die Notwendigkeit einer eventuellen Bergebahn im Steilbereich
wäre noch eine Detailbegehung erforderlich.
Die Bergstation am Linken Fernerkogel soll im Festgestein errichtet werden. Aus geologischer Sicht dürften die
Errichtungsmaßnahmen mit für diese Höhe normalen technischen Aufwand zu bewerkstelligen sein. Permafrost
ist derzeit nicht zu erkennen und, wenn überhaupt vorhanden, dann nur in einem geringen, technisch
beherrschbaren Ausmaß gegeben. Für eine Abfahrt vom Fernerkogel bis Mittelstation gibt es keine geologischen
Probleme. Dasselbe gilt für die Abfahrt vom Fernerkogel auf die Südseite. Zwar ist im Gipfelbereich
Steinschlag auf kurzer Strecke möglich, jedoch durch technische Maßnahmen leicht ausschaltbar.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die geplanten Vorhaben insgesamt aus geologischer Sicht als durchführbar zu
bezeichnen sind. Der Begriff „Labiles Gebiet“ findet im Sinne der ausgearbeiteten Checkliste keine
Anwendung. Die geplanten Natureingriffe sind aus geologischer Sicht als vergleichsweise gering anzusehen. Es
soll keine Seilbahn-Station im Bereich einer Scharte errichtet werden (Sattel östlich des Linken Fernerkogels).
Hinsichtlich der Schiroute nach Mittelberg wird seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung festgestellt, daß
es sich um eine Abfahrt handelt, die bisher schon als Tourenabfahrt eine Verwendung findet. Aus Sicht der
Gebietsbauleitung handelt es sich mit kleinen Abweichungen um das bereits einmal verhandelte Projekt, was
den Verlauf betrifft. Bereits im Zuge der damaligen Verhandlung wurde ein positives wildbach- und
lawinentechnisches Gutachten abgegeben. Prinzipiell ist die damalige Auffassung nach wie vor gegeben. Die
geplante Abfahrt muss entsprechend der neuen Vorgaben (Skiroute) nicht mehr den hohen
sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Das ursprüngliche Projekt könnte dahingehend abgeändert
werden, dass die Lawinenschutzmaßnahmen auf das für die Sicherheit der Bahn erforderliche Ausmaß reduziert
werden können. Alle Stationsstandorte sind lawinenschutztechnisch unproblematisch.
Bereits im Zuge der damaligen Verhandlung wurde ein positives geologisches Gutachten abgegeben. Prinzipiell
ist die damalige Auffassung nach wie vor gegeben. Das heißt, dass die Felsflanken, durch die die Abfahrt führt,
prinzipiell stabil sind. Es muss allerdings mit örtlichem Steinschlag gerechnet werden muss. Dieser kann durch
geeignete Maßnahmen auf ein vertretbares Minimum reduziert werden. Der Standort der Mittelstation ist
unproblematisch. Er kommt auf einem Gletscherschliff zu stehen, was einen stabilen Standort bedeutet.
4. Gletscherschigebiet Stubaital
4.1. Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten
Bei der Seilbahnerschließung im Tal liegt das Schigebiet Schlick 2000 in der Gemeinde Telfes und Fulpmes mit
etwa einem Drittel der Beförderungkapazität des Gletscherschigebietes an zweiter Stelle. Als Kleinst- bzw.
Kleinschigebiete sind die Serleslifte in Mieders und die Elferlifte in Neustift einzustufen.
Das Stubaier Gletscherschigebiet erstreckt sich auf vier Fernern und ist vom Ruhegebiet Stubaier Alpen sowie
vom Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl allseits umschlossen. Diese Grenzen entsprechen mit
Ausnahme eines Bereiches im Nordosten den äußeren Grenzen des Schigebietes den aktuellen Tiroler
Seilbahngrundsätzen.
11. Mai 2004 Seite 10
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4.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes
