5 jähriger stirbt an Förderband
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- F. Feser
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5 jähriger stirbt an Förderband
Vol.at:
Fünfjähriger nach Skiliftunfall gestorben
Ein fünfjähriger Junge aus Holland stürzte am Mittwoch auf einem Förderband und wurde dabei stranguliert. Am späten Abend erlag er seinen schweren Verletzungen.
In der Vorarlberger Urlaubsregion Montafon hat sich am Mittwoch ein schwerer Liftunfall mit tödlichem Ausgang ereignet. Ein fünfjähriger Bub aus Amsterdam erlitt im Gemeindegebiet von Schruns lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit dem ÖAMTC- Notarzthubschrauber in das Landes-Unfallkrankenhaus nach Feldkirch geflogen. Am späten Abend erlag der Bub seinen schweren Verletzungen.
Der Zwischenfall ereignete sich Mittwochmittag bei einem Kinderskikurs im Skigebiet Hochjoch/Zamang. Laut ersten Ermittlungen der Gendarmerie stand der holländische Bub nach Aussagen der Skischule auf einem abgestellten Förderband, das sich aus noch nicht geklärter Ursache in Bewegung setzte. Das Kind stürzte und geriet am Ende des Bandes mit der rechten Hand und Teilen des Skianzugs unter die Sicherheitsklappe. Dadurch wurde der Fünfjährige bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert. Das Unfallopfer wurde am Unfallort zunächst noch reanimiert und dann ins Krankenhaus nach Feldkirch geflogen.
Fünfjähriger nach Skiliftunfall gestorben
Ein fünfjähriger Junge aus Holland stürzte am Mittwoch auf einem Förderband und wurde dabei stranguliert. Am späten Abend erlag er seinen schweren Verletzungen.
In der Vorarlberger Urlaubsregion Montafon hat sich am Mittwoch ein schwerer Liftunfall mit tödlichem Ausgang ereignet. Ein fünfjähriger Bub aus Amsterdam erlitt im Gemeindegebiet von Schruns lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit dem ÖAMTC- Notarzthubschrauber in das Landes-Unfallkrankenhaus nach Feldkirch geflogen. Am späten Abend erlag der Bub seinen schweren Verletzungen.
Der Zwischenfall ereignete sich Mittwochmittag bei einem Kinderskikurs im Skigebiet Hochjoch/Zamang. Laut ersten Ermittlungen der Gendarmerie stand der holländische Bub nach Aussagen der Skischule auf einem abgestellten Förderband, das sich aus noch nicht geklärter Ursache in Bewegung setzte. Das Kind stürzte und geriet am Ende des Bandes mit der rechten Hand und Teilen des Skianzugs unter die Sicherheitsklappe. Dadurch wurde der Fünfjährige bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert. Das Unfallopfer wurde am Unfallort zunächst noch reanimiert und dann ins Krankenhaus nach Feldkirch geflogen.


- k2k
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Wie kann ein Fünfjähriger im Kinderskikurs unbemerkt zu Tode stranguliert werden? Da muss doch irgendwo eine Aufsichtsperson in der Nähe sein und das merken. Und wie schält sich ein Förderband von alleine ein? Klingt sehr mysteriös...
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
- starli
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in einem anderen bericht (auf orf.at) stand, daß der schlüssel gesteckt hat, d.h. irgendwer wird das förderband wohl eingeschaltet haben. kann also entweder das kind selbst gewesen sein, oder irgendwer zuvor... oder es lief noch, und die "aufsichtsperson" ist mal kurz pinkeln gegangen oder irgendsowas :)
Nebenbei hatte das Förderband anscheinend keine offizielle Zulassung ...
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- Disteghil Sar (7885m)
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neue Infos zum fürchterlichen Unglück in Hochjoch/Schruns von Seilbahn.net
Ermittlungen: Verdacht der fahrlässigen Tötung
Im Falle des Todes eines fünfjährigen Skischulkindes am Hochjoch in Schruns wird gegen sechs Personen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung ermittelt. Der Bub wurde auf einem Liftförderband stranguliert.
Ermittelt wird gegen den Leiter der Skischule, seinen Stellvertreter und gegen vier Skilehrer, die zum Zeitpunkt des Unglücks die Aufsicht über die Kinder hatten. Laut Ermittler scheint es so, dass der Schlüssel des Förderbandes, auf dem das Kind stranguliert wurde, immer steckte und somit ein Einschalten von jeder Person möglich gewesen wäre. Die Frage, ob das Förderband genehmigungspflichtig war, wird für die Schuldfrage immer wichtiger. Fest steht, dass das Förderband gewerberechtlich nicht genehmigungspflichtig ist, da eine Skischule nicht unter die Gewerbeordnung fällt. Allenfalls, so der Verwaltungsrechtler an der Universität Wien, Hans-Christian Funk, müsste geprüft werden, ob die Anlage nach dem Skischul- beziehungsweise Sportgesetz genehmigt hätte werden müssen.
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- Disteghil Sar (7885m)
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Ich nehme an, die meisten haben es gelesen:
Was haltet ihr von dem Urteil? Angemessen? Oder zu niedrig?Hochjoch: Urteil in Skischulprozess
(ca) ? Bedingte und unbedingte Geldstrafen brachte das Urteil um den Tod eines fünfjährigen Buben im Skikindergarten ?Dreamland? am Hochjoch (Schruns). Freigesprochen wurden hingegen drei Skilehrerinnen.
