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Kein bock mehr
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Kris hat geschrieben:Dachstein, Du schreibst:
Wenn die Leitung wirklich undicht gewesen wäre, hätte die Zangenbremse einfallen müssen. Das tat sie aber erst beim Band... Demnach müsste sie eigentlich dicht gewesen sein
1.) Der Zug blieb nicht wegen Einfall der Zangenbremsen stehen. Vielmehr sank der Öldruck zunächst um 10%=20bar ab, bist der Druckwächter dies feststellte und über den Kommunikationskanal der Antriebsstation meldete. Der Antrieb wurde mit 0,4m/ss verzögert. Die Fangbremsen fielen erst später ein. Anscheinend nach Abriss des Kommunikationskanals, ansonsten wäre der Zeitpunkt wohl an der Antriebsstation protokolliert worden.
2.) Der Betriebsdruck der Ölhydraulik beträgt satte 195bar. Das entspricht -habe ganz nett gestaunt- einer Wassersäule von knapp 1950(!) Meter. Um diesen aufrecht zu erhalten, entnimmt eine el. Pumpe aus einem 160(!) Liter fassenden Tank bei Bedarf die nötige Menge, bis der Druck wieder stimmt.
Dies geschieht automatisch, sobald der 380V Pumpenmotor gespeist wird, also in den Stationen.
Hier kann damit in gewissen Grenzen eine Menge an Öl ausgelaufen sein, und zB. bereits den Ventilator benetzt haben, ohne dass dies auf den Betrieb (Drucksensor, Zangenbremse) einen Einfluss gehabt hätte, da die Leitung automatisch nachbefüllt würde.
--> Die 10% des Druckabfall entsprechende Menge Öl ist damit wohl plötzlich oder kontinuierlich zwischen Start in der Station und Halt im Tunnel ausgeflossen (steht so nicht im Urteil). Wenn ich den zugehörigen Abschnitt im Urteil richtig interpretiere, sei dies ein Volumen von 2+8+8L gewesen. Mag bei der Menge hier irren, da das Larifari in dem betreffenden Abschnitt besonders undeutlich ist.
--> In der Station bzw. während der Fahrten davor kann zusätzlich bereits weiteres (wieder nachgepumptes) Öl ausgeflossen sein.
Dachstein, Du hast das Urteil nicht oder allenfalls in homöopathischen Dosen gelesen. Mach das doch bitte wenn Du schon so wehement hier Dein Dogma vertrittst... die Wertigkeit der Diskussion würde profitieren.
Kein Bock mehr.
Erstens habe ich das Urteil mehrfach gelesen (für mich ist durchaus fraglich, wieso zuerst eine kleine Menge Öl ausgetreten sein soll), aber das, was du mir weismachen willst, geht so einfach imo. nicht. Wenn deine ganze Menge Öl ausgelaufen gewesen wäre, hättest duKris hat geschrieben: Dachstein, Du hast das Urteil nicht oder allenfalls in homöopathischen Dosen gelesen. Mach das doch bitte wenn Du schon so wehement hier Dein Dogma vertrittst... die Wertigkeit der Diskussion würde profitieren.
Logisch - da ist ja auch offensichtlich eine Zündquelle vorhanden. Aber ein ausgeschalteter Heizlüfter ist nunmal keine Zündquelle nach einhelliger Expertenmeinung. Dass das sicher ein Fehler war, eine solche Annahme zu treffen ist logisch. Nur man hätte es erst mal herausfinden müssen. Und das konnte eben nicht geschehen. Denn die Hydraulik war ja angeblich dicht, somit hätte selbst ein heißer Heizlüfter nichts anzünden können. Mehr als 5 Jahre war das auch richtig - nur einmal leider nicht. Irgendwo im System war ein Fehler, dieser Fehler ist nach wie vor nicht gefunden und wird es auch nie. Alle Annahmen, die hier getroffen werden, könnten richtig sein, genau so gut aber auch falsch. Also: alles Spekulation...(Im Toaster verlegte Leitungen müssen daher sinnvollerweise mit einer Hydraulikflüssigkeit befüllt werden, dessen Flammpunkt höher als jener der Glühdrähte ist...)
