Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Bei ADAC steht :
Tagesausflügler, die sich weniger als 24 Stunden in einem Nicht-Risikogebiet aufgehalten haben, brauchen bei der Rückkehr nach Deutschland keinen Corona-Test oder Nachweis über eine Impfung oder Genesung.
stimmt das?
Tagesausflügler, die sich weniger als 24 Stunden in einem Nicht-Risikogebiet aufgehalten haben, brauchen bei der Rückkehr nach Deutschland keinen Corona-Test oder Nachweis über eine Impfung oder Genesung.
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Heimat ist wo das Herz ist
Nur ein Snowboarder kennt dieses Feeling. Und wenn du es einmal selbst gefühlt hast, ist es unmöglich, nicht mehr zu wollen. Es macht so süchtig, dass es eigentlich illegal sein sollte, aber das ist es nicht und deshalb machen sie so gute Snowboards, dass du nach dem Fahren darauf alles verkaufen und in die Berge ziehen willst, weil ein Mann ein Gleichgewicht in seinem Leben haben muss, und dieses Gleichgewicht sollte 80% Snowboarden und 20% Arbeit sein.
Es sei denn natürlich, es schneit sehr stark, in diesem Fall ist es 100% Einsatz - jeder sagt, wenn du erfolgreich sein willst, musst du dich einsetzen - für den Spaß am Fahren mit deinen Brüdern.
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Es sei denn natürlich, es schneit sehr stark, in diesem Fall ist es 100% Einsatz - jeder sagt, wenn du erfolgreich sein willst, musst du dich einsetzen - für den Spaß am Fahren mit deinen Brüdern.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Bayerische Skigebiete: Corona-Regeln am Berg - Skispaß trifft auf Wartefrust | 2G Kontrollen bremsen Skifahrer im Tal aus
https://www.br.de/nachrichten/bayern/co ... st,SsuW6gt
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A bisserl woas gehd ollaweil.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Italien passt die Regeln an:
Überall 2 G, dafür gelockerte Quarantänebestimmungen an 10.1.:
https://liveblog.tt.com/414/coronavirus ... anepflicht
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Italien wird Hochrisikogebiet wie Malta und Kanada ab Samstag.
Das Robert-Koch-Institut hat Italien, Kanada, Malta und San Marino zu sogenannten „Hochrisikogebieten“ erklärt. Das geht aus der RKI-Liste internationaler Risikogebiete hervor, die am Donnerstag aktualisiert wurde.
Demnach ist Mauritius nun kein „Hochrisikogebiet“ mehr. Die Aktualisierung ist wirksam ab Samstag um 0 Uhr. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich kurzfristig ändern. Reisende aus „Hochrisikogebieten“ müssen sich anmelden sowie einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen – und andernfalls in Quarantäne.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Und ab 04.01. sollen die ganzen Virusvariantengebiete nur noch als Hochinzidenzgebiete gelten. Dann kommen sicherlich auch keine mehr dazu:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Ich lese gerade bezüglich Italien:
Ist das so? Kann das jemand bestätigen? Wäre ja katastrophal. Da kann man nur hoffen, dass bis zu unserem geplanten Skiurlaub Ende Februar Omikron schon wieder schadlos durch ist, und die politisch Verantwortlichen in DE und IT (und AT) zur Vernunft gekommen sind.Hinzu kommt ab 10. Januar auch eine starke Limitierung der Liftkapazitäten. So dürfen die offenen Anlagen nur noch zu 50 Prozent und alle geschlossenen Kabinen gar zu 35 Prozent belegt werden!
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Habe gerade nur das hier gefunden (da steht aber nichts von weiteren Kapazitätsbeschränkungen drin):
Gab es 2G nicht schon die letzten Wochen in IT? Ich habe langsam den Überblick verloren...
https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... -gelockert30.12.2021, 10:31 Uhr
Italien verschärft Corona-Regeln - Quarantänepflicht gelockert
Angesichts steigender Neuinfektionen mit der Omikron-Variante hat Italiens Regierung strengere Corona-Regeln beschlossen, die Medien sprechen von einem "Lockdown für Ungeimpfte". Für Geimpfte und Genesene kann dafür die Quarantänepflicht wegfallen.
In der anhaltend schlechten Pandemielage hat Italiens Regierung die Corona-Regeln verschärft und zugleich die Quarantänepflicht gelockert.
2G-Regel gilt in vielen Bereichen
Ab dem 10. Januar 2022 gilt unter anderem in Hotels, Kongresszentren, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Skiliften und auf Festen die 2G-Regel, wie der Palazzo Chigi, Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten in Rom, mitteilte. Die Menschen müssen für den Zutritt dort also geimpft oder genesen sein.
