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Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

... darf auch mal absolut nix mit dem Thema des Forums zu tun haben!
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br403
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von br403 »

Das heisst alles drängte sich einige hundert Meter vorher zusammen?

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Theo
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von Theo »

Die starli Variante ist doch die einfachste, rüber nach links und überhohlen, wer es nicht macht ist selber schuld. Verkehrswidrig ist das nicht, mitten auf beiden Spuren fahren damit keiner vorbei kommt hingegen schon. In Österreich scheinen sie ja an bekannten Problemstellen das problem anders zu lösen, bei den Staumeldungen der Tauernautobahn kommt doch immer zuletzt der Satz mit der Blockabfertigung.
Links fahren kann aber auch mal ins Auge gehen wie mir schon mehr als ein mal durch die Leventina hoch. Ist nur eine Frage der Zeit bis ich da mal im Gottardloch lande anstatt durchs Bedretto auf den Nufenen zu sausen.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
gfm49
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von gfm49 »

Theo hat geschrieben:Die starli Variante ist doch die einfachste, rüber nach links und überhohlen, wer es nicht macht ist selber schuld. Verkehrswidrig ist das nicht, mitten auf beiden Spuren fahren damit keiner vorbei kommt hingegen schon.
... links einfach stehen bleiben, wenn 500 Meter freie Fahrbahn vor einem liegen (so hatte ich starli verstanden), ist genauso verkehrswidrig
Theo hat geschrieben:bei den Staumeldungen der Tauernautobahn kommt doch immer zuletzt der Satz mit der Blockabfertigung.
Da steht aber neben der Unfähigkeit zu einem funktionierenden Reißverschlußverfahren vor allem dahinter, keinen Stau im Tunnel entstehen zu lassen.
Wombat
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von Wombat »

Das Thema das wir hier diskutieren, ist na nur ein Teil der Medaille. Im Ganzen ist doch eine Verrohung der Sitten auf der Strasse fest zu stellen. Gestern z. B. habe ich mindestens 3 Automobilisten gesehen, die es nicht nötig fanden, beim Spurwechsel den Blinker zu betätigen.
13/14 Engelberg 5, Whistler 13, Sörenberg 1, Adelboden 1, Rüeschegg-Eywald 0.5, Grindelwald 1, Portes du Soleil 1, Belalp 1, Hoch-Oetz 1, Obergurgel-Hochgurgl 6
14/15 St. Anton a. A. 3, Ischgl 1, Zürs 0.5, Sörenberg 1, Grindelwald 1, Port du Soleil 1, Alta Badia 6, Gröden 2, Araba 1, Sella Ronda 2, Kronplatz 1, Cortina d'Ampezzo 1, Pizol 1
15/16 Flumserberg 1, Sörenberg 0.5, Fieberbrunn 4, Kitzbühl 1, Skiwelt 1, St. Johann in Tirol 0,5 , Adelboden 1 ; Engelberg 1 , Port du Soleil 1, Grindelwald 1.
16/17 Ischgl 7; Sörenberg 1; Gröden 1, Sella Roda 3, AB + Araba 4, nur Alta Badia 3, Val die Fasa 2, 3 Zinnen
17/18 Adelboden 1. Grindelwald 1, Sörenberg 0,5, Sölden 1, Obergurgl 4,5
18/19 Arzt hat gemeint, ich soll auf die Saison verzichten, wegen der Diskushernie.
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noisi
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von noisi »

Wombat hat geschrieben:Das Thema das wir hier diskutieren, ist na nur ein Teil der Medaille. Im Ganzen ist doch eine Verrohung der Sitten auf der Strasse fest zu stellen. Gestern z. B. habe ich mindestens 3 Automobilisten gesehen, die es nicht nötig fanden, beim Spurwechsel den Blinker zu betätigen.
Mittlerweile hab ich den Eindruck, das es jeder 3. so macht...
Da mein Bildhoster seine Verzeichnisstruktur geändert hat, werden die Bilder in meinen Berichten z.T. nicht mehr angezeigt. Auf konkreten Wunsch stelle ich sie wieder her.
valdebagnes
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von valdebagnes »

und bitte immer daran denken: Blinken ist eine Absichtserklärung und nicht die Bestätigung einer bereits vollzugenen Handlung :wink:
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Delirium
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von Delirium »

Wieso? Das Reißverschlusssystem sagt ja, dass du bis direkt vor die Engstelle bzw. Ende deines Fahrstreifens fahren musst. Und wenn du auf die Linke Fahrbahn fahren darfst (was bei Stau auf der rechten kein Problem ist), dann kannst du auch vorfahren. Ich glaube nur, dass das Grundproblem, dass dann vorne einer Links, einer Rechts fährt, nicht gelöst wird; denn dann sind rechts alle sauer und lassen von links keinen mehr rein...

