Kaprun Prozess
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- trincerone
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Letztes Posting war von mir.
@Marius: Ich habe das Beispiel bewusst extrem gewählt, weil ich diese Tendenz für gefährlich halte, plötzlich kann man nichts mehr machen, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass einen irgendwer irgendwie dafür verklagt. Außerdem führt das in der Praxis dazu, dass die "Prozessflut" noch weiter ansteigt und die Gerichte daran gehindert werden, sich um wichtigere Dinge zu kümmern. In der Praxis kann ich nur sagen, dass es mich beispiels maßlos geärgert hat, dass solche coolen Pisten, wie Tunnelpiste in Val d'Isère einfach geschlossen bleibt, weil die STVi Angst vor Schadensersatzansrüchen hat, weil die Piste nicht mehr heutigen Standards enstpricht. 30 Jahre lang hat das keinen gekümmert. Da hat man einfach vernüftigerweise gesagt, o.k., das Ding ist nicht ganz ungefährlich, das ist aber offentlichtsichtlich, also soll jeder selber entscheiden, ob er da lang fährt oder nicht. Und wenn man da lang fährt und haut sich sich die Birne ein, dann tut man das halt auf eigene Gefahr. Wer dazu keine Lust hat, muss ja nicht durch den Tunnel fahren, aber die, die es wollen, denen verbieten wir es auch nicht. Heute würde man sich u.U. eine Menge Ärger dafür einhandeln, dass man trotz des Verbotes langfährt.... Schade! Ich finde man sollte viel mehr wieder zu dem Prinzip "auf eigene Gefahr" zurückkehren. Wer nicht will, muss ja nicht runterfahren, soll es jeder selbst entscheiden.
Soviel als allgemeines Statement. Im Detail zum Kaprunprozess, habe ich keinen Vergleich ziehen wollen, sondern von diesem allgemeinen Statement hin zu meiner in diesem speziell in diesem Fall vertretenenen Ansicht argumentiert. Ich bleibe dabei, dass es Grundsatz bleiben muss, dass man auch nur, wenn man was dafür kann, in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen werden sollte, alles andere widerspricht meiner Auffassung von Gerechtigkeit, auch wenn man manchmal das Bedürfnis haben mag, dass "die Verantwortlichen" zur Rechenschaft gezogen werden. Nur wenn es diese nicht gibt, dann muss man das meiner Meinung nach auch akzeptieren.
Was Gesten angeht, stimme ich übrigens durchaus mit Dir überein, aber das ist ja kein juristisches Problem.
VG Christian
@Marius: Ich habe das Beispiel bewusst extrem gewählt, weil ich diese Tendenz für gefährlich halte, plötzlich kann man nichts mehr machen, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass einen irgendwer irgendwie dafür verklagt. Außerdem führt das in der Praxis dazu, dass die "Prozessflut" noch weiter ansteigt und die Gerichte daran gehindert werden, sich um wichtigere Dinge zu kümmern. In der Praxis kann ich nur sagen, dass es mich beispiels maßlos geärgert hat, dass solche coolen Pisten, wie Tunnelpiste in Val d'Isère einfach geschlossen bleibt, weil die STVi Angst vor Schadensersatzansrüchen hat, weil die Piste nicht mehr heutigen Standards enstpricht. 30 Jahre lang hat das keinen gekümmert. Da hat man einfach vernüftigerweise gesagt, o.k., das Ding ist nicht ganz ungefährlich, das ist aber offentlichtsichtlich, also soll jeder selber entscheiden, ob er da lang fährt oder nicht. Und wenn man da lang fährt und haut sich sich die Birne ein, dann tut man das halt auf eigene Gefahr. Wer dazu keine Lust hat, muss ja nicht durch den Tunnel fahren, aber die, die es wollen, denen verbieten wir es auch nicht. Heute würde man sich u.U. eine Menge Ärger dafür einhandeln, dass man trotz des Verbotes langfährt.... Schade! Ich finde man sollte viel mehr wieder zu dem Prinzip "auf eigene Gefahr" zurückkehren. Wer nicht will, muss ja nicht runterfahren, soll es jeder selbst entscheiden.