Damit erweiterte die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi die Corona-Regeln. In italienischen Medien ist deshalb die Rede von einem "Lockdown für Ungeimpfte". Die Regelungen sind bis zum Ende des Notstandes am 31. März vorgesehen.
Gab es 2G nicht schon die letzten Wochen in IT? Ich habe langsam den Überblick verloren...
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Hmm, das Zitat mit den 50% und 35% stammt von Skigebiete-Test (Corona Ticker). Auf stol.it habe ich nun folgendes gefunden:barmuc73 hat geschrieben: ↑30.12.2021 - 21:14 Ich lese gerade bezüglich Italien:Ist das so? Kann das jemand bestätigen? Wäre ja katastrophal. Da kann man nur hoffen, dass bis zu unserem geplanten Skiurlaub Ende Februar Omikron schon wieder schadlos durch ist, und die politisch Verantwortlichen in DE und IT (und AT) zur Vernunft gekommen sind.Hinzu kommt ab 10. Januar auch eine starke Limitierung der Liftkapazitäten. So dürfen die offenen Anlagen nur noch zu 50 Prozent und alle geschlossenen Kabinen gar zu 35 Prozent belegt werden!
Vielleicht ist hier Skigebiete-Test schlicht ein Übersetzungsfehler unterlaufen? Wollen wir mal hoffen, dass es so ist, aber bei Speranza weiß man nie ...Laut der Verordnung dürfen lediglich 50 Prozent der Zuschauerplätze in Stadien besetzt werden. Für die Fans gilt die 2G-Pflicht. Für Sportevents in geschlossenen Hallen werden nur 35 Prozent der Besucher zugelassen, beschloss die Regierung.
https://www.stol.it/artikel/chronik/ita ... flicht-aus
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Ich habe davon in keiner seriösen Quelle etwas gelesen. Das sprich für deine spätere Vermutung eines Übertragungsfehlers.barmuc73 hat geschrieben: ↑30.12.2021 - 21:14 Ich lese gerade bezüglich Italien:Ist das so? Kann das jemand bestätigen?Hinzu kommt ab 10. Januar auch eine starke Limitierung der Liftkapazitäten. So dürfen die offenen Anlagen nur noch zu 50 Prozent und alle geschlossenen Kabinen gar zu 35 Prozent belegt werden!
Ja, aber nur teilweise - vor allem für Gastro und Veranstaltungen (siehe dieses Thema vor ca 2 Wochen). Jetzt wurde es noch einmal ausgeweitet.Mt. Cervino hat geschrieben: ↑30.12.2021 - 21:24 Gab es 2G nicht schon die letzten Wochen in IT? Ich habe langsam den Überblick verloren...
Btw, seit Gestern Abend gibt es gleich 2 Novellen zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Österreich. Ein Großteil davon sind Feinjustierungen der Ausgangs und Versammlungsregeln die eh niemand mehr versteht und die eh nicht umsetzbar sind. Für das Skifahren relevant ist vor allem, dass bei der 2G Regel ab dem 3.1. folgender Passus weg fällt:
Also die einmalige J&J Impfung ohne Booster nicht mehr gültig ist. Auch an der Ausnahmeregel für Kinder im Schulpflichtigen Altern wird wieder im Detail herumgebastelt ohne dass es eine wirklich klarere Regel gibt.Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Die Einreiseverordnung hat man übrigens nicht geändert, wahrscheinlich weil das EU-weit verabredet ist. Das hilft dann bei 1x J&J nur für eine Skitour, aber J&J + 1 Booster befreit (erstmal) weiter vom PCR-Test vor der Einreise.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Ich habe von Skigebiete-Test bzgl. der Limitierung der Kapazität in Italien folgende Rückmeldung bekommen:
Der entsprechende Abschnitt aus dem Ticker wurde offenbar jetzt erstmal wieder entfernt.Wir haben diese Info von mehreren Südtiroler Zeitungen. Möglicherweise wurde dort die Aussage der Regierung mehrmals falsch interpretiert. Wir hoffen natürlich, dass es in der ausformulierten Verordnung, die es noch gar nicht gibt, keine derartige Limitierung für Seilbahnen geben wird. Wir behalten das im Auge und berichten dann wieder im Ticker.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Der Schweizer Bundesrat hatte heute eine Telefonkonferenz. Hier das Ergebnis:
https://www.20min.ch/story/der-bundesra ... 1180026008Der Gesamtbundesrat hat am Freitag keine neuen Massnahmen beschlossen, wie die Landesregierung im Anschluss an eine Sondersitzung am Mittag kommuniziert. Konkret heisst es in der Mitteilung: «Der Bundesrat will weitergehende Massnahmen erst dann ergreifen, wenn sie unumgänglich sind.» Am Mittwoch hatte Gesundheitsminister Alain Berset auf Twitter noch erklärt, dass weitere Massnahmen bereit stehen würden. Die nächste ordentliche Sitzung ist für den 12. Januar anberaumt.
