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„Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

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Skiphips
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„Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Skiphips »

„Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück
Ein Anwalt verlangt 190€ von den Kaunertalern Gletscherbahnen bei denen er die Karte gekauft hat. Seiner Meinung nach wurde der Vertrag nicht erfüllt, da zwei Monate des Gültigkeitszeitraums wegfallen. Er ist zudem erbost, dass er auf eine E-Mail an die Gletscherbahnen nur eine Antwort aus der Marketingabteilung bekommen hat und nicht von der Geschäftsführung.


Ich sage jetzt mal typisch für einen Juristen. Als wie wenn es jetzt keine anderen Probleme gäbe :rolleyes:
Zuletzt geändert von Skiphips am 24.03.2020 - 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Stäntn »

Das hatten wir ja auch schon - entweder es gibt einen Vertrag, oder eben nicht, das müsste juristisch ja einwandfrei geregelt sein. Laut AGB ist es auch so, Pech für den Nutzer. Aber wenn sich da ein Anwalt drauf stürzt, gibt es evtl. doch eine Lücke?

Ich fände es gut und angemessen, wenn der Gültigkeitszeitraum für die nächste Saison um 2-3 Monate verlängert wird (also z.B. von 1.9.20 - 1.7.21) wenn man Besitzer der TSC 19/20 war. Oder bei erneutem Kauf einen Rabatt kriegt, den jemand nicht kriegt der sie dieses Jahr nicht hatte. Also zumindest irgendein Ausgleich auf Kulanzbasis, ohne Rechtsstreit ;)
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Skiphips »

Saisonende wegen Coronavirus: Kartenverbünden drohen Forderungen

Nicht nur bei der TSC gibt es Probleme. Auch andere Verbünde werden mit Anfragen bombardiert. Interessant ist dabei die Argumentation, dass die Liftsperre nur bis 13.04. datiert ist und wer weiß, ob danach nicht wieder Betrieb ist?


BITTE HIER NICHT ÜBER DAS VIRUS DISKUTIEREN!!! DANKE :)
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von GIFWilli59 »

Stäntn hat geschrieben: 24.03.2020 - 16:42 Ich fände es gut und angemessen, wenn der Gültigkeitszeitraum für die nächste Saison um 2-3 Monate verlängert wird (also z.B. von 1.9.20 - 1.7.21) wenn man Besitzer der TSC 19/20 war. Oder bei erneutem Kauf einen Rabatt kriegt, den jemand nicht kriegt der sie dieses Jahr nicht hatte. Also zumindest irgendein Ausgleich auf Kulanzbasis, ohne Rechtsstreit ;)
Ich denke. 5-10 % Rabatt auf den nächsten TSC-Kauf wären hier die beste Lösung. Letztlich profitieren ja dann auch die Bergbahnen wieder davon...
Übersicht über meine Berichte
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Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
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Resteski (12): 8x Winterberg, 2x Schneekopf, 2x Steinach
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Marci »

Stäntn hat geschrieben: 24.03.2020 - 16:42 Laut AGB ist es auch so, Pech für den Nutzer. Aber wenn sich da ein Anwalt drauf stürzt, gibt es evtl. doch eine Lücke?
Das sei einmal dahingestellt, ob am Ende jeder Punkt einer AGB, vor Gericht auch Stand hält. 8)
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von extremecarver »

Nächstes Jahr ab dem heurigen Schließungstag die Karten akzeptieren, wobei dann wird es in einigen Gebieten wohl gut voll. Besser als zu Beginn öffnen... Das wäre fair.

In Österreich muss man etwa Fitness Center derzeit nicht weiterzahlen, wenn man sich diesbezüglich meldet. Für Skigebiete könnte man eine ähnliche Regelung finden und die Tage halt nächstes Jahr erlauben (ob zu Beginn oder Ende der Saison). Alternativ einen Rabatt auf die Saisonkarte nächstes Jahr.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Stäntn »

Das mit der gestaffelten Rückerstattung bzw. dem „Restwert“ einer Saisonkarte macht für die Anbieter auch Sinn, und von mir aus auch für Dauerskifahrer wie mich die die Karte mehr oder weniger „linear abschreiben“.

