Erst mal Danke für diese höchst fundierten Beitrag. Wie ich oben schon geschrieben habe: juristisch ist es alles andere als einfach. Eine kleine Frage hab ich dazu:
Klosterwappen hat geschrieben:Nach diesem Gesetz hat jeder, der durch den betrieb einer Eisenbahn oder eines Kfz zu Schaden kommt, Anspruch auf eine Entschädigung, soferne dieser Schaden durch die übliche Betriebsgefahr entstanden ist.
In wie weit ist das Unglück eines, das durch die übliche Betriebsgefahr entstanden ist?
Der Unfall geschah in der Standseilbahn, die wir betrieben haben. Es geschah in unserem Betrieb, also unter unserer Verantwortung. Zu dieser Verantwortung bekennen wir uns.
Zuletzt geändert von Rüganer am 06.11.2010 - 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
Interessant auch gewisse Beiträge in diversen Foren von Zeitungen: anscheinend wäre im Pitzexpress eine derartige Katastrophe bereits wieder vorprogrammiert, weil in den Führerständen je ein Heizlüfter hängt, Taschentücher herumliegen und die Wände mit Teppich bezogen sind. Weiters sollen die Fensterscheiben durch Plexiglas verschlossen sein.
Offensichtlich - wird geschrieben - hätte man nichts aus der Tragödie am KSH gelernt.
Dass aber der Heizlüfter nicht so eingebaut ist wie in Kaprun, dass die Anlage eine Löschanlage hat, dass Nothämmer in allen Abteilen vorhanden sind, diese durch eine Kette gesichert sind (Diebstahlschutz, die Kette ist aber so lang, dass man zu dem jeweilig zum Einschlagen bestimmten Fenster hinkommt), welche jeweils bei Fenstern hängen die nicht durch Plexiglas verkleidet sind, dass weiters in jedem Abteil eine Löschdecke hängt - all das wird übersehen. Die Teppiche sind überdies nicht brennbar (sonst wären ja alle Sitze in einem Waggon potentielle Todesfallen, da gibt es entsprechende Normen, die einzuhalten sind).
Des weiteren wird vergessen, dass die Maßnahmen nach der Tragödie im Kitzsteinhorn wesentlich verschärft wurden und die Behörde vermutlich 3, wenn nicht 4 mal ganz genau schaut, wird vergessen.
Im Auge des Volkes haben aber, das zeigt sich, Tunnelbahnen das Vertrauen, egal welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, verspielt.
Dachstein hat geschrieben:
In wie weit ist das Unglück eines, das durch die übliche Betriebsgefahr entstanden ist?
Das ist eine Frage, die schlußendlich wohl nur der OGH beantworten kann - ich bin kein Experte im Haftpflichtrecht.
Ich würde aber eher dazu tendieren, "ja" zu sagen.
Die übliche Betriebsgefahr wird in der Regel dann ausgeschlossen, wenn ein Betriebsfremder den Schadensfall herbeigeführt hat. Z.B.: Ein Selbstmörder stürzt sich aus dem Zug und fällt gegen einen Unbeteiligten, der am Bahnsteig wartet, und der verletzt wird: Hier ist keine gewöhnliche Betriebsgefahr anzunehmen, da der Selbstmörder den Schadensfall herbeigeführt hat.
Dachstein hat geschrieben:Im Auge des Volkes haben aber, das zeigt sich, Tunnelbahnen das Vertrauen, egal welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, verspielt.
Beispiel (fiktiver Sachverhalt): Jemand fährt mit dem Fahrrad voll fahrtauglich mit angemessener Geschwindigkeit auf einer Strasse. Plötzlich gerät ihm ein Insekt ins Auge. Er verreißt dadurch das Fahrrad, kommt von der Strasse ab und prallt gegen ein geparktes Auto, das er beschädigt. Hier liegt kein Verschulden des Radfahrers vor, daher muß er dem Halter des Autos seinen Schaden an dem Wagen auch nicht ersetzen.
Passiert genau dasselbe einem Mopedlenker, so ist dieser mit einem Kraftfahrzeug unterwegs und greift die Gefährdungshaftung des EKHG; ist dies doch die Betriebsgefahr eines Mopeds, dass es wo dagegenfährt.