Edit: hier der genaue Gesetzestext
„Wenn auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder nicht zulässig ist oder ein Fahrstreifen endet, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können (Reißverschlusssystem).“

– Österreich: § 11 Abs. 5 StVO

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starli
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von starli »

gfm49 hat geschrieben:
starli hat geschrieben:Das beste Mittel, wenn einem das Vorfahren an der leeren Spur nervt: Sich selbst in die leere Spur einordnen. Machen das genügend, funktioniert plötzlich das Reißverschlussverfahren ;-)
Meinst Du damit das vom Prinzip her von Hegauner geschilderte Verhalten? - das ist schlicht und einfach verkehrswidrig
Nein, ich meinte das schon "normal". Rüberfahren und (verlangsamt) auf der leeren Spur vorfahren. Wie gesagt, wenn das jeder machen würde, der sich in der Kolonne darüber aufregt, dass da einer "vordrängelt", dann wäre die leere Spur recht schnell gleich voll wie die andere.

Ich mach's ja immer so, dass ich Leute, die sich von der zu leerenden Spur vor mir einordnen wollen, NICHT reinlasse, sofern derjenige noch zu weit vom Ende entfernt ist.

Ein Problem an der Sache gibt's übrigens noch, das hier m.W. noch nicht diskutiert wurde: Wenn die zu räumende Spur rechts und frei ist, und die linke also voll ist. Dann dürfte man wohl nicht einfach vorbei fahren, weil es ja als rechts-überholen ausgelegt werden würde (oder?).

Glaub in DE und/oder AT ist es so, dass bei Staus/Kolonnenfahren (auf der Autobahn) rechts vorbei gefahren werden darf - aber nur, wenn man selbst innerhalb einer Kolonne ist (so ab 3? Autos)...
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OliK
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von OliK »

Ich meine, wenn die Geschwindigkeit unter 80km/h liegt gilt es als Kolonnenverkehr und es darf rechts überhlt werden. Von einer bestimmten Anzahl Fahrzeugen hab ich noch nie was gehört.
Es grüsst der Oli
Delirium
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von Delirium »

starli hat geschrieben:Glaub in DE und/oder AT ist es so, dass bei Staus/Kolonnenfahren (auf der Autobahn) rechts vorbei gefahren werden darf - aber nur, wenn man selbst innerhalb einer Kolonne ist (so ab 3? Autos)...
Kolonnen dürfen sich auch auf der rechten Spur schneller bewegen als die Fahrzeuge der linken Spur. Als Kolonne gilt alles ab drei Fahrzeugen die ca. den Mindestabstand zwischen sich haben.
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von Chense »

ChaosB99 hat geschrieben:Ich meine, wenn die Geschwindigkeit unter 80km/h liegt gilt es als Kolonnenverkehr und es darf rechts überhlt werden. Von einer bestimmten Anzahl Fahrzeugen hab ich noch nie was gehört.
Nein ganz so ist es nicht: Wenn die Geschwindigkeit einer Kolonne unter 60km/h ist darf mit max. 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz also maximal 80km/h rechts überholt werden.
Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von Mitleser »

Wombat hat geschrieben:Das Thema das wir hier diskutieren, ist na nur ein Teil der Medaille. Im Ganzen ist doch eine Verrohung der Sitten auf der Strasse fest zu stellen. Gestern z. B. habe ich mindestens 3 Automobilisten gesehen, die es nicht nötig fanden, beim Spurwechsel den Blinker zu betätigen.
Für solche Kandidaten gibt es ja jetzt eine neue Vorschrift :lach:
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von OliK »

Chense hat geschrieben:
ChaosB99 hat geschrieben:Ich meine, wenn die Geschwindigkeit unter 80km/h liegt gilt es als Kolonnenverkehr und es darf rechts überhlt werden. Von einer bestimmten Anzahl Fahrzeugen hab ich noch nie was gehört.
Nein ganz so ist es nicht: Wenn die Geschwindigkeit einer Kolonne unter 60km/h ist darf mit max. 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz also maximal 80km/h rechts überholt werden.
Ahhh...genau so wars :D
Es grüsst der Oli

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GMD
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Re: Reissverschlussverfahren im Strassenverkehr

Beitrag von GMD »

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