markman hat geschrieben: 02.12.2020 - 10:12
man kännte nach dem Personalausweise gehen, 1. Wohnsitz halt. Hier in Hannover und Region Inzidenzwert unter 100,
Könnte man, aber in den Berichten ist von STAATEN die Rede, nicht von Bundesländern oder Landkreisen.
Deutschland liegt gerade bei 134. Vielleicht rutscht es ja wieder unter 100.
lxj200 hat geschrieben: 02.12.2020 - 10:08
Ich frag mich immer wer das den Kontrolliert an den grenzen. Gerade bei Tagestouristen.
Da müssen die Österreichischen Zöllner jeden Kontrollieren der rein fährt und jedes mal checken ob die Herkunft einen höheren inzidenz als 100 hat.
Was passiert wenn ich angeben, das ich bei Freunden längere Zeit geschlafen habe und dort im Kreis ein niedriger izidenz als 100 herscht?
Kann ja niemand kontrollieren.
Das sieht ja auf dem Papier alles toll aus, in der Praxis gar nicht umsetzbar.
man kännte nach dem Personalausweise gehen, 1. Wohnsitz halt. Hier in Hannover und Region Inzidenzwert unter 100,
Gruß,
Markman
Aber es klingt doch eh nach Staaten. Dann würde es eh pauschal für ganz Deutschland gelten.
markman hat geschrieben: 02.12.2020 - 10:12
man kännte nach dem Personalausweise gehen, 1. Wohnsitz halt. Hier in Hannover und Region Inzidenzwert unter 100,
Könnte man, aber in den Berichten ist von STAATEN die Rede, nicht von Bundesländern oder Landkreisen.
Deutschland liegt gerade bei 134. Vielleicht rutscht es ja wieder unter 100.
Jetzt warte mal ab bis die Regeln oder zumindest die Marketing-Zusammenfassung von der Bundesregierung kommt. Wie üblich wird die Verkündung schärfer sein als die eigentlich Verordnung, damit sollte man schon mal den Worst Case haben.
Langsam blickt man es nicht mehr durch wann was gilt und wann nicht.
Da ich aber ohnehin nicht über Weihnachten Skifahren geplant habe hoffe ich darauf, dass man ab 11. Jänner dann vielleicht wieder gehen kann ohne diese Probleme...
Und wieder erinnere ich an den Sommer. Österreich hatte da auch pauschal Staaten zu roten Zonen erklärt, keine Kreise, Bundesländer oder sonst was. Begründung damals: man könne ja nicht nachprüfen, wo im anderen Staat diese Menschen tatsächlich gewesen sind.
Ähnlich wird es wohl jetzt auch laufen.
Und zu Kontrollen:
Die Österreicher waren da ja schon im Sommer deutlich fixer und flexibler als die deutschen. Aus den negativerfahrungen wie zB. Karawankentunnel hat man gelernt und sich gut aufgestellt. Bin selber danach ein paar mal in der „coronakontrolle“ gewesen. Als erstes steht vorne einer (oder mehrere) vom bundesheer und sortiert die Autos in Warteschlangen nach Kennzeichen, dahinter kommt dann die Kontrolle durch Polizei und Helfer des bundesheeres. Hattest du dich online angemeldet warst du recht schnell durch, ohne anmeldung komplett raus und papierkram.
Ich sehe kein Problem für Österreich, dieses System schnell wieder hoch zu fahren. Diesmal halt eher Richtung Norden...
Ab 13 Uhr stellt Herr Kunz das AT - Konzept vor. Dann wissen wir mehr. Ob Staaten oder Bundesländer gemeint sind, ob 24 Stunden Tripps erlaubt sind, etc.
tobi27 hat geschrieben: 01.12.2020 - 22:42
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das KWT und Jungholz öffnen können, während in Bayern alles dicht bleibt. Dann wird unter Mord- und Totschlag halb Württemberg und das gesamte Unter-/Ostallgäu in die beiden Gebiete einströmen und die Allgäuer Liftbetreiber einen Aufruhr anzetteln warum sie nicht aufsperren dürfen...