Mit diesen Rahmenbedingungen hat das Gletscherschigebiet seine Endausbaugrenzen erreicht bzw. wird in
einigen Bereichen in Abstimmung mit der aktuellen Nutzung des Schiraumes eine Verkleinerung desselben
stattfinden.
5. Gletscherschigebiet Hintertux
5.1. Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten
Im Hinblick auf die Beförderungskapazität ist das Hintertuxer Gletscherschigebiet das leistungsstärkste der fünf
Tiroler Gletscherschigebiete. Es stellt etwa zwei Drittel der gesamten Beförderungskapazität im Tuxertal. Ein
Drittel verbleibt den anderen Talschigebieten (Eggalm und Lämmerbichl in der Gemeinde Lanersbach, Anteil
der Gemeinde Finkenberg am Schigebiet Penken).
Das Schigebiet auf dem Hintertuxer Gletscher ist naturräumlich in Form von Geländekammern eindeutig
abgegrenzt. Diesem Verlauf folgen auch die äußeren Grenzen des Schigebietes in den Seilbahngrundsätzen bzw.
im südlichen Bereich die Grenze des Ruhegebietes Zillertaler Alpen. Schitechnisch und wirtschaftlich sinnvolle
Erweiterunge bieten sich nicht an, im näheren Umfeld gibt es nur mehr kleinere vergletscherte Bereiche. Im
südlichsten Bereich erfolgt daher eine Zurücknahme des Gletscherschigebietes.
5.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Verkleinerung der bisherigen äußeren Grenzen des Schigebietes in den
Seilbahngrundsätzen im Bereich des Großen Riepenkeeses. Die Schiwege im Bereich Kleegrube und Schwarze
Pfanne (Weitental) sind nur als Varianten (Schirouten) anzusehen und nicht Teil des Schigebietes.
11. Mai 2004 Seite 11
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C) Beziehung zu den Seilbahngrundsätzen 2000 des Landes Tirol bzw.
zu dem in Ausarbeitung stehenden Tiroler Seilbahnkonzept 2004
Formal erfolgt die Erlassung des ggst. Raumordnungsprogrammes unmittelbar auf der Grundlage von § xx des
Tiroler Naturschutzgesetzes in der Fassung der Novelle vom xx.xx.2004, LGBl.Nr. xx/2004.
Eine rechtlich verbindliche Verknüpfung mit den derzeit noch geltenden Seilbahngrundsätzen 2000 bzw. dem in
Ausarbeitung stehenden neuen Tiroler Seilbahnkonzept 2004 ist daher nicht gegeben.
Dessen ungeachtet ist unter fachlichen Aspekten der alpinen Raumordnung ein vergleichbares Vorgehen bei
Gletscherschigebieten und bei anderen Schigebieten geboten.
In Bezug auf die derzeit (Stand 7.5.2004) maßgeblichen Seilbahngrundsätze 2000 ist somit Folgendes
festzuhalten:
Die Seilbahngrundsätze des Landes Tirol 2000 – 2004 wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 24. 10.
2000 für die Dauer von vier Jahren wirksam. Damit ist für die Beurteilung von Erschließungsvorhaben im
Seilbahnwesen von bestimmten Grundsätzen auszugehen, deren Einhaltung im Rahmen der
raumordnungsfachlichen Begutachtung im jeweiligen naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beurteilt
wurde.
Im gegenständlichen Kontext sind folgenden Punkte aus den Seilbahngrundsätzen 2000 von besonderer
Relevanz:
Neuerschließung
„Im Planungszeitraum wird es in keiner der drei Zonen Neuerschließungen geben. Als Neuerschließungen sind
hiebei Erschließungen in Gebieten anzusehen, die bisher frei von mechanischen Aufstiegshilfen geblieben sind
und die nicht mit Seilbahnen und Pisten mit bestehenden Schigebieten in Verbindung gebracht werden.“
Inanspruchnahme neuer Geländekammern
„Grundsätzlich ist von den derzeit durch Seilbahnen und Pisten erschlossenen Landschaftsräumen
(Geländekammern) auszugehen.“
Die Geländekammer wird definiert als geschlossener, durch markante natürliche Geländemerkmale (z.B.
