Pistenunfälle 2014/15
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Re: Pistenunfälle 2014/15
^Stimmt, da war erst ein anderer Text, muss das korrigieren. Sorry.
Ein ganz anderes Thema lese ich seit Tagen wiederholt, nämlich dass Leute die zum Skifahren oder Snowboarden raus sind, vermisst werden, so wie hier in Meribel:
http://france3-regions.francetvinfo.fr/ ... 46623.html
Das sind schon mehrere, die entweder verunglückt sind oder von Lawinen verschüttet wurden. Wie lange suchen die eigentlich in solchen Fällen?
Ein ganz anderes Thema lese ich seit Tagen wiederholt, nämlich dass Leute die zum Skifahren oder Snowboarden raus sind, vermisst werden, so wie hier in Meribel:
http://france3-regions.francetvinfo.fr/ ... 46623.html
Das sind schon mehrere, die entweder verunglückt sind oder von Lawinen verschüttet wurden. Wie lange suchen die eigentlich in solchen Fällen?
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Re: Pistenunfälle 2014/15
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Hier ein noch etwas genauerer Bericht über den Unfall in Flachau mit einem kurzen Video. Ich verstehe es nicht wie man nur so blöd sein kann und den Bügel bereits so früh öffnet.
http://salzburg.orf.at/news/stories/2693117/
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Ich nerve mich oft, wie die Leute immer sehr früh Hektik haben, den Bügel zu öffnen. Die wenigsten haben bei Hauben Geduld, die oft automatische Öffnung abzuwarten und geraten jeweils geradezu in Panik...
Aber nicht mal einem Kind zu helfen, wenn sowas passiert, ist ja schon der Hammer!
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- stephezapo
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Gerade diejenigen, die nicht zum ersten Mal mit einer kuppelbaren Bahn fahren, müssen irgendwann checken, dass es auch ausreicht den Bügel zu öffnen, wenn man in der Station einfährt und abgekuppelt wird. Das schaff ich selbst bei der 4KSB Loserfenster, die wohl eine der kürzesten Bergstationen hat.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Schwer verletzt nach Kollision auf PisteEin 57-jähriger deutscher Skiurlauber hat sich am Donnerstag im Skigebiet Skiwelt Wilder Kaiser schwer verletzt. Der Skifahrer kollidierte mit einem 17-jährigen Snowboarder, in weiterer Folge prallte er gegen eine Liftstütze. Trotz Helms erlitt er schwere Kopfverletzungen.
Sommerberichte 2015:
Kreta | Ostern 2015 - Wanderungen im Westerwald - Alpbachtal - Kleinwalsertal - Monreal (Eifel)
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Was für ein mieser, reißerischer Artikelstephezapo hat geschrieben:Sturz eines Kindes aus Sessellift, weil Mitfahrer zu früh Bügel öffnen und ohne Hilfe davonfahren

Es gibt keine "Fahrerflucht" auf Pisten. Es gibt Unfallflucht nur im Straßenverkehr, nicht auf Skipisten. In Bayern gibt es zwar landesrechtlich eine Buße, wenn man "Fahrerflucht" begeht, aber es ist eben nicht die Straftat nach §142 StGB und auch nicht mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht (eine Geldbuße ist was anderes als eine Geldstrafe). Nun kenne ich mich zwar im Österreichischen Recht nicht aus, aber weiter unten im Artikel steht dann auch nichts mehr von einer "Fahrerflucht", sondern nur unterlassene Hilfeleistung (die aber alle begehen könnten, die den Verletzten sehen und nicht helfen) und fahrlässige Körperverletzung. Und die fahrlässige Körperverletzung halte ich für sehr zweifelhaft, weil ich nicht aus einem Fahren ohne Bügel den Schluss ziehe, dass jemand herunterfallen kann, solange er normal sitzen bleibt. (Der Richter in dem Fall mag das anders sehen, aber deswegen ist das noch lange nicht einzige richtige Meinung zu dem Thema.)
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Bitte jds... Pflanze dich bloß niemals fort...
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Unfallflucht gibt es immer du ****!!!
Und nur weil ich weiterfahre als unbeteiligter Skifahrer,wenn sich bereits jemand um das Kind kümmert, mache ich mich auch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Für mich ganz klar eine fahrlässige Körperverletzung mit Unfallflucht. In Österreich gibt es überall die LED-Balken und Schilder.Wer diese missachtet und den Bügel dennoch früher öffnet, und dann was passiert : Der handelt ganz klar fahrlässig.Sicher ist da dann noch die Sache mit der Verhältnisskeit (Geht es 2 oder 10 Meter runter, wie viel zu früh wurde der Bügel geöffnet? ), aber in diesem Fall war es klar fahrlässig.
