Liftbetreiber haftet für BetonmauerEine Betonmauer bewahrte einer Snowboarderin vor dem Absturz, die Frau verletzte sich aber an der Kante – Liftbetreiber verurteilt.
Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
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Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Du kannst Dir Glück nicht kaufen.
Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Ich glaub mein Schwein pfeift... das steht doch in keiner Verhältnismäßigkeit, was wäre der wohl passiert wenn die ins offene Gelände gepurzelt wäre... In dem Fall ist die Maßnahme ganz klar: weg mit der Betonmauer. Ich helf' gerne nach...
- rush_dc
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Wie bitte geht das an einer Kante?? Es wird immer schlimmer, gesunder Menschenverstand usw gibt es leider nicht mehr.eine Quetschung und einen Muskelriss am Oberschenkel.
- PhilK
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Re: AW: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Genau, weg mit der Betonmauer und am besten nen fis B Netz hin. Dann nur nicht klagen, wenn das kreuzband auf einmal durch ist.........
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Ich würde mich nicht ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ein Urteil abgeben.....
- McMaf
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Sehe ich auch so. Der Sachverhalt ist mir nach Lektüre des Artikels nicht wirklich klar geworden. Die Zumutbarkeit der geforderten Maßnahme kann man jedenfalls nicht ohne weiteres aus der Ferne beurteilen. Interessant sind bei solchen Artikeln aber auch immer wieder die reflexartigen Appelle an den gesunden Menschenverstand. Am besten schaffen wir das BGB und das ABGB ganz ab. Der Menschenverstand regelt das schon.baeckerbursch hat geschrieben:Ich würde mich nicht ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ein Urteil abgeben.....

- chianti
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
So sieht's aus und die Schreihälse da oben disqualifizieren sich nur selber, entweder durch Nichtlesen des Artikels oder durch Nichtverstehen des Textes.baeckerbursch hat geschrieben:Ich würde mich nicht ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ein Urteil abgeben.....
Eine Betonmauer gehört nun mal nicht zu den typischen Gefahren auf einer gesicherten Skipiste, mit denen ein Skifahrer rechnen muss. Der Liftbetreiber war schlicht zu geizig oder zu faul, das vorhandene (!), offensichtlich nicht richtig montierte Fangnetz korrekt anbringen zu lassen:
Die punktuelle Verbindung der Unterkante des Fangnetzes mit dem Betonsockel wäre eine für den Lift zumutbare Maßnahme gewesen, um den Spalt zu schließen und einen Aufprall eines gestürzten Snowboarders auf den Betonsockel zu vermeiden. Somit wurde den zumutbaren Pistensicherungspflichten nicht nachgekommen.
- rush_dc
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Mmn hat man hier mit allen Mitteln versucht noch etwas Kohle zum rausholen. Nachdem das Erstgericht anders entschieden hat kann es ja nicht so fahrlässig gewesen sein! Und man darf nicht vergessen ohne der Mauer hätte sie um einiges schlimmere Verletzungen davongetragen. Irgendwann müssen sie die Tafeln für die Pistenmarkierung mit Heliumballons anbringen es könnte ja einer in eine reinfahren und sich verletzten....
- chianti
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
versetz dich einfach mal in die Lage des Opfers: du stürzt, aus welchem Grund auch immer und verletzt sich schwer, weil die Bahngesellschaft zu geizig bzw. gierig war, ein vorhandenes Fangnetz darauf zu überprüfen, ob es richtig angebracht ist. Würdest du den Opfern der Loveparade, wo ebenfalls aus Gier geschlampt würde, das Gleiche hinschreiben wie oben? Dann ist dir nicht zu helfen.rush_dc hat geschrieben:Mmn hat man hier mit allen Mitteln versucht noch etwas Kohle zum rausholen.
Blödsinn. Das Erstgericht war der Meinung, eine Betonmauer sei eine sichere und übliche Pistenbegrenzung. Diesen Schwachfug hat die Folgeinstanz korrigiert - sonst hätte man jeglichen Aufprallschutz in ganz Tirol abbauen können. Wie gesagt: lesen und verstehen ...rush_dc hat geschrieben: Nachdem das Erstgericht anders entschieden hat kann es ja nicht so fahrlässig gewesen sein!