Eine strafrechtliche Verurteilung scheidet in beiden Fällen nicht nur deshalb aus, weil Sachbeschädigungen nur bei Vorsatz strafbar sind; sondern insbesondere auch deshalb, da beiden Lenkern kein Verschulden vorzuwerfen ist.
Es war ganz einfach Pech. Der Besitzer des Autos wird sich jetzt vielleicht auch schwer tun zu verstehen, dass ihm im ersten Sachverhalt niemand den abgerissenen Seitenspiegel ersetzt - aber so ist das österreichische Recht - Und meines Wissens nach stellt sich Rechtslage in Deutschland nicht viel anders dar.
Dieser Beitrag soll nicht zynisch sein sondern nur die verschiedenen Ebenen aufzeigen, auf denen ein Schadensfall geprüft werden muß.
Ich bin Besitzer einer Tankstelle und weise meinen Hausmeister an einen Baumkartheizlüfter in eine Benzinzapfsäule einzubauen. Der Tüv beanstandet das Jahrelang nicht bis eines Tages ein Unglück passiert. Lüfter schmort durch, enzündet das Benzin. In einem Feuerinferno sterben auf der Tankstelle und im benachtbarten Wohnhaus 155 Menschen.
Das ist natürlich sehr ähnlich als wenn dir eine Mücke auf dem Fahrrad ins Auge fliegt und du eine Außenspiegel aubfährst....
Auch ist bei diesem Fall natürlich der Heizlüfter (Fabrikationsfehler) schuld.
Ich glaube, das ist das erste umfassende und offizielle Schreiben der Gletscherbahnen mit der Bitte um Verzeihung. Zumindest kann ich mich an keines erinnern.
Die folgenden zwei Zitate fassen meiner Meinung nach den gesamten juristischen Prozess der letzten Jahre zusammen. Niemand konnte das vorhersehen, sonst hätte er dieses Unglück versucht zu hindern.
Wir verstehen, dass es, danach so erscheinen mag, dass offensichtlich hätte sein müssen, welche zusätzlichen Vorkehrungen hätten getroffen werden müssen.
Wir werfen uns vor, dass wir vor dem Unglück nicht gewusst haben, was geschehen konnte, obwohl uns der Verstand sagt, dass wir erst im Nachhinein klüger sind. Aber leider nicht nur wir, sondern alle anderen auch. Niemand hat das Unglück vorhergesehen – und niemand konnte es uns vorhersagen.
baeckerbursch hat geschrieben:
Ich bin Besitzer einer Tankstelle und weise meinen Hausmeister an einen Baumarktheizlüfter in eine Benzinzapfsäule einzubauen. Der Tüv beanstandet das Jahrelang nicht bis eines Tages ein Unglück passiert. Lüfter schmort durch, enzündet das Benzin. In einem Feuerinferno sterben auf der Tankstelle und im benachtbarten Wohnhaus 155 Menschen.
Das ist natürlich sehr ähnlich als wenn dir eine Mücke auf dem Fahrrad ins Auge fliegt und du eine Außenspiegel aubfährst....
Auch ist bei diesem Fall natürlich der Heizlüfter (Fabrikationsfehler) schuld.
Ich verstehe nicht, warum du auf einen sachlich geschriebenen Beitrag so zynisch antwortest. Kloserwappen hat nur einmal sehr deutlich dargelegt, warum das Urteil so ausgefallen ist. Es ist mir durchaus klar, dass du mit dem Urteil offenbar nicht einverstanden bist, nur das ist nunmal die Gesetzeslage. Punkt.
Des weiteren ist dein Vergleich bei den Haaren herbeigezogen, weil dein Fall nicht eintreten wird, hingegen der Fall mit der Mücke und dem Außenspiegel sehr wohl. Schließlich gibt es beim Bau und Betrieb von Tankstellen sehr genaue Vorschriften was Brandschutz betrifft, das gab es bei Seilbahnen vorher in dieser Form nicht, bzw. nicht so streng. In keinem Gesetzestext wirst du einen Passus finden, wo das Anbringen eines Heizlüfters (in welcher Form auch immer) in einer Seilbahn dezitiert verboten worden ist.
Um Gesetze zu verstehen, ist es nunmal von Nöten, sich eingangs mit einfachen Fällen zu befassen, bevor man sich mit einem komplexen Fall wie Kaprun auseinandersezten kann.
baeckerbursch hat geschrieben:Ich bin Besitzer einer Tankstelle und weise meinen Hausmeister an einen Baumkartheizlüfter in eine Benzinzapfsäule einzubauen. Der Tüv beanstandet das Jahrelang nicht bis eines Tages ein Unglück passiert. Lüfter schmort durch, enzündet das Benzin. In einem Feuerinferno sterben auf der Tankstelle und im benachtbarten Wohnhaus 155 Menschen.