Und wenn die Eltern des Kindes rechtlich gegen die Verursacher vorgehen wollen, würde ich als Richter ihnen Recht geben. Ein Unfall kann passieren, sich aber aus dem Staub zu machen ist unterste Schublade
Und jds komm bitte endlich von deinem Übermenschrechtgehabe runter. Es geht hier wohl allen auf die Nerven.
Und nur weil ich weiterfahre als unbeteiligter Skifahrer,wenn sich bereits jemand um das Kind kümmert, mache ich mich auch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Für mich ganz klar eine fahrlässige Körperverletzung mit Unfallflucht. In Österreich gibt es überall die LED-Balken und Schilder.Wer diese missachtet und den Bügel dennoch früher öffnet, und dann was passiert : Der handelt ganz klar fahrlässig.Sicher ist da dann noch die Sache mit der Verhältnisskeit (Geht es 2 oder 10 Meter runter, wie viel zu früh wurde der Bügel geöffnet? ), aber in diesem Fall war es klar fahrlässig.
Und wenn die Eltern des Kindes rechtlich gegen die Verursacher vorgehen wollen, würde ich als Richter ihnen Recht geben. Ein Unfall kann passieren, sich aber aus dem Staub zu machen ist unterste Schublade
Und jds komm bitte endlich von deinem Übermenschrechtgehabe runter. Es geht hier wohl allen auf die Nerven.
Saison 2016/2017: 24 Skitage
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Da wir gerade über Fahrer/Unfallflucht diskutieren:
http://www.tt.com/panorama/unfall/96056 ... -davon.csp
http://www.tt.com/panorama/unfall/96056 ... -davon.csp
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Re: Pistenunfälle 2014/15
...ist unschwer zu erlesenj-d-s hat geschrieben: Nun kenne ich mich zwar im Österreichischen Recht nicht aus,...

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Re: Pistenunfälle 2014/15
Ganz genau, wenn sich jemand schon um den Verletzten kümmert. Wenn sich aber niemand darum kümmert (dabei ist übrigens irrelevant, ob es jemand anderes zwar müsste, aber nicht tut) dann musst du auch als Unbeteiligter helfen. Unterlassene Hilfeleistung hat grundsätzlich nichts damit zu tun, ob man Verursacher der Situation ist oder nicht.whiteout hat geschrieben:Und nur weil ich weiterfahre als unbeteiligter Skifahrer,wenn sich bereits jemand um das Kind kümmert, mache ich mich auch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Soso, und wo genau steht das? Ich habe bisher nur in der österreichischen StVO Bestimmungen über Unfallflucht finden können, aber die gilt eben nur im Straßenverkehr.whiteout hat geschrieben:Unfallflucht gibt es immer du ****!!!
Selbst im Artikel von der TT steht nirgends, dass es "Unfallflucht" auf der Piste geben würde. Da steht überall, dass es um unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung geht, aber eben nicht um Unfallflucht. Im Übrigen ist die Flucht bei fahrlässiger Körperverletzung nicht strafbar, wie bei fast allen anderen Straftaten auch. Niemand muss als Täter zu seiner eigenen Überführung beitragen.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Dann schau mal in die FIS-Verhaltensregeln.j-d-s hat geschrieben:Soso, und wo genau steht das? Ich habe bisher nur in der österreichischen StVO Bestimmungen über Unfallflucht finden können, aber die gilt eben nur im Straßenverkehr.whiteout hat geschrieben:Unfallflucht gibt es immer du ****!!!
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Und seit wann sind die bitteschön ein Gesetz? Und jetzt bitte nicht mit der zivilrechtlichen Haftung argumentieren, im Zivilrecht kann man jede Menge machen, auch Analogien und Rechtsfortbildung. Das hat gar nichts damit zu tun, ob jemand strafrechtlich für Unfallflucht belangt werden kann, was nur dann möglich ist, wenn dies im Gesetz so geregelt ist. Und das kennt die Unfallflucht eben ausschließlich im Straßenverkehr, das ist Fakt, auch wenn es euch nicht gefällt.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Du irrst Dich. Laut Alpinpolizei werden am Berg die gleichen Gesetze angewendet wie im Straßenverkehr.j-d-s hat geschrieben:Und seit wann sind die bitteschön ein Gesetz? Und jetzt bitte nicht mit der zivilrechtlichen Haftung argumentieren, im Zivilrecht kann man jede Menge machen, auch Analogien und Rechtsfortbildung. Das hat gar nichts damit zu tun, ob jemand strafrechtlich für Unfallflucht belangt werden kann, was nur dann möglich ist, wenn dies im Gesetz so geregelt ist. Und das kennt die Unfallflucht eben ausschließlich im Straßenverkehr, das ist Fakt, auch wenn es euch nicht gefällt.
