Mag sein aber heute ist das in vielen Industrien Stand der Technik. Genau aus aus dem Grund, um Haftungsrisiken auszuschließen. Du schreibst ja selbst, dass nach und nach Maßnahmen ergriffen wurden (Lawinengefährdung, "Entschärfen von Pisten", Polsterung von Schneekanonen etc.).Ram-Brand hat geschrieben:Solches vorgehen war aber in den 80ern und davor, als die meisten Pisten gebaut wurden sicher nicht Alltag.
Da kannte man das Wort Gefährdungsbeurteilung gar nicht.
So ein Dokument ist vor Gericht extrem hilfreich, heute eigentlich fahrlässig, wenn man es nicht vorweisen kann. Es muss einfach zeigen, man hat sich Gedanken gemacht, Maßnahmen definiert, umgesetzt und kontrolliert. Dann ist man als Betreiber schon mal aus der (groben) Fahrläsigkeit raus.
Das verlangt auch keiner, jeder Skifahrer trägt automatisch ein Risiko.Ram-Brand hat geschrieben: Bei der Gefährdungsbeurteilung muß man aber auch bedenken, das man damit kein 0% Risiko schaffen kann.
Vermutlich wäre das Unfallgeschehen ohne Zaun noch dramatischer gewesen.
Aber ohne Zaun dramatischer ist kein Argument. Schließlich hat der Betreiber eine Gefahr erkannt und einen Maßnahme ergriffen. Damit ist er verpflichtet, dass diese auch wirksam ist!
Daves