Das ist natürlich sehr ähnlich als wenn dir eine Mücke auf dem Fahrrad ins Auge fliegt und du eine Außenspiegel aubfährst....
Auch ist bei diesem Fall natürlich der Heizlüfter (Fabrikationsfehler) schuld.
darkstar hat geschrieben:
Wie war das nochmal mit Äpfeln und Birnen?
Mir ging es um Folgendes:
Wir sind in der Regel mit Haftungsfällen aus dem EKHG konfrontiert.
Da brauchen wir uns nicht viel mit dem Verschulden aufhalten sonder haben nur zu prüfen, ob eine Betriebsgefahr vorlag - und wenn ja, dann hat der Hetreiber für den Schaden aufzukommen.
Das hilft aber in Kaprun nicht wirklich weiter, da der Haftungsbetrag aus diesem Grund beschränkt ist. Daher waren die komplexen schadenersatzrechtlichen Auseinandersetzungen nötig.
@ Dachstein:
Auch Du bringst es auf den Punkt:
Es macht schon Sinn, wenn man am Beginn seiner iuristischen Ausbildung römisches Recht hat und hier Sachverhalte erörtert, wie Wildschweine, die auf fremden Grund in die Falle gehen.
Das mag zwar vielleicht uncool scheinen, ist aber allgemein verständlich und ermöglicht es, die Grundzüge der Rechtsordnung zu verinnerlichen.
Eine Frage zum österreichischen Recht/Normenwesen im Vergleich zum deutschen, so dir bekannt:
Wenn ich in D ein TÜV-geprüftes, abgenommenes und speziell zugelassenes E-Gerät antaste/verändere, wird mir wissentlicher Vorsatz unterstellt und der Hersteller jedlicher Haftung/Verantwortung entbunden. Wie kann es sein, dass dieser Umstand offensichtlich im österreichischem Recht nicht bewertet wird.
Die Trennung zwischen Straf- und Privatrecht haben wir in D ja auch - da sind sich die beiden Rechtssyseme sehr ähnlich.
In D scheint es aber eine höhere Gewichtug der perönlichen Verantwortung zu geben. Und an diesem Punkt bin ich voll bei Bäckerbursch, dass eine Veränderung an einem eingekauften, "fertigem" elektrotechnischem Produkt komplett im eigenen Bereich liegt.
Wenn das Ding in D abgenommen und zugelassen wurde, die Österreicher diese Zulassung übernehmen, dann sollten doch auch die deutschen Betriebsrichtlinien Rechsgrundlage sein, oder?
Ja - ich bin Jurist, keine Frage. Aber wie kann es sein, dass etwas entgegen der Herstellerangaben auseinander genommen wird und die hieraus resultierenden Folgen nicht belangbar sind?
Ein konkreter Fall:
Wenn ich als Journalist in D ein elektrisches Gerät auseinander nehme und wieder komplett richtig zusammen baue um einen Testreport zu erstellen, dann hafte ich komplett dafür als Ausführender - so es mir nachgewiesen werden kann und der Hersteller dies in seinen AGBs verboten hat. Daher solte auch kein Privater ein Gerät aufschrauben, da alle Verantwortung auf ihn übergeht (im Rahmen des Gewährleistungszeitraum sowieso, danach muss der Nachweis der "Nichtveränderung" erbracht werden).
Beispiel (fiktiver Sachverhalt): Jemand fährt mit dem Fahrrad voll fahrtauglich mit angemessener Geschwindigkeit auf einer Strasse. Plötzlich gerät ihm ein Insekt ins Auge. Er verreißt dadurch das Fahrrad, kommt von der Strasse ab und prallt gegen ein geparktes Auto, das er beschädigt. Hier liegt kein Verschulden des Radfahrers vor, daher muß er dem Halter des Autos seinen Schaden an dem Wagen auch nicht ersetzen.
Passiert genau dasselbe einem Mopedlenker, so ist dieser mit einem Kraftfahrzeug unterwegs und greift die Gefährdungshaftung des EKHG; ist dies doch die Betriebsgefahr eines Mopeds, dass es wo dagegenfährt.
