Spahn kann nur EMPFEHLEN. Eine entsprechende Anordnung kann nur auf kommunaler Ebene und unter Betrachtung des Einzelfalls erfolgen. Das sollte eigentlich langsam klar sein, Deutschland ist aus historischen Gründen in vieler Hinsicht föderal aufgestellt. Und bei einem Tweet mit einer Empfehlung kann es natürlich nicht juristisch genau sein. Also nicht aufregen....Martin_D hat geschrieben: 14.03.2020 - 20:11 Mir fallen weitere Fragen im Zusammenhang mit der Empfehlung von Spahn zur freiwilligen Quarantäne aller Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in Österreich aufgehalten haben ein:
- Ist ein unpräzise formulierter Tweet von Jens Spahn gleichzusetzen mit einer offiziellen Empfehlung des Gesundheitsministeriums oder des Robert-Koch-Institutes ?
- Wie ist das eigentlich mit der Kommunalwahl in Bayern vereinbar, die ja am Sonntag planmäßig statt finden wird ? Die Empfehlung von Spahn kommt ja einer Aufforderung an vorsichtig geschätzt Zehntausende von Bürgern gleich, auf die Aussübung ihres Wahlrecht zu verzichten. Besonders in den grenznahen Regionen dürfte das so viele Wähler betreffen, dass die Wahlergebnisse davon beeinflusst werden können. Hätte deshalb eine solche Empfehlung nicht mit den Behörden in Bayern abgestimmt werden müssen und dann zwangsläufig die Verschiebung der Wahl nach sich ziehen lassen müssen ?
P.s. dagegen hat das RKI im gewissen Umfang fachliche Weisungsbefugnis