Aber was ist mit Fällen, die sagen wir mal aus arbeitstechnischen Gründen völlig geplant und kalkuliert erst 5-10 Tage fahren konnten und sich den Schwerpunkt auf März / April gelegt haben? Die Anschaffung einer Karte basiert ja auf Amortisierung, und wenn man mit 2 Wochen rund um Ostern als Schwerpunkt geplant hat ist das legitim und man ist jetzt der Gelackmeierte. Kenne 2 Fälle wo das jetzt so ist. Da muss schon was gemacht werden finde ich....
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von extremecarver »

Daher ja, nächstes Jahr ab dann weiter. Dass kann dann jeder planen. Die Dauerfahrer kann man ja mit kleinem Rabatt zu kauf auch nächstes Jahr motivieren.
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Christopher
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Christopher »

In meinen Augen kann man aber nicht mehr Rückzahlung gewähren, als die letzten 10%, eher noch weniger. Gehen wir mal von 5% aus, dass wären um die 40€.
Uns hat es dieses Jahr auch erwischt, obwohl meine Freundin und ich in Tirol leben. Wir haben unsere komplette Saison bis Feber auf Italien ausgerichtet und hätten unsere TSC-Tage erst jetzt gemacht. Ich sehe das aber als unser eigenes Risiko und da müssen wir jetzt einfach durch. 190€ sind aber definitiv überzogen...
Gruß Chris
_________
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Stäntn »

Na dann hoffe ich mal dass man die Rechnung nicht mehr braucht sondern die Karte reicht ;)
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Martin_D »

Wer den Skisport liebt, sollte unabhängig von der juristischen Klärung auf eine Rückerstattung verzichten. So wie echter Fußballfan in der aktuellen Situation nie eine anteilige Rückzahlung für seine Dauerkarte von seinem Club fordern würde.

Wenn dann im Gegenzug wie oben vorgeschlagen die Besitzer der TSC 19/20 die TSC 20/21 mit einer verlängerten Saisonzeit kaufen könnten, wäre das eine sinnvolle Geste.

Mit einem solchen "Geben und Nehmen" kommen wir aus der Krise weitaus besser wieder hinaus als wenn jeder nur auf seinen eigenen Vorteil schaut.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Marci »

Martin_D hat geschrieben: 24.03.2020 - 22:43 So wie echter Fußballfan in der aktuellen Situation nie eine anteilige Rückzahlung für seine Dauerkarte von seinem Club fordern würde.
Wer hinter seinem Arbeitgeber steht, könnte folglich auch einfach einmal 2-3 Monate auf sein Gehalt verzichten, dass nicht der Staat hunderte Mrd. dafür ausgeben müsste :P

Am Ende schicken viele ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit, oder diese werden unbezahlt freigestellt bzw. vielleicht viele sogar entlassen, aber der Kunde wird für eine nicht erbrachte Leistung, nicht entschädigt.
Was ist das bitte für eine Logik.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Pistencruiser »

Skiphips hat geschrieben: 24.03.2020 - 16:26 „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück
Ein Anwalt verlangt 190€ von den Kaunertalern Gletscherbahnen bei denen er die Karte gekauft hat.
Ich hab meine in Ischgl gekauft. Vielleicht zeigen die sich ja jetzt mal besonders kulant..... :lach:
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von flamesoldier »

Martin_D hat geschrieben: 24.03.2020 - 22:43 Wer den Skisport liebt, sollte unabhängig von der juristischen Klärung auf eine Rückerstattung verzichten. So wie echter Fußballfan in der aktuellen Situation nie eine anteilige Rückzahlung für seine Dauerkarte von seinem Club fordern würde.