Das Gesetz endet ja nicht am Berg.
Und die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, da sie laut der Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch & Partner, auch
bei Gericht zur Anwendung kommen.
Und wenn neben mir ein Kind, egal welchen Alters, neben mir am Sessellift sitzt und dann abstürzt, würde ich auf jeden Fall
zum Unfallort hinfahren und schauen wie es dem Kind geht. Auch wenn andere Personen sich schon um das Kind kümmern.
Dazu gehört, dass ich meine Daten an die Polizei weitergebe, da ich ja Zeuge bin. Alles andere ist für mich nur unbegreiflich.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Servus!
Eine Spezialität des österreichischen Rechts, lieber j-d-s: Vor österreichischen Gerichten werden die FIS-Regeln analog zu Gesetzestexten angewendet, auch wenn Sie de facto keine sind. Durfte (und musste) ich vor Gericht auch schon selber erleben, da kannst du argumentieren so viel du willst, da läufst du bei jedem österreichischen Richter an eine Wand.
Schöne Grüße,
Jan
Eine Spezialität des österreichischen Rechts, lieber j-d-s: Vor österreichischen Gerichten werden die FIS-Regeln analog zu Gesetzestexten angewendet, auch wenn Sie de facto keine sind. Durfte (und musste) ich vor Gericht auch schon selber erleben, da kannst du argumentieren so viel du willst, da läufst du bei jedem österreichischen Richter an eine Wand.
Schöne Grüße,
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Nichtsdestotrotz stell ich mir völlig abgesehen von der rechtlichen Situation die Frage, wieso ein Achtjähriger bei geöffnetem Sicherheitsbügel offenbar gleich aus dem Sessel fällt; soviel Grips in so einer Situation sitzenzubleiben sollte ein Kind dieser Altersklasse entweder haben oder ansonsten hätte es meiner Ansicht nach auf Sesselbahnen generell noch nichts verloren.
Zumindest mein Vater hatte mir als Kind sehr genau die Verhaltensweisen beigebracht bevor ich das erste Mal mit nem ESL fahren durfte und auch von den Liftlern hatten damals "Zappelphilippe" noch heftige Rüffel zu erwarten was deren späterem Verhalten sicher dienlich war.
Zumindest mein Vater hatte mir als Kind sehr genau die Verhaltensweisen beigebracht bevor ich das erste Mal mit nem ESL fahren durfte und auch von den Liftlern hatten damals "Zappelphilippe" noch heftige Rüffel zu erwarten was deren späterem Verhalten sicher dienlich war.
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Ohne WortePetz hat geschrieben:Nichtsdestotrotz stell ich mir völlig abgesehen von der rechtlichen Situation die Frage, wieso ein Achtjähriger bei geöffnetem Sicherheitsbügel offenbar gleich aus dem Sessel fällt; soviel Grips in so einer Situation sitzenzubleiben sollte ein Kind dieser Altersklasse entweder haben oder ansonsten hätte es meiner Ansicht nach auf Sesselbahnen generell noch nichts verloren.
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Gruß
joe
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Re: Pistenunfälle 2014/15
@ Petz: Schon mal dran gedacht, dass sich das Kind evtl. am Schliessbügel vor sich festgehalten hat und mit den Skiern auf dem Bügel aus dem Sitz gehoben wurde? Ham ein paar dumme Skifahrer mit mir auch versucht. Die reissen zu zweit das Ding rauf, ich komm nicht rechtzeitig runter und schon drehts mich rauf. So ein Kind ist dann sofort aus dem Sitz gehebelt.
Am Maiskogel bin ich mit einer ca. 6 Jährigen gefahren. Die ist schön brav an der Kante gesessen und hat sich vorne festgehalten. Wenn ein Dummdoof den Bügel aufreisst, sitzt die Kleine mit ihren 30cm langen Oberschenkelchen noch aufm Sitz, während die Skischuhe und Skier se nach unten ziehen... Weiter hinter kommt se ned und wenn se mal hinten ist, kommt se beim Ausstieg nimmer raus....