Da das Gebiet eh nicht in meinem Einzugsgebiet liegt, kommt es auch nicht für mich in Frage. Und wenn, würden die mich deshalb auch nicht sehen. Da bin ich auch bei Dir. Naja, schreiben kann die BB ja viel, nur wie sie dazu stehen ist eine andere Frage und die haben Sie m.M.n. zum Jahrestag leider moralisch fragwürdig beantwortet!seilbahner hat geschrieben:Ach ja, und zu Snowflats Beitrag wegen der Gedenkminute. Ich muss ihm da 100% beipflichten.
Und genau deshalb meide ich dieses Skigebiet.
Laut einhelliger Expertenmeinung stellt eine abgestellte Herdplatte keine Brandquelle dar. Einfach mal nach dem Kochen auf die ausgeschaltete Herplatte fassen!Aber ein ausgeschalteter Heizlüfter ist nunmal keine Zündquelle nach einhelliger Expertenmeinung.
Mit österreichischem Recht hat die Interpretation des Richters eigentlich gar nichts zu tun. Er ist lediglich der Argumentation der Verteidigung gefolgt, nicht mehr, nicht weniger.Dachstein hat geschrieben: Zu deinem Einwand, dass in Bayern der Wagen einer Standseilbahn Fahrzeug genannt wird, ist hinfällig, da nach österreichischen Recht zu richten ist. Freilich besteht im Falle FMB ja oder nein Argumentationsbedarf, und das ist im Gericht auch geschehen. Das Gericht ist in diesem Falle den Ausführungen der Verteidigung gefolgt.
Das ist etwas, was ich als sehr ungeschickt angegangen empfinde. Zuerst ankündigen und dann nicht einhalten schaut nach außen hin ziemlich scheiße aus (für mich ein klassischer Schuss ins eigene Knie). Die Minute wäre sicher drinnen gewesen - auch wäre es sicher ein Ding der Möglichkeit gewesen, die Stunde durchzubringen und sich auch behördlich absegnen zu lassen - zumindest bei einer Zubringerbahn.snowflat hat geschrieben:Da das Gebiet eh nicht in meinem Einzugsgebiet liegt, kommt es auch nicht für mich in Frage. Und wenn, würden die mich deshalb auch nicht sehen. Da bin ich auch bei Dir. Naja, schreiben kann die BB ja viel, nur wie sie dazu stehen ist eine andere Frage und die haben Sie m.M.n. zum Jahrestag leider moralisch fragwürdig beantwortet!
Weist du eigentlich, wie schnell ein Heizlüfter (da dünne Heitzwendel) auskühlt im Vergleich zu einer Herdplatte? Ist ein ziemlicher Unterschied....baeckerbursch hat geschrieben:Laut einhelliger Expertenmeinung stellt eine abgestellte Herdplatte keine Brandquelle dar. Einfach mal nach dem Kochen auf die ausgeschaltete Herplatte fassen!Aber ein ausgeschalteter Heizlüfter ist nunmal keine Zündquelle nach einhelliger Expertenmeinung.
Und weshalb wurden diese Mängel bei den Routinenkontrollen vom Tüv nicht bemängelt ?Was ich auch zum Thema Brandlast noch sagen wollte:
Im Zug war zudem der Boden mit Gummimatten ausgelegt (die mit den runden Löchern). Die waren aus leichtendzündlich (es gab da wohl ein falsches Zertifikat, die Bergbahnen meinten es wäre schwerentflammbar). Jetzt kann man natürlich sagen: die paar qm Gummi..... Es waren 50qm (laut Urteil). 1qm einer solchen Matte wiegt schlappe (ca.) 15kg. Also insgesamt 750kg Gummimatten im Zug!
Die Außenwände wurden auch ohne Rücksprache mit der Behörde Isoliert. Waren auch noch mal 50qm Styropor (steht im Urteil).