Zuletzt geändert von ski-chrigel am 31.12.2021 - 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Hierzu nochmal die Info vom 09.12.:
Der/die eine oder andere wird es (hoffentlich) in den letzten Tagen schon bemerkt haben: In diesem Topic gelten strenge Regeln bezüglich der Inhalte. Wir haben uns intern auf folgendes geeinigt:
Hier gibt es ausschließlich INFOS (z.B. durch Verlinkungen) zu den Maßnahmen in den einzelnen Ländern. Ggfs. hierzu auftauchende fachliche/spezifische Fragen sind natürlich möglich.
Was es nicht gibt:
Persönliche Ansichten, Einschätzungen, Mutmaßungen, Spekulationen usw. - also quasi alles, was im Konjunktiv geschrieben würde ( )
Rückblickende Betrachtungen, Kommentierung irgendwelcher Maßnahmen usw.
Sonstiges Persönliches, Sticheleien, Beleidigungen usw.
Sonstige allgemeine Corona-Diskussionen, Impfdiskussionen usw.
Also zusammengefasst: Bei jedem einzelnen Beitrag stellt sich die Frage "Besteht ein Zusammenhang mit dieser oder jener Maßnahme in diesem oder jenem Land?". Bei einem "nein" werden entsprechende Beiträge konsequent gelöscht. Zu dieser Vorgehensweise besteht auch kein weiterer Diskussionsbedarf.
Wenn das funktioniert, kann offen bleiben
Der/die eine oder andere wird es (hoffentlich) in den letzten Tagen schon bemerkt haben: In diesem Topic gelten strenge Regeln bezüglich der Inhalte. Wir haben uns intern auf folgendes geeinigt:
Hier gibt es ausschließlich INFOS (z.B. durch Verlinkungen) zu den Maßnahmen in den einzelnen Ländern. Ggfs. hierzu auftauchende fachliche/spezifische Fragen sind natürlich möglich.
Was es nicht gibt:
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Zur Sitzung des schweizer Bundesrates die offizielle Medienmitteilung. Tenor bereits von Ski-Chrigel zutreffend wieder gegeben.
Was Du selber richtig machst können andere nicht falsch machen
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Südtirol - 3G für unter 18-Jährige ab 10. Januar ?
Reicht in der italienischen Autonomen Provinz Bonzano (Südtirol) nach dem 10. Januar für einen ungeimpften 17-Jährigen in Begleitung von Eltern, die 2G sind, nur ein Kovid-Schnelltest aus? (ohne Quarantäne)
Zuletzt geändert von smucar99 am 02.01.2022 - 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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2021/22: Moelltal, Krvavec, Kope, Maribor/Areh
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2017/18: Flachau, Eben, Filzmoos, Schladming, Katschberg, Krvavec, Rogla
2016/17: Gerlitzen, Kronplatz, Alta Badia, Arabba, Marmolada, Krvavec, Rogla, Kranjska Gora
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
https://www.stol.it/artikel/chronik/neu ... -isolation
Das ist zwar erstmal nicht relevant für Skifahren/Einreise (außer man hat Kontakt zu einer positiv getesteten Person) - aber auch Italien hat wie die Schweiz und BaWü erkannt, dass eine Zweitimpfung vor weniger als 120 Tagen genauso wirksam ist wie ein Booster. Solche Leute müssen daher nicht mehr in Quarantäne, auch als enge (!) Kontaktperson von einem Infizierten nicht.
Und wenn man als enge Kontaktperson gut genug geschützt ist, sollte man es für alle anderen Aktivitäten auch sein.
Das ist zwar erstmal nicht relevant für Skifahren/Einreise (außer man hat Kontakt zu einer positiv getesteten Person) - aber auch Italien hat wie die Schweiz und BaWü erkannt, dass eine Zweitimpfung vor weniger als 120 Tagen genauso wirksam ist wie ein Booster. Solche Leute müssen daher nicht mehr in Quarantäne, auch als enge (!) Kontaktperson von einem Infizierten nicht.