Der Skischulleiter wurde zu einer bedingten und unbedingten Geldstrafe von jeweils 3000 Euro verurteilt, der Betriebsleiter und der verantwortliche Skilehrer erhielten eine ?Bedingte?. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Bub war im Februar dieses Jahres von einem Liftförderband, das eigentlich abgestellt sein sollte, bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert worden und ist in der Folge an Lungen- und Kreislaufvesagen gestorben.
Während des Prozesses wurde die Forderung laut, dem verurteilten Skischulleiter keinen weiteren Skischul-Betrieb mehr zu erlauben, da einige weitere Vorfälle bekannt geworden waren. Unter anderem hatte eine Mutter erklärt, ihrem Sohn sei einige Wochen vor dem tödlichen Unfall die Hand bis zum Ellenbogen in ein Förderband gezogen worden.
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Ich hab mich auch schwer getan, das zu bewerten. Einerseits, was sind 3000 EUR im Vergleich zu einem Menschenleben? Andererseits ist der Skischulchef ja nicht direkt für den Tod des Jungen verantwortlich, er war ja "nur" grob fahrlässig.
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mhm, das dreamland ist ein sehr großes kinderland, und dort einfach den skischul betrieb dichtzumachen, ich weiß nicht, das wäre wohl doch ein zu großer image schaden, als es eh schon ist.
weiters kann ich auch nicht sagen, ob die strafe gerecht ist, kinderleben, und leben generell is nunmal unbezahlbar.
dass die anlage nicht sauber arbeitete, naja ...
verletzung der aufsichtspflicht, ok ... aber da find ich die 3 jahre btw das geld für ok ...
weiters kann ich auch nicht sagen, ob die strafe gerecht ist, kinderleben, und leben generell is nunmal unbezahlbar.
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- Massada (5m)
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Hallo!
Die voranstehenden Berichte über diesen Unfall und den Tod des Kindes haben mich getroffen. Nicht nur die Art des Todes ist furchtbar, sondern auch die Tatsache, dass dieser Unfall nicht hätte sein müssen. Ich hoffe nur, dass die Eltern viel Kraft zum Weiterleben finden...
Die Frage, ob das Urteil angemessen ist, ist nicht einfach zu beanworten.
Ich arbeite jeden Tag mit Gesetzen und kann sagen, dass Gerichtsurteile den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen, also nicht zu streng oder zu milde ausfallen dürfen. Sicherlich kann der Tod des Kindes mit keinerlei Strafmaß aufgewogen werden, ob mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch darf sich das Gericht nur mit den sachlichen Tatbeständen verfassen und eigene Gefühle zurückstellen. Oft ist das Recht daher gefühlsmäßig nicht gerecht.
Es sind der Öffentlichkeit zu wenige Details bekannt; ich müßte Dinge wie die Persönlichkeit der Beschuldigten, genaue Skizzen des Unfallortes etc. kennen - erst daraus ergeben sich Urteile.
So kann ich dazu nichts sagen.
Den Skischulbetrieb einzustellen, stellt das verlorene Leben nicht wieder her. Deshalb bin ich dafür, das der Skischulbetrieb aufrecht erhalten wird.
Die voranstehenden Berichte über diesen Unfall und den Tod des Kindes haben mich getroffen. Nicht nur die Art des Todes ist furchtbar, sondern auch die Tatsache, dass dieser Unfall nicht hätte sein müssen. Ich hoffe nur, dass die Eltern viel Kraft zum Weiterleben finden...
Die Frage, ob das Urteil angemessen ist, ist nicht einfach zu beanworten.
Ich arbeite jeden Tag mit Gesetzen und kann sagen, dass Gerichtsurteile den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen, also nicht zu streng oder zu milde ausfallen dürfen. Sicherlich kann der Tod des Kindes mit keinerlei Strafmaß aufgewogen werden, ob mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch darf sich das Gericht nur mit den sachlichen Tatbeständen verfassen und eigene Gefühle zurückstellen. Oft ist das Recht daher gefühlsmäßig nicht gerecht.
Es sind der Öffentlichkeit zu wenige Details bekannt; ich müßte Dinge wie die Persönlichkeit der Beschuldigten, genaue Skizzen des Unfallortes etc. kennen - erst daraus ergeben sich Urteile.
So kann ich dazu nichts sagen.
Den Skischulbetrieb einzustellen, stellt das verlorene Leben nicht wieder her. Deshalb bin ich dafür, das der Skischulbetrieb aufrecht erhalten wird.
mit freundlichen Grüßen
Falk Weichsel
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- GMD
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Das frage ich mich auch. Und gibt es da nicht noch einen Schutzmechanismus, der das Band in so einem Fall abschaltet? Da müssen mehrere Dinge auf tragische Art schief gelaufen sein. Leider mit sehr fatalen Folgen.Julian hat geschrieben:Ich frag mich nur wie man mitm Arm oder der Hand da vorne rein kommen kann... Da ist doch maximal ein cm zwischen Band und Abdeckung...