Soviel als allgemeines Statement. Im Detail zum Kaprunprozess, habe ich keinen Vergleich ziehen wollen, sondern von diesem allgemeinen Statement hin zu meiner in diesem speziell in diesem Fall vertretenenen Ansicht argumentiert. Ich bleibe dabei, dass es Grundsatz bleiben muss, dass man auch nur, wenn man was dafür kann, in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen werden sollte, alles andere widerspricht meiner Auffassung von Gerechtigkeit, auch wenn man manchmal das Bedürfnis haben mag, dass "die Verantwortlichen" zur Rechenschaft gezogen werden. Nur wenn es diese nicht gibt, dann muss man das meiner Meinung nach auch akzeptieren.
Was Gesten angeht, stimme ich übrigens durchaus mit Dir überein, aber das ist ja kein juristisches Problem.
VG Christian
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Ja, vom Prinzip her gebe ich dir total Recht. Die beiden schwarzen Abfahrten "Rochu" und "Bellecôte" in La Plagne sind ja evt. aus dem selben Grund auch offiziell nie offen, obwohl es genügend Schnee geben müsste und die Lawinengefahr z.Z. als gering eingeschätzt wird. In Val Tho habens ja auch die "Pierre Lory"-Piste deswegen wieder zugemacht, wobei die darf man ja fahren, allerdings tatsächlich auf eigene Verantwortung.
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@Trincerone:
. Aber deine Standpunkte zum Thema Kaprun finde ich einfach super
! Ganz meine Meinung, es freut mich sehr das es auch (zukünftige) Juristen gibt die es so sehen
.
Es ist ein gesellschaftlicher Fehler, bei Tragödien, die uns durch Medien emotional bewegen, das Bedürfnis zu haben, dass irgendein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen wird, damit so "die Gerechtigkeit wieder hergestellt" ist und man wieder ruhig schlafen kann.
Es ist eine aus den USA zu uns herüberschwappende Krankheit, dass man veruscht alles und jedes durch irgendwelche Schadenersatzprozesse zuregeln, überall noch was rauszuschlagen.
Wenn es um Skigebiete, Neuerschliessungen, Pistenbau usw. geht werden wir wahrscheinlich niemals die selbe Meinung habenIch habe das Beispiel bewusst extrem gewählt, weil ich diese Tendenz für gefährlich halte, plötzlich kann man nichts mehr machen, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass einen irgendwer irgendwie dafür verklagt. (...) Ich finde man sollte viel mehr wieder zu dem Prinzip "auf eigene Gefahr" zurückkehren. Wer nicht will, muss ja nicht runterfahren, soll es jeder selbst entscheiden.



- trincerone
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Es freut mich, dass wir hier einen gemeinsamen Punkt haben - im übrigen sei Dir anvertraut, dass ich viele Jahre meines Lebens exakt Deinen Standpunkt zum Thema Pistenbau und Neuerschließungen vertreten habe, erst die Beobachtungen der letzten Jahre haben mich da etwas nachdenklicher gemacht!
VG Christian
VG Christian
- trincerone
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So, jetzt hab ich doch zur Gefährdungshaftung ein bisschen Blödsinn geschrieben: sie ist nämlich nicht richterrechtlicher Natur, sondern doch positiv rechtlich im HaftpflichG und StVG geregelt (d.h. sie ist kein Modell der Rechtssprechung (mehr), sondern wurde gesetzlich geregelt). Daher gilt in Deutschland in der Tat eine verschuldensunabhängige Gefährdungshatung u.A. für die Betreiber von Schienenfahrzeugen und zwar für Personen- und Sachschäden, mit nur begrenzten Haftungsumang (damit eine Haftplichtversicherung abgeschlossen werden kann). Der Tatbestand wäre nach deutschem Recht im Kaprunfall erfüllt: beim Betrieb des Fahrzeugs, fahrzeugspeziische Gefahr etc. d.h. nach deutschem Recht müsste die Betreibergesellschaft in der Tat Ersatzansprüche befriedigen.
