Wenn das alles nicht verbindlich ist und ignoriert werden kann, brechen ja abenteuerliche Zeiten an.TPD hat geschrieben:[Da stellt sich natürlich die Frage ob eine Gebrauchsanleitung, die man meistens erst lesen kann wenn man die Schachtel schon geöffnet hat, wirklich rechtlich verbindlich ist ?
Andererseits wenn man sich wirklich an alle Verbote, die in einer Gebrauchsanleitung stehen hält, dürfte man das Gerät theoretisch nicht einmal beim dafür vorgesehen Zweck in Betrieb nehmen...
Von dem her nicht erstaunlich dass gewisse Warnungen und Verbote sogar von einem Fachmann ignoriert werden.
Dann kann ich mir auch einen Holzkohlegrill ins Wohnzimmer stellen, dann Benzin drüber gießen, damit die Kohle schneller brennt und wenn mir dann die Bude abbrennt, verklage ich den Hersteller des Grills.
Und wenn Menschen dabei ersticken oder verbrennen, hoffe ich auf einen Richter, der mir bescheinigt, daß ich alles nicht vorhersehen konnte und Gott ein paar Sekunden das Licht ausgemacht hat...
Kann ja wohl nicht sein!