Kämme, Grate, Rücken, Bäche, Gräben, Abbrüche, Verebnungen, Versteilungen, Vegetationsgrenzen, usw.),
einen Wechsel des Landschaftscharakters oder der Exposition abgrenzbaren Landschaftsraum, der in sich eine
topografische Einheit darstellt.
Verbindung von Schigebieten
„Geländeteile für die Verbindung von zwei Schigebieten können nur dann ergänzend aufgenommen werden,
wenn
- damit sowohl eine Verbesserung der Verkehrsverteilung im Tal
- und eine wesentliche Erhöhung der Attraktivität des neuen Gesamtschigebietes im Verhältnis zu den beiden zu
verbindenden Schigebieten zu erwarten ist,
- sowie das durch die geplante Verbindung betroffene Gebiet nicht größer als jedes
einzelne der zusammenzuschließenden Schigebiete ist.“
Zubringeranlagen
„Wesentliche Kapazitätsausweitungen von Zubringeranlagen sind zulässig,
11. Mai 2004 Seite 12
Amt der Tiroler Landesregierung
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- wenn diese Erhöhung in einem angemessenen Verhältnis zur angebotenen Schifläche steht,
- wenn die zusätzliche Kapazität der Nachfrage von Urlaubern und Einheimischen und dem Interesse der
Erhöhung des Komforts, insbesondere einer raschen Talbeförderung am Abend, entspricht und
- wenn die durch die zusätzliche Kapazität erhöhten Verkehrsprobleme vor Ort vor allem mit
Massenverkehrsmitteln gemeinsam gelöst werden.“
1. Gletscherschigebiet Kaunertal
Laut Auskunft der Betreibergesellschaft soll eine Pendelbahn (150-Personen-Kabinen, Förderleistung ca. 1500
Pers/h; doppeltes Tragseil, Bergebahn am Tragseil der Pendelbahn) auf den Gipfel der Weißseespitze geführt
werden. Der Gepatschferner soll mit zwei bis drei Schleppliften erschlossen werden. Davon soll einer von der
Weißseespitze in Richtung Osten bis an die Westgrenze des Ruhegebietes, zwei weitere tieferliegende
Schlepplifte in Richtung Nordosten (tiefster Punkt ca. 3000m) geführt werden. Die Rückbringung bei Ausfall
der Pendelbahn könnte einmal auf einer Schiroute über den Sattel westlich Zahns zum Schlepplift Nörderjoch II
erfolgen. Diese Route ist in den obersten 50 - 70 Höhenmetern sehr steil und führt in einen Schiweg mit einer
Breite von etwa 6 m der auch für ständigen Betrieb gewalzt werden soll. Ein weiterer "Notweg" führt auf einer
Höhe von etwa 3050 bei der Nörderscharte ebenfalls zum Schlepplift Nörderjoch II.
Das vorstehend angeführte Erschließungsprojekt liegt außerhalb der kartografisch festgelegten äußeren Grenzen
des Schigebietes.
Im Sinne der Seilbahngrundsätze ist das Vorhaben nicht als Neuerschließung anzusehen (die als Verbindung
zum bestehenden Schigebiet vorgesehenen Schirouten gelten als Verbindung mit Pisten).
Aufgrund der topografischen Gegebenheiten wird mit der Erschließung des westlichen Gepatschferners
eindeutig eine neue Geländekammer in Anspruch genommen.
2. Gletscherschigebiet Pitztal
Hier sieht nach aktuellen Kenntnisstand das Projekt in seiner maximalen Ausführung eine neue Zubringerbahn
von Mittelberg über eine Mittelstation am unteren Ende des Mittelbergferners in den Gipfelbereich des Linken
Fernerkogels vor. Von dort soll eine Abfahrt über den Gletscher in das bestehende Schigebiet, eine Nordabfahrt
zur neuen Mittelstation der Zubringerbahn führen. Vom nördlichen Ende des Mittelbergferners soll weiters eine
Skiroute durch das Griestal nach Mittelberg führen.
Eine Verbindung der Gletscherschigebiete Pitztal und Ötztal ist im Bereich der Schwarzen Schneid
(Tiefenbachferner) oder des Rettenbergjoches (Rettenbergferner) grundsätzlich möglich.