Viele Grüße
Korrekt. Und die Bilder wird man dann als Beweis nehmen, dass Skigebiet gefälligst zu bleiben müssen, da ein Hygienekonzept nicht umsetzbar ist
“Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte.“ (Hans-Georg Gadamer)
Saison 21/22: 1x Sölden, 1x Gurgl, 1x Feldberg, 1x Flumserberg, 2x Davos Saison 20/21: 1x Holzelfingen, 8x Langlauf auf der Schwäbischen Alb/Schwarzwald Saison 19/20: 2x Sölden, 1x Engelberg, 3x Davos, 2x Arosa-Lenzerheide, 1x Fieberbrunn, 1x Buchensteinwand, 1x Steinplatte, 1x Nachtski Söll, 1x Bolsterlang, 3x Hochkönig
carvster| hat geschrieben: 02.12.2020 - 07:33
Die Apa will aus Regierungsngskreisen erfahren haben, das man über Weihnachten in At eine Einreiseverordnung über die Weihnachtszeit einführen will, diese besagt das man aus andern Regionen nur einreisen darf, wenn der Inzidenz Wert unter 100 liegt, ansonsten 10 Tage Quarantäne.
Gilt das pro Staat / Bundesland oder auch auf Landkreisebene? Baden-Württemberg nähert sich ja den 100 und mein Landkreis ist sogar schon darunter ...
“Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte.“ (Hans-Georg Gadamer)
Saison 21/22: 1x Sölden, 1x Gurgl, 1x Feldberg, 1x Flumserberg, 2x Davos Saison 20/21: 1x Holzelfingen, 8x Langlauf auf der Schwäbischen Alb/Schwarzwald Saison 19/20: 2x Sölden, 1x Engelberg, 3x Davos, 2x Arosa-Lenzerheide, 1x Fieberbrunn, 1x Buchensteinwand, 1x Steinplatte, 1x Nachtski Söll, 1x Bolsterlang, 3x Hochkönig
sheridan hat geschrieben: 02.12.2020 - 09:30
Wird dann schwierig, 10 Tage in Einreise-Quarantäne zu gehen, wenn die Hotels zu sind. Das wäre ein de facto-Einreiseverbot. Und die Ösis wollen wohl auch Ausreisen verhindern. Erinnert mich irgendwie an die DDR ..
Erinnert Dich an "DDR", weil Du Dich an die DDR erinnerst oder weil Du Dich an das entsprechende Hörensagen erinnerst? Wie auch immer, lass Dir aus meiner gelebten Erinnerung sagen, dass die heutigen Zustände aber mal ganz weit weg sind, von dem, wie es in der DDR lief. Aber soweit weg, dass ich gar keine Lust habe, auch nur anzufangen, die Unterschiede aufzuzählen ...
Mich erinnert das Ganz eher an pre-Schengen und Visapflicht. Gab und gibt so viele Länder, wo man nicht einfach mal so hinreisen kann. Das sind wir offensichtlich nicht mehr gewöhnt - und das ist auch gut so. Aber von Totalitarismus ist das noch Meilen entfernt.
“Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte.“ (Hans-Georg Gadamer)
Saison 21/22: 1x Sölden, 1x Gurgl, 1x Feldberg, 1x Flumserberg, 2x Davos Saison 20/21: 1x Holzelfingen, 8x Langlauf auf der Schwäbischen Alb/Schwarzwald Saison 19/20: 2x Sölden, 1x Engelberg, 3x Davos, 2x Arosa-Lenzerheide, 1x Fieberbrunn, 1x Buchensteinwand, 1x Steinplatte, 1x Nachtski Söll, 1x Bolsterlang, 3x Hochkönig
carvster| hat geschrieben: 02.12.2020 - 07:33
Die Apa will aus Regierungsngskreisen erfahren haben, das man über Weihnachten in At eine Einreiseverordnung über die Weihnachtszeit einführen will, diese besagt das man aus andern Regionen nur einreisen darf, wenn der Inzidenz Wert unter 100 liegt, ansonsten 10 Tage Quarantäne.
