Ich hätte eine Frage bzgl. der rechtlichen Situation, wenn es um die Erzeugung von technischem Schnee für Veranstaltungen geht:
Wir haben uns eine Schneekanone gekauft, um bei uns vor Ort in Bayern (ca. 370 m ü. NN

Es hat alles wunderbar funktioniert, bis auf weiße Weihnachten - war einfach viel zu warm, aber ab dem 30. Dezember haben wir eine Fläche von ca. 40m x 40m mit ca. 5-10cm (also ca. 100 m3) Schnee überzogen.
Wir haben einen Schlittenberg und einen See zum Schlittschuhlaufen und Eisstockschießen gebaut, um den Besuchern paar vergnügliche Stunden zu bereiten.
Das alles wurde kostenlos angeboten und durch freiwillige Spenden unterstützt. Diese Spenden fließen zu 100% an wohltätige Einrichtungen.
Die Besucher waren begeistert - nur das Wasserwirtschaftsamt leider nicht.
Es wirft uns nun eine Ordnungswidrigkeit vor.
Es beruft sich auf den Artikel 35 des Bayerischen Wassergestzes (BayWG). http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
Dieses Gesetz macht meiner Meinung nach im alpinen Bereich, bei dem wirklich großflächige Areale massiv und über einen langen Zeitraum beschneit werden wirklich Sinn, aber wenn es um Kleinstmengen Schnee, speziell für Veranstaltungen geht, eher nicht.
Hat irgendwer Erfahrung mit dieser Problematik und Einblick in dessen Handhabe diverser Anbieter von Schnee im Eventbereich?
Würde mich sehr über Eure Reaktionen freuen!
Liebe Grüße,
Joseph