Eben. Diese Matten waren sicher gute Nahrung für das Feuer, aber da sie dazumal Standard waren kann man nun wirklich niemand zur Verantwortung ziehen, dass sie eingebaut wurden.Die Lochgummimatten laufen imo. nicht unter Mangel. Diese Matten waren Stand der Technik und bei vielen Anlagen weit verbreitet. Ich kann mich noch gut an ganze Stationen erinnern, die damit ausgelegt waren. Nach Kaprun mussten alle diese Matten ersetzt werden.
Das glaube ich ehrlich gesagt nicht.TPD hat geschrieben:...Diese Matten waren sicher gute Nahrung für das Feuer, aber da sie dazumal Standart waren kann man nun wirklich niemand zur Verantwortung ziehen, dass sie eingebaut wurden...
Doch, imo. gingen sie davon aus, und das war in meinen Augen der wirklich verhängnissvolle Fehler. Ein besseres Brandschutz- bzw. Löschkonzept hätte vermutlich vielen Menschen das Leben gerettet. Jetzt ist die Problematik leider erkannt worden, bezahlt durch einen hohen Preis.3303 hat geschrieben:Niemals geht man davon aus, dass es sowieso nicht brennt.
Zumindest für D absolut falsch. Und ich bahaupte, dass es in Ö auch nicht anders ist.Dachstein hat geschrieben:...ein Brandschutzkonzept muss nur für Objekte erstellt werden, die auch brennen können. ...
Gummimatten sind tatsächlich schwer entflammbar. Wir haben deren mal mit Benzin übergossen und angezündet. Ab einer gewissen Hitze würden sie wohl schmelzen aber brennen tun sie nicht.Im Zug war zudem der Boden mit Gummimatten ausgelegt (die mit den runden Löchern). Die waren aus leichtendzündlich (es gab da wohl ein falsches Zertifikat, die Bergbahnen meinten es wäre schwerentflammbar).
Ich schreibe jetzt mal das was ich vor eineigen Jahren in einem Bericht im Motor im Schnee oder seilbahn International gelesen habe. Ich kann natürlich nicht den genauen Wortlaut wiedergeben also probiere ich mal eine für alle verständliche Kurzddassung. Auch weis ich nicht ob der Bericht oder Teile davon vor Gericht verwendet wurden.Erstens habe ich das Urteil mehrfach gelesen (für mich ist durchaus fraglich, wieso zuerst eine kleine Menge Öl ausgetreten sein soll), aber das, was du mir weismachen willst, geht so einfach imo. nicht. Wenn deine ganze Menge Öl ausgelaufen gewesen wäre, hättest du
a.) eine Überschwemmung im Führerstand (und die währe wohl bemerkt worden)
b.) Ölspuren in der Station sowie auf der Brücke
Wodurch denn nun?Theo hat geschrieben:Dieses im Holzkasten gesammlte Hydrauliköl ist in Brand geraten.
Sicher ist es absolut falsch. Damals war es aber anscheinend einhellige Expertenmeinung. Ich bin generell der Meinung, dass jegliche Tunnelbauten aus den Vortunnelbrandepochen lange nicht so sicher ausgebaut sind wie heutige. Selbst die Straßentunnels waren absolut falsch konzipiert. Das haben Katastrophen a la Mont Blanc Tunnel und Tauerntunnel bewiesen. Denn da waren ja Brandlasten unterwegs. Eine Standseilbahn, die augenscheinlich aber nicht brennen kann... Freilich Trugschluss, aber leider begangen. Ich bin generell auch der Meinung, dass das Kaprununglück kein Seilbahnunglück sondern ein Tunnelunglück ist.3303 hat geschrieben:Zumindest für D absolut falsch. Und ich bahaupte, dass es in Ö auch nicht anders ist.Dachstein hat geschrieben:...ein Brandschutzkonzept muss nur für Objekte erstellt werden, die auch brennen können. ...