Nja, ich kenne einen Fall der wegen nichttragens nichts von der Versicherung bekommen hat. Es ging da nicht um sehr viel, weshalb es mich zwar erst recht verwundert hat, es andererseits aber auch "relativ" egal war.OliK hat geschrieben: @Che
Versicherungen haben keine AGBs sondern AVBs. Zeig mir mal die Bedingungen einer (normalen) Unfallversicherung, die vorschreibt einen Helm zu tragen. Nach deiner obigen Aussage bzgl Saufen und Schifahrn würde ich mir wesentlich mehr Gedanken über deine Unfallbedingungen machen. Bei Bewusstseinsstörungen wird nämlich nicht bezahlt. Und diese Grenze liegt bei ca. 1,3 Promille
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Es gibt Spezialunfallversicherungen wie unsere Aviation für bspw. Gleitschirmflieger die in den Bedingungen "das tragen der sportspezifischen Schutzkleidung" -in diesem Beispiel eben auch ein Helm - voraus setzt. Dies hat aber nichts mit einer normalen Unfallversicherung zu tun.
Es ist nunmal so, dass nur weil man rechtlich zu etw. nicht verpflichtet ist, die Versicherung das nicht auch so sieht, was iwo ja aber auch Sinn macht. Ein bisschen Hirn einschalten sei ja auch noch erlaubt

@OliK: Glaub wir haben es beide etw überspitzt dargestellt

Edith sagt: Also 1,3 Promille hatte ich beim Skifahren glaube ich noch nie, maximal die letzten paar Meter vom Weiberkessel nach Ladis, aber da wäre ich wenn dann nicht der Einzige aus'm Forum gewesen,..außerdem war NICHTS mehr los, PB waren auch schon durch und Geschwindigkeit bekommt man da auch keine mehr drauf^^