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Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 21.03.2021 - 12:10
von motegi
Hallo liebe Forum Mitglieder,
Ich spiele mit dem Gedanken, ab Karfreitag in der 2. Ferienwoche eine Woche oder 4-5 Skitage in der Schweiz zu verbringen.
Was muss man für die Einreise genau beachten?
Wie sieht es bei der Rückreise nach Deutschland aus? Da ich aus NRW komme, benötige ich doch nur einen negativen Test und kann dann doch wieder arbeiten, oder?
Wie ist die Situation vor Ort? Kann ich normal ein hotel mit HP buchen? Sind Saunen in den Hotels geöffnet?
Wie sieht die Situation auf den Hütten aus? Wenn die Terrassen geschlossen bleiben sollten, wo kann man sein gekauftes essen zu sich nehmen? Setzt man sich vor der Hütte einfach in den Schnee?
Zu guter letzt habt ihr vielleicht ein Tipp für ein schönes Skigebiet für eine Familie mit 2 kleinen Kindern (7+9)? Schön wäre ein günstiges hotel mit hp und Sauna nahe der Pisten oder Aufstiegsanlagen. Über ein Hotel Tipp würde ich mich sehr freuen. Gerne auch im Paket mit dem Skipass.
Der große fährt schon ganz gut und sicher Ski. Der kleine hatte letzte Saison auf der Seiser Alm das Ski fahren gelernt. Es muss kein großes Gebiet sein, sollte aber ein bißchen Abwechslung bieten und für April bei wärmeren Temperaturen passend sein.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Motegi
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 21.03.2021 - 12:30
von Highlander
Bis Ostern ist noch lang hin, und bis dahin kann sich noch viel ändern bezüglich den Einreisebestimmungen...
Ich würde grundsätzlich nur buchen, mit komplett kostenfreier Stornierungsmöglichkeit....
Die aktuell geltenden Bestimmungen findest Du unter nachfolgendem Artikel...
https://www.badische-zeitung.de/neue-co ... 29268.html
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 21.03.2021 - 12:33
von motegi
Danke für die Info.
Ich werde sowieso nur ganz kurzfristig buchen.
Denke eine unterkunft zu bekommen, sollte doch nicht das Problem sein.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 21.03.2021 - 12:37
von motegi
Ganz so einfach ist das Reisen im Moment anscheinend nicht...
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 21.03.2021 - 13:30
von Highlander
ja leider, und wer weiß ob wir bis Ostern überhaupt noch ohne Quarantäne in die Schweiz einreisen dürfen..
die Fallzahlen gehen ja bei uns momentan täglich nach oben...
Falls es doch klappen sollte würde ich Dir einen Ort wie Lenzerheide empfehlen, in dem schneesichere Anfängerpisten direkt vom Ort weggehen.
Denn auch in der Schweiz wechselt es ständig ob die Außengastronomie geöffnet sein darf oder nicht...
und gerade mit Kindern ist man dann unabhängig, und kann die Pause dann auch in der Unterkunft machen...
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 21.03.2021 - 13:41
von motegi
Lenzerheide läuft im Moment ja auch täglich im TV... 
Dem Weltcup sei Dank.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 22.03.2021 - 22:35
von ski-chrigel
motegi hat geschrieben: 21.03.2021 - 12:10
Kann ich normal ein hotel mit HP buchen? Sind Saunen in den Hotels geöffnet?
Wie sieht die Situation auf den Hütten aus? Wenn die Terrassen geschlossen bleiben sollten, wo kann man sein gekauftes essen zu sich nehmen? Setzt man sich vor der Hütte einfach in den Schnee?
Hotels mit HP kann man normal buchen.
Saunen in Hotels sind meist normal offen.
Es gibt viele Take-Aways und man kann irgendwo das Essen zu sich nehmen. Oft werden auch so halb-legale Sitzmöglichkeiten angeboten (Bänke an Hauswänden, freistehende Bänke, Bänke aus Schnee, manchmal sogar mit Kissen, Liegestühle, Harasse, Rundhölzer, Schlitten, uvm.. Die Beizer sind da sehr kreativ
.) Und manche haben sogar Tische und Bänke draussen mit einem Schild, dass es verboten sei.
Highlander hat geschrieben: 21.03.2021 - 13:30
Denn auch in der Schweiz wechselt es ständig ob die Außengastronomie geöffnet sein darf oder nicht...
Das stimmt natürlich so nicht. Die Terrassen hätten schweizweit seit 22.12. immer geschlossen sein müssen. Einige Kantone habe sich einfach darüber hinweggesetzt und eine kleinere Staatskrise provoziert. Seit dem 1.3. ist damit jetzt aber auch Schluss.
Am besten ist natürlich ein Hotel direkt an der Piste. Als Hotelgast darfst Du auch tagsüber jederzeit dort ins Restaurant und ganz normal Mittag essen.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 23.03.2021 - 17:37
von Jens
Für die Rückreise nach D könnte jetzt noch eine Verschärfung hinzukommen. Auf Grund der Mallorca Problematik will man kurzfristig die Einreiseverordnungen ändern und zwar in dem ein negativer Test bereits vor Einreise vorliegen muss. Im Beschlusspapier ist zwar dabei immer von Flügen die Rede, auf Grund der PK von M.S. und auch auf Grund der Gerichtsfestigkeit gehe ich fast davon aus, dass es alle Einreisen betreffen wird, sprich auch aus der Schweiz. Ich denke man wird den Pasus mit einem negativen Test, nicht älter als 48 h für alle Einreisen übernhemen. Das sollte man momentan im Auge behalten und sich ggfs. schonmal nach Testmöglichkeiten vor Ort erkundigen.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 23.03.2021 - 17:39
von tom75
genau das kommt auch für rückreise aus ch zumindest nach bayern und genau deshalb habe ich heute alle planung beendet.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 07:43
von WackelPudding
Da würde ich jetzt noch nicht so schwarz sehen.
Bislang ist immer von einer Testpflicht vor Rückflug die Rede.
Ich gehe eher davon aus, dass die Neuregelung die Verkehrsunternehmen in die Pflicht nehmen wird, nur Reisende zu befördern, welche über ein negatives Testergebnis verfügen oder alternativ die Verkehrsunternehmen verpflichtet, Reisenden einen Test anzubieten. Eine ähnliche Regelung gibt es ja auch bereits beim Thema Einreiseanmeldung (siehe §6 der Corona Einreiseverordnung des Bundes: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... g_BAnz.pdf).
Eine Verpflichtung der Verkehrsunternehmen im Fernverkehr nur negativ getestete Reisende zu befördern dürfte rechtlich haltbar sein, da der Fernverkehr in der Regel keine Aufgaben der Daseinsvorsorge übernimmt. Dies liegt nahezu vollständig bei den Nahverkehrsbetreibern. Dort erachte ich eine Testpflicht für nicht möglich. Bei der Einreiseanmeldung gibt es hier ja schon die entsprechende Ausnahme (§6, Abs.3).
Eine flächendeckende Kontrolle im Individualverkehr einer solchen Testpflicht vor Einreise - so sie denn in diesem Bereich überhaupt kommen sollte - halte ich angesichts der Mangelwirtschaft bei der deutschen Bundespolizei für ausgeschlossen.
Am Ende könnte hier ein ähnliches Modell, wie in der Schweiz stehen, wobei man sich anmelden und negativ getestet sein muss, wenn man z.B. von Stuttgart nach Zürich fliegt, aber selbiges nicht tun muss, wenn man die gleiche Strecke mit dem Auto fährt.
Aber warten wir erstmal ab, was am Ende in den Verordnungen steht.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 07:51
von motegi
Vielen Dank für die vielen Informationen.
Abwarten werden wir auf jeden Fall.
Mal schauen was die nächsten 1-2 Wochen noch passieren wird.
Wenn jemand aktuelle Informationen aus eigener Erfahrung hat, würde ich mich sehr freuen, wenn er diese hier mitteilt.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 09:14
von Skipapi
Wir sind aus Graubünden und fleissige Skifahrer. Hotels sind offen und dürfen ihre Gäste im Restaurant bedienen. Auch Sauna darf für Hotelgäste geöffnet haben. Pistenterrassen wie oben geschildert: eigentlich geschlossen, mit kreativen Alternativsitzangeboten. Selbstbedienungsverpflegungauf der Piste ist also kein Problem. Der Kanton Graubünden setzt stark aufs Testen. Auf der Kantonswebseite findest Du die Testzentren, verteilt über den Kanton. Viele Hotels bieten den Gästen ein freiwilliges Testangebot. Viele kleinere Skigebiete haben Saisonende am Ostermontag, zu beachten falls Du länger bleibst.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 10:27
von Gleitweggleiter
Der Seite der Destination Samnaun entnehme ich:
Jede Person in der Schweiz kann sich einmal pro Woche kostenlos mittels eines Schnelltests auf das Corona-Virus testen lassen, diese Regelung gilt für Gäste gleichermassen. Ein ärztliches Zeugnis kann bei Bedarf für den Grenzübertritt ausgestellt werden.
PCR-Tests sind weiterhin kostenpflichtig (je nachdem benötigen Sie einen PCR-Test für eine Reise ins Ausland).
Konkretes Angebot in Samnaun:
Um Gästen wie auch Einheimischen einen unkomplizierten und einfachen Service anzubieten, bittet (...) vorgängig um eine Anmeldung (...). Testzeiten sind während der Woche von 16 bis 18 Uhr, sowie am Wochenende nach Vereinbarung.
Ein solches Angebot dürfte es doch vermutlich in den meisten Destinationen geben.
Die Anforderungen an den Test werden vom RKI so definiert:
Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).
Mein Verständnis ist nun, dass die angebotenen Schnelltests in der Schweiz ausreichen sollten - zumindest wenn für eine mögliche Testpflicht VOR Einreise die gleichen RKI-Anforderungen wie bisher gelten würden.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 12:57
von jockel77
Wir sind in der Überlegung, kommende Woche einen Kurztrip zum Skifahren in Lenzerheide zu machen.
Gemäß den letzten Regelungen für die Einreise müssen nur Anreisende aus Bundesländern mit Inzidenzwerten >60 (im Vergleich zur Schweizer Inzidenz) einen PCR Test bei der Einreise vorweisen - korrekt?
Für uns würde der direkteste Weg über die Grenze bei Lindau/Bregenz führen (soweit mir bekannt ist ja sogar der österreichische Autobahnabschnitt bis zur Schweizer Grenze vignettenfrei befahrbar).
Gibt es nach Eurer Einschätzung bzw. Erfahrung zusätzliche Probleme an der deutsch/österreichischen Grenze bei der Ein- bzw. Ausreise?
Bayern hat sich ja als ziemliches Hardliner Bundesland bzgl. der Corona Regelungen entwickelt.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 13:32
von mk280483
Sehr wahrscheinlich wirst Du an der Bodensee Raststätte von den Österreichern rausgezogen und gefragt wohin du willst. Sagt man da Schweiz bist in 5 Sekunden wieder weiter.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 13:33
von 911er
jockel77 hat geschrieben: 24.03.2021 - 12:57
Wir sind in der Überlegung, kommende Woche einen Kurztrip zum Skifahren in Lenzerheide zu machen.
Gemäß den letzten Regelungen für die Einreise müssen nur Anreisende aus Bundesländern mit Inzidenzwerten >60 (im Vergleich zur Schweizer Inzidenz) einen PCR Test bei der Einreise vorweisen - korrekt?
Korrekt. Es gibt eine Liste des schweizer Gesundheitsministeriums welche Länder das betrifft.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr ... liste.html
jockel77 hat geschrieben: 24.03.2021 - 12:57
Für uns würde der direkteste Weg über die Grenze bei Lindau/Bregenz führen (soweit mir bekannt ist ja sogar der österreichische Autobahnabschnitt bis zur Schweizer Grenze vignettenfrei befahrbar).
Gibt es nach Eurer Einschätzung bzw. Erfahrung zusätzliche Probleme an der deutsch/österreichischen Grenze bei der Ein- bzw. Ausreise?
Bayern hat sich ja als ziemliches Hardliner Bundesland bzgl. der Corona Regelungen entwickelt.
Bei der Einreise nach Österreich wird kontrolliert. Bei Angabe das in die Schweiz weitergefahren wird, darf man weiterfahren. Gleiches gilt für die Rückreise aus der Schweiz.
An der Schweizer Grenze wird stichprobenartig kontrolliert. Gleiches gilt für ie deutsche Grenze. Wir wurden am 07.03. an der deutschen Grenze gar nicht kontrolliert bei der Einreise aus Österreich.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 13:53
von hch
Leicht OT, aber da hier die geballte Expertise zu den Schweizer Einreiseregeln präsent ist: kennt jemand die genau Definition von "Gebieten" in:
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie das Einreiseformular nicht ausfüllen müssen:
- Wenn Sie aus einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz einreisen, mit dem ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet.
Ich habe ziemlich lange gesucht, aber keine genauere Definition gefunden. Konkret geht es darum ob ich aus Tirol mit dem Zug einreisend das Formular brauche oder nicht.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 15:06
von WackelPudding
hch hat geschrieben: 24.03.2021 - 13:53
Leicht OT, aber da hier die geballte Expertise zu den Schweizer Einreiseregeln präsent ist: kennt jemand die genau Definition von "Gebieten" in:
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie das Einreiseformular nicht ausfüllen müssen:
- Wenn Sie aus einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz einreisen, mit dem ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet.
Ich habe ziemlich lange gesucht, aber keine genauere Definition gefunden. Konkret geht es darum ob ich aus Tirol mit dem Zug einreisend das Formular brauche oder nicht.
Ich empfehle dir diese Übersicht:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr ... sende.html
Du musst demnach theoretisch bei einer Zugreise ein Einreiseformular ausfüllen, aber keinen Test vorweisen. Da du aber aus Tirol - einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz einreist - musst du meiner Meinung nach nichts unternehmen, denn das besagt ja das * in der Darstellung.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 15:39
von Gleitweggleiter
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 15:57
von Skipapi
Die Schweiz setzt Länder mit höherer Inzidenz auf die Quarantäneliste, ausser es handelt sich um Nachbarländer. Bei diesen setzt sie nur gewisse Regionen (Gebiete) drauf, die 1. eine hohe Inzidenz haben und 2. nicht an die Schweiz angrenzen. Die entsprechenden Regionen sind in der BAG-Liste aufgeführt. In Deutschland ist aktuell nur das Land Thüringen aufgeführt, sowohl auf der Liste bis 05.04, wie auch ab 05.04.
Das Einreiseformular müssen alle ausfüllen, die nicht in einer an die Schweiz grenzenden Region wohnen, also für D aus einem Bundesland kommen, das nicht an die CH grenzt.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 16:27
von 911er
Skipapi hat geschrieben: 24.03.2021 - 15:57
......
Das Einreiseformular müssen alle ausfüllen, die nicht in einer an die Schweiz grenzenden Region wohnen, also für D aus einem Bundesland kommen, das nicht an die CH grenzt.
Nein müssen sie nicht, wenn mit einem Auto eingereist wird. Das gilt nur für Einreisende mit einem anderen Beförderer (Bahn, Bus, Flugzeug).
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 16:58
von hch
WackelPudding hat geschrieben: 24.03.2021 - 15:06
Ich empfehle dir diese Übersicht:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr ... sende.html
Du musst demnach theoretisch bei einer Zugreise ein Einreiseformular ausfüllen, aber keinen Test vorweisen. Da du aber aus Tirol - einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz einreist - musst du meiner Meinung nach nichts unternehmen, denn das besagt ja das * in der Darstellung.
Bei der Übersicht bin ich schon mehrmals gelandet, und wie gesagt an der Definition von diesen Gebieten gescheitert. Sind das nur direkte Grenzregionen oder tatsächlich ganze Bundesländer?
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 18:10
von Skipapi
"Nein müssen sie nicht, wenn mit einem Auto eingereist wird. Das gilt nur für Einreisende mit einem anderen Beförderer (Bahn, Bus, Flugzeug)."
Ja, hast recht, sorry.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 18:55
von Jens
jockel77 hat geschrieben: 24.03.2021 - 12:57
Wir sind in der Überlegung, kommende Woche einen Kurztrip zum Skifahren in Lenzerheide zu machen.
Gemäß den letzten Regelungen für die Einreise müssen nur Anreisende aus Bundesländern mit Inzidenzwerten >60 (im Vergleich zur Schweizer Inzidenz) einen PCR Test bei der Einreise vorweisen - korrekt?
Für uns würde der direkteste Weg über die Grenze bei Lindau/Bregenz führen (soweit mir bekannt ist ja sogar der österreichische Autobahnabschnitt bis zur Schweizer Grenze vignettenfrei befahrbar).
Gibt es nach Eurer Einschätzung bzw. Erfahrung zusätzliche Probleme an der deutsch/österreichischen Grenze bei der Ein- bzw. Ausreise?
Bayern hat sich ja als ziemliches Hardliner Bundesland bzgl. der Corona Regelungen entwickelt.
Für die EInreise nach Bayern musst Du Dich auf www.einreiseanmeldung.de anmelden. Du musst Dich direkt in eine 10-tägige Quarantäne begeben und innerhalb 48 Stunden nach Einreise einen negativen Test in Händen haben (zum testen darfst Du die Quarantäne unterbrechen). Am 5. Tag nach der Einreise kannst Du Dich mit einem weitern negativen Test aus der 10-tägigen Quarantäne freitesten. Solltest Du während der Qurantäne Symtome zeigen musst Du Dich beim Gesundheitsamt melden. Beim ADAC gbit es eine schöne Erklärung dazu: https://www.adac.de/news/quarantaene-ei ... utschland/
Ob die Beschlüsse vom Montag hier bald einen Einfluss haben werden ist noch unklar. Könnte evtl. auf Grund der Malle Problematik noch kommen, das das negative Testergbenis schon vor/bei der Einreise nach D benötigt wird.
Re: Schweiz Ski Urlaub Ostern 2. Ferienwoche NRW
Verfasst: 24.03.2021 - 19:00
von WackelPudding
hch hat geschrieben: 24.03.2021 - 16:58
WackelPudding hat geschrieben: 24.03.2021 - 15:06
Ich empfehle dir diese Übersicht:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr ... sende.html
Du musst demnach theoretisch bei einer Zugreise ein Einreiseformular ausfüllen, aber keinen Test vorweisen. Da du aber aus Tirol - einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz einreist - musst du meiner Meinung nach nichts unternehmen, denn das besagt ja das * in der Darstellung.
Bei der Übersicht bin ich schon mehrmals gelandet, und wie gesagt an der Definition von diesen Gebieten gescheitert. Sind das nur direkte Grenzregionen oder tatsächlich ganze Bundesländer?
Das geht für mich aus der Differenzierung zwischen Nachbarländern und sonstigen Ländern hervor, wie es sie z.B. hier gibt: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr ... 1333144106
Demnach wird bei Nachbarstaaten auf Gebiete (im Falle von D und AT auf Länder) differenziert, während bei allen Ländern stets das gesamte Land entsprechend eingestuft wird. Da hier als Gebietsgröße ein Bundesland betrachtet wird, gehe ich hier von der Allgemeingültigkeit aus, die dann z.B. das ganze Land Tirol umfasst. Aussagen der Schweizer Kollegen hier im Forum bestätigen dies.
Konkret geschrieben habe ich das aber auch noch nirgendwo gesehen.