
Wennn sich mehrere Gesellschaften zu einer Tarifgemeinschaft zusammentun (wie das in den 70-er Jahren gerade mal zaghaft begonnen hat und heute ja die Regel ist), wie erfolgen dann die Abrechnungen zwischen den einzelnen Betreibern. (Skipass im Ort A gekauft und bei Anlagen im Ort B benützt).
Es gibt da verschiedene Varianten mit Problemen und Lösungsmöglichkeiten:
1. In der Urzeit gab es noch keine Kartenlesegeräte sondern mehr oder weniger nette Liftwarte, die mit einer Zwickzange wie ein SChaffner ausgerüstet waren. Wie kann damals die Abrechnung erfolgt sein? Erinnern kann ich mich allerdings, daß an manchen Anlagen Drehkreuze mit mechanischem Zählwerk installiert waren, vielleicht wurde damit irgendwie hochgerechnet.
2. Mittlerweile sind Kartenlesegeräte zwar der Standard, aber nicht in allen Skigebieten an jedem Lift die Regel.
2a. Kartenlesegerät und / oder Drehkreuz an jedem Lift: erfolgt die Abrechnung wirklich genau nach den gezählten Fahrten?
2b. Kartenlesegerät und / oder Drehkreuz nur an Talstationen und / oder bestimmten Bahnen, z.B. wenn man ins Gebiet eines anderen Betreibers kommt. Werden dann die übrigen Fahrten einfach geschätzt oder gibt es andere Modalitäten zur Abrechnung.
Gibt es vielleicht jemanden, der diese Fragen beantworten kann oder ev. ein Insider ist?