Das vorstehend angeführte Erschließungsprojekt liegt außerhalb der kartografisch festgelegten äußeren Grenzen
des Schigebietes.
Unter der Voraussetzung, dass die geplanten Anlagen seilbahn- und schitechnisch mit dem Schigebietsbestand
verbunden werden, liegt keine Neuerschließung im Sinne der Seilbahngrundsätze 2000 vor.
Die Abgrenzung der großräumigen Geländekammern stellt sich so dar, daß der Mittelbergferner im südlichen,
oberen Bereich durch den Rechten Fernerkogel und den Kamm der in Richtung des Mittelbergjoches zieht,
geteilt wird. Dies zeigt sich auch durch einen Wechsel der Exposition. Im nördlichen unteren Bereich hingegen
vereinigt sich hingegen der in Richtung des Griestales fließende Eisstrom wieder und hier können dann keine
neue Geländekammer mehr abgegrenzt werden.
Mit der ebenfalls geplanen Nordabfahrt vom Linken Fernerkogel wird mit dem Hangenden Ferner und dem
Karlesferner eine neue große Geländekammer in Anspruch genommen. Im südlichen oberen Bereich ist mit
11. Mai 2004 Seite 13
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einem markant ausgeprägten Grat östlich des Linken Fernerkogels eine klare Abgrenzung zum Mittelbergferner
gegeben.
Ebenso würde mit der Errichtung der Zubringerbahn und Skiroute eine neue Geländekammer beansprucht.
Zusammenfassend ergibt sich für die beiden genannten Gletscherschigebiete in Bezug auf die
Seilbahngrundsätze 2000 Folgendes:
- das k.o.-Kriterium einer Neuerschließung liegt in beiden Fällen nicht vor;
- in beiden Gebieten werden – je nach Projektvariante in unterschiedlichem Maße – neue Geländekammern in
Anspruch genommen; der diesbezügliche Grundsatz („...grundsätzlich ist von den derzeit erschlossenen
Landschaftsräumen/Geländekammern auszugehen“) wird nicht zwingend verletzt, weil er einen
Beurteilungsspielraum zulässt; allerdings bedeutet das, bei der Beurteilung von Ausweitungen der
Schigebietsgrenzen in neue Geländekammern einen strengen Beurteilungsmaßstab anzulegen;
- das „Verbindungs-Kriterium“ würde im Falle Pitztal-Ötztal nach vorläufiger Einschätzung zutreffen;
- das Kriterium für Zubringerbahnen wäre im Pitztal im Falle der Realisierung der neuen Zubringerbahn
anzuwenden und in Bezug auf seine Erfüllung zu überprüfen.
In beiden Fällen muß die fachliche Beurteilung v.a der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen und der
Verkehrsverteilung im Laufe der Begutachtungsfrist des Raumordnungsprogrammes erfolgen.
Das Tiroler Seilbahnkonzept 2004 steht derzeit in Ausarbeitung und soll von der Landesregierung im Herbst
heurigen Jahres beschlossen werden. Es wird Grundsätze und Kriterien für die Beurteilung von Seilbahn- und
Pistenprojekten enthalten. Anzustreben ist, dass die im ggst. Raumordnungsprogramm im § 2 festzulegenden
Grundsätze inhaltlich im hohen Maße mit dem neuen Seilbahnkonzept übereinstimmen.
11. Mai 2004 Seite 14
Amt der Tiroler Landesregierung
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D) Ausgleichsmaßnahmen
Die Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen zu den Erweiterungen der Gletscherschigebiete (Änderungen der
Ruhegebiete Ötztaler Alpen, Stubaier Alpen, Zillertaler Alpen und des Landschaftsschutzgebietes Serles-
Habicht-Zuckerhütl) erfolgt auf eigenen Kartenwerken. Die Verordnungsentwürfe gehen gleichzeitig mit dem
Raumordnungsprogramm Gletscher in die Begutachtung, die Schutzgebiete schließen in Folge die
Schigebietsgrenzen ein und stellen diese daher Endausbaugrenzen dar.
11. Mai 2004 Seite 15