Wenn dann im Gegenzug wie oben vorgeschlagen die Besitzer der TSC 19/20 die TSC 20/21 mit einer verlängerten Saisonzeit kaufen könnten, wäre das eine sinnvolle Geste.

Mit einem solchen "Geben und Nehmen" kommen wir aus der Krise weitaus besser wieder hinaus als wenn jeder nur auf seinen eigenen Vorteil schaut.
Sorry, aber das ist echt Unsinn. Nur weil ich gerne Skifahren gehe muss das ja nicht heißen, dass ich das Treiben aller Skigebiete ausnahmslos gut finde und ihnen daher Geld in den Rachen werfen möchte. Die Saisonkarte hab ich ja nicht weil ich so davon überzeugt bin, sondern um Geld zu sparen, weil es sich bei meiner Anzahl Skitage lohnt.
Und das Verhalten einiger Skiregionen im Geltungsbereich meiner Saisonkarte ist mir absolut zuwider. Das betrifft Ischgl, aber auch Teile des Zillertals, Ötztals und Kitzbühel. (posten am Tag der Entscheidung zur Schließung noch einen "alles ist gut" Post auf FB und wollen dran festhalten bis zum Ende offen zu halten, weisen auf Rabatte hin und wollen so möglichst viele Menschen zusammenlocken!)
Und auch rein rechtlich kann ich gut verstehen, dass man da mal die rechtlichen Rahmenbedingungen abklären möchte. So eindeutig sind die AGB wohl nämlich nicht und mit dem vorschnellen Posting auf FB, jegliche Rückerstattung einfach mal auszuschließen, gibt man nun wirklich kein gutes Bild bei den Kunden ab. Manchmal bringt ein kleiner Verzicht oder ein Bonus für die nächste Saison deutlich mehr als jetzt nur an sich zu denken und als Betreiber möglichst viel Geld beisammen zu halten.
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11x Saalbach, 10x Hintertuxer Gletscher, 7x Serfaus-Fiss-Ladis, 5x Sörenberg, 3.5x Axamer Lizum, 2x Mellau/Damüls, 2x Savognin, 2x Ischgl-Samnaun, 2x Warth-Schröcken, 2x Obergurgl/Hochgurgl, 2x Diedamskopf, 1x Sölden, 0.5x Muttereralm

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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Theo »

TSC, Dolomiti Spuperski, etc. wo einen normalen Verkaufspreis haben sind sicherlich anders zu handhaben als der Magic Pass wo den Kunden halb Gratis hinterher geschossen wurde. In der regel gibt es Tabellen mit einer Zeitstaffelung bis wann wie viele Prozente rückerstattet werden falls man wegen Unfall, Krankheit nicht fahren kann. Andrerseits kann man auch die gefahrenen Tage her nehmen was evt gerechter wäre, ist aber administrativ ein höherer Aufwand.

Bereits jetzt an die Bergbahnen zu treten halte ich für Normalpersonen allerdings für verfrüht. Was der Anwalt will ist klar, Sammelklagen um selber Geld zu verdienen. Hoffentlich pfeifft ihm ( zumindest was den Zeitpunkt angeht ) der Staat was.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Neandertaler »

Das könnte für alle lustig und sehr teuer werden:
10:53
⚠️ Öhlinger hält Klage gegen Tirol bei EGMR für realistisch

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sieht juristische Folgen für Tirol wegen des Coronavirus-Krisenmanagements heraufdröhnen. Der Experte hält es für "durchaus sehr realistisch", dass bei einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen unterlassener Maßnahmen in Bezug auf das grundrechtlich geschützte "Recht auf Leben" Schadenersatzanspruch gestellt werden kann.
...
https://liveblog.tt.com/414/coronavirus am 25.03.20
Wen dem wirklich so ist und da die ersten Urteile zu Gunsten der Geschädigten gesprochen werden, werden sich auch diverse Versicherungen melden. Das wird dann extra teuer, für die Seilbahnen und die Politik.
Neu: Aus- und Weiterbildung zur Glühbirne. Man hat die Erleuchtung und kann dann alles mit Fassung ertragen!