Wenn man bedenkt, dass die Geährdungshaftung ursprünglich den SInn hat, Dritte zu schützen, in dem man sagt, dass derjenige, der Nutzen aus dem Betrieb einer potentiell gefährlichen Sache zieht, auch für die damit verbundenen Geahren haften soll, dann macht das m.E. nach wie vor bei Schienenahrzeugen und deren Passagieren keinen Sinn. Hier handelt es sich bei den Passagieren nach meiner Ansicht nämlich nicht um Dritte, sondern um Personen, die sich der Gefahr ebenfalls durchaus bewusst sind, und dennoch ebenfalls Nutzen aus der potentiell gefährlichen Sache ziehen - nur ist dieser Nutzen in dem Fall nicht finanzieller, sondern praktischer Natur.
Ich sehe wie gesagt nur Raum für verschuldensfreie Gefährdungshaftung im Falle der Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter. Wenn ich eine Seilbahn besteige, weiß ich, dass diese abstürzen kann. Trotzdem nutze ich sie, weil mir das Skifahrern wichtiger ist. In dem Fall, bin ich m.E. nicht mehr unbeteiligter Drtitter un der Betreiber sollte nur für Verschulden haften. Da das allerdings derzeit im Gesetz anders steht, wird man da wohl kaum drum rum kommen. Leider!
Wenn man bedenkt, dass die Geährdungshaftung ursprünglich den SInn hat, Dritte zu schützen, in dem man sagt, dass derjenige, der Nutzen aus dem Betrieb einer potentiell gefährlichen Sache zieht, auch für die damit verbundenen Geahren haften soll, dann macht das m.E. nach wie vor bei Schienenahrzeugen und deren Passagieren keinen Sinn. Hier handelt es sich bei den Passagieren nach meiner Ansicht nämlich nicht um Dritte, sondern um Personen, die sich der Gefahr ebenfalls durchaus bewusst sind, und dennoch ebenfalls Nutzen aus der potentiell gefährlichen Sache ziehen - nur ist dieser Nutzen in dem Fall nicht finanzieller, sondern praktischer Natur.
Ich sehe wie gesagt nur Raum für verschuldensfreie Gefährdungshaftung im Falle der Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter. Wenn ich eine Seilbahn besteige, weiß ich, dass diese abstürzen kann. Trotzdem nutze ich sie, weil mir das Skifahrern wichtiger ist. In dem Fall, bin ich m.E. nicht mehr unbeteiligter Drtitter un der Betreiber sollte nur für Verschulden haften. Da das allerdings derzeit im Gesetz anders steht, wird man da wohl kaum drum rum kommen. Leider!
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trincerone hat geschrieben:*snip*
Wenn ich eine Seilbahn besteige, weiß ich, dass diese abstürzen kann. Trotzdem nutze ich sie, weil mir das Skifahrern wichtiger ist. In dem Fall, bin ich m.E. nicht mehr unbeteiligter Drtitter un der Betreiber sollte nur für Verschulden haften. Da das allerdings derzeit im Gesetz anders steht, wird man da wohl kaum drum rum kommen. Leider!
Die Fortentwicklung der Gefährdungshaftung auf den Skiliftbetrieb ist tatsächlich nicht unproblematisch. Der Schutz Dritter durch die Gefährdungshaftung hatte meiner Meinung nach nämlich auch den Sinn, Dritten einen über die deliktische Haftung hinausreichenden Anspruch zu gewähren. Nur, wenn ich einen Skilift benutze, habe ich mit dem Betreiber ohnehin einen Vertrag geschlossen und kann ihn damit auf vertraglicher Ebene haften lassen.
Ja richtig. Bei uns ist die Geährdungshaftung im Falle von Schienenfahrzeugen im HaftpflichtG geregelt. Schon da seh ich das nicht im Falle von Schäden an Passagieren nicht ein (Straßenbahn etc), weil auch hier anders als im Straßenverkehr nicht Rechtsfreie Räume in Bezug auf Dritte geschlossen werden müssen...