Das sind nun mal Kinder und keine Erwachsenen. Die Dummheit der Erwachsenen kann man anscheinend nur mittels Zwangsverriegelung umgehen.
Am Maiskogel bin ich mit einer ca. 6 Jährigen gefahren. Die ist schön brav an der Kante gesessen und hat sich vorne festgehalten. Wenn ein Dummdoof den Bügel aufreisst, sitzt die Kleine mit ihren 30cm langen Oberschenkelchen noch aufm Sitz, während die Skischuhe und Skier se nach unten ziehen... Weiter hinter kommt se ned und wenn se mal hinten ist, kommt se beim Ausstieg nimmer raus....
Das sind nun mal Kinder und keine Erwachsenen. Die Dummheit der Erwachsenen kann man anscheinend nur mittels Zwangsverriegelung umgehen.
2011: HtPgWmSflSjZaSwHfAbHfHtSjKiKiKiKiHtSöSöSö
2012: HtSöSöSwZaWmWsRoSwRoRoAlHtRoAhStjRoSö
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Ich denke auch das Kinder hier weniger Schuld trifft als die Erwachsenen. Es sollen ja auch keine Kinder alleine Sessellift fahren, damit so etwas nicht passiert.Af hat geschrieben:@ Petz: Schon mal dran gedacht, dass sich das Kind evtl. am Schliessbügel vor sich festgehalten hat und mit den Skiern auf dem Bügel aus dem Sitz gehoben wurde? Ham ein paar dumme Skifahrer mit mir auch versucht. Die reissen zu zweit das Ding rauf, ich komm nicht rechtzeitig runter und schon drehts mich rauf. So ein Kind ist dann sofort aus dem Sitz gehebelt.
Am Maiskogel bin ich mit einer ca. 6 Jährigen gefahren. Die ist schön brav an der Kante gesessen und hat sich vorne festgehalten. Wenn ein Dummdoof den Bügel aufreisst, sitzt die Kleine mit ihren 30cm langen Oberschenkelchen noch aufm Sitz, während die Skischuhe und Skier se nach unten ziehen... Weiter hinter kommt se ned und wenn se mal hinten ist, kommt se beim Ausstieg nimmer raus....
Das sind nun mal Kinder und keine Erwachsenen. Die Dummheit der Erwachsenen kann man anscheinend nur mittels Zwangsverriegelung umgehen.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
H naja....aber man kann doch die Kinder auch nicht zu irgendeinem Deppen setzen ud hoffen, dass der aufpasst??
Ich hatte neulich einen Zwerg im Lift, der war höchstens 5. Zu mir kann man den setzen, ich heb den auch raus, wenn es sein muss
(musste nicht, unglaublich souverän der Mini.)
Aber das weiß doch der Liftmensch/Skilehrer/Eltern nicht, ob ich auf ein fremdes Kind ungefragt aufpasse oder ob ich ein totaler Depp bin??
Ich wundere mich, wie oft das gut geht. Schließlich sehe ich auf der Piste genug Vollpfosten- die werden ja nicht spontan vernünftig, nur weil ein Kind mit im Lift sitzt.
Warum ein 8jähriiger direkt rausfällt (wenn der nicht wirklich rausgehebelt wurde) versteh ich aber auch nicht.
Dass in Ö die FIS-Regeln quasi Gesetz sind, finde ich gut!
Ich hatte neulich einen Zwerg im Lift, der war höchstens 5. Zu mir kann man den setzen, ich heb den auch raus, wenn es sein muss
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Aber das weiß doch der Liftmensch/Skilehrer/Eltern nicht, ob ich auf ein fremdes Kind ungefragt aufpasse oder ob ich ein totaler Depp bin??
Ich wundere mich, wie oft das gut geht. Schließlich sehe ich auf der Piste genug Vollpfosten- die werden ja nicht spontan vernünftig, nur weil ein Kind mit im Lift sitzt.
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Dann nenne mir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte.1970 hat geschrieben:Du irrst Dich. Laut Alpinpolizei werden am Berg die gleichen Gesetze angewendet wie im Straßenverkehr.j-d-s hat geschrieben:Und seit wann sind die bitteschön ein Gesetz? Und jetzt bitte nicht mit der zivilrechtlichen Haftung argumentieren, im Zivilrecht kann man jede Menge machen, auch Analogien und Rechtsfortbildung. Das hat gar nichts damit zu tun, ob jemand strafrechtlich für Unfallflucht belangt werden kann, was nur dann möglich ist, wenn dies im Gesetz so geregelt ist. Und das kennt die Unfallflucht eben ausschließlich im Straßenverkehr, das ist Fakt, auch wenn es euch nicht gefällt.