Grüße aus Rockcity
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von hch »

Beim Frezeitticket fallen mehr als 2 1/2 Monaten Skibetrieb weg. Dazu kommt noch dass nachträglich
Rad-Minahme bei der Hungerburg und Nordkettenbahn von den Leistungen ausgenommen wurde. Ich erwarte da schon eine Entschädigung, aber gleich den Anwalt rufen werde ich auch nicht.
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Pancho
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Pancho »

Ich hab beim 3-Täler-Büro mal freundlich angefragt und wurde ebenso freundlich abgewiesen. Laut AGB hab ich keinen Anspruch.

Ich werde da jetzt keinen Stress machen. Die Karte hat sich gelohnt selbst für die verkürzte Saison. Klar wäre die Zeit jetzt noch richtig nett gewesen, aber was solls am Ende.
„Wenn ich wüsste, dass morgen die Skisaison abgesagt wird, würde ich heute meine Ski wachsen.“
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von wildkogel »

flamesoldier hat geschrieben: 25.03.2020 - 00:28
Martin_D hat geschrieben: 24.03.2020 - 22:43 Wer den Skisport liebt, sollte unabhängig von der juristischen Klärung auf eine Rückerstattung verzichten. So wie echter Fußballfan in der aktuellen Situation nie eine anteilige Rückzahlung für seine Dauerkarte von seinem Club fordern würde.

Wenn dann im Gegenzug wie oben vorgeschlagen die Besitzer der TSC 19/20 die TSC 20/21 mit einer verlängerten Saisonzeit kaufen könnten, wäre das eine sinnvolle Geste.

Mit einem solchen "Geben und Nehmen" kommen wir aus der Krise weitaus besser wieder hinaus als wenn jeder nur auf seinen eigenen Vorteil schaut.
Sorry, aber das ist echt Unsinn. Nur weil ich gerne Skifahren gehe muss das ja nicht heißen, dass ich das Treiben aller Skigebiete ausnahmslos gut finde und ihnen daher Geld in den Rachen werfen möchte. Die Saisonkarte hab ich ja nicht weil ich so davon überzeugt bin, sondern um Geld zu sparen, weil es sich bei meiner Anzahl Skitage lohnt.
Und das Verhalten einiger Skiregionen im Geltungsbereich meiner Saisonkarte ist mir absolut zuwider. Das betrifft Ischgl, aber auch Teile des Zillertals, Ötztals und Kitzbühel. (posten am Tag der Entscheidung zur Schließung noch einen "alles ist gut" Post auf FB und wollen dran festhalten bis zum Ende offen zu halten, weisen auf Rabatte hin und wollen so möglichst viele Menschen zusammenlocken!)
Und auch rein rechtlich kann ich gut verstehen, dass man da mal die rechtlichen Rahmenbedingungen abklären möchte. So eindeutig sind die AGB wohl nämlich nicht und mit dem vorschnellen Posting auf FB, jegliche Rückerstattung einfach mal auszuschließen, gibt man nun wirklich kein gutes Bild bei den Kunden ab. Manchmal bringt ein kleiner Verzicht oder ein Bonus für die nächste Saison deutlich mehr als jetzt nur an sich zu denken und als Betreiber möglichst viel Geld beisammen zu halten.
Dem kann ich nur zustimmen. Die Kommunikation zum Kunden war schon etwas wirr. Nach außen wurde uns Friede, Freude, Eierkuchen vermittelt und "Wir stehen in Kontakt mit den Behörden", dann kommt binnen Stunden eine komplett Schließung. Entweder der Kontakt war nicht sehr eng, oder die Behörden wussten nicht was ab ging.
Vor allem stört mich: Mehrtageskarten rückvergütet werden, was auch vollkommen in Ordnung ist. Dann aber diesen unnötigen Post in Facebook absetzen und auf die AGB verweisen ist peinlich und unprofessionell. Schließlich steht in den AGB der Liftbebetreiber auch, dass es keine Rückvergütung bei Mehrtageskarten für höhere Gewalt gibt.
Mir geht es nicht um das Geld. Mir geht es darum, wie man mit uns umspringt. Solange der Kunde zahlt ist alles ok. Jedes Jahr wird an der Preisschraube gedreht, was auch von uns geschluckt wird. Wenn es aber mal in die andere Richtung geht werden wir kalt im Wasser stehen gelassen. Schade. Dabei sollte doch der Kunde König sein.
Zumal die Hotelbranche komischerweise auf die Kundschaft zugeht. Dort werden Zahlungen zurückerstattet und das ohne wenn und aber. Warum kann das ein Seilbahnbetrieb nur teilweise bei Mehrtageskarten und nicht bei Saisonkarten??? Es zeigt sich wieder, wer am längeren Hebel sitzt.
Es ist auch klar, dass es bei 90 Einzelgesellschaften auch Abstimmungsbedarf gibt. Es verlangt heute niemand eine sofortige Entscheidung, einfach uns auf die nächsten Wochen vertrösten hätte gereicht, anstatt uns so abzuspeisen.
Wer klar denken kann, weis ganz genau, dass die Skisaison auch auf den Gletschern nicht nochmal aufgenommen wird. Aber auch hier verständlich: Es gibt noch keine offizielle Aussage von der Regierung.
Wenn es zur Klage kommt, und die AGB genau unter die Lupe genommen werden, dann wird auch die Diskriminierung von Nicht-Tirolern wohl fallen. Das ist klar gegen Eu-Recht.
Einfachste und praktikabelste Lösung wäre, dass bei Kunden aus 19/20 es einen deutlichen Rabatt gibt. Einfach auf die Preiserhöhung zu verzichten, würde die Belohnen die in dieser Saison keine Karte gehabt haben.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von fettiz »

