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meiner meinung nach total falsch, da die flutlichtmasten auserhalb von der Piste im fast Wald stehen und das fahren auserhalb der Pisten verboten ist! soll man da jetzt auch noch Prallmatten an die Bäume hinmachen oder wie??Skiliftbetreiber muss Strecke absichern
Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Landgericht einen Skiliftbetreiber aus Baiersbronn zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein 21-jähriger Snowboadfahrer war im vergangenen Dezember auf einer Skipiste am Ruhestein gegen den Metallmasten einer Flutlichtanlage geprallt und hatte sich dabei schwerste Kopfverletzungen zugezogen. Aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht hätte der Liftbetreiber den Lichtmasten absichern müssen, begründete das Gericht sein Urteil. Der bis heute berufsunfähige Snowboadfahrer will gegen den Skiliftbetreiber nun eine Schadensersatzklage einreichen.