schwabenzorro hat geschrieben: 05.12.2020 - 09:36
Die 2. Interpretation würde keinen Sinn machen, da du ja immer über ein Grenzgebiet einreisen musst, außer beim Fliegen. Insofern könntest du meiner Meinung nach durchaus Tagesausflüge nach Vorarlberg unternehmen und dort auch Skifahren. Ob das gewollt ist wage ich aber zu bezweifeln.
Da dürfte so gewollt sein, sonst hätte man es ja wie in Bayern regeln können. Doch darauf hat man verzichtet.
Die Grenze am Pfänder liegt ja in Bayern. Wird denn am Pfänder kontrolliert? Könnte ansonsten auch für den Bayern eine Option sein, ins Vorarlberg zu fahren. Sei es für eine Wanderung, Schneeschuhtour, Skitour oder ab den 24.12 zum Pistenskilauf. Welche Zustände in den bayerischen Alpen in den nächsten Wochen herrschen werden, muss ich hier ja nicht nochmal erwähnen.
Edit: natürlich nur in dem Zeitraum, wo AT keine Einreisequarantäne hat. Also nicht 19.12-10.1. sorry man verliert echt den Überblick.
Interessanter Ansatz, solche Tests könnten in vielen Bereichen, zum Beispiel auch bei Skiurlaub helfen. War mir bisher nicht bewusst, dass solch ein Test kurz vor der Zulassung ist.
haben wir jetzt 9 Monate gehört, ich glaub nicht mehr dran.
und wenn dann ist es söder wahrscheinlich zu ungenau..
Alles in allem sind die neuen Massnahmen in der Schweiz akzeptabel. 2/3 in Pendelbahnen ist ok, ein paar Minuten länger zu warten wäre mir jedenfalls lieber als wie in einer Sardinenbüchse gedrängt stehen zu müssen. Wenn es voll ist, kann das an Engstellen natürlich zu signifikanten Staus führen, dort wäre ein Reservierungssystem wie in Andermatt eine Lösung oder auch den Kunden Live-Daten bzw Realtime-Prognosen zur Verfügung stellen, die man dann per App abrufen kann (analog zu z.B. zu