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k2k
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Beitrag von k2k »

^^ Hätts nicht der Link zum PDF auf seilbahn.net auch getan?
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
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miki
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Beitrag von miki »

Noch ein Bericht zum Thema: http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?rea ... &id=319971

Nix neues, aber die Kommentare - das ist wieder mal ein Hochgenuss ('alle Kommentare' klicken - hinsetzen - Zeit nehmen - was zu trinken holen - viel Spass :twisted: )!
Xtream
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Beitrag von Xtream »

k2k hat geschrieben:^^ Hätts nicht der Link zum PDF auf seilbahn.net auch getan?

klar, find aber so lustiger.... wollt mal wieder abchecken wer sich drüber aufregt.... :lol:

das gesetz ist durch..... :top:
Landtag sagt Ja zu Gletscherausbau
Das neue Naturschutzgesetz ist Mittwochnachmittag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ und gegen die Stimmen der Grünen beschlossen worden. Die Gletscher im Pitztal und Kaunertal dürfen um fünf Millionen Quadratmeter ausgebaut werden.


Eingriff in Naturreserven
Dass man jetzt mit einer Novelle des Naturschutzgesetzes die Möglichkeit einräumt, im Kaunertal neue Liftbauten zu realisieren, spaltet den Landtag. Für die Grünen ist es ein unzulässiger Eingriff in die Naturreserven und ein Schritt mit Folgen, wie Abgeordnete Uschi Schwarzl einräumt: "Was ich besonders fürchte, ist die Dynamik, die damit in Gang gesetzt wird. Natürlich werden in Bälde andere vor der Tür stehen und das gleiche fordern."

gruß micha
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Beitrag von k2k »

8erSesselbahn hat geschrieben:klar, find aber so lustiger.... wollt mal wieder abchecken wer sich drüber aufregt.... :lol:
Gut, das ist ein Argument.
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
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Beitrag von miki »

Im ORF - Forum wird es immer interessanter, z. B.:
wer abseits der Stadt lebt, darf nicht erwarten, städtischen Wohlstand zu haben. Genau das tun diese Leute aber. Die wollen leben, wie man eben in der Stadt lebt. Und dazu MÜSSEN sie die Natur ausbeuten, weil's dort ja sonst nix gibt (Ausnahmen wie z.B. die Kleineisenindustrie in Fulpmes oder Industriebetriebe in Schwaz, Wörgl etc. ausgenommen). Was ICH verlange, ist, dass man dort ZURÜCKSCHRAUBT und akzeptiert, dass man eben inmitten der Natur lebt und daher bescheiden sein muss. Wer hingegen die volle Infrastruktur und alle Chancen will, muss in den Ballungsraum!
Uii, der ist aber ein ganz harter. Das es auch eine beleidigte Antwort gibt ist klar:
Die Krankenhäuser, die Theater und kulturellen Einrichtungen wie Museen, die Ämter des Landes usw. usw. - das subventioniert Euch die Landbevölkerung. Danke, dass wir dafür einen Telefondraht bekommen.
Und dann gibt es sogar noch einige die versuchen was vernünftiges und argumentiertes zu schreiben:
mit diesem ausbau sind künftig insgesamt 3,5 prozent aller gletscherflächen in tirol erschlossen. oder anders ausgedrückt: 96,5 prozent bleiben unangetastet. hört also endlich auf, von der totalen naturzerstörung etc. zu sprechen. dieser grün-populismus ist wirklich nicht mehr auszuhalten.
oder:
Dem gefrorenen Schnee wird nichts passieren(...)und es wird auch nichts "zubetoniert", wir reden hier von gefrorenem Schnee, der sich vom Nähr- zum Zehrgebiet fliessend bewegt. Also hört´s bitte mit diesen "städtischen" Vokabeln auf, wir reden nicht vom Strassenbau sondern vom SCHIFAHREN!!
:gut:
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Beitrag von lanschi »

Also solche Leute gefallen mir... :lol: Da geht´s ja in unserem Forum harmlos zu :wink:

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Stefan
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Beitrag von Stefan »

wobei ich das erste posting ja am lustigsten find. extrem OT, aber es passt auch irgendwie dazu: der naturschutz will jetzt das baden am titisee komplett verbieten - mit ausnahme des bereichs am strandbad. grund: das stachelsporige brachsenkraut, das da lebt. seit der eiszeit. nur so: das grünzeug hat auch -zig jahre ohne ringleitung um den see überlebt, damals sind die abwässer ungeklärt reingeflossen. da bleibt einem echt nur noch
:wall: :wall: :wall:
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Beitrag von miki »

Es bleibt weiterhin interessant:
Grüne: "Tirol hat sich blamiert"
Als internationale Blamage bezeichnen Tirols Grüne die Naturschutznovelle. Durch sie werde der Gletscherschutz aufgeweicht. Damit habe Tirol an Glaubwürdigkeit verloren, sagt Nationalrats-Abg. Eva Lichtenberger.

Alpenkonvention als Rettungsanker
Das Gesetz war vergangene Woche im Landtag beschlossen worden. Als Rettungsanker sieht Lichtenberger die Alpenkonvention, welche die Alpen als Ganzes schütze. Sie könne im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen eine Rolle spielen.
Ich habe den Beitrag gekürzt, ist eh nur nas übliche :blablabla: , wen das ganze lesen will: http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?rea ... &id=321012

Interessant wird es wieder einmal im Forum:
Die unsäglichen skandalösen Grünen
drdrherwig, vor 9h 7min
sollten bei der nächsten Wahl die Antwort kriegen, die sie verdienen!!!
Aaach, wie toll sich doch solche Worte in meinen Ohren anhören :wink:
Klimaschutz? Bitte lass die Bäume im Wald
gamma23, vor 9h 29min
Diese Liftstützen werden das Weltklima nicht grossartig verändern. Verkauf Dein Auto, friere im Winter und verzichte auf jegliche Elektrizität - dann hast Du was fürs Klima getan. Die Menschen lassen sich von gewissen Experten so richtig für bl.. verkaufen. Manche - wie scheinbar auch Du - fressen das. Tirol hat sich blamiert? Bin erst kürzlich durch einige der EU-Staaten gefahren, was da aufgeführt wird - da kannst Du Dich aufregen. Man kann alles krankreden. Die Alpentäler werden aber nur mit einer wirtschaftlichen Entwicklung existieren können.
Hätte man in den Tälern Tirols
bindermeinung, vor 13h 13min
immer auf die Grünen gehorcht - wo wären wir heute. Ein Museum, größtenteils ohne Bewohner. Sicherlich schön anzuschaun für einen Sonntagsausflug für die Städter.
Vergiß das, was die Grünen sagen
alpenstimme, vor 12h 44min
oder meinen, das ist zumeist völlig substanzloses Geschwafel fernab von jeder Wirklichkeit und jedem Realismus!!
Tirol: "Grüne haben sich blamiert"
malibuflyer, vor 20h 8min
Das wäre die korrekte Überschrift. Bei der Hymne zu 99% an der Volksmeinung vorbei, in der Asylfrage von den Roten des Populismus geziehen, am Flughafen gegen die Sicherheit von Menschenleben, und bei 5% erschlossener Gletscherflächen ein Drama machen gegen die Interessen ganzer Talschaften.
Was mir aufgefallen ist: diesmal waren wesentlich mehr für den Ausbau (oder wenigsten kritisch den grünen gegenüber) als dagegen ... Zufall ??
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lanschi
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Beitrag von lanschi »

Noch was nicht so erfreuliches - weil beunruhigendes - dazu:
Tirol: Verstösst das neue Naturschutzgesetz gegen die Alpenschutzkonvention?

Am 12. Mai hat der Tiroler Landtag eine umstrittene Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes beschlossen. Diese ermöglicht den Bau neuer Lifte in Gletscherskigebieten im Kauner- und Pitztal/A. Das Land Tirol verstosse damit gegen die in Österreich rechtskräftige Alpenkonvention, so das Alpenkonventionsbüro der österreichischen Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA.