Also aufgrund höhrer Gewalt, und um nichts anderes geht es im Großen und Ganzen sollte es auch nichts geben. Eher um kulante Regelungen - zB. zu Saisonbeginn kostenlose Testskitage für letztjährige Karteninhaber etc. Oder wer jetzt bereits für nächste Saison kauft erhält einen großzügigen Rabatt... Anders sieht es bei schuldhaften Verhalten aus. Sollte die Seilbahnindustrie bewußt Corona-Fälle verschwiegen haben und damit zur Ausbreitung beigetragen haben, dann sollte sehe ich doch eine andere Verantwortung... und Schadensersatzpflicht.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von starli »

Zumindest bei etlichen kleinen Saisonkarten hatte ich schon öfters auf deren Websites nach einem schlechten Winter gelesen, dass die Saisonkarten halt einfach das nächste Jahr gelten. Oder die neuen Karten bei Vorlage der alten günstiger sind. Da war dann aber halt eher ein ziemlicher Totalausfall der Wintersaison.

Wenn ich das richtig gerade überschlagen hab, war ich auf meiner heurigen Saisonkarte 23 Tage. Damit werd ich sie wohl noch nicht reingfahren haben; wobei ich ja mehrmals einen halben Tag in verschiedenen Gebieten war, was ja im Falle von Halbtageskarten (so es sie gibt) teurer kommt -- muss ich also erst noch durchrechnen.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von jens.f »

Was man auch bedenken muß:
Die Skigebiete hatte ja eindeutig Kosteneinsparungen:
Personal kann gekündigt oder in Kurzarbeit geschickt werden, Strom- und Dieselkosten (für Pistenraupen) fallen nicht mehr an, Betriebsstunden von Anlagen reduzieren sich...
Gerade die Tage nach Fasching ist es ja so, das der Anteil an Skifahrner, die Saison- oder Verbundkarten haben, immer höher wird gegenüber denen, die Einzel/Wochenkarten kaufen und somit noch direkt zu Einnahmen der Bergbahnen beitragen.