Lesen und verstehen: es geht nicht um die Mauer selbst, sondern darum, dass der an ihr befindliche Fangzaun nicht so angebracht war, dass er wirksam geschützt hat. Es ist gar nicht so schwer, die irreführende Tendenz des Artikels zu erkennen, aber dein Beispiel zeigt, dass genügend Laien darauf hereinfallen.rush_dc hat geschrieben: Und man darf nicht vergessen ohne der Mauer hätte sie um einiges schlimmere Verletzungen davongetragen.
wie dumm deine Polemik ist zeigt sich schon alleine daran, dass die Mauer nicht einfach so dastand, sondern mit einem Fangzaun gesichert war. Nur eben nicht fachgerecht. Folge: Haftung, so wie bei jeder Schlamperei in allen anderen Lebensbereichen auch - mehr nicht.rush_dc hat geschrieben: Irgendwann müssen sie die Tafeln für die Pistenmarkierung mit Heliumballons anbringen es könnte ja einer in eine reinfahren und sich verletzten....
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Re: AW: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Im Endeffekt wird einen etwaigen Schadensersatz sowieso eine Versicherung übernehmen, und wenn nicht dann trifft es mit Ischgl keinen Armen.
Wer da nicht versucht Geld rauszuschinden ist Imo selber Schuld.
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- chianti
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Damit sich alle mal ein Bild machen können:
Bilder der Palinkopfbahn auf ischgl.com - auf dem Foto rechts oben sieht man, dass in Ausstiegsrichtung rechts keine "Absturzgefahr" besteht. Links sieht es schon anders aus, wie kaldinis Bild auf lift-world zeigt. Noch besser sieht man die Mauer mit Zaun auf diesem Panoramio-Bild: http://www.panoramio.com/photo/66990467
Bei ausreichend Schnee kein Problem: da ist die Mauer komplett bedeckt, wie man auf dem Panoramio-Bild sieht. Aber auf kaldinis bild schaut es schon magerer aus. Und im April 2010 war wahrscheinlich schon so viel weggeschmolzen, dass der Betonsockel eine richtig böse Kante bildete. Gerade im sturzgefährdeten Ausstiegsbereich muss der Liftbetreiber aber für ausreichende Absicherung sorgen, das ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung und entweder genügend Schnee herankarren oder die Holzatten so montieren, dass sie vor der Kante abschließen. Dazu hätte es neben zwei Sekunden Nachdenken nur einige Distanzstücke oder dickere Querlatten für nicht einmal 20 Euro gebraucht:

Das Gericht hat völlig richtig entscheiden: wer da schlampt, muss zahlen und wenn die TT das so hinstellt, als hätten die Bergbahnen da der Verunfallten eigentlich das Leben gerettet, ist das pure Verarsche und Arschkriecherei gegenüber der Bahngesellschaft.
Bilder der Palinkopfbahn auf ischgl.com - auf dem Foto rechts oben sieht man, dass in Ausstiegsrichtung rechts keine "Absturzgefahr" besteht. Links sieht es schon anders aus, wie kaldinis Bild auf lift-world zeigt. Noch besser sieht man die Mauer mit Zaun auf diesem Panoramio-Bild: http://www.panoramio.com/photo/66990467
Bei ausreichend Schnee kein Problem: da ist die Mauer komplett bedeckt, wie man auf dem Panoramio-Bild sieht. Aber auf kaldinis bild schaut es schon magerer aus. Und im April 2010 war wahrscheinlich schon so viel weggeschmolzen, dass der Betonsockel eine richtig böse Kante bildete. Gerade im sturzgefährdeten Ausstiegsbereich muss der Liftbetreiber aber für ausreichende Absicherung sorgen, das ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung und entweder genügend Schnee herankarren oder die Holzatten so montieren, dass sie vor der Kante abschließen. Dazu hätte es neben zwei Sekunden Nachdenken nur einige Distanzstücke oder dickere Querlatten für nicht einmal 20 Euro gebraucht:
Das Gericht hat völlig richtig entscheiden: wer da schlampt, muss zahlen und wenn die TT das so hinstellt, als hätten die Bergbahnen da der Verunfallten eigentlich das Leben gerettet, ist das pure Verarsche und Arschkriecherei gegenüber der Bahngesellschaft.