Gilt das pro Staat / Bundesland oder auch auf Landkreisebene? Baden-Württemberg nähert sich ja den 100 und mein Landkreis ist sogar schon darunter ...
sheridan hat geschrieben: 02.12.2020 - 09:30
Wird dann schwierig, 10 Tage in Einreise-Quarantäne zu gehen, wenn die Hotels zu sind. Das wäre ein de facto-Einreiseverbot. Und die Ösis wollen wohl auch Ausreisen verhindern. Erinnert mich irgendwie an die DDR ..
Erinnert Dich an "DDR", weil Du Dich an die DDR erinnerst oder weil Du Dich an das entsprechende Hörensagen erinnerst? Wie auch immer, lass Dir aus meiner gelebten Erinnerung sagen, dass die heutigen Zustände aber mal ganz weit weg sind, von dem, wie es in der DDR lief. Aber soweit weg, dass ich gar keine Lust habe, auch nur anzufangen, die Unterschiede aufzuzählen ...
Mich erinnert das Ganz eher an pre-Schengen und Visapflicht. Gab und gibt so viele Länder, wo man nicht einfach mal so hinreisen kann. Das sind wir offensichtlich nicht mehr gewöhnt - und das ist auch gut so. Aber von Totalitarismus ist das noch Meilen entfernt.
Wo ich schon war:
Hochzeiger (1989), Ski-Zillertal 3000 außer Gletscher (viele Jahre ab 1993 ), Kronplatz (2006), Söllereck (2008), Hauser Kaibling (2009 und 2014), Wildkogel (2010 - 2012), Maiskogel, Pass Thurn/Resterhöhe; Schmittenhöhe (2013), Hochzillertal/Hochfügen, Spieljoch (2016 - 2019), Alpendorf/Wagrain/Flachau (2015 und 2018), Damüls/Mellau (2017), Planai/Hochwurzen (2019), Willingen (2019), Schnalstaler Gletscher (2019), Laax, Silvretta-Montafon, Brandnertal, Golm (2020), Hundseck (2021), Winterberg (2021), Arosa-Lenzerheide (2022)
old17 hat geschrieben: 02.12.2020 - 09:55
Weil hier schon wiederholt jemand was von DDR geschrieben hat...habt ihr überhaupt eine Ahnung, wie die Zustände da waren? Oder wird hier nur hohl verglichen, weil man da ja wohl irgendwie nicht ausreisen durfte und so aber sonst keine Ahnung? Das Gefühl habe ich nämlich.
Niemandem hier wird die Ausreise irgendwohin verweigert. Du wirst an keiner Grenze erschossen, wenn du "rüber machst". Und diese ganzen Regeln, die aufgestellt werden, müssen nur aus einem Grund gemacht werden: weil in dieser beschissenen Situation, in der wir gerade alle stecken, irgendwelche *zensiert* meinen, Schlupflöcher finden zu müssen, um ihr persönliches Freizeitvergnügen und ihre egoistischen Bedürfnisse auf den Schultern der Gesellschaft durchsetzen zu können. Mir doch egal wie es dem Rest geht, Hauptsache ich habe Spaß. Echt zum Kotzen sowas
DANKE, einfach nur DANKE!
@Widdi sollte halt auch langsam mal kapieren, dass die Krankenhäuser aktuell null Kapazität haben, ihn zusammenzuflicken, wenn er mit drei Schnaps intus auf der Piste geflogen ist.
Die Skigebiete sind derzeit auch geschlossen, weil die Intensivstation aus allen Nähten platzen. Nach wie vor sind in Tirol 85% der Intensivbetten belegt. Hausverstand scheint in diesen Tagen wirklich ein sehr rar gesätes Gut zu sein.
ThomasZ hat geschrieben: 02.12.2020 - 09:47
Die Regelung in NRW ist entstanden, weil das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat, dass die Einreiseverodnung rechtswidrig wäre. Deshalb wurde sie sofort ausgesetzt, da keine Revision möglich war. Bis jetzt sind die Statements aus der Regierung, dass keine neue aufgestelt wird, weil zu viele einzelne Fälle betrachtet werden müssten.
