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Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

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Dresdner
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von Dresdner »

Anklage wurde ja nun auch erhoben http://www.ad-hoc-news.de/ostthueringer ... k/20080974.

@cruisingt: Althaus ist MP in Thüringen und nicht in Sachsen.
Ich finde es trotzdem schon fast belustigend, wie sich die thüringer CDU an Althaus bindet, ihn geradezu anfleht, in der heißen Phase des Wahlkampfes "da zu sein". Spielt man hier etwa die Mitleidsmasche?
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k2k
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von k2k »

Konkret: Der Staatsanwalt muss noch zustimmen, dann ist es rechtskräftig. Althaus hat bereits akzeptiert.

Geht ja Schlag auf Schlag hier :D
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von br403 »

Ich glaube da ist er gut dabei weggekommen.
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Dresdner
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von Dresdner »

Laut RTL-aktuell kommen zu den 33000 € Strafe noch 5000 € Schmerzensgeld hinzu.
Wirklich ein sehr mildes Urteil.
Als MP bezahlt er das aus der Portokasse.
Warum werden die Strafen nicht nach Tagessätzen berechnet, schließlich hat er ein Menschenleben auf dem Gewissen!
Zumindest gilt er dann als vorbestraft und die CDU in Thüringen kann stolz darauf sein, mit einem vorbestraften Spitzenkandidaten in den Wahlkampf gehen zu dürfen.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von hebi »

Man sollte dann aber bitte auch sehen, woher diese Vorstrafe kommt... jemand, der wegen fahrlässiger Tötung vorbestraft ist (was ja bei einem Unfall passieren kann), ist sicherlich anders einzuordnen, als jemand, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung vorbestraft ist.

Mit ersterem hätte ich definitiv kein Problem - das könnte jedem von uns hier passieren!
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schafi »

Dresdner hat geschrieben: Warum werden die Strafen nicht nach Tagessätzen berechnet, schließlich hat er ein Menschenleben auf dem Gewissen!
Wie kommst du darauf, dass die Strafe nicht nach Tagessätzen berechnet wurde?

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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von espri »

Ich glaube, die Strafe wurde auf 180 Tagessätze zu je €185 gesetzt, s. http://www.focus.de/politik/deutschland ... 76814.html.
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Ram-Brand
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von Ram-Brand »

Wer bekommt die 33000 €
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RegioCardIrrer
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von RegioCardIrrer »

Ram-Brand hat geschrieben:Wer bekommt die 33000 €
Ich denke der Mann sowie die Kinder der Verstorbenen.

Aber arg finde ich es, dass die Strafe für eine Tote nur Geld ist. 33000€ für ein Leben.

Diese Anzahl an Smilys muss sein:
:pale: :unknown: :wall: :angry: :aerger: :stupid: :motz: :willnicht: :machkaputt: :esreicht: :nichtzufassen: :neiiiin: :sonicht:
In einem Restaurant auf einer Speisekarte:
Bitte bezahlen sie bei dem Kellner, bei dem sie die Bestellung aufgenommen haben.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von schafi »

180 Tagessätze zu je €185 klingt plausibel (auch wenn das dann genau 33300 ergibt). Bin schon gespannt, ob das Urteil hält - es gab mal eine Entscheidung des OGH, dass bei fahrlässiger Tötung die Verhängung von Geldstrafen an Stelle von Freiheitsstrafen aus generalpräventiven Erwägungen nicht angewendet wird (11 Os 97/80). Ansonsten gibt's mMn schon gute Gründe dafür, dass es nur eine Geldstrafe wurde. Aber mal abwarten, was der Staatsanwalt macht...

Die 33000 € bekommt der Staat und nicht die Angehörigen der Verstorbenen - die müssen ihre Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen bzw wird ja an einer außergerichtlichen Einigung gearbeitet.
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toxy123
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von toxy123 »

RegioCardIrrer hat geschrieben:
Ram-Brand hat geschrieben:Wer bekommt die 33000 €
Ich denke der Mann sowie die Kinder der Verstorbenen.

Aber arg finde ich es, dass die Strafe für eine Tote nur Geld ist. 33000€ für ein Leben.

Diese Anzahl an Smilys muss sein:
:pale: :unknown: :wall: :angry: :aerger: :stupid: :motz: :willnicht: :machkaputt: :esreicht: :nichtzufassen: :neiiiin: :sonicht:
Jetzt reg dich mal wieder ab und schau auf die Tatsachen. Die Familie der Verstorbenen bekommt die oben genannten 5000 Euro Schmerzensgeld.
Außerdem kann ich nur nochmal wiederholen, was schon einer meiner Vorredner hier reinschrieb, es kann jedem, auch einem von uns passieren und es ist mit Sicherheit nicht von einer Absicht auszugehen. Ich denke du würdest auch nicht ins Kittchen wandern wollen, wenn dir so etwas passiert wäre!
Das Alles ändert jetzt selbstverständlich nichts an dem schrecklichen Unfall, bedarf jedoch trotzdem einer genaueren Betrachtung.
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Dresdner
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von Dresdner »

Es ist so, wie schafi geschrieben hat:
Die 33000 € bekommt der Staat und nicht die Angehörigen der Verstorbenen - die müssen ihre Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen bzw wird ja an einer außergerichtlichen Einigung gearbeitet.
Damit bekommen der Witwer und die Kinder zunächst die 5000 € Schmerzensgeld und die 33000 € gehen an den Staat.
Das ist der strafrechtliche Aspekt. In einem folgenden Zivilrechtsverfahren bzw. in einer Einigung wird die Höhe der zivilrechtlichen Ansprüche für die Familie festgelegt.