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Zitat:
Klingt für mich eher nach persönlichen Fehlverhalten, das man sich jetzt irgendwie noch versilbern lassen möchte.
Der Ausstiegsbereich einer Bahn ist immer eine potentielle Unfallquelle, daher hat man diesen Bereich zügig - und ohne irgendwelche Faxen zu machen - zu verlassen.
Ob man den Zaun vorteilhafter hätte anbringen können/müssen ist sicher diskutierbar. So wie sich die Situation auf den Bildern
darstellt, sehe ich dort kein besonderes Gefährdungspotential.
Polemik an:
Die Welt ist nunmal voller Ecken und Kanten und lässt sich nicht komplett im Watte packen
Polemik aus!
Generell begrüße ich in solchen Fällen "verbraucherfreundliche" Urteile um Fahrlässigkeiten von Betreibern schon prophylaktisch entgegenzuwirken, aber hier kann ich keine solche erkennen.
...was auch immer ein Technikübungssprung sein mag, warum macht man sowas im unmittelbaren Ausstiegsbereich einer Sesselbahn.?War die erfahrene Snowboarderin doch bei einem Technikübungssprung nach rechts weggekippt und darauf mit einer Betonmauer der Bergstation der Palinkopfbahn kollidiert.

Klingt für mich eher nach persönlichen Fehlverhalten, das man sich jetzt irgendwie noch versilbern lassen möchte.
Der Ausstiegsbereich einer Bahn ist immer eine potentielle Unfallquelle, daher hat man diesen Bereich zügig - und ohne irgendwelche Faxen zu machen - zu verlassen.
Ob man den Zaun vorteilhafter hätte anbringen können/müssen ist sicher diskutierbar. So wie sich die Situation auf den Bildern
darstellt, sehe ich dort kein besonderes Gefährdungspotential.
Polemik an:
Die Welt ist nunmal voller Ecken und Kanten und lässt sich nicht komplett im Watte packen
Polemik aus!
Generell begrüße ich in solchen Fällen "verbraucherfreundliche" Urteile um Fahrlässigkeiten von Betreibern schon prophylaktisch entgegenzuwirken, aber hier kann ich keine solche erkennen.
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Wer sagt denn, dass nicht die TT aus einem simplen Kantenwechsel per 180°-Sprung eine "Technikübung" gemacht hat?
Ich würde mich da keinesfalls auf die "Qualität" der TT-Berichterstattung verlassen.
Abgesehen davon gilt das, was ich oben zum Ausstiegsbereich einer Seilbahn geschrieben habe: der muss wegen des besonderen Gefahrenpotentials so gesichert sein, dass auch bei persönlichem "Fehlverhalten" (was soll das übrigens sein? Ein Verstoß gegen die FIS-Regeln oder dein persönliches Geschmacksurteil?) wie simplem Hinfallen (aus welchem Grund auch immer) keine schwere Verletzung passieren kann. Wie gesagt: langjährige, gesicherte Rechtsprechung - auch wenn das den Bergbahnen und der TT nicht gefällt. Auch in Deutschland übrigens, analog hier die Talstation: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.9.2008, Aktenzeichen 1 U 184/07
Dazu kommt: im direkten Ein- und Ausstiegsbereich eines Liftes gilt in Österreich das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), was für den Liftbetreiber de facto eine Beweislastumkehr bedeutet:
Ich würde mich da keinesfalls auf die "Qualität" der TT-Berichterstattung verlassen.