- Alpi
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Böhmdorfer: "Keine Weisung des Ministeriums"
Das Justizministerium werde sich nicht in die Strafsache Kaprun einmischen. Das sagt Minister Dieter Böhmdorfer. Unterdessen gibt es Anzeichen dafür, dass Staatsanwältin Eva Danninger Soriat die Freisprüche bekämpfen wird.
Am Dienstag wird Urteil unterfertigt
Am Dienstag wird Richter Manfred Seiss das schriftlich ausgefertigte Urteil unterzeichnen. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hat in der Kanzlei von Richter Manfred Seiss bereits den umfangreichen Gerichtsakt Kaprun angefordert.
Kommende Woche werden die 96 Bände - rund 50.000 Seiten - in das Büro an der Anklägerin überstellt. Prozess-Beobachter werten das als Zeichen dafür, dass die Staatsanwältin die Freisprüche im Kaprun-Prozess anfechten wird.
Alle 16 Beschuldigten freigesprochen
Minister: "Will mich nicht festlegen"
Aus dem Justizministerium werde es in der Strafsache Kaprun aus derzeitiger Sicht keine Weisung geben, sagte dazu Minister Dieter Böhmdorfer auf Anfrage des ORF:
"Staatsanwaltschaft weiß, was sie will"
"Ich will mich hier weder in der einen noch in der anderen Richtung festlegen. Man kann aber davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft vor Ort genau weiß, was sie will und ich glaube nicht, dass sie in diesem Fall eine Belehrung oder einen Hinweis der übergeordneten Behörde notwendig hätte."
Entscheidung erst 2005
Kommenden Dienstag wird Richter Manfred Seiss das Urteil unterschreiben, dann erhält die Anklägerin das erste 400-seitige Exemplar. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass Eva Danninger-Soriat um eine Fristverlängerung ansuchen wird.
Mitte Oktober sollten die Einsprüche gegen das Urteil begründet sein. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz wird dann erst für 2005 erwartet.
von orf.at
- Alpi
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von orf.atWiener Anwalt stellt Urteil ins Internet
Der Wiener Anwalt Johannes Stieldorf stellt das Gerichtsurteil des Kaprun-Prozesses ins Internet.
Auf 372 Seiten alles nachzulesen
Unter der Web-Adresse der Hinterbliebenenfamilien ist der gesamte Wortlaut auf 372 Seiten nachzulesen - inklusive der Adressen der 16 Freigesprochenen, deren Schulbildung und Einkommen.
All dies hätte jeder Interessierte bei dem öffentlichen Prozess auch erfahren können, argumentiert der Anwalt. Johannes Stieldorf hat bei der Brandkatastrophe beim Kitzsteinhorn seinen Sohn Matthäus verloren.
und wo ist der Link?
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so wie es aussieht hat der oben genannte anwalt eine homepage gemacht: http://www.kaprun-tunnelkatastrophe.at/
auf dieser homepage unter news ist der besagte bericht mit 372seiten zu finden
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Von www.seilbahn.net
Kaprun-Prozess: Berufung gegen Freisprüche
(ca) – Nachdem die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben hatte, dass sie bei acht der 16 Freisprüche in Berufung gehen werde, gibt es nun die offizielle Begründung für die Entscheidung. Die Betroffenen hätten sich nicht an internationale Sicherheitsstandards gehalten.
Zwei Gletscherbahn-Mitarbeiter, zwei Wagenaufbau-Techniker, zwei Beamte des Verkehrsministeriums und zwei TÜV-Prüfungstechniker gelten weiterhin als schuld an der Gletscherbahn-Katastrophe, weil sie sich nur an die österreichischen Sicherheitsstandards gehalten hätten. Laut Sprecher der Staatsanwaltschaft sei es nachweisbar, dass bei den Sicherheitsmaßnahmen an der Gletscherbahn kein möglicher Brand berücksichtigt worden sei. Und die Beförderung von Millionen Fahrgästen wie in Kaprun verpflichte wohl zur Beachtung internationaler Standards
- trincerone
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Deswegen wäre es schon längst an der Zeit, daß man den Gesetzgeber sprich die Politik für ihr Versagen, Unterlassungen und durch ihr Tun angerichtete Schäden endlich mal haftbar machen könnte, dann würden sich als positiver Nebeneffekt auch nur Leute als Politiker berufen fühlen die auch über die notwendige Intelligenz verfügten denn davon sind wir meines Erachtens nach häufig sehr weit entfernt.