Mal ein paar Anmerkungen zu dem Urteil:
Es ging um einen Kläger, der aus einer Region (Kanaren) nach NRW zurückreisen wollte. Das Gericht hat die Quarantänepflicht in diesem Einzelfall aufgehoben, weil die Kanaren einen deutlich niedrigeren Inzidenzwert hatten/haben als NRW - jedoch über 50 liegen und damit lt. RKI Risikogebiet sind. Die Richter urteilten - und das entspricht auch dem normalen Menschenverständnis - dass eine Quarantäne aus einem Gebiet mit deutlich weniger Infizierten nicht verhältnismäßig sei.
Bisher hat in einem anderen Bundesland noch niemand in einer vergleichbaren Situation geklagt, sonst würden die zuständigen OVGs wahrscheinlich ähnlich urteilen.
Fazit: eine Quarantäneanordnung ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Region, aus dem man zurück kommt, deutlich höhere Inzidenzwerte hat als das jeweilige Bundesland, in das man zurückkehrt.
Die Schwierigkeit ist nun, dieses Urteil in eine rechtssichere Verwaltungsverordnung umzusetzen. Warum?
1.) Wie definiert man Region? Das RKI mit seinen regionalen Beurteilungen mischt vergleichbar Bundesländer mit Regierungsbezirken. Und das aus meiner Sicht recht willkürlich, um so gut es geht die jeweilige Lage abzubilden. Juristisch aber nicht sauber - im RKI arbeiten Wissenschaftler, aber keine Verwaltungsjuristen. Und was passiert mit Menschen, die zwischen zwei Regionen mit stark unterschiedlichen Inzidenzwerten hin- und her gewechselt sind? Was zählt dann?
2.) Welchen Inzidenzwert nimmt man? Alleine in Deutschland unterscheiden sich die tagesgenauen Werte zwischen den Meldungen der Bundesländern und des RKI z.T. deutlich, was am behördeninternen Meldeverzug liegt. Und im Ausland gibt es häufig noch viel mehr unterschiedliche Zahlen...
3.) Zu welchem Zeitpunkt wird der Unterschied der Inzidenzwerte gemessen? Am Tag der Rückkehr, am Tag davor, oder??
4.) Was gilt als deutlich höher? 101 zu 100? Oder 110 zu 100? Oder 150 zu 100? Auslegegungssache je nach Richter...... ?
Ich bin mir sicher, dass hinter den Kulissen schon eine Menge Austausch zwischen den Bundesländern und dem Bund stattfindet, speziell auf verwaltungsjuristischer Ebene. Ziel wird sein, einen einheitlichen und rechtssicheren Verordnungsvorschlag für alle Bundesländer zur nächsten gemeinsamen Konferenz Mitte Dezember vorzulegen. Wie der Aussehen wird, keine Ahnung - ich bin (zum Glück) kein Verwaltungsjurist. Aber da wird was kommen - ganz sicher!
Zuletzt geändert von Tom76 am 02.12.2020 - 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Christopher hat geschrieben: 02.12.2020 - 11:48
@Widdi sollte halt auch langsam mal kapieren, dass die Krankenhäuser aktuell null Kapazität haben, ihn zusammenzuflicken, wenn er mit drei Schnaps intus auf der Piste geflogen ist.
Die Skigebiete sind derzeit auch geschlossen, weil die Intensivstation aus allen Nähten platzen. Nach wie vor sind in Tirol 85% der Intensivbetten belegt.
Ich möchte mir aber nicht vorschreiben lassen vorsichtig zu sein weil die Herrschaften Mediziner meinen überlastet zu sein. Woanders ist das der Normalfall. Darf ich nicht für mich selber ein Risiko eingehen?
Menschen sind in ein Segelschiff gestiegen um andere Kontinente zu entdecken, auf eine Rakete gestiegen um zum Mond zu fliegen, haben mit klapprigen Flugzeugen den Atlantik überquert. Da gab es nicht mal einen Dorfarzt.
Und jetzt sollen schon normale Risiken zu gross sein weil die Intensivstationen überlastet sind? Nein Danke!
