Ich bin im Gegenteil schockiert von deiner Rechtsauffassung, wo scheinbar ein Beamter einfach eine solche Entscheidung treffen kann, die einem ganzen Tal enormen wirtschaftlichen Schaden zufügt, und das auch noch ohne dass dabei irgendwas gewonnen wird - es ist ja nicht so, dass Gefahr im Verzug bestünde, denn die Bauarbeiten sind bereits abgeschlossen.stockhorn hat geschrieben: 29.10.2018 - 09:18 Also ich bin zum Teil schockiert von der Rechtsauffassung hier im Forum.
Wenn man das jetzt mal abstrahiert: Da baut jemand ohne Genehmigung (z.B. Dein Nachbar direkt an Deiner Grenze ein) oder gräbt in diesem Fall ohne Genehmigung und eine Grosszahl Nutzer behauptet: super gemacht, dumme Behörde und die hatten ja keine Wahl.
Fakt ist: die haben ohne Genehmigung gebaut. Bei einem Haus müsste man das jetzt wieder zurück bauen oder abreisen. Dann ist es doch logisch, dass die Behörde da eine Konsequenz ziehen muss und die illegal erbauten Vorteile nicht nutzbar macht -> in diesem Fall eben die Sperrung des Weges. Es geht hier ja auch um eine Signalwirkung. Es darf ja eben nicht sein, wie von einigen hier bemängelt, dass für "Grosse" andere Regeln gelten als für die "Kleinen". Zudem geht es auch um die Signalwirkung im Hinblick auf andere Skigebiete.
Ob das jetzt aus Sicht der Bergbahnen unbedingt nötig war, subjektive Meinungen über die Menge an abgetragenem Gestein auseinandergehen oder man Behörden grundsätzlich nervig findet, darum geht es doch bei der Sperrung gar nicht. Da wurde ohne Genehmigung gebaut und das ist dann die Konsequenz. Dein Nachbar kann sich ja auch nicht darauf berufen, dass sein Anbau unbedingt dringend nötig war.
Zudem glaube ich nicht, dass im Tirol besonders strenge Vorgaben gemacht werden... Die wissen ja auch um die wirtschaftliche Bedeutung. Meiner Meinung nach waren die bei den Bergbahnen einfach zu faul und bequem, das korrekt zu beantragen. Da es beim Notweg schon keine grosse Konsequenzen gab, dachte man, dass das wieder so klappt. Eigentlich hätte die Behörde schon damals dort härter durchgreifen müssen, dann wären wir jetzt gar nicht in dieser Situation.
Bis das jetzt alles geregelt ist, bleibt der zu und dann findet man sicher eine Lösung mit einem kleinen Bussgeld... Aber es bleibt spannend![]()
In einem Rechtsstaat entscheidet immer noch ein Gericht, was gegen die Gesetze verstößt und was nicht. Nicht die Polizei, nicht der Staatsanwalt, keine Beamten, Behörden oder Landeshauptleute.
Daher ist es als grob rechtsmissbräuchlich, weil völlig unverhältnismäßig einzuordnen, was die Behörden hier machen. Ich frage mich schon, wieso es noch keine einstweilige Verfügung eines Gerichts gegen diese behördlichen Willkürmaßnahmen gibt.
Ja, wenn Behörden sich anmaßen Recht zu sprechen statt Gerichten das zu überlassen, dann nennt man das Willkür. Das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.