Abgesehen davon gilt das, was ich oben zum Ausstiegsbereich einer Seilbahn geschrieben habe: der muss wegen des besonderen Gefahrenpotentials so gesichert sein, dass auch bei persönlichem "Fehlverhalten" (was soll das übrigens sein? Ein Verstoß gegen die FIS-Regeln oder dein persönliches Geschmacksurteil?) wie simplem Hinfallen (aus welchem Grund auch immer) keine schwere Verletzung passieren kann. Wie gesagt: langjährige, gesicherte Rechtsprechung - auch wenn das den Bergbahnen und der TT nicht gefällt. Auch in Deutschland übrigens, analog hier die Talstation: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.9.2008, Aktenzeichen 1 U 184/07
Dazu kommt: im direkten Ein- und Ausstiegsbereich eines Liftes gilt in Österreich das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), was für den Liftbetreiber de facto eine Beweislastumkehr bedeutet:
Das OLG Innsbruck sagt nun eben: es ware nicht jede gebotene Sorgfalt. Die Vorinstanz hat die Mauer, die eindeutig zur Bergstation des Liftes gehört, als Bestandteil der Piste angesehen - gut, dass eine so offensichtlich falsche Beurteilung korrigiert wurde.§9 EKHG
(1) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Verrichtungen der Eisenbahn oder des Kraftfahrzeugs beruhte.
(2) Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Geschädigten, eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist, sowohl der Betriebsunternehmer oder Halter als auch die mit Willen des Betriebsunternehmers oder Halters beim Betrieb tätigen Personen jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben und der Unfall nicht unmittelbar auf die durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres ausgelöste außergewöhnliche Betriebsgefahr zurückzuführen ist.
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Danke für den Hinweis - du darfst mir jedoch zutrauen, dass ich den " Gehalt" derartiger Medienberichte einzuschätzen weiß.
Der Artikel ist in dem Fall jedoch die Informationsquelle. Dass die Verunfallte lediglich einen Kantenwechsel durchgeführt hat ist wiederum auch nur eine Interpretation deinerseits.
Wie dem auch sei:
Sie ist gestürzt und dummerweise hat an der Stelle ne Schüppe Schnee gefehlt um die Kante darunter verschwinden zu lassen, sowas gehört für mich einfach in die Rubrik "Dumm gelaufen" - auch wenn's hart klingt, weil jemand verletzt wurde.
Jedoch kann ich anhand der Situation auf den Bildern kein besonderes Gefährdungspotential erkennen. Das was ich sehe gehört für mich zum unvermeidlichen Restrisiko beim Betrieb solcher Anlagen.
Nach solchen Ereignissen ist man - nach dem Motto: " man hätte doch, man könnte doch...", - immer schlauer.
Ich bin hier mit Sicherheit der Letzte, der irgendwelchen Bahngesellschaften (oder sonstigen Konzernen) das Wort redet.
Liegt eine Fahrlässigkeit vor sollen sie (bzw. deren Versicherungen) blechen, und das von mir aus auch nicht zu knapp.
Nun gut, das (unfehlbare?) Gericht hat anders entschieden - dennoch bleibe ich bei meiner Ansicht, dass in diesem Fall hier keine Fahrlässigkeit oder ein Unterlassen irgendeiner Sicherungspflicht vorliegt.
( Mit der Einschränkung, dass uns hier doch nur sehr wenige Fakten vorliegen)
Der Artikel ist in dem Fall jedoch die Informationsquelle. Dass die Verunfallte lediglich einen Kantenwechsel durchgeführt hat ist wiederum auch nur eine Interpretation deinerseits.
Wie dem auch sei:
Sie ist gestürzt und dummerweise hat an der Stelle ne Schüppe Schnee gefehlt um die Kante darunter verschwinden zu lassen, sowas gehört für mich einfach in die Rubrik "Dumm gelaufen" - auch wenn's hart klingt, weil jemand verletzt wurde.
Jedoch kann ich anhand der Situation auf den Bildern kein besonderes Gefährdungspotential erkennen. Das was ich sehe gehört für mich zum unvermeidlichen Restrisiko beim Betrieb solcher Anlagen.
Nach solchen Ereignissen ist man - nach dem Motto: " man hätte doch, man könnte doch...", - immer schlauer.
Ich bin hier mit Sicherheit der Letzte, der irgendwelchen Bahngesellschaften (oder sonstigen Konzernen) das Wort redet.
Liegt eine Fahrlässigkeit vor sollen sie (bzw. deren Versicherungen) blechen, und das von mir aus auch nicht zu knapp.
Nun gut, das (unfehlbare?) Gericht hat anders entschieden - dennoch bleibe ich bei meiner Ansicht, dass in diesem Fall hier keine Fahrlässigkeit oder ein Unterlassen irgendeiner Sicherungspflicht vorliegt.
