Würden sie wahrscheinlich nicht machen mit der Begründung, das wäre ja nicht kontrollierbar. Weiß man ja nicht, ob der beim Skifahren war. (Ich hab zB. Keine Skiwachsen dabei, wenn ich über die Grenze fahre...)Schneefuchs hat geschrieben: 26.11.2020 - 13:04Die Ausnahmen (beruflich, triftige Gründe,...) könnten ja bestehen bleiben. Es gibt dann halt einen Stau, je nach Kontrolldichte.freerider13 hat geschrieben: 26.11.2020 - 12:56 Das würde dann den gesamten Grenzverkehr treffen, nicht nur den Tourismus. Der kommt quasi zum Erliegen.
Und ob Österreich diesen Schaden in Kauf nehmen will - na ich weiß es nicht.
Damit wäre auch söders Problem mit der Aussetzung der testpflicht für Grenzgänger behoben. Wenn Quarantänepflicht für alle besteht ist das auch keine ungleichbehandlung mehr.
Haben wir ja bei den outdoorsportstätten gesehen: da war individualsport erlaubt, ein fitnesstudiobetreiber hat geklagt, dass er das auch machen will. Keine Gleichbehandlung. Er hat recht bekommen - Zack, alle outdoorsportstätten zu.
Wenn man jetzt mit böser Zunge spricht könnte man behaupten, dass uns dieses Urteil auch die Skigebiete gekostet hat. Sind ja auch nur Outdoor Sportstätten.
Und wie schon hier ausgeführt: würde man die aufsperren würden sich wieder andere ungerecht behandelt fühlen...
Jan