Eine strafrechtliche Verurteilung scheidet in beiden Fällen nicht nur deshalb aus, weil Sachbeschädigungen nur bei Vorsatz strafbar sind; sondern insbesondere auch deshalb, da beiden Lenkern kein Verschulden vorzuwerfen ist.
Hab zwar kein Jura studiert, aber wenigstens in der deutschen Schule damals Rechtskunde gehabt - in Deutschland könnte man aber mit §823 BGB (den haben wir damals so oft genutzt, der fällt mir heute noch ein) den Schadensersatz erstreiten.
Und wenn ich mir die Zusammenfassung für Österreich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz ansehe, sollte es doch für den Schadensersatz eine ähnliche Rechtssprechung geben?
Hatte die letzten Jahre die Berichte (Spiegel etc.) zu Kaprun immer aufmerksam gelesen und mein Bauchgefühl sagte mir da immer, das geht nicht koscher zu. Tourismus + Politik + Lokalpatriotismus + Gesetzteshüter unternehmen alles, um die Sache unter den Tisch zu kehren. Das finde ich das wirklich traurige an der Sache.
kaldini hat geschrieben:
Hatte die letzten Jahre die Berichte (Spiegel etc.) zu Kaprun immer aufmerksam gelesen und mein Bauchgefühl sagte mir da immer, das geht nicht koscher zu. Tourismus + Politik + Lokalpatriotismus + Gesetzteshüter unternehmen alles, um die Sache unter den Tisch zu kehren. Das finde ich das wirklich traurige an der Sache.
Vieles von dem wirkt auf den ersten und auch auf dem zweiten Blick nicht koscher. Gebe ich zu und hat auch bei mir den Anschein. Nur wage ich mal zu behaupten, dass vieles von dem was nicht koscher wirkt, für einen Juristen vollkommen normal und korrekt entschieden. Es bleiben jedoch nach wie vor die Vorwürfe, die die Geister scheiden, und da werden wir einfach nicht auf einen grünen Zweig kommen.
ich möchte aber noch anmerken, dass das Interview mit den damals seitens der Bergbahn verantwortlichen einiges aufzeigt - es geht den Beiden sicher nicht gut - und ich frage mich, in wie weit sie selbst ein Opfer der Tragödie geworden sind. Sicher hat die Tragödie auch bei ihnen ihre prägenden Spuren hinterlassen.
@ CruisingT
1) Eine VDE Zulassung war und ist in Österreich völlig wertlos. VDE ist der Verband Deutscher Elektrotechniker, der in Österreich genau nix zu melden hat.
2) Für Österreich war vor 1995 eine VEÖ (Verband der Elektrizitätswerke Österreichs) Zulassung erforderlich, seither - Ö ist bei der EU - geht es um die CE Zertifizierung.
3) Zu "Zulassung" - egal nach welcher Norm: Sie sagt, dass das Ding so in den Handel gebracht werden darf, den technischen Anforderungen entspricht und daher so in Betrieb genommen werden kann.
Das hindert mich freilich nicht daran, das Gerät zu modifizieren. Dann allerdings tritt eine Beweislastumkehr ein; das heißt ich muß beweisen, dass das modifizierte Gerät auch allen Normen entspricht.
Gedankenspiel: Der Elektriker sagte: ich kann das Ding ruhig auseinandernehmen, weil mit Spritzwasser ist an dieser Stelle nicht zu rechnen. Spritzwasser trat auch nicht ein, sondern Spritz Hydrauliköl - daran hatte der Elektriker nicht gedacht. Vielleicht hatte er es auch und sich gesagt: Auch egal; Hydrauliköl brennt eh nicht und einen Kurzschluß kann es nicht verursachen - alle großen Trafos werden mit Öl gekühlt.
Muß er wissen, welchen Flammpunkt diese Öl hat?
Um es ganz klar zu sagen:
Ich bin Jurist in Österreich.
Ich habe und hatte mit dem Kaprun Verfahren nix zu tun, ich bin in ganz anderen Bereichen tätig.
Daher weiß ich auch nicht mehr, als ich den Medien entnehmen konnte - und betroffen bin ich auch; bich ich doch sicherlich mindestens 50mal mit dem Zug gefahren, ohne auch nur eine Sekunde an die Gefahr eines Brandes gedacht zu haben.