Letztes Jahr haben sich viele Skigebiete noch beschwert dass sie - rein wirtschaftlich gesehen - nach Fasching sogar drauflegen (Ostern evtl. ausgenommen, je nach Lage der Osterferien).

Von daher wäre es auch - unabhängig von den Regelungen in den AGB - nur fair, hier eine angemessene Rückerstattung (bzw. Rabatt für den Kauf nächstes Jahr) anzubieten.
Und wie hier schon erwähnt: Ich bin mir sicher, das so ein pauschaler Ausschluss in den AGB vor Gericht nicht zu halten sein würde, da er den Kunden unangemessen benachteiligt - hiernach würde es ja keine Erstattung geben, auch wenn gar nicht geöffnet wird.

Ausserdem:
Soweit ich weiß, bekommen bei den Verbundskarten die einzelnen Skigebiete je Zutritt Geld.
Da jetzt ja alls Zutritte wegfallen, müßte jetzt noch jede Menge Geld im Pool liegenbleiben - es wäre also nur recht und billig, das entweder den Kunden zurück zu zahlen oder als Rabatt mit der nächsten Karten zu verrechnen,

Mal ein Beispiel, wie es besser geht:
Bei uns in der Nähe ist ja der Europapark, der auch Jahreskarten anbietet.
Es ist bereits klar, dass der Europapark nicht wie vorgesehen nächsten Wochenende öffnen wird.
Hier wurde jetzt bereits kommuniziert, das alle jetzt laufenden Jahreskarten entsprechend um die Tage, die der Park jetzt geschlossen bleibt, verlängert werden.
Beispiel: Jemand hat eine Karte, die eigentlich bis 1.6. gültig war. Wenn der Park jetzt erste Ende April aufmacht, wird die Karte automatisch bis 1.7 verlängert....

Es geht also auch ohne Rechtsstreit
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Theo
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Theo »

Die Skigebiete hatte ja eindeutig Kosteneinsparungen:
Stimmt schon, aber wie viel von den Wöchentlichen Einnahmen eines Skigebietes kommen von Verbundskarten wie TSC?
Soweit ich weiß, bekommen bei den Verbundskarten die einzelnen Skigebiete je Zutritt Geld.
Da jetzt ja alls Zutritte wegfallen, müßte jetzt noch jede Menge Geld im Pool liegenbleiben
Leider teilweise falsch gedacht. Es gibt nicht einen fixen Geldbetrag pro Zutritt sondern eine gewisse Punktzahl. Am Saisonschluss heisst es dann Gesamteinnahmen Verbund : Zutrittspunkte je Gebiet. Der Erlös pro Zutrittspunkt variiert von Saison zu Saison.

Es ist aber glaube ich auch verständlich dass bei einem Verbundspass von mehr als 50 Skigebieten und wohl über 100 einzelnen Bergbahngesellschaften ein Entscheid über solche Dinge nicht in so kurzer Zeit gefällt werden kann, vor allem da dort derzeit wohl auch nicht alle Personen arbeiten. Ein einzelnes Büro kann aber auch nicht etwas anderes sagen als auf die AGB ( welche nicht für solche Situationen gemacht sind ) verweisen da es sonst ein Chaos geben würde und es selber rechtliche Probleme bekommt.
Auf AGB's würde ich derzeit nicht viel geben, was da in den letzten 2 Wochen schon so alles per Notbeschlüssen möglich wurde ist schon erstaunlich. Besser zuerst als Betreiber wenig versprechen und dann mehr zahlen als umgekehrt, zuerst alles versprechen und dann fast nichts zahlen.
Klagen über nichterbrachte Leistungen ( gilt für alle Branchen ) sollten in dieser Situation per Gesetz für eine gewissen Zeitpunkt sowieso nicht zugelassen werden. Das muss Hand in Hand gehen mit Zahlungsaufschüben für Kredite etc.