( Mit der Einschränkung, dass uns hier doch nur sehr wenige Fakten vorliegen)
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
O Mann, diese juristischen Spitzfindigkeiten ......irgendwie von einer anderen Welt...
Und was sind die Folgen solcher Urteile ?
Fängzäune ohne Ende.....oder man reißt grundsätzlich alle Schutzeinrichtungen ab.
Und was sind die Folgen solcher Urteile ?
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Danke Bulgarien !
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Hhmmmmm....
Wenn ich ausm Zug steig... da steht gar kein Fangzaun um mich aufzufangen falls ich es koordinativ nicht schaffe die Stufen unfallfrei zu bewältigen... eigentlich grob fahrlässig.
Werd die ÖBB schon mal im voraus verklagen, falls ich irgendwann mal stolpern sollte und auf den Betonbahnsteig falle. Ich könnt ja genau auf die Kante zwischen Bahnsteig und Zug fallen, die ist eckig, gar nicht rund. Auch grob fahrlässig eigentlich. Und gar nicht gepolstert.
Und dann erst diese fiesen Rolltreppen. Sind ja auch alle ungesichert. Kann ich mir ja übel den Finger einzwicken wenn ich hinfalle... Wahnsinn!
Immer wieder die gleiche Diskussion hier bei derartigen Fällen.
Selber Schuld, besser aufpassen, wie immer meine Meinung dazu.
Der Tag wird kommen wo einer den Skischuhersteller verklagt weil ihn die Schuhe gedrückt haben und er dadurch traumatisiert ist.
Chianti, ne Antwort kannst dir sparen, googleklugscheißen kann ich selber!
Steht hier jedem frei seine Meinung zu äußern ohne deine herablassenden Kommentare ernten zu müssen.
Bittedanke, Thema für mich beendet.
Wenn ich ausm Zug steig... da steht gar kein Fangzaun um mich aufzufangen falls ich es koordinativ nicht schaffe die Stufen unfallfrei zu bewältigen... eigentlich grob fahrlässig.
Werd die ÖBB schon mal im voraus verklagen, falls ich irgendwann mal stolpern sollte und auf den Betonbahnsteig falle. Ich könnt ja genau auf die Kante zwischen Bahnsteig und Zug fallen, die ist eckig, gar nicht rund. Auch grob fahrlässig eigentlich. Und gar nicht gepolstert.
Und dann erst diese fiesen Rolltreppen. Sind ja auch alle ungesichert. Kann ich mir ja übel den Finger einzwicken wenn ich hinfalle... Wahnsinn!
Immer wieder die gleiche Diskussion hier bei derartigen Fällen.
Selber Schuld, besser aufpassen, wie immer meine Meinung dazu.
Der Tag wird kommen wo einer den Skischuhersteller verklagt weil ihn die Schuhe gedrückt haben und er dadurch traumatisiert ist.
Chianti, ne Antwort kannst dir sparen, googleklugscheißen kann ich selber!
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Hermann ist der Skilehrer für uns alle (Aksel Lund Svindal über Hermann Maier)
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
So ein Quatsch - schau dir einfach die oben verlinkten Fotos an.Rüganer hat geschrieben:O Mann, diese juristischen Spitzfindigkeiten ......irgendwie von einer anderen Welt...
Und was sind die Folgen solcher Urteile ?
Fängzäune ohne Ende.....oder man reißt grundsätzlich alle Schutzeinrichtungen ab.
Mögliche Folge 1: es muss jemand so viel Schnee in den Auslauf schaufeln, dass der Betonsockel des Zauns bedeckt ist - erübrigt sich bei guter Schneelage
Mögliche Folge 2: es montiert jemand breitere Querlatten, so dass der Zaun unten bündig mit dem Sockel abschließt.