Und wenn man als enge Kontaktperson gut genug geschützt ist, sollte man es für alle anderen Aktivitäten auch sein.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
https://www.tt.com/artikel/30809509/pro ... r-kelchsau
Zwar ist der Artikel hinter der Paywall, aber im Kern geht es um die Frage: Braucht man bei Schleppliftanlagen (oder Tellerliften, Teppichliften Seilliften) einen 2G Ausweis.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese Anlagen formell nicht als Seilbahnen gelten und deswegen von der entsprechenden Verordnung nicht umfasst sind. (?)
Scheinbar ist dem aber nicht so. Die oben genannten Liftanlagen sind ebenso Seilbahnen und es gilt Masken und 2G Pflicht. (Natürlich Kinder bei bestimmter Altersgrenze ausgenommen.)
Dies gilt auch für Liftanlagen, die gratis benutzt werden können. (Im TT Artikel wird das dahingehend kritisiert, dass es nun mehr Personal und damit auch Geld nötig wird um solche Lifte betreiben zu können.)
In der Coronaschutzmaßnahmenverordnung werden Seilbahnen nicht näher definiert. Wenn man das hingegen das Seilbahngesetz von 2003 heranzieht, wird dort klar zwischen Seilbahnen und Schleppliften unterschieden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20002994
Nicht diesen Artikel betreffend, aber für Langläufer dennoch interessant: 2G Pflicht herrscht auch auf kostenpflichtigen Langlaufloipen.
Gratis-Langlaufloipen können hingegen ohne 2G Ausweis genutzt werden.
Zwar ist der Artikel hinter der Paywall, aber im Kern geht es um die Frage: Braucht man bei Schleppliftanlagen (oder Tellerliften, Teppichliften Seilliften) einen 2G Ausweis.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese Anlagen formell nicht als Seilbahnen gelten und deswegen von der entsprechenden Verordnung nicht umfasst sind. (?)
Scheinbar ist dem aber nicht so. Die oben genannten Liftanlagen sind ebenso Seilbahnen und es gilt Masken und 2G Pflicht. (Natürlich Kinder bei bestimmter Altersgrenze ausgenommen.)
Dies gilt auch für Liftanlagen, die gratis benutzt werden können. (Im TT Artikel wird das dahingehend kritisiert, dass es nun mehr Personal und damit auch Geld nötig wird um solche Lifte betreiben zu können.)
In der Coronaschutzmaßnahmenverordnung werden Seilbahnen nicht näher definiert. Wenn man das hingegen das Seilbahngesetz von 2003 heranzieht, wird dort klar zwischen Seilbahnen und Schleppliften unterschieden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20002994
Nicht diesen Artikel betreffend, aber für Langläufer dennoch interessant: 2G Pflicht herrscht auch auf kostenpflichtigen Langlaufloipen.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Seilbahnen schließt Schlepplifte mit ein (und Tellerlifte sind nur eine Bauform von Schleppliften). Seillifte und Förderbändern aber nicht.LOL hat geschrieben: ↑01.01.2022 - 19:16 https://www.tt.com/artikel/30809509/pro ... r-kelchsau
Zwar ist der Artikel hinter der Paywall, aber im Kern geht es um die Frage: Braucht man bei Schleppliftanlagen (oder Tellerliften, Teppichliften Seilliften) einen 2G Ausweis.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese Anlagen formell nicht als Seilbahnen gelten und deswegen von der entsprechenden Verordnung nicht umfasst sind. (?)
Scheinbar ist dem aber nicht so. Die oben genannten Liftanlagen sind ebenso Seilbahnen und es gilt Masken und 2G Pflicht. (Natürlich Kinder bei bestimmter Altersgrenze ausgenommen.)
Die lustige 3G-Plicht in Tirol letztes Jahr hingegen bezog sich auf einen spezifischen Paragraphen im Seilbahngesetz der Schlepplifte nicht mit einschließt, aber die aktuelle Verordnungen spricht einfach nur von Seilbahnen, da sind dann Schlepplifte mit eingeschlossen. Diese Unterschied dürfte für bei der BH Landeck für Verwirrung gesorgt haben.
Wobei die Frage ist ob Förderbänder und Seillifte trotzdem unter 2G fallen als Sportanlage oder Freizeiteinrichtung.
Die Diskussion hatten wir ja letztes Jahr auch schon mit der Kunstschneeloipe in der Leutasch im Novemeber-Lockdown, und kostenpflichtig = Sportanlage, nicht kostenpflichtig = Natur / Wegefreiheit ist wohl was dabei herausgekommen ist.