Dialog.........
"Sie sind Politiker ?"
"Ja"
"Wie hoch ist ihr IQ ?"
"60"
"Danke, Sägemehl hat 100, Bingo"
Dialog.........
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Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Petz hat geschrieben:Deswegen wäre es schon längst an der Zeit, daß man den Gesetzgeber sprich die Politik für ihr Versagen, Unterlassungen und durch ihr Tun angerichtete Schäden endlich mal haftbar machen könnte,
Hast du noch nie die Republik geklagt? Ist doch schon lange via Amtshaftung usw. möglich.
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Die "Republik" ist uninteressant, denn aus Schadenersatz diesbezüglich resultierende Zahlungen kommen aus den Steuergeldern.
Ich denke an eine persönliche Haftung von Politikern im Falle v. z. B. schlampig gemachten Gesetzen oder Verordnungen, wenn sich z. B. herausstellen sollte, daß eine Bestimmung offensichtlich von Anfang an EU - rechtswidrig oder nicht verfassungskonform war sollte Schadenersatz eingefordert werden; auch wenn sich z. B. offenbart, daß eine Abgabenverordnung in der Verwaltung mehr kostet als sie finanziell einbringt.
Ich denke an eine persönliche Haftung von Politikern im Falle v. z. B. schlampig gemachten Gesetzen oder Verordnungen, wenn sich z. B. herausstellen sollte, daß eine Bestimmung offensichtlich von Anfang an EU - rechtswidrig oder nicht verfassungskonform war sollte Schadenersatz eingefordert werden; auch wenn sich z. B. offenbart, daß eine Abgabenverordnung in der Verwaltung mehr kostet als sie finanziell einbringt.
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Da liegt ja der Hase im Pfeffer !!!
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seilbahn.net:
Die Tageszeitung "Krone" berichtet:
Die "Krone" kennt das Gutachten zur Kaprun-Katastrophe: Weil die Zugführer über kalte Füße klagten, kamen zusätzliche Heizstrahler in die Seilbahn - zu nahe an eine Plastikleitung mit Hydrauliköl: Geschmolzen und entzündet! So begann das Inferno, das 155 Todesopfer forderte - darunter 44 Oberösterreicher.
"Schau, da unten brennt etwas", hatte Christina (12) ihrem Papa Gerhard Hanetseder (39) aus Gallspach zugerufen. Ihr Vater und Retter schildert die Schreckensszenen im Unglückswaggon: "Kaum blitzte ein greller Feuerschein durch den Kabinenboden, stand auch schon der ganze Führerstand in Flammen. Kinder schrien, Panik überall - nackter Kampf ums Leben: Mit Skiern und Skistöcken schlug man gegen die Plexiglasfenster. Als ein armlanges Loch zustande kam, hab ich meine Tochter gepackt und hinausgeworfen." Dann wurde ein älterer, unbekannter Herr der eigentliche Retter von Vater und Kind: "Hinunter! Um Gottes Willen, hinunter! Feuer brennt nach oben", hörten Christa und Gerhard Hanetseder, ehe sie im Stollen über Stiegen talwärts stolperten. Viele, allzu viele versuchten bergauf dem Feuer und Qualm zu entrinnen, wo der Kamineffekt im Seilbahntunnel einen tosenden Flammensturm entfachte. "Ich hab das alles gut überstanden, aber nicht vergessen", sagt nun Christina, die wichtige Augenzeugin der Brandexperten, die monatelang den ausgebrannten Unglückszug untersuchten. Anfang September soll das endgültige Gutachten präsentiert werden, doch die "Krone" kennt schon die entscheidenden Einzelheiten: 250 Grad des Heizstrahlers ließen den kaum zwölf Zentimeter entfernten Kunststoff jener Hydraulikleitung schmelzen, die mit 190 bar Druck zum Bremsmanometer führte. Weder schwer schmelzbare Metallrohre noch schwer entflammbares Synthetiköl war vorgeschrieben, sondern ein Bio-Hydrauliköl schoss heraus und entzündete sich bei 50 Grad. Selbstgebastelte Holzregale beschleunigten zusätzlich die Brandausbreitung.