Und so ist es vielleicht vielen gegangen:
Ich denke und phantasiere so vor mich hin:
1) Der Umweltschutz kommt und sagt: So viel Hydrauliköl, das kann bei einer Havarie unser salzburger Wasser gewaltig versäuchen. O.K., sagt die GBK, nehmen wir ein abbaubares. Da ist der Flammpunkt zwar niedriger, aber was soll schon passieren. Dem TÜV wird gesagt: Wir haben jetzt ein anderes Hydrauliköl, weißt eh, der Umweltschutz. der TÜV o.k.!
2) Jahre später kommt der Arbeitsinspektor (in Deutschland Gewerbeaufsicht) und sagt: Dem Wagenbegleiter wird hier aber kalt auf den Beinen, kann man nix machen? Aber ja, bauen wir einen Heizlüfter ein. Dem TÜV wird gesagt: Weißt eh, haben wir wegen der Arbeitsinspektion machen müssen. Der TÜV: Ist o.k.!
Jedes der beiden Tun wäre ohne das andere harmlos gewesen.
Und beide, die eine Modifikation angeregt haben, haben vom anderen nicht gewußt.
Ich will nichts schönreden; aber wer hat vor Kaprun daran gedacht, dass eine Standseilbahn in Flammen aufgehen kann?
Jetzt, im Nachhinein sind wir natürlich alle gescheiter und daher gibt es jetzt viele Normen; die uns z.T. auch logisch scheinen, die es aber damals nicht gab
Vielleicht noch ein absolut banales Beispiel zum Abschluß:
Vor gut 10 Jahren wurde ich Zeuge eines Autounfalls mit Personenschaden. Ein kleiner Bub (vielleicht 10 Jahre alt) lief zum Bus, obwohl für ihn die Fußgänger Ampel Rot zeigte. Er rannte in das Auto hinter dem meinem und erlitt einen Beinbruch.
Gegen die Lenkerin des Wagens gab es einen Prozess - ich war dort zwar Zeuge, weiß aber nicht wie er ausging.
Wir haben in Ö im Strassenverkehr den Vertrauensgrundsatz, der gilt aber nicht gegenüber Kindern. Daher müßte ich bei jeder Ampel, die für mich grün zeigt, trotzdem so langsam drüberfahren, dass ich rechtzeitig anhalten könnte, wenn ein Kind darüberliefe.
Wer von uns tut das?
Ich nicht - trotz des Unfalls, dessen Zeuge ich war.
Wenn mir so etwas passierte - ich hätte es wissen müssen.
Wer von Euch würde mich dann moralisch verurteilen?
Ich bin kein Jurist, aber für mich kann es da keine zwei Meinungen geben.
Einen Heizlüfter, der ausdrücklich nicht für den Einbau in Fahrzeuge vorgesehen ist, in ein solches einzubauen, den so zu verändern, daß er nicht mehr tropfwassergeschützt ist, das ganze unter undichte Hydraulikleitungen mit leicht entzündlichem Öl - das alles ist grob fahrlässig.
Anschließend den Hersteller des Heizlüfters zu verklagen, um sämtliche zukünftigen Schadenersatzforderungen auf diesen abzuwälzen und sich selbst von jeder Verantwortung freizuwaschen, ist Vorsatz und an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Und das Verhalten und die Aussagen der Prozeßbeteiligten, vor allem des Richters (Gott ist schuld, der hat das Licht im Tunnel ausgemacht) sind, wie schon mehrfach gesagt, zynisch. Manipulierte Beweismittel, wohlwollende "Gutachter" und die ganzen anderen Ungereimtheiten kommen noch oben drauf. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hat das m.E. nichts mehr zu tun.
Einen Heizlüfter, der ausdrücklich nicht für den Einbau in Fahrzeuge vorgesehen ist
Da stellt sich natürlich die Frage ob eine Gebrauchsanleitung, die man meistens erst lesen kann wenn man die Schachtel schon geöffnet hat, wirklich rechtlich verbindlich ist ?
Andererseits wenn man sich wirklich an alle Verbote, die in einer Gebrauchsanleitung stehen hält, dürfte man das Gerät theoretisch nicht einmal beim dafür vorgesehen Zweck in Betrieb nehmen...
Von dem her nicht erstaunlich dass gewisse Warnungen und Verbote sogar von einem Fachmann ignoriert werden.