http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2728354/
und ich dachte immer das ist wie im Straßenverkehr, wo Kinder generell vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen werden.
Nach Skiunfall Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt
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Re: Nach Skiunfall Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt
Absurd....
Ich würde nie auf die Idee kommen jemanden deshalb zu verklagen.Erst recht nicht ein Kind.Skifahren ist ein Risikosport bei dem Verletzungen durch Kollisionen und Stürze immer möglich sind.
Ich würde nie auf die Idee kommen jemanden deshalb zu verklagen.Erst recht nicht ein Kind.Skifahren ist ein Risikosport bei dem Verletzungen durch Kollisionen und Stürze immer möglich sind.
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Re: Nach Skiunfall Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt
Ohne mehr über den Unfallhergang zu wissen als im Artikel steht würde ich die Schuld wohl eher bei der Frau suchen und dem Kind Schmerzensgeld zusprechen, man muss bei einem Kind dieses Alters jederzeit damit rechnen, dass es unmotiviert abbiegt!
Daß wir echt waren, werde ich auch noch erfinden! (Josef Zoderer)
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Re: Nach Skiunfall Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt
Einverstanden. Mit der Beschreibung kann man sich nicht wirklich ein Bild vom Unfallhergang machen.
Aber wie war das noch mal mit den FIS-Regeln 1,2,3 und 4 ?
Somit spielt es eigentlich keine Rolle ob Kind oder Erwachsener.
Das Kind könnte höchstens gegen die Regel 5 verstossen haben. Aber selbst dann würde man bei einer Schussfahrt die Regel 1 und 2 missachten.
Vermutlich hat die Skifahrerin den falschen Anwalt beigezogen. Denn egal ob der Prozess gewonnen oder verloren wird er kann ein saftiges Honorar kassieren. Hingegen eine seriöse Beratung wäre nach 5 Minuten erledigt gewesen.
Aber wie war das noch mal mit den FIS-Regeln 1,2,3 und 4 ?
Somit spielt es eigentlich keine Rolle ob Kind oder Erwachsener.
Das Kind könnte höchstens gegen die Regel 5 verstossen haben. Aber selbst dann würde man bei einer Schussfahrt die Regel 1 und 2 missachten.
Vermutlich hat die Skifahrerin den falschen Anwalt beigezogen. Denn egal ob der Prozess gewonnen oder verloren wird er kann ein saftiges Honorar kassieren. Hingegen eine seriöse Beratung wäre nach 5 Minuten erledigt gewesen.
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Nach Skiunfall Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt
Selbst wenn da kein Kind sondern ein erwachsener die Kurve gefahren hätte so ist für mein Verständnis ein von oben im Schuss kommender Skifahrer in der Verantwortung. Im Umkehrschluss hieße das ja das ein jeder sich vor jedem (!) Schwung rückzuversichern habe ob von oben jemand angerauscht kommt. Wie absurd wäre das denn bitte?
Und ganz allgemein: eine 6jährige auf Schmerzensgeld verklagen? Was ist bei solchen Leuten eigentlich nicht mehr in Ordnung?
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Re: Nach Skiunfall Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt
Sie verklagt ja eher die Versicherung der 6jährigen.
Ansonsten .....naja, ist halt Österreich , da haben wir schon ganz andere Prozesse gesehen.
Ansonsten .....naja, ist halt Österreich , da haben wir schon ganz andere Prozesse gesehen.
Danke Bulgarien !