HBB hat geschrieben:Ich habe die Diskussion jetzt schon eine Weile verfolgt und möchte mich nun auch einmal dazu äußern, denn ich habe den Eindruck, dass hier verschiedene Dinge vermischt werden:
Shoggy schreibt ja, dass sie die Bergbahn verklagen möchte auch mit dem Ziel, dass dieser Schlepplift so nicht mehr weiterbetrieben wird. Ich nehme mal an, dass sie in erster Linie eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage anstrengen möchte - hierfür gebe es theoretisch natürlich eine Anspruchsgrundlage.
Wenn sie mit einer Klage aber nur das Ziel verfolgte, die Liftgesellschaft zur Aufgabe des Schleppliftes zu zwingen, dürfte es dafür in der Tat keine Anspruchsgrundlage geben - da müsste man dann einen anderen Weg beschreiten (z.B. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. fahrlässiger Körperverletzung, im weiteren Ermittlungverfahren würde natürlich auch die Sicherheit des Schleppliftes geprüft.)
Man sollte aber eines bedenken: An diesem Lift hat es ja offenbar schon einmal einen ähnlichen, leider tödlichen Unfall gegeben. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird prinzipiell immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und diese prüft dann, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gibt. Falls ja, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Man kann also sicher davon ausgehen, dass schon bei dem vorherigen tödlichen Unfall die Sicherheit der Anlage und eine eventuelle Pflichtverletzung der Bergbahnen ganz genau geprüft wurden. Wäre bei dieser Prüfung herausgekommen, dass der Lift unsicher ist, würde er in dieser Form schon seit dem ersten Unfall nicht mehr betrieben werden.
Außerdem kann man generell sagen, dass seilbahntechnische Anlagen in Deutschland (natürlich auch in A und CH) sicherheitstechnisch so streng überprüft werden, dass eine potentiell gefährliche Anlage sowieso nicht in Betrieb geht.
Es sind also durchaus Zweifel berechtigt an der Auffassung, dass der Lift generell unsicher sei.
Bliebe also noch die Frage der Schadensersatz-/Schmerzensgeldklage. Auch hier müßte den Bergbahnen ein Verschulden nachgewiesen werden, welches Ursache für Shoggys Unfall und die daraus resultierenden schweren Verletzungen war. Das dürfte aus o.g. Gründen recht schwer werden, außerdem schreibt Shoggy ja selbst:
shoggy hat geschrieben:Also, normalerweise geht man nicht davon aus, dass einem etwas Schlimmes beim Liften passiert, sondern man ruht sich von der Abfahrt aus und genießt die Landschaft. Unachtsamkeiten dürfen nicht solche schlimmen Folgen haben. Also, ich bin über einen Huppel gestolpert und die Skier kreuzten sich - da mir das Gegengewicht des anderen Ankerpartners fehlte, bin ich aus dem Lift gekippt und auf dem Rücken liegend die vereiste Trasse runtergeschossen.
Auslöser des Unfalls war also eine, wie sie selber schreibt, Unachtsamkeit bei der Schleppliftbenutzung. Eine (zumindest Teil-)Schuld an dem Unfall dürfte also auf jeden Fall bei Ihr selbst liegen, zumal ja auf die Schwierigkeit der Lifttrasse mithilfe eines Schildes explizit hingewiesen wurde.
Abschließend möchte ich aber auch noch sagen, dass es eigentlich nicht möglich ist, sich ein Urteil zu bilden, wenn man nur die eine Seite der Geschichte kennt. Alles, was wir hier schreiben, bewegt sich daher im Reich der Spekulation.
Nichtsdestotrotz wünsche ich Shoggy natürlich auch gute Besserung!