Schlechtes Beispiel.Das ist wie bei Computerprogrammen, da kann man auch auf den weiter button klicken ohne das ganze zeugs durch zu lesen. Man wird genügen auf die AGB's hingewiesen, und wen jemand eine Karte kauft müssen wir davon ausgehen dass sie auch gelesen wurden.
Die meisten kundenunfreundlichen Bestimmungen einer EULA würden von einem europäischen Gericht zerpflückt ! Andererseits muss man meistens die Verpackung öffnen, was wiederum das Rückgaberecht ausschliesst, um die EULA überhaupt einsehen zu können. Somit kann man dieses unverständliche Blabla getrost ignorieren.
Hingegen das Verbot der Übertragbarkeit eines Skipass finde ich eine sehr geläufige Praxis und bin sehr erstaunt, dass dies für gewisse Forumanen ein solch grosses Problem sein soll...