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
2G ja, Maskenpflicht aber nicht da offene Anlagen. Habe bisher in Ö auch noch nie einen mit Maske im Schlepper gesehen.
Viele Grüße
Saison 2021/22 Skitage (gesamt 35) bzw. Skigebietsbesuche (gesamt 48): 1*Pitztaler Gletscher, 7*Bödele, 8*Jungholz, 1*Iberg, 1*Hittisberg, 1*Grasgehren, 1*Alberschwende, 2*Neunerköpfle, 6*Spieserlifte, 5*Hochhäderich, 3*Hochlitten, 1*Schetteregg, 2*Adelharz-/Breitensteinlifte, 1*Steibis, 1*Thaler-Höhe, 1*Krähenberglift, 1*Balderschwang, 1*Sinswang, 1*Sonnenhanglift, 1*Oberjoch, 1*Hündle/Thalkirchdorf, 1*Schattwald/Zöblen
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
Hier ging es ja nur um 2G. Maskenpflicht nur in "geschlossenen" Anlagen, wobei die Verordnung auch Haubensessel einschließt. Zumindest bei offenen Hauben sehen dass aber Liftler und Gäste oft anders.
Ich habe übrigens schon einige Menschen mit Maske in Schlepper gesehen, aber das sind die, die die Masken gar nicht abnehmen.
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Re: Südtirol - 3G für unter 18-Jährige ab 10. Januar ?
mit 18 ist man doch volljährig. wer da einen begleitet ist egal.
Es wird also die Regel wie für jeden Erwachsenen Gelten.
- smucar99
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Re: Südtirol - 3G für unter 18-Jährige ab 10. Januar ?
Ok, ich habe es falsch geschrieben... Ich meinte bis 18, also: 15, 16 Jahre alt? Also schreiben Sie sinnvolle Äußerungen - wird sich das ab dem 10.1. ändern?
Oder lassen Sie uns bitte alle wissen, ob sie (irgendwo in Italien) eine ähnliche Maßnahme wie den österreichischen Holiday Ninja Pass einführen werden -- https://www.sichere-gastfreundschaft.at ... inja-pass/ !
Ich danke Ihnen!
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Re: Maßnahmen in den einzelnen Ländern für die Saison 21/22
https://www.francetvinfo.fr/sante/malad ... 01707.html
In Frankreich wird die Gültigkeit von Impfungen am 15. Januar für alle auf 7 Monate reduziert, am 15. Februar dann auf 4 Monate.
Die Mindestfrist wird vmtl. 3 Monate (wie in D und von der EU-Arzneimittelbehörde empfohlen) betragen.
Das ist eine bessere Lösung als Differenzierungen nach Zweit/Drittimpfungen, weil medizinisch klar ist, dass es nur auf den Zeitraum nach der letzten Dosis ankommt.
Und es ist auch viel weitergehend, viel strenger als bspw. Ö, wo ja 9 Monate Gültigkeit ist (und in D sogar unbegrenzt). In F ist man dann nämlich nach 4 Monaten rechtlich wieder Ungeimpft.
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Das ist eine bessere Lösung als Differenzierungen nach Zweit/Drittimpfungen, weil medizinisch klar ist, dass es nur auf den Zeitraum nach der letzten Dosis ankommt.
Und es ist auch viel weitergehend, viel strenger als bspw. Ö, wo ja 9 Monate Gültigkeit ist (und in D sogar unbegrenzt). In F ist man dann nämlich nach 4 Monaten rechtlich wieder Ungeimpft.
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Re: Südtirol - 3G für unter 18-Jährige ab 10. Januar ?
bis 18 ist ja was anders, dann gilt : Eltern geimpft= Test langt.smucar99 hat geschrieben: ↑02.01.2022 - 12:48
Ok, ich habe es falsch geschrieben... Ich meinte bis 18, also: 15, 16 Jahre alt? Also schreiben Sie sinnvolle Äußerungen - wird sich das ab dem 10.1. ändern?
Oder lassen Sie uns bitte alle wissen, ob sie (irgendwo in Italien) eine ähnliche Maßnahme wie den österreichischen Holiday Ninja Pass einführen werden -- https://www.sichere-gastfreundschaft.at ... inja-pass/ !
Ich danke Ihnen!
Und Fehler passieren, nur was hätte man darauf anderes schreiben sollen ?
Da ist bisher keine Rede von Schulausweisen oder sonst was.
Ob da was anderes eingeführt wird? wer weiß das schon....
sinnvolle Infos hier:
https://www.suedtirol.info/de/informati ... us/anreise