Jetzt gehts darum, wer den verhängnisvollen Heizstrahler so sorglos montiert hat: Eher Pfuscher als die Seilbahnbauer aus Oberweis bei Gmunden, die 1974 die alpine "U-Bahn" gebaut und 1994 erneuert hatten.
- Petz
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Wenn der Bericht so stimmt soll mir mal einer erklären warum man keinen Schuldigen fand oder eher meiner Meinung nach offensichtlich nicht finden wollte; mein Verständnis von Recht und Gerechtigkeit ist jedenfalls sicherlich ein anderes.
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Willst du einen Menschen für diese Katastrophe verantwortlich machen? DAS GEHT NICHT!! Warum sollte der Betriebsleiter allein schuld sein? Warum sollte der Chef von Swoboda allein Schuld sein, oder der Triebfahrzeugführer? Kannst du mir das erklären?
Man findet hier keinen einzelnen Schuldigen; warum sollte man jetzt z.B. das Leben des Betriebsleiters auch noch kaputt machen? Bei dieser Katastrophe wurden schon genug Familien zerstört!
Man findet hier keinen einzelnen Schuldigen; warum sollte man jetzt z.B. das Leben des Betriebsleiters auch noch kaputt machen? Bei dieser Katastrophe wurden schon genug Familien zerstört!
- Petz
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Da gehts auch ums rechtliche Grundprinzip wobei der Ablauf folgende Fragen aufwirft:
Wer hat den Heizlüfter eingebaut ?
Wurde der Betriebsleiter überhaupt darüber informiert ?
Wenn zwischenzeitlich eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde stattfand warum wurde dann der Einbau nicht beanstandet ?
Da geht es nicht um Schadenersatz denn für den ist die Betriebshaftpflichtversicherung der Bahn zuständig sondern um die strafrechtliche Relevanz.
Wenn ich als Fahrzeuglenker aus Übermüdung oder Unachtsamkeit einen Unfall verursache bei dem ein Mensch ums Leben kommt bin ich ohne weitere Diskussion strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung dran und ich sehe nicht ein, warum hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.
Meine Vermutung geht allerdings sehr in die Richtung, daß hier eine strafrechtliche Relevanz der Aufsichtsbehörde zumindest auch vorliegt und deshalb so eine merkwürdige Rechtsauffassung an den Tag gelegt wurde - es drängen sich Paralellen zum Verfahren nach dem Grubenunglück in Lassing auf wo eine, meiner Meinung nach ähnliche Rechtsbeugung aus vergleichbaren Gründen an den Tag gelegt wurde.
Bei Verfahren, wo "nur" Privatpersonen beteiligt waren sind mir solche Urteile und Urteilsbegründungen unbekannt, ein mir persönlich gut bekannter Rechtsanwalt ist übrigens exakt derselben Auffassung.
Wer hat den Heizlüfter eingebaut ?
Wurde der Betriebsleiter überhaupt darüber informiert ?
Wenn zwischenzeitlich eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde stattfand warum wurde dann der Einbau nicht beanstandet ?
Da geht es nicht um Schadenersatz denn für den ist die Betriebshaftpflichtversicherung der Bahn zuständig sondern um die strafrechtliche Relevanz.
Wenn ich als Fahrzeuglenker aus Übermüdung oder Unachtsamkeit einen Unfall verursache bei dem ein Mensch ums Leben kommt bin ich ohne weitere Diskussion strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung dran und ich sehe nicht ein, warum hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.
Meine Vermutung geht allerdings sehr in die Richtung, daß hier eine strafrechtliche Relevanz der Aufsichtsbehörde zumindest auch vorliegt und deshalb so eine merkwürdige Rechtsauffassung an den Tag gelegt wurde - es drängen sich Paralellen zum Verfahren nach dem Grubenunglück in Lassing auf wo eine, meiner Meinung nach ähnliche Rechtsbeugung aus vergleichbaren Gründen an den Tag gelegt wurde.
