Schneefuchs hat geschrieben:Interessante Idee...
Aber stimmt's? Irgendwie googeln lässt sich die Sache nicht, das "Dokument" kommt ohne Briefkopf und Datum aus. Wohl eher ein Aprilscherz im November.
Mich stört es nicht.
Obwohl ich seit ca. 10 Jahren regelmäßig mehrmals im Jahr ein paar Tage in Ischgl schifahre habe ich dieses Apres Ski noch nie gesehen. Ich schlafe immer in Kappl und da hat man seine Ruhe.
David93 hat geschrieben:
Diese Regelung ist meiner Meinung nach ganz klar ein Zugeständnis an die Pelzträger-Fraktion, und gegen das normale Fußvolk.
Ich bin der gleichen Meinung.
Wenn die Lärmbelästigung das wahre Problem wäre dann hätte man ischgltypisch die Gesteige und Straßen mit Teppich ausgelegt - egal was das kosten würde!
Geld spielt in Ischgl keine Rolle. Weder für Gäste noch für ortsansässigen Geschäftsleute.
Mal sehen wie das in der Praxis läuft. Jeder der abends / nachts in ischgl unterwegs ist kennt die typischen Szenen
Ich komme auch eher selten vor Mitternacht aus den Skistiefeln raus, normal
Mal sehen ob und wie die Exekutive das regelt. Bin gespannt und werde berichten
Ja, in der Facebook Ischgl Gruppe sind die vor 1,2 Wochen auch schon Sturm gelaufen.
Mich persönlich juckt es nicht. Meine Schuhe gehen eh ins Depot (sonst komm ich da morgens nicht rein und ewig in ihnen laufen will ich auch nicht ) und ich war einmal mit meinen Skisachen in Ischgl Apres Ski machen und dann nie wieder, die sind mir zu teuer, als das ich mir da von Besoffenen Alkohol drüber kippen lassen. Und auch die Skier lass ich nicht rumstehen. Letztes Jahr haben z.B. So Idioten gemeint, sie müssen Ski vor Nikis nehmen und in den Fluss schmeissen
Nette Idee, rechtlich gesehen dürfte diese Verordnung m.E. aber kaum haltbar sein (wenn man die deutsche Rechtsprechung / Gesetzgebung zugrunde legt - in Österreich ist ja manches etwas einfacher, trotzdem habe ich da erhebliche Zweifel). Wobei ich schon davon ausgehe, dass sie sich da vorher rechtskundig gemacht haben. Eine solche Verordnung gibt es meines Wissens jedoch bisher nicht. Also dürfte es darauf hinauslaufen, dass früher oder später jemand dagegen klagt und der Verwaltungsrechtsweg dann ggfs. bis ganz nach oben beschritten wird - dann wird man sehen. Aber bis dahin fließt noch viiiiiieeeel Wasser die Trisanna hinunter...
Konsequenterweise sollte als nächster Schritt ein verpflichtender Alkoholtest vor Antritt der Talabfahrt an der Paznauner Thaja eingeführt werden. Das lässt sich bestimmt lösen - die Sportgeräte müssen verpflichtend in einen Safe vor der Hütte gestellt werden und dieser öffnet nur unter 0,5 Promille
Na zum Glück bin ich kein Ischgl-Fetischist und daher ist mir persönlich diese Verordnung absolut egal. Ich kann mir aber auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemals jemand auf die Idee kommen würde, abends/nachts mit Skiausrüstung durch den Ort zu laufen - ist die korrekte Fortbewegungsart da nicht "auf allen Vieren"???
Das ist vor allem für die Gäste ein Debakel - die sich die Skiausrüstung nur fürs Apres-Ski ausleihen - und eh nicht skifahren wollen. Von denen gibts ja einige in Ischgl. Schon erlebt - ich brauche nur Skischuhe - wie sollens denn passen? Gut zum Apres Ski... Aber vielleicht daher darf man ja weiter in Skischuhen rumlaufen - nur halt keine Ski dabeihaben....
Zuletzt geändert von extremecarver am 17.11.2016 - 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Jens hat geschrieben:... und was passiert wenn man die Skier anschnallt und sich so fortbewegt? Man geht dann weder in Skischuhen noch trägt man Skier, einzig die Stecken, Ok die könnte man hinterherschleifen
Um die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren, wird die private Sicherheitstruppe in Ischgl von zwei auf fünf Streifen mit je zwei Mann aufgestockt. Bei Zuwiderhandeln werden 25 Euro Strafe eingehoben, so der Plan der Gemeinde. Laut Verordnung sind sogar Strafen bis zu 2.000 Euro möglich.
Private Wachleute verteilen aber keine Bußgelder, das dürfen auch in Ö nur Amtsträger. Private Wachleute dürfen ja nicht einmal die Personalien feststellen (bzw. hätten keinerlei Handhabe um das Durchzusetzen). Man sollte also wenn da wirklich welche Ärger machen, einfach weitergehen und ihnen sagen, wenn sie ein Problem haben, sollen sie bitte die echte Polizei holen. (Die wird sich freuen, für sowas antanzen zu dürfen .)