Wie kommt man eigentlich auf den für einen MP niedrigen Tagessatz von 185 €? Leider ist das Gehalt des thüringer MP nicht recherchierbar, aber ein Vergleich mit seinem Kollegen aus MacPom dürfte plausibel sein. Dieser kommt auf 11400 € im Monat, wohlgemerkt in brutto und ohne steuerfreie Kostenpauschalen sowie ohne Aufwandsentschädigungen! Macht geteilt durch 30 einen Tagessatz von 380 €.
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siri
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von siri »

Dresdner hat geschrieben: Wirklich ein sehr mildes Urteil.

schließlich hat er ein Menschenleben auf dem Gewissen!
Zumindest gilt er dann als vorbestraft und die CDU in Thüringen kann stolz darauf sein, mit einem vorbestraften Spitzenkandidaten in den Wahlkampf gehen zu dürfen.
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Na mal Ehrlich: Wie oft hast Du schon mal eine Kreuzung etwas schnell durchfahren, oder etwas zügig über eine Kuppe gesprungen wo sich dahinter auch mal ein gestürzter Skifahrer befinden könnte :?: Ich möchte nicht nach Ausübung einer Freizeitbeschäftigung durch irgendwelche unglücklichen Umstände plötzlich als vorbestrafter "Verbrecher" dastehen :roll: Kann uns allen ganz schnell auch passieren. Mir war bisher auch nicht bewusst, dass an einer Skikreuzung zwingend Richtung Tal abgebogen werden muss, da hatte ich seither wohl auch nur Glück dass nichts passiert ist :oops:
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jens.f
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

Dresdner hat geschrieben:
Wie kommt man eigentlich auf den für einen MP niedrigen Tagessatz von 185 €? Leider ist das Gehalt des thüringer MP nicht recherchierbar, aber ein Vergleich mit seinem Kollegen aus MacPom dürfte plausibel sein. Dieser kommt auf 11400 € im Monat, wohlgemerkt in brutto und ohne steuerfreie Kostenpauschalen sowie ohne Aufwandsentschädigungen! Macht geteilt durch 30 einen Tagessatz von 380 €.
Dresdner
Ganz einfach: Der Tagessatz richtet sich nach dem Netto-Einkommen - nicht nach dem Brutto.
Ist ja auch logisch - die Steuern muss er ja weiterhin zahlen.

Ein Tagessatz von 185 € entspricht als 5550 € Netto im Monat - das macht grob überschagen einen Netto-Lohn von 10.500 € (hängt natürlich sehr von Freibeträgen, Steuerklasse, Kinder etc. ab).

Kommt also eingermassen hin.

Gruß, Jens
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jens.f
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

siri hat geschrieben:Mir war bisher auch nicht bewusst, dass an einer Skikreuzung zwingend Richtung Tal abgebogen werden muss, da hatte ich seither wohl auch nur Glück dass nichts passiert ist :oops:
Das ist auch nicht so.
Natürlich darf man hangaufwärst fahren - man muss sich eben nur vergwissern, das man dabei keinen anderen Gefährdet.
Daraus folgt natürlich: Wenn man den Hang nicht einsehen kann, darf man das natürlich nicht mit zu hohen Tempo tun.

Siehe FIS-Regel 5:
http://www.fis-ski.com/de/fisintern/all ... egeln.html
Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Gruß, Jens
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von msf »

Man darf eins nicht vergessen, es handelt sich hier um einen tragischen Unfall mit Todesfolge, welches jeden Skifahrer von uns bei jedem Skitag auch treffen kann. Die Strafe ist angemessen. Ich kenne Fälle ( Berufsbedingt ) bei welchen die betroffenen mit einer noch " milderen Strafe " davongekommen sind, was ich aufgrund der Umstände auch durchaus für angebracht halte. Sollen echte Unfälle etwa härter bestraft werden wie vorsätzliche Verbrechen ??

Immer daran denken das kann jedem von uns auch selbst passieren.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von molotov »

msf hat geschrieben:Man darf eins nicht vergessen, es handelt sich hier um einen tragischen Unfall mit Todesfolge, welches jeden Skifahrer von uns bei jedem Skitag auch treffen kann. Die Strafe ist angemessen. Ich kenne Fälle ( Berufsbedingt ) bei welchen die betroffenen mit einer noch " milderen Strafe " davongekommen sind, was ich aufgrund der Umstände auch durchaus für angebracht halte. Sollen echte Unfälle etwa härter bestraft werden wie vorsätzliche Verbrechen ??