Bei Verfahren, wo "nur" Privatpersonen beteiligt waren sind mir solche Urteile und Urteilsbegründungen unbekannt, ein mir persönlich gut bekannter Rechtsanwalt ist übrigens exakt derselben Auffassung.
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- Theo
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Es geht bei weitem nicht nur um den Heizlüfter oder die Ölleitungen aus Kunststoff.
Viel mehr von interesse dürfte das im Artikel erwähnte Holzregal und dessen Inhalt, Zweck und Standort sein.
Die drei Faktoren, Heizlüfter, Holzregal mit Inhalt. Ölleitung, waren keiner alleine stark genug einen Brand zu entfachen.
Je nach Kombination, hätten auch zwei Faktoren zusammen noch keinen Brand entfachen können.
Es brachte also den dritten Faktor dazu.
Jenachdem in welcher reihenfolge diese drei Faktoren in den Wagen eingebaut wurden, kommt man dann halt zu totoal unterschiedlichen Ergebnisen.
Es wurde auch noch nie in einer Zeitung der komplette Untersuchungsbericht veröffentlicht. irgendetwas mehr oder weniger wichtiges wurde immer weggelassen, auch das was jetzt in der krone stand ist noch nicht alles..
Ich habe da mal im Betrieb, wir haben ja eine ahnliche Anlage, einen detaillierteren Bericht gelesen
Das im ersten Prozess alle freigesprochen wurden war für mich desshalb eine Überraschung.
Viel mehr von interesse dürfte das im Artikel erwähnte Holzregal und dessen Inhalt, Zweck und Standort sein.
Die drei Faktoren, Heizlüfter, Holzregal mit Inhalt. Ölleitung, waren keiner alleine stark genug einen Brand zu entfachen.
Je nach Kombination, hätten auch zwei Faktoren zusammen noch keinen Brand entfachen können.
Es brachte also den dritten Faktor dazu.
Jenachdem in welcher reihenfolge diese drei Faktoren in den Wagen eingebaut wurden, kommt man dann halt zu totoal unterschiedlichen Ergebnisen.
Es wurde auch noch nie in einer Zeitung der komplette Untersuchungsbericht veröffentlicht. irgendetwas mehr oder weniger wichtiges wurde immer weggelassen, auch das was jetzt in der krone stand ist noch nicht alles..
Ich habe da mal im Betrieb, wir haben ja eine ahnliche Anlage, einen detaillierteren Bericht gelesen
Das im ersten Prozess alle freigesprochen wurden war für mich desshalb eine Überraschung.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
- Theo
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Dies war gestern im teletext von ORF und SF1 zu lesen:
Der von der Statsanwaltschaft gemachte Einspruch gegen das Prozessurteil von Kaprun ist abgewiesen worden.
Die Statsanwaltschaft war mit 8 der 16 Freisprüchen nicht einverstanden und ging in Berufung.
Diese Berufung wurde nun zurückgewiesen.
Damit ist laut österreichischer Justitz strafrechtlich gesehen niemen für dieses Unglück verantwortlich.
Den Hinterbliebenen bleibt jetz noch der zivilrechtliche Weg.
Soweit die ungefähre Meldung im teletext.
Meine Meinung dazu: Ich kann gut verstehen das einige Menschen den Glauben an die Justiz verlieren.
Der von der Statsanwaltschaft gemachte Einspruch gegen das Prozessurteil von Kaprun ist abgewiesen worden.
Die Statsanwaltschaft war mit 8 der 16 Freisprüchen nicht einverstanden und ging in Berufung.
Diese Berufung wurde nun zurückgewiesen.
Damit ist laut österreichischer Justitz strafrechtlich gesehen niemen für dieses Unglück verantwortlich.
Den Hinterbliebenen bleibt jetz noch der zivilrechtliche Weg.
Soweit die ungefähre Meldung im teletext.
Meine Meinung dazu: Ich kann gut verstehen das einige Menschen den Glauben an die Justiz verlieren.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.