Doch je nach Situation schon. Etwa Forst und jagdorgane dürfen es auch. Auf Privatgrund - etwa U-Bahn dürfen es auch private Dienste. Nur wohl nicht auf der Straße
Wurzelsepp hat geschrieben:Warum, ist doch völlig korrekt was j-d-s sagt: Die Polizei verteilt Bussen und nimmt die Personalien auf, andere haben dazu kein Recht.
Und deswegen sollte man sich über eine Verordnung hinwegsetzen und sich mit der Security anlegen...?
Es dürfte ziemlich klar sein, wer da den kürzeren zieht
"Anlegen" ist für mich das falsche Wort: Ich würde sie einfach höflich darauf hinweisen, dass die Polizei das Recht hat, Bussen auszusprechen und ich darum gerne bereit bin, auf die Polizei zu warten... dann ist es an ihnen korrekt zu reagieren, nicht an mir.
Nebenbei bin ich nicht sicher, ob so eine Anordnung rechtlich tatsächlich haltbar ist, aber das werden wohl Juristen klären müssen... und das bin ich nicht.
Ne Menge Ärger. Ich will Ski-URLAUB machen und keine juristischen Präzedenzfälle schaffen.
Also würde ich gerne meinerseits den Rat aussprechen, sich an diese Verordnung zu halten.
Alternativ, wenn man dagegen Protest aufbauen möchte, gibt es eine seeeehr effektive Möglichkeit:
Eine Mail an die Gemeinde mit einer kurzen Begründung, warum man nicht mehr dahin fährt.
Danach trägt man seine Teuros ein oder zwei Täler weiter und verbringt einen stressfreien Urlaub ohne juristische Scharmützel.
Wenn das genug machen, zieht es entsprechend.
Ich persönlich bin kein übergroßer Fan des nächtlichen Treibens in Ischgl. Wenn ich da ab und an mal aufschlage, dann vorzugsweise in der Nebensaison mit Nächtigung in Kappl in einer kleinen Pension irgendwo seitlich den Berg hoch, von daher sind mir irgendwelche Verordnungen herzlich Wurscht.
Nur ist es reichlich doof mit solidem Halbwissen hier den Rat abzusetzen, mit saftigem Bußgeld bewehrte Verordnungen zu mißachten, weil angeblich die Security einem nichts anhaben kann...
Wurzelsepp hat geschrieben:Warum, ist doch völlig korrekt was j-d-s sagt: Die Polizei verteilt Bussen und nimmt die Personalien auf, andere haben dazu kein Recht.
Ich weiss jetzt nicht, wie das in AT ist, aber in der CH sind entsprechend vom Staat beauftragte Privatunternehmen durchaus berechtigt, Bussen zu verteilen. Gang und gäbe zB bei Parkbussen. Und ja, auf öffentlichem nicht privatem Grund.
Ne, das läuft dann trotzdem noch mittelbar über die Gemeinde/Polizei, d.h. sie machen ein Foto (Beweis des Falschparkens) und hinterlassen einen Strafzettel, aber technisch gesehen kommt das immer noch nur von der Gemeinde/Polizei, die Privatunternehmen könnten das Geld auch nicht eintreiben (merkt man wenn man nicht sofort zahlt, dann kommt ein Brief von der wirklich zuständigen amtlichen Stelle). Ist also eher vergleichbar mit Rentnern, die Falschparker bei der Polizei anzeigen.
Wegen Forst- und Jagdorganen: Die haben ja normalerweise eine relativ umfangreiche Prüfung und i.d.R. auch einen hoheitlichen Auftrag, in D sind die Revierförster ja auch Beamte.
Auf privatem Grund kann ein Privatmann oder -unternehmen trotzdem keine Bußgelder verhängen. Es gibt zwar mglw. Vertragsstrafen, aber die sind zivilrechtlich, nicht strafrechtlich.
Und da die Gemeindeverordnung in Ischgl ganz eindeutig unter Ordnungswidrigkeiten (in AT Verwaltungsübertretung genannt) fällt, können die Security-Leute eben nichts machen. Sie können einen auch nicht dran hindern weiter zu gehen oder gar Platzverweise aussprechen, das sind hoheitliche Aufgaben auf öffentlichen Straßen. Wenn sie es doch tun, kann man bei der herbeigerufenen echten Polizei gleich Anzeige erstatten .
j-d-s hat geschrieben:Ne, das läuft dann trotzdem noch mittelbar über die Gemeinde/Polizei, d.h. sie machen ein Foto (Beweis des Falschparkens) und hinterlassen einen Strafzettel, aber technisch gesehen kommt das immer noch nur von der Gemeinde/Polizei,
Wo ist denn jetzt der Unterschied in Ischgl? Die Ischgler Gemeinde/Polizei beauftragt ja auch diese Sicherheitsfirma damit.