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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von stavro_ »

ja und meine liebste "Freizeitbeschäftigung" ist nicht schnell skifahren, sondern schnell autofahren und da finde ich es auch nicht ok, daß wenn da mal "durch irgendwelche unglücklichen Umstände" plötzlich wer ins auto läuft, ich dafür zur rechenschaft gezogen werden, weil das könnte uns doch allen hier passieren oder ?

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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

stavro_ hat geschrieben:ja und meine liebste "Freizeitbeschäftigung" ist nicht schnell skifahren, sondern schnell autofahren und da finde ich es auch nicht ok, daß wenn da mal "durch irgendwelche unglücklichen Umstände" plötzlich wer ins auto läuft, ich dafür zur rechenschaft gezogen werden, weil das könnte uns doch allen hier passieren oder ?
Sorry, wie ist das zu verstehen?
Er WURDE ja zur Rechenschaft gezogen.
Bedenke: 180 Tagessätze sind auch kein Pappenstiel..
Das ist das halbe Jahreseinkommen...

Auch bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge wird normalerweise keine Haftstrafe verhängt - solange keine besonderen Umstände vorlagen (z.B. Besoffen gefahren).

Was wäre denn für Dich "Rechenschaft" - das er Jahrelang ins Gefängnis kommt?
Wie gesagt: Er ist behandelt worden wie jeder andere Mensch - 180 Tagessätze sind ein nicht unüblicher Satz, für eine fahrlässige Tötung, wenn keine Erschwehrenden Umstände hinzukommen (z.B. Alkohol).

Gruß, Jens
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von stavro_ »

vielleicht hab ich es falsch verstanden, aber ich hatte den eindruck, einige hier
finden eine verurteilung in so einem fall nicht angemessen. so wie wenn raserei auf der piste eine art
kavaliersdelikt wäre. dahin gehend war meine letzte aussage zu verstehen.
war jetzt nicht auf den konkreten fall bezogen.
und nicht falsch verstehen, ich bin auch gerne schnell auf den skiern unterwegs, aber nur dann wenns die
verhältnisse zulassen. ;-)

lg stavro
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von jens.f »

stavro_ hat geschrieben: und nicht falsch verstehen, ich bin auch gerne schnell auf den skiern unterwegs, aber nur dann wenns die
verhältnisse zulassen
Aber genau das ist ja der Punkt:
Die Verhältnisse haben es eigentlich zugelassen.
Es war gute Sicht, und die Piste war offensichtlich völlig leer (es gab ja keine Zeugen).

Und "gerast" er auch nicht gerade - 40 km/h ist für eine völlig freie rote Piste durchaus keine raserei.
Wer mal eine Geschwindigkeitsmessanlage ausprobiert hat, wird merken, dass auch ein "normaler" Skifahrer durchaus Geschwindigkeiten um die 80 km/h erreicht.

Nur eben in den Kreuzungsbereich hätte er nicht mit der Geschwindigkeit einfahren dürfen - da hat er natürlich ein entscheiden Fehler gemacht - für den er ja auch Veruteilt wurde.

Gruß, Jens
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von stavro_ »

jens.f hat geschrieben:...Nur eben in den Kreuzungsbereich hätte er nicht mit der Geschwindigkeit einfahren dürfen - da hat er natürlich ein entscheiden Fehler gemacht - für den er ja auch Veruteilt wurde.
Gruß, Jens
ja genau so, sehe ich das eh auch.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von Fab »

Juristen in Österreich kritisieren deutlich die Schnelligkeit des Verfahrens.
Die Höhe der Strafe ist nach österr. Aussagen aus Justizkreisen ungewöhnlich hoch.

Die Familie des Opfers wird sicher entschädigt werden. Schon vor einigen Tagen hat Althaus`Rechtsanwalt die zivilrechtlichen Ansprüche anerkannt.
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Re: Thüringer Ministerpräsident bei Skiunfall schwer verletzt

Beitrag von lanschi »

Eine etwas eigenartige Geschichte ist das Ganze trotzdem.

Mein Standpunkt ist derjenige, dass das jedem passieren kann. Eine Haftstrafe halte ich in so einem Fall niemals für angemessen (das halte ich im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen so - Alkohol-/Drogeneinfluss mal ausgenommen). Ich bin da vielleicht ein wenig anderer Ansicht als der Großteil der Leute, aber ich vertrete halt den Standpunkt, dass das dann auch nichts mehr daran ändert - eine Geldstrafe reicht da völlig aus. Und die würde mit 180 Tagessätzen jeden ziemlich hart treffen. Die Höhe ist wohl vor allem deswegen so außergewöhnlich, weil Herr Althaus eben so viel verdient. Aber 90-180 Tagessätze sind durchaus nicht ungewöhnlich. Der Schuldige ist zudem eh so schon für den Rest seines Lebens mit dem Schicksal gestraft.

Soweit also meine Meinung zum Strafausmaß an sich, was ich aber nicht verstehen kann, ist die Urteilsbegründung/Beweisfolge: Scheinbar gab´s ja keine Zeugen, eine Unfallbeteiligte kam ums Leben, der andere Unfallbeteiligte kann sich nicht an den Unfall erinnern. Wie kommt man da zu schlüssigen Beweisen?

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