Apres Ski in AT nur mit 1G
Verfasst: 05.09.2021 - 12:49
Skigebiete, Seilbahnen und mehr
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Zumal die Immunität bei Genesenen möglicherweise erheblich besser ausgeprägt ist als bei Geimpften.Skitobi hat geschrieben: 05.09.2021 - 13:56 Ich verstehe wirklich nicht, warum man die Genesenen ausschließen möchte.
Komplett unverständlich für mich, Genesene auszuschließen ergibt ja null Sinn. Dazu kommt noch, dass Leute die sich bis Oktober nicht haben impfen lassen es wohl auch in Zukunft nicht tun werden. Solange der Impfstoff nicht vor Infektion und Virusweitergabe schützt gibt es wohl eigentlich keinerlei Gründe Genesene und auch Ungeimpfte auszuschließen, denn diese nehmen ja wissentlich die Gefährdung einer Infektion in Kauf. Andere Länder haben sowieso gezeigt, dass man ohne 1,2,3G oder sonstigen Einschränkungen super zu recht kommt.
Ich glaube es dürfte schwer sein sich da rauszuwinden.(1a) Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (Einrichtungen der „Nachtgastronomie“), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, dürfen Kunden zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur einlassen, wenn diese einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 lit. c oder Z 2 vorweisen. Der Kunde hat den Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Naja wenn du das Interview von Mückstein im anderen Topic gelesen hast, sollte Skifahren als Geimpfter safe sein.turms hat geschrieben: 06.09.2021 - 09:38 Für mich unverständlich ist, dass obwohl nicht 100% sicher ist ob wieder das Skifahren erlaubt wird, reden wir (die Media) über 1G oder 2G oder k.a. bei Apres ki....
ja, habe ich...christopher91 hat geschrieben: 06.09.2021 - 09:45Naja wenn du das Interview von Mückstein im anderen Topic gelesen hast, sollte Skifahren als Geimpfter safe sein.turms hat geschrieben: 06.09.2021 - 09:38 Für mich unverständlich ist, dass obwohl nicht 100% sicher ist ob wieder das Skifahren erlaubt wird, reden wir (die Media) über 1G oder 2G oder k.a. bei Apres ki....
Du meintest wahrscheinlich, ob man als Deutscher zum Skifahren nach Österreich reingelassen wird.turms hat geschrieben: 06.09.2021 - 10:34ja, habe ich...christopher91 hat geschrieben: 06.09.2021 - 09:45Naja wenn du das Interview von Mückstein im anderen Topic gelesen hast, sollte Skifahren als Geimpfter safe sein.turms hat geschrieben: 06.09.2021 - 09:38 Für mich unverständlich ist, dass obwohl nicht 100% sicher ist ob wieder das Skifahren erlaubt wird, reden wir (die Media) über 1G oder 2G oder k.a. bei Apres ki....
trotzdem bin ich misstrauisch
Ich glaube man wird sich mit Anlassgesetzgebung nur für Apre-Ski keinen gefallen tun, denn was ist der unterschied zu anderen Massenbesäufnissen?tauernjunkie hat geschrieben: 06.09.2021 - 12:24 Die Skilifte werden in Ö laufen. Daran zweifelt wahrscheinlich niemand. Aber dass man die Saufpartys nicht mal hinten anstellen kann, die eh nur für beschissene Bilder in den Medien sorgen, und erstmal versucht, überhaupt Wintertourismus zu ermöglichen. Nein, wir wollen alles. Oder halt gar nichts.
Weil man (Politik / Pharmaindustrie) mit Geimpften gut Geld verdienen kann, mit Genesenen nicht. Und die Pandemiebekämpfung richtet sich leider schon nach solchen Gesichtspunkten. Mittlerweile ist ja durch Studien gut belegt, dass auch Genesene einen sehr guten Schutz gegen eine Wiedererkrankung haben sollten - Ausreißer gibt es natürlich immer, aber die gibt es bei der Impfung auch zur Genüge. Auch ist durch die Fallzahlen belegt, dass sowohl Geimpfte als auch Genesene erkranken können oder/und das Virus weitergeben können. Eine 1G-Regel ist für mich somit nicht nachvollziehbar. Hier würde ich eine ALLGEMEINE Testpflicht für die Bereiche Nachtgastro und Apres Ski bevorzugen. Aktueller Test, der zusätzlich überwacht ist - versteht sich. Kein lächerlicher Wohnzimmertest, welcher dann das Leitungswasser testet und ein tolles Foto vom negativen Test an die Behörde dann für den Zugang reicht.Skitobi hat geschrieben: 05.09.2021 - 13:56 Ich verstehe wirklich nicht, warum man die Genesenen ausschließen möchte.
echt jetzt? aber wieso? das verstehe ich nicht...freerider13 hat geschrieben: 07.09.2021 - 16:01
Kenn sogar einen, der fährt jedes Jahr seit ewigkeiten mit seiner männergruppe nach ischgl. Hat Skistiefel dabei aber noch nie Skier unter den Füßen. Gehört halt zur „Verkleidung“ die an zu haben - fahren aber bloß zum saufen da hin.