Ein Aufwand, der natürlich für so arme Unternehmen wie die Silvrettaseilbahn AG kaum zu leisten ist, bei nur 26% Umsatzrendite, 87% Eigenkapitalquote und 54 Mio flüssigen Mitteln* ... *Sarkasmus aus*
* Quelle (S. 37 - das ist auch die Antwort, warum sie die Bahn auf den Piz Val Gronda bauen wollen: weil sie es können, und zwar steuermindernd aus der Portokasse bezahlen)
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Ich finde es erschreckend wieviel in einen an und für sich banalen Fall reininterpretiert wird. Ein klassischer Fall aus der Praxis: die einen denken nicht dran, dass sowas passieren kann (da es ja eine Banalität ist und tausende Skifahrer die Stelle unfallfrei passieren), und dem anderen passiert es. Für beide Parteien dumm gelaufen. Ich schätze mal, dass es wesentlich kritischere Stellen gibt als diese hier und daher auch das Augenmerk auf die kritischeren gelegt wurde. Das hat sich für beide Parteien gerächt. Sowas kommt im Straßenverkehr übrigens auch recht häufig vor. Ich kann mich hier beispielsweise an einen saublöd gelaufenen Unfall auf der Autobahn entsinnen: die Betonabsperrungen im Baustellenbereich kennt eh jeder. Am Anfang ist ein abgeschrägtes Element. Dass ein Auto ein solches treffen könnte, abheben und dann in den Gegenverkehr fliegt, daran hat weder der Konstrukteur noch der Aufsteller gedacht. Jahrelang ist nichts passiert. Aber dann... Wenn ich mich recht entsinne - mehrere Tote.
MFG Dachstein
MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Also in dem fall müssen zigtausend Gartengeländer und Begrenzungszäune umgebaut werden weil diese Kanten potentielle Gefahrenquellen sind. Wenn ich also egal durch was stolpere und ich dort aufschlage und mich verletze kann ich denn Besitzer Klagen. Also sowas geht echt zu weit..chianti hat geschrieben:Damit sich alle mal ein Bild machen können:
Bilder der Palinkopfbahn auf ischgl.com - auf dem Foto rechts oben sieht man, dass in Ausstiegsrichtung rechts keine "Absturzgefahr" besteht. Links sieht es schon anders aus, wie kaldinis Bild auf lift-world zeigt. Noch besser sieht man die Mauer mit Zaun auf diesem Panoramio-Bild: http://www.panoramio.com/photo/66990467
Bei ausreichend Schnee kein Problem: da ist die Mauer komplett bedeckt, wie man auf dem Panoramio-Bild sieht. Aber auf kaldinis bild schaut es schon magerer aus. Und im April 2010 war wahrscheinlich schon so viel weggeschmolzen, dass der Betonsockel eine richtig böse Kante bildete. Gerade im sturzgefährdeten Ausstiegsbereich muss der Liftbetreiber aber für ausreichende Absicherung sorgen, das ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung und entweder genügend Schnee herankarren oder die Holzatten so montieren, dass sie vor der Kante abschließen. Dazu hätte es neben zwei Sekunden Nachdenken nur einige Distanzstücke oder dickere Querlatten für nicht einmal 20 Euro gebraucht:
Das Gericht hat völlig richtig entscheiden: wer da schlampt, muss zahlen und wenn die TT das so hinstellt, als hätten die Bergbahnen da der Verunfallten eigentlich das Leben gerettet, ist das pure Verarsche und Arschkriecherei gegenüber der Bahngesellschaft.
Und wenn sie ihr Board nicht unter Kontrolle hat darf sie halt keine technikübungssprünge machen vor allem nicht beim Ausstieg vom Sessellift , hätte sie keinen gemacht wäre sie nicht gestürzt.
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Für die aber kein Eintritt gezahlt werden muss wie bei einer Seilbahn und die auch deshalb nicht unter das EKHG fallen. Nicht alles durcheinander schmeißen, was nicht vergleichbar ist, sonst macht man sich lächerlich.rush_dc hat geschrieben:Also in dem fall müssen zigtausend Gartengeländer und Begrenzungszäune umgebaut werden weil diese Kanten potentielle Gefahrenquellen sind. Wenn ich also egal durch was stolpere und ich dort aufschlage und mich verletze kann ich denn Besitzer Klagen.
Wäre das der entscheidende Grund für den Schaden gewesen, hätte ihr das Gericht keinen Schadensersatz zugesprochen. Im Aausstiegsbereich eines Sessellift ist grundsätzlich mit Stürzen zu rechnen - egal ob bei Übungssprüngen einer erfahrenen Snowboarderin oder durch patscherte Anfänger. Daher besteht dort eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Liftbetreibers, im Gegensatz zu einer "normalen" Piste.rush_dc hat geschrieben:Und wenn sie ihr Board nicht unter Kontrolle hat darf sie halt keine technikübungssprünge machen vor allem nicht beim Ausstieg vom Sessellift , hätte sie keinen gemacht wäre sie nicht gestürzt.