Die Gesetzesnovelle soll über Raumordnungsprogramme die Erschliessung von bis zu 500 ha Gletschergebiet ermöglichen. Beispielsweise wäre die 3526m hohe Weißseespitze der höchst erschlossene Berg Österreichs. Beim Kaunertaler Gepatschferner geht es um den zweitgrössten Gletscher der Ostalpen.
Die Tiroler Regierung will mit dem neuen Naturschutzgesetz "für die Menschen in benachteiligten Regionen Grundlagen fürs Wohnen, Leben und Wirtschaften" schaffen. Durch den Ausbau sollen Arbeitsplätze gesichert und Abwanderungen aus den Tälern verhindert werden. Die Pläne der Landesregierung waren bereits im Vorfeld von den Grünen, Umweltschützern und dem österreichischen Alpenverein heftig kritisiert worden.

Das Alpenkonventionsbüro betont in seiner Pressemitteilung, dass das Gesetzgebungsverfahren und die Erschliessungsvorhaben die völkervertraglichen Verpflichtungen mehrerer Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ignorieren. Beispielsweise müssen gemäss dem Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" wirtschaftliche Interessen mit denen des Umweltschutzes harmonisiert werden. Der Erschliessung des Gepatschferners könnten neben der Alpenkonvention auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und ein angrenzendes Natura-2000-Gebiet entgegen stehen.

Quelle: Cipra
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Chasseral
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Beitrag von Chasseral »

8erSesselbahn hat geschrieben:4. Gletscherschigebiet Stubaital
4.1. Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten
Mit diesen Rahmenbedingungen hat das Gletscherschigebiet seine Endausbaugrenzen erreicht bzw. wird in
einigen Bereichen in Abstimmung mit der aktuellen Nutzung des Schiraumes eine Verkleinerung desselben
stattfinden.
Bei diesen Verkleinerungen halndelt es sich um einen Teil des Windachferners und den linken Teil des Fernauferners. Weiss jemand, ob dadurch der SL Windachferner und Pisten im Bereich des Fernauferners betroffen sind?
8erSesselbahn hat geschrieben:5. Gletscherschigebiet Hintertux
5.1. Erschließungsstand und Erschließungsmöglichkeiten
Im südlichsten Bereich erfolgt daher eine Zurücknahme des Gletscherschigebietes.
5.2 Zusammenfassende fachliche Beurteilung des Erschließungsraumes
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Verkleinerung der bisherigen äußeren Grenzen des Schigebietes in den
Seilbahngrundsätzen im Bereich des Großen Riepenkeeses. Die Schiwege im Bereich Kleegrube und Schwarze
Pfanne (Weitental) sind nur als Varianten (Schirouten) anzusehen und nicht Teil des Schigebietes.
Weiss jemand, ob dadurch die 3SB Schlegeis verkürzt werden muss? Oder werden die genehmigten Erschliessungsgrenzen nur der aktuellen Ausbaustufe angepasst?
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Beitrag von Emilius3557 »

Weiss jemand, ob dadurch der SL Windachferner und Pisten im Bereich des Fernauferners betroffen sind?
Weiss jemand, ob dadurch die 3SB Schlegeis verkürzt werden muss?
Sorry, will dir nicht zu Nahe treten, aber ist das sehr wahrscheinlich?? Die machen ein Gesetz um Neuerschließungen zu ermöglichen und andere Gletschergebiete sollen dafür bitteschön ein paar Anlagen dicht machen?
Oder werden die genehmigten Erschliessungsgrenzen nur der aktuellen Ausbaustufe angepasst?
So würde ich das auch sehen!
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Jens
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Beitrag von Jens »

Auszug aus dem ersten Artikel in diesem Topic:
Während die Gletscherskigebiete im Kauner- und im Pitztal größer werden, werden die im Stubai- und im Zillertal kleiner. Sie werden neu eingegrenzt. Lifte müssen der neuen Eingrenzung aber keine weichen.
Tiefschnee muss gewalzt sein

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Chasseral
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Beitrag von Chasseral »

Merci für den Hinweis!
War mir zu viel, alles zu lesen.
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