Auch hier: In Österreich dürfen ab 24. Dezember die Lifte laufen - und nur mit der Hälfte der Kapazität:
Skifahren ist erst ab Weihnachten erlaubt: Ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen für Freizeitzwecke verwendet werden, heißt es in dem VOL.AT vorliegenden Papier. Gondeln dürfen allerdings nur zur Hälfte belegt werden (dh. bspw. in einer Achter-Gondel dürfen nur vier Personen mitfahren). Ein Mund-Nasenschutz ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend.
Christopher hat geschrieben: 02.12.2020 - 11:48
@Widdi sollte halt auch langsam mal kapieren, dass die Krankenhäuser aktuell null Kapazität haben, ihn zusammenzuflicken, wenn er mit drei Schnaps intus auf der Piste geflogen ist.
Die Skigebiete sind derzeit auch geschlossen, weil die Intensivstation aus allen Nähten platzen. Nach wie vor sind in Tirol 85% der Intensivbetten belegt.
Darf ich nicht für mich selber ein Risiko eingehen?
Nein, darfst du nicht. Denn wenn dir was passiert nimmst du wem anders seinen Platz weg den er WIRKLICH braucht.
Und wenn ganz voll ist kommst du gar nicht mehr rein und kannst nicht behandelt werden.
So einfach ist das...
Eine dumme Frage da ich nirgendwo gute Informationen dazu gefunden habe: sind Skiunfälle die auf der Intensivstation oder zumindest akut im Spital landen überhaupt so häufig? In meinem Bekanntenkreis kenne ich als "schwere" Skiunfälle eigentlich nur Bänderrisse, Skidaumen oder glatte Knochenbrüche am Arm. Das ist alles etwas das entweder entweder nur elektive Operationen braucht (gerade das Kreuzband braucht man nicht wirklich, und ich kenne genug sportliche Skifahrer die gut ohne auskommen..) oder nur einen Gips.
Arlbergfan hat geschrieben: 02.12.2020 - 12:03
Auch hier: In Österreich dürfen ab 24. Dezember die Lifte laufen - und nur mit der Hälfte der Kapazität:
Skifahren ist erst ab Weihnachten erlaubt: Ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen für Freizeitzwecke verwendet werden, heißt es in dem VOL.AT vorliegenden Papier. Gondeln dürfen allerdings nur zur Hälfte belegt werden (dh. bspw. in einer Achter-Gondel dürfen nur vier Personen mitfahren). Ein Mund-Nasenschutz ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend.
"Personen, die aus einem Risiko-Gebiet (14-Tages-Inzidenz über 100) einreisen, müssen zehn Tage in Quarantäne gehen. Nach fünf Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden. Diese Regelung soll bis zum 10. Jänner gelten.
Familienbesuche im Ausland über die Weihachtsfeiertage sind somit quasi "verboten"."
das bezieht sich dann auf die Inländer, die aus z.B. D wieder zurückfahren? Denn ich als Ausländer würde ja keine Familie besuchen. Gemeint kann doch nicht sein, dass z.B. jeder Bürger aus D, der nach Ö fährt, in Quarantäne muss?
Christopher hat geschrieben: 02.12.2020 - 11:48
@Widdi sollte halt auch langsam mal kapieren, dass die Krankenhäuser aktuell null Kapazität haben, ihn zusammenzuflicken, wenn er mit drei Schnaps intus auf der Piste geflogen ist.
Die Skigebiete sind derzeit auch geschlossen, weil die Intensivstation aus allen Nähten platzen. Nach wie vor sind in Tirol 85% der Intensivbetten belegt.
Darf ich nicht für mich selber ein Risiko eingehen?
Nein, darfst du nicht. Denn wenn dir was passiert nimmst du wem anders seinen Platz weg den er WIRKLICH braucht.
Und wenn ganz voll ist kommst du gar nicht mehr rein und kannst nicht behandelt werden.
So einfach ist das...
Jan
Das ich nicht behandelt werde würde ich in Kauf nehmen, und wenn es möglich wäre würde ich das auch vorher verbindlich erklären.
Eine Patientenverfügung die ganz viel ausschliesst habe ich ohnehin. Meine Angst vor Dauerschäden ist grösser als die Angst zu sterben.
In der Rechtssprechung findet sich auch das "Recht auf Selbstgefährdung" als Teil des Persönlichkeitsrechts.