Klar sollte und wird es auch was geben für den Kunden, wie viel wird aber auch davon abhängen was die Bergbahnen letzendlich vom Staat bekommen werden.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von jens.f »

Theo hat geschrieben: 25.03.2020 - 16:28 Klar sollte und wird es auch was geben für den Kunden, wie viel wird aber auch davon abhängen was die Bergbahnen letzendlich vom Staat bekommen werden.
Das denke ich auch - für mich gibt es hier auch noch keinen Grund, Aktionismus zu schieben - ich werde auch erstmal abwarten, was genau hier von den Betreiber kommt.

Da hier ja oft von den AGB die Rede ist.
Ich habe mir mal die AGB der Snow Card Tirol angeschaut.
Hier steht (Quelle: https://snowcard.tirol.at/pdf/sct-agbs-19_20.pdf):
Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweise oder auch gänzliche) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein – auch kein aliquoter – Rückerstattungsanspruch.
Damit haben die eigentlich schon verloren - es sind ja nicht einzelne Mitgliedsbetriebe gesperrt, sondern alle.
Und ob das Betriebsbedingt ist, wäre auch noch so eine Frage...
Somit trifft dieser Paragraph meines Erachtens schon mal nicht zu - und andere konnte ich nicht finden.

Aber wie gesagt: Ich halte es für zu früh, jetzt schon eine rechtliche Diskussion zu führen - damit wäre im Endeffekt niemand geholfen. Man sollte erstmal abwarten, welche Angebote hier von den Betreibern kommen - und wie Theo schon sagte: Das wird etwas dauern. Zumal ja eh erstmal 100% klar sein muss, wieviel Tage jetzt wirklich ausfallen - oder ob nicht doch z.B. Gletschergebiete Richtung April wieder öffnen (Ich glaube zwar nicht dran, aber bevor man die Diskussion führt, muß man das schon abwarten)
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Re: „Snow Card Tirol"-Vertrag nicht erfüllt: Anwalt will Geld von Seilbahn zurück

Beitrag von Widdi »

Also meine ist auf Jeden Fall komplett drin, mit 50% Gewinn (rechne bei Schitagen mit im Schnitt 50€ für eine Tageskarte) die wird aber bei mir vor allem im Herbst und Frühwinter und im Frühjahr genutzt, aber dank Virus fällt letzeres leider so ziemlich weg!
Mir fehlen ungefähr 4-6 Tage auf der Karte, sehr nervig. Aber bei 37 Schitagen, davon 24 auf der TSC und 2 Wanderungen im Oktober fahr ich bereits mit 8 bzw. rechnet man die Wanderungen zusammen (Einzelfahrten etc. aufgerechnet 9 Tagen in der Gewinnzone. Wie viele dem Anwalt nun Wegfallen keine Ahnung, ausserdem gibts ja ne Klausel, dass da ab 1.3. nix mehr mit Rückerstattung geht, ob die so Haltbar ist weiß man ned, bin kein Jurist.
Ein kleiner Rabatt auf Besitzer, die die heuer hatten auf nächste Saison wäre aber nicht verkehrt, aber ob das natürlich für TSC-Besitzer ausserhalb von Tirol (z.B: im benachbarten Bayern) gilt weiß man ned.

Ausserdem hab ich auch noch eine Merlin-Jahreskarte, die benutz ich aber selten.
Da nutz ich immer im Herbst die günstige Verlängerungsmöglichkeit, das Legoland Günzburg ist ja von mir mit einer Autostunde nicht weit weg und man käme ja auch ins Sea-Life in München und weitere Sachen die dem Merlin-Konzern gehören, allerdings manche nur 1x pro Saison, aber Heidepark und Gardaland sind jetzt ned grad um die Ecke von mir.

mFg Widdi
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