Das ist so nicht korrekt, die Bergbahnen vertreten die Meinung dass die Arbeiten über eine ältere vorhandene Bewilligung erlaubt waren.- Die Bergbahnen vertraten anscheinend die Meinung, dass die Arbeiten am Skiweg und Grat eine nicht bewilligungspflichtige Maßnahme gewesen seien
Das ist, bis auf das Aufstellen von Fangzäunen, welche es im übrigen auf der linken seite bisher teilweise auch schon gab, nicht er- Die Bergbahnen arbeiteten nach Untersagung nochmals weiter und schafften vollendete Tatsachen
bewiesen. Der Zaun rechts, dirtekt bei der Bergstation, ist z.B im verlaufe vom 3.8. einfach mal so und ohne zutun von jemanden umgefallen.
Warum waren/sind die Bergbahen der Meinung dass die vorhandene Bewilligun reicht?
Ich glaube dass sieht man ganz schön wenn man sich die Bilder vom Grat bis einschliesslich April 2018 anschaut.
Hier im Forum wurde schon geschrieben dass man "jetzt" den Skiweg auf den Grat verlegt habe. Es scheint aber eher so zu sein dass der Skiweg ursprünglich schon mal dort war wo er jetzt wieder ist und dass dieser im verlauf der Jahre durch den Gletscherschwund immer weiter nach vom Grat weg nach rechts gewandert ist.
Wäre der Skiweg immer dort gewesen wo er im April 2018 war hätte man sich die ganzen Zäune auf dem Grat sparen können denn da kam man mit den Ski nie und nimmer mehr hin.
Was das Vorgehen der BH Imst angeht bin ich der Meinung dass es illegal ist, und zwar wegen dem Zeitpunkt.
Wäre es ein Wohnhaus würde man ja auch schon während dem Bau ein Nutzungsverbot erlassen bis die Mängel behoben sind und nicht erst nachdem die Mieter eingezogen sind diese auf die Strasse setzten.
Und dann noch auf die Webcam schauen. Das Verbot scheint nur für Schneesportler zu gelten, nicht aber für Wanderer.