Hat eigentlich Deutschland die Richtline schon umgesetzt?
Aktuell konnte ich im Internet folgende AGBs lesen:
Firma A:
Liefer- und Versandkosten
Versandkosten:
Innerhalb Deutschland:
Versandkostenfrei bei Bestellungen ab EUR 50.- Bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von EUR 50.- betragen die Versandkosten nur EUR 4,50.
Innerhalb Europa und der Schweiz:
Versandkosten pauschal EUR 7,90 plus evtl. Aufschlag wegen Größe oder Gewicht.
Sprich: Die Unternehmen geben bei einem größeren Kauf quasi einen Rabatt, wenn man in Deutschland wohnt. Sicher dürfen sie die Mehrkosten für den Auslandsversand auf den Kunden überwälzen. Wenn aber ab einem Mindestbestellwert Kunden aus Deutschland die Kosten für Verpackung und Inlandsversand nachgelassen werden, muss dieser Betrag auch anderen nachgelassen werden, lediglich die Differenz zum Auslandsversand dürfte verrechnet werden, um keine Diskriminierungen erstehen zu lassen.Firma B:
Bei einem Bestellwert ab EUR 40,- liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Bei Bestellungen unter EUR 40,- berechnen wir eine Versandkosten-Pauschale von EUR 2,90.
Pro angefangene Kilogramm Versand-Ware (nur Bücher) berechnen wir nach Europa und Großbritannien EUR 4,50 und nach Übersee EUR 5,50 Porto-Anteil.
Ich maile die Links am besten gleich der Süddeutschen, mal sehen ob sie da was bringt.
Zu den Pro Kopf Einkommen: da muss ich dir recht geben, nur ist nicht das Einkommen maßgeblich, sondern die Kaufkraft. Und diese ist mal in Tirol aufgrund der hohen, teilweise durch den Tourismus bedingten Lebenshaltungskosten niedriger als anderswo. Und die angesprochen Personen aus armen Regionen sind von den Preisen nur eine Woche betroffen, die Tiroler aber das ganze Jahr.
Erstaunlich ist, dass sich immer ein ao. Prof Obwexer zur Wort meldet, scheinbar ist dies seine Spezialität. Dieser Obwexer, der anlässlich seiner Habilitation für ziemlich einen Wirbel gesorgt hat, indem er offenbar eine Gesetzeslücke ausgenutzt hat (es ist verboten, Teile der Diplomarbeit in eine Dissertation einzubauen, sehr wohl aber –weil nicht ausdrücklich verboten- erlaubt, Teile der Dissertation in eine Habilitationsschrift einzubauen. Offenbar verzichtete der Gesetzgeber auf eine Regelung, weil er dachte, die Habilitationswerber würden ohnehin nicht auf eine derartige Idee kommen). Der darauffolgende Streit zeigte, dass dieser Mensch offenbar nicht bei allen Fakultätskollegen beliebt ist.