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Alles klar, in dem fall bin i jetzt a Stück gescheiter!
€

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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Übersicherheit und das Einklagen ebendieser. Das ist alles sowas von Krank. Aber es ist die Zukunft ...
Skifahren als Natursport ist eigentlich hinfällig. Übrigens, "(Ski)sportwochen" für Schüler gehören an den See, ans Meer oder in die echten Berge....
In Sachen Sicherheitahn ist der Schwarze Peter nicht unbedingt bei den Bergbahnen zu suchen, wobei selbst Führungskräfte der Seilbahnbranche trauen sich idR. nicht öffentlich zuzugeben, dass sie diesen unausweichlichen Gummizellenwahn zwar ökonomisch zwingend, aber in Zusammenhang mit "Bergsport" ansonsten als absurd idiotisch einstufen ...
Es ist für mich schon bedauerlich "als natürliches Wesen", dass Rechtssprechungsinteressen jede vom Menschen konstruierte Regel konsequent auf jeden Flecken der Erde anwenden glauben zu müssen...
Das Ganze ist zudem kein "Status quo", sondern eine dynamische Entwicklung, es geht also stets weiter. Wie ein starker Magnet, der in eine gewisse Richtung zieht und andere Richtungen (zB. nicht an ökonomischen Wachstum und Gier orientierte, jedoch zuweilen freudigeren Lebenssysteme) erst gar nicht erst aufkommen lässt bzw. deren allerletzte Restkeime aus dem Bewusstsein völlig entfernt werden derzeit...
Skifahren als Natursport ist eigentlich hinfällig. Übrigens, "(Ski)sportwochen" für Schüler gehören an den See, ans Meer oder in die echten Berge....
In Sachen Sicherheitahn ist der Schwarze Peter nicht unbedingt bei den Bergbahnen zu suchen, wobei selbst Führungskräfte der Seilbahnbranche trauen sich idR. nicht öffentlich zuzugeben, dass sie diesen unausweichlichen Gummizellenwahn zwar ökonomisch zwingend, aber in Zusammenhang mit "Bergsport" ansonsten als absurd idiotisch einstufen ...
Es ist für mich schon bedauerlich "als natürliches Wesen", dass Rechtssprechungsinteressen jede vom Menschen konstruierte Regel konsequent auf jeden Flecken der Erde anwenden glauben zu müssen...
Das Ganze ist zudem kein "Status quo", sondern eine dynamische Entwicklung, es geht also stets weiter. Wie ein starker Magnet, der in eine gewisse Richtung zieht und andere Richtungen (zB. nicht an ökonomischen Wachstum und Gier orientierte, jedoch zuweilen freudigeren Lebenssysteme) erst gar nicht erst aufkommen lässt bzw. deren allerletzte Restkeime aus dem Bewusstsein völlig entfernt werden derzeit...
Zuletzt geändert von Kris am 07.01.2013 - 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
Wer kann sich eigentlich noch an die alten DSB Ausstiege erinner bei deinen erstmal runter und dann gleich um ein Haus rumging? Bevorzugterweise das erste Stück total vereist und mit Spurrinnen übersät..... Für Snowboarder ein echter Glücksfall
Die DSB in Jochberg war (steht die eigentlich noch) so ein Fall. An Ausstiege in Obertauern hab ich auch noch gedacht....

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Re: Ischgl: Liftbetreiber haftet für Betonmauer
...ich frage mich auch manchmal wie man das Skifahren früher bloß überleben konnte.baeckerbursch hat geschrieben:Wer kann sich eigentlich noch an die alten DSB Ausstiege erinner bei deinen erstmal runter und dann gleich um ein Haus rumging? Bevorzugterweise das erste Stück total vereist und mit Spurrinnen übersät.....

Das trifft's wohl ziemlich gut.Kris hat geschrieben:Gummizellenwahn
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Konrad Adenauer
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