

Wenn eine Rechtsverletzung auch in Deutschland begangen wurde (z.B. bei einer Internetseite, die hier abgerufen werden kann oder einer auch hier verkauften Zeitschrift) müsste eine Klage in Deutschland möglich sein. Eine andere Frage ist -wie gesagt -, ob auf einen solchen Sachverhalt tatsächlich deutsches Recht Anwendung findet. Das müsste aber konkret nach dem Territorialitätsprinzip der Fall sein.Pilatus hat geschrieben: Aber es ist schon nicht so, dass ein Schweizer in Deutschland eine Klage gegen einen Schweizer einreichen kann, oder? Da müssten schon ein Schweizer und ein Deutscher beteiligt sein?
Oder liegt hier der Hund begraben, wenn es in den USA jeweils Klagen hagelt, gegen Sachen, die nicht mal in den USA geschehen sind?
Keine Ahnung, was Du da für einen komischen Paragraphen erwischt hast ? (Wäre wirklich noch praktisch, wenn der bei Postenkarten zur Anwendung kämeSiehe ich das richtig? 50 Jahre nach dem ein Werk erstellt wurde, ist das Urheberrecht flöten? Dann kann ich ja mal langsam meine AK Sammlung hervornehmen. Überall wo der Stempel diese 50 Jahre überschreitet, ist der Fall sowieso gleich klar... Ich war mir todsicher das sei viel eine längere Zeitspanne, oder ist das nur in der Schweiz so?
Mal ehrlich, was erwartest Du von einem Wasserzeichen? Sowas wie ein Protonenschild beim Startrek?? Das einzige was so ein Wasserzeichen macht ist das Bild als Gesammtwerk verhundsen.GMD hat geschrieben:Ich versehe meine Bilder beispielsweise mit einem Wasserzeichen, welches ich aber immer sehr gut verstecke. Ich kann nicht nachvollziehen, warum du sowas kategorisch ausschliesst.
da liegst Du leider falsch. defakto fallen die Fotos unter die Panoramafreiheit. Der Erbauer der Bahn (1962) hat diese im letzten Sommer umgebaut und selber diverse Fotos gemacht. Mit dem Erbauer der Anlage (Seilbahnlieferant) habe ich auch sonst desöfteren Kontakt wegen Fotos (Hatte auch mal unerlaubterweise Fotos hier aus dem Forum kopiert hat), was wir aber diplomatisch lösen konnten. Ich habe nach dem Umbau denjenigen angefragt ob ich fürs AF den Bericht auf seiner Webseite kopieren darf, bzw anpassen und auf die Bedürfnisse der technisch interessierten Alpinforum User anzupassen. Er hat mir zum Text dazu freundlicherweise noch Fotos vom Umbau selber zugeschickt (Seine eigenen) und mir die Erlaubnis gegeben für euch die Fotos einzustellen im tausch gegen meinige. Zusammen mit den Fotos die ich aus meiner Sammlung hatte habe ich für euch in ca 3h Arbeit einen Bericht zusammen getragen. Soweit sogut.Petz hat geschrieben:Ich fürchte in dem Falle, daß ATV (auch uns zuliebe) die Bilder ohne das dezitierte Einverständnis des Betreibers gemacht hatte (und die Bahn nicht öffentlich ist) und der sich deshalb auf den Schlips getreten fühlt.
Was machst Du nach Feierabend? Ich hätte nie und nimmer Zeit für Wochenlange juristenkriege. Die rechtliche handhabe könnte man sich aber zulegen nicht? Kann man das Verwendungsrecht nicht abtreten? Müsste ich mich mal schlau machen.Petz hat geschrieben:Ne "Einmannshow" geht problemlos wenn man sich vorher die entsprechende juristische Bewaffnung sichert; beispielsweise ein entsprechendes Schreiben der Forumgemeinde würde dort sicher nur Gelächter auslösen weil denen sicher bekannt ist, daß dem AF die rechtliche Handhabe dazu fehlt. Deshalb hat man sich in den Fall auch wahrscheinlich nicht direkt an Dich als Urheberrechtseigner gewandt, sondern es über "diplomatische" Kanäle versucht weil das erfolgversprechender schien.
Ich eigentlich auch nicht wenn man nach 13- 14 Stunden arbeitsbedingter Abwesenheit endlich mal nach Hause kommt und dann noch sicher täglich 2 Stunden in punkto Mailbeantwortungen, Forenchecks und jener beruflichen Dinge die man zuhause erledigen muß weil in der Bude zuviel Wirbel dafür ist, noch vor dem PC verbringt.ATV hat geschrieben:Was machst Du nach Feierabend? Ich hätte nie und nimmer Zeit für wochenlange Juristenkriege.
Das spricht sehr für Dich. Oder sehr gegen Deinen Anwalt...Petz hat geschrieben:...ist der nächste Schritt dann ohnehin schon jener zum Anwalt der meine Schreiben meist nur minimal geändert gleich als Klagsschriftsatz übernimmt...
Unbestritten, eine solche Regelung wäre für Fotos tatsächlich am einfachsten.Pilatus hat geschrieben: Allerdings finde ich die Regel mit "nach Veröffentlichung" eigentlich besser. Dann könnte man sich wirklich sicher sein. So wirds tw. etwas schwierig.
Versuch nicht den verdacht von Dir abzulenkenF. Feser hat geschrieben:Omg...
Schweiz Tourismus?
Bist du dir sicher dass nicht irgendjemand deine Bilder als seine verkauft? Grade so offizielle Seiten wie mys sollten doch darauf achten wo und wie sie ihre Bilder herbekommen...