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(c) Tiroler TageszeitungIn einem Ersturteil hat das Gericht die Betriebspflicht der Bergbahn AG Kitzbühel bestätigt, die Tiroler Tageszeitung hat berichtet.
Zeitliche Begrenzung
Trotz der von der Bergbahn AG bereits angekündigten Berufungsabsichten habe man erneut Vergleichsgespräche aufgenommen und Mittwochabend einen tragfähigen Kompromiss erzielt, betonen sowohl Susi Bachler, Tochter von Liftpionier Andreas Bachler, als auch die Geschäftsführung der Bergbahn AG Kitzbühel.
Dabei konnte der für die Bergbahn AG strittigste Punkt ausgeräumt werden: Auf die immer währende Betriebspflicht - sie ist in einem zwischen Andreas Bachler und dem Seilbahnunternehmen abgeschlossenen Vertrag von 1972 festgeschrieben - hat Susi Bachler letztlich verzichtet.
Im Klartext: Die Bergbahn AG wird den geplanten Bichlalmlift zeitlich begrenzt auf die Dauer von 35 Jahren betreiben. Die Betriebsdauer sei angelehnt an jene der Konzession.
Bestehende Trasse
Geplant ist ein Doppelsessellift, der auf der bestehenden Trasse errichtet werden soll. Als Baubeginn ist das Jahr 2008 vorgesehen, freut sich Bachler.
Sie selbst zeigt sich überglücklich über den erzielten Kompromiss: "Nicht nur, weil die Erschließung der Bichlalm als Werk meines Vaters und Großvaters erhalten bleibt, sondern weil auch die Kitzbüheler Bevölkerung diesen Lift stets gewollt hat."
Von Alexandra Fusser
26.04.2007 19:37