Das Gesetz endet ja nicht am Berg.
Und die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, da sie laut der Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch & Partner, auch
bei Gericht zur Anwendung kommen.
Und wenn neben mir ein Kind, egal welchen Alters, neben mir am Sessellift sitzt und dann abstürzt, würde ich auf jeden Fall
zum Unfallort hinfahren und schauen wie es dem Kind geht. Auch wenn andere Personen sich schon um das Kind kümmern.
Dazu gehört, dass ich meine Daten an die Polizei weitergebe, da ich ja Zeuge bin. Alles andere ist für mich nur unbegreiflich.
Die Alpinpolizei ist genausowenig wie die normale Polizei ein Rechtsratgeber, zumal selbst die in dem TT-Artikel gesagt haben, dass man die Leute wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Körperverletzung verfolgt, aber nicht wegen Unfallflucht.
Und wegen der Anwendung von Regelungen, Richtlinien und ähnlichem (also bspw. StVO u. FIS-Regeln) muss ich dir wohl mal grundlegend erklären, was damit gemeint ist: Du darfst nicht Zivilrecht und Strafrecht verwechseln. Zivilrecht betrifft das Verhältnis zwischen Personen oder Unternehmen untereinander, also bzgl. Verträge, Verpflichtungen, Schuldverhältnisse wie bspw. Schadensersatz und Schmerzensgeld. Davon klar abzugrenzen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht geht es um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die der Staat verfolgt, wenn sie ein Bürger begangen hat. In Strafverfahren ist es immer der Staat gegen den Bürger, das ist auch der Grund warum man eine Anzeige nicht zurückziehen kann: Wenn du jemanden wegen einer Tötung anzeigst, wird der Staatsanwalt das verfolgen, egal was du machst. (Man kann höchstens einen Strafantrag zurückziehen, der aber mit der Anzeige an sich nichts zu tun hat.) Hier geht es um Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Geldbußen (-> letztere gibt es bei Ordnungswidrigkeiten).
Warum ist das wichtig? Weil für das Strafrecht sehr viel strengere Bedingungen gelten als für das Zivilrecht. Im Zivilprozess kann schließlich auch niemand eingesperrt werden. Im Strafprozess gibt es jede Menge Grundsätze wie das Analogieverbot und den Grundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz), die dafür sorgen, dass nur genau die Handlungen bestraft werden können, die zum Tatzeitpunkt ausdrücklich mit einer Strafe belegt waren. Jegliche analoge Anwendung ist verboten, auch "faktische" Gesetze gibt es nicht, es gelten nur diejenigen Gesetze, die auch ordnungsgemäß verkündet wurden und gelten. Das heißt, wenn es keine Gesetzesbestimmung gibt, die Unfallflucht auch für Skipisten einführt, gibt es sie dort nicht. (In Bayern bspw. wurde das gemacht mit Art. 24 VI 4 LStVG, aber als Ordnungswidrigkeit und nicht Straftat nach §142 StGB.)
Beim Zivilrecht hingegen, wenn es um Schadensersatz (ggü. der Versicherung für die Behandlungskosten bspw.) oder Schmerzensgeld geht, kann man das alles machen. Hier kann man die FIS-Regeln anwenden und die StVO analog. Aber man kann eben auch nur eine Zahlung des Verursachers an die Geschädigten erwirken, keine Strafen verhängen.
- Petz
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Re: Pistenunfälle 2014/15
Leider liegen ja noch keine Ermittlungsergebnisse vor und sollte sich das so abgespielt haben das der Erwachsene rücksichtlos den Schließbügel geöffnet haben sollte an dem sich der Achtjährige noch festhielt, träfe den logischerweise nicht nur keine Schuld sondern dann wär der Vorfall meiner Ansicht nach sogar zivilrechtlich als grob fahrlässige Körperverletzung seitens des Erwachsenen zu verfolgen.Af hat geschrieben:@ Petz: Schon mal dran gedacht, dass sich das Kind evtl. am Schliessbügel vor sich festgehalten hat und mit den Skiern auf dem Bügel aus dem Sitz gehoben wurde?
Petz beendet seine Mitgliedschaft mit Ende Juni 2020 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bez. der Auslegung der Forennettique welche ich in der aktuell von den Moderatoren praktizierten Form als Zensur einstufe. Ich bleibe aber bis auf weiteres im persönlichen Ausstiegstopic und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.