Völlig sinnbefreit für mich sowas…
Ich erinnere mich an eine Doku (wann, wo, vergessen), in der genau so ein Vertreter präsentiert (vorgeführt) wurde. Skipass für den gesamten Urlaub. Morgens einmal rauf auf den Berg und dann auf der ersten Abfahrt gleich in die Hütte und dort bis zum Abend Party. Tageskonsum an Alk preislich deutlich über dem Skipass.turms hat geschrieben: 07.09.2021 - 16:17 Es gibt bessere Orte in der Welt und bestimmt billiger wo man saufen und "partying" kann...
Betreffend die Einreise nach Österreich heißt es in den FAQ des Bundessozialministeriums:j-d-s hat geschrieben: 08.09.2021 - 12:44 Der Mückstein sprach in der PK davon, dass man die Impfung mit der dritten Dosis "vervollständigen" müsste. Mal sehen, wann er den "nur zweifach" Geimpften auch Einschränkungen auferlegt.
D.h. ab etwa Mitte Oktober würde der 3G-Nachweis bei den ersten Impflingen vom Januar entfallen. Bei Genesenen schon nach 180 Tagen (auf welchen Erkenntnissen fußt das eigentlich?).Was gilt bei der Einreise als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel?
[...]
Als Impfnachweis gilt ein Dokument über die Impfung mit einem in Anlage C der COVID-19-Einreiseverordnung genannten Impfstoff, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:Ein Genesungsnachweis ist eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) bestätigt wurde. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf, ist einem solchen Nachweis gleichgestellt.
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- die Erstimpfung liegt 22 Tage zurück, bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
Wenn man mal durchrechnet wieviele Millionen Impfdosen bestellt wurden und in den nächsten Jahren noch geliefert werden wird das immer so weiter gehen... Im Frühjahr 22 wird dann langsam über 4. Impfung diskutiert und Richtung Winter dann 5. Impfung...j-d-s hat geschrieben: 08.09.2021 - 13:26 Ja, noch. Aber man hat in Ö ja zuerst auch Leute mit nur einer Impfung als Geimpft angesehen, das dann aber auf nach der zweiten Impfung verschärft.
Und bei einer Wortwahl von Mückstein "mit der dritten Impfung den Impfschutz vervollständigen" deutet das eben darauf hin, dass er dann die zweite Impfung auch für ungültig erklären könnte - was dann besonders übel ist, weil von mindestens 5 Monaten zwischen Zweit- und Drittimpfung auszugehen ist (derzeit kann man ja in drei Wochen vollständig geimpft werden für Ö), wodurch man nebenbei die Zahl der Erstimpfungen dann gegen Null senken würde (weil ein halbes Jahr warten bis man die Vorteile hat halt schon äußerst unattraktiv ist), die Impfrate also nicht mehr weiter steigen würde.
Medizinisch korrekt - und so wirds ja auch durch Israel angewandt - wäre aber halt "Auffrischung" nach 6 Monaten (d.h. die Zweite Impfung eben 6 Monate gilt und dann abläuft), nicht "Vervollständigen".
Meine letzte Grippeimpfung war 2009 in der H1/N1-"Pandemie". Die einzige Impfung, die ich bislang bereut hab.
Die Grippeimpfung ist aber wirklich freiwillig. Wer sie ablehnt hat keine Nachteile (ausser eventuell die Grippe zu bekommen).br403 hat geschrieben: 08.09.2021 - 17:59 Grippeimpfung muss auch jedes Jahr aufgefrischt werden, und da viele schreiben es ist nur eine Grippe...
Vergiss es, das versteht hier mancher nicht. Für Veränderungen sind hier einige nicht gemacht, das läuft denen seitlich vorbei. Wenn's dann bei diesen Veränderungen noch anspruchsvoll wird wird's sehr aufwendig.br403 hat geschrieben: 08.09.2021 - 22:07 Es ging darum dass manche Impfungen regelmäßig aufgefrischt werden müssen, weil sich die Viren ändern.
Kronen Zeitung:...
Der von der Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten beschlossene Maßnahmenmix steht unter dem Motto "Nie wieder Lockdown in Österreich" (der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter). Pauschale Sperren von Institutionen sind folglich nicht vorgesehen. Einige, aber nicht alle Verschärfungen werden ausschließlich Menschen betreffen, die sich nicht impfen lassen: Wer die immunisierenden Stiche scheut, wird in sämtlichen Geschäften FFP2-Maske tragen müssen und in naher Zukunft aller Voraussicht nach nicht mehr Discos, Bars und andere Nachtgastronomie besuchen dürfen. Als quasi geimpft gelten hingegen auch Genesene bis zu sechs Monate nach ihrer Erkrankung – danach brauchen auch diese einen Impfstich.
...
https://www.derstandard.at/story/200012 ... aum-stehen
SWR3:„Wir freuen uns, dass mit Ausnahme des Lebensmittelhandels die FFP2-Maskenpflicht im Handel österreichweit nur für Ungeimpfte eingeführt wird. Mit dieser Form der Normalität sind Impuls- und Spontankäufe möglich, die für eine Stabilisierung der betriebswirtschaftlichen Situation des Handels unbedingt notwendig sind“, ist einem Pressestatement der Wirtschaftskammer von Mittwochmittag zu entnehmen. Auf Nachfrage heißt es: Masken- oder 3G-Kontrollen dürften „je nach betrieblicher Situation“ anders ablaufen. „Wahrscheinlich wird die Verkäuferin nachfragen“, schätzt Spartenobmann Trefelik.
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https://www.krone.at/2502451
Bild:Das sind die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg
Seit Montag gelten neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Jetzt gibt es keine Beschränkungen mehr für private Treffen, Clubs und Diskotheken können öffnen – dort kann unter bestimmten Bedingungen auch die Maskenpflicht entfallen. In vielen Innenräumen gilt eine neue Testpflicht für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind.
Baden-Württemberg nimmt bei den neuen Corona-Regeln eine Vorreiterrolle ein – und geht als bisher einziges Bundesland einen neuen Weg in der Corona-Pandemie. Seit Montag spielt die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr. Die neue Corona-Verordnung wurde in der Nacht zum Sonntag veröffentlicht.
Stattdessen setzt Baden-Württemberg voll und ganz auf die 3G-Regeln: geimpft, genesen, getestet
Das heißt unter dem Strich, dass wir wieder fast in der Normalität vor der Corona-Pandemie ankommen. Die Regierung will unter anderem, dass es bei privaten Treffen und bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich, in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll.
Bedingungen für Partys ohne Masken festgelegt
Für Clubs und Diskotheken ist seit Dienstag auch die Frage geklärt, ob Masken getragen werden müssen. Die Antwort lautet: nein – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese wurden bei Beratungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg mit Vertretern der Clubszene und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands festgelegt.
Demnach erstellt die Branche ein Muster-Hygienekonzept, das die Clubs landesweit anwenden können. Die Maskenpflicht auf der Tanzfläche, an der Bar und an Tischen kann dann entfallen. Bedingungen sind eine Kontaktdatenerfassung und je nach Ausstattung der Lüftungsanlage Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte sowie eine Reduzierung der Maximalauslastung.
Keine Masken im Club – die Regeln im Detail
Wenn die Lüftung für einen ausreichenden Luftaustausch sorgen kann, gilt: Einlass mit 3G-Regel, PCR-Test für Ungeimpfte, Öffnung unter Vollauslastung erlaubt. Ohne ausreichendes Lüftungskonzept gilt 2G. Die Maskenpflicht kann entfallen, wenn nur Geimpfte und Genesene reingelassen werden und die Maximalauslastung auf 70 Prozent reduziert wird.
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https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten ... g-100.html
So geht das durch alle Blätter. Es ist eigentlich klar, was kommt.Wer amtlich angeordnet in Quarantäne muss und in der Zeit nicht arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Lohnersatzzahlungen. Für ungeimpfte Arbeitnehmer könnte sich das jedoch bald ändern. Erste Bundesländer haben den Zahlungsstopp schon beschlossen. Minister Spahn: „Am Ende sind es die Steuerzahler, die die Lohnersatzleistung finanzieren – für jemanden, der sich hätte impfen lassen können.“ Die Hintergründe, welche Bundesländer die harte Linie gehen, welche weiterhin zahlen wollen
https://m.bild.de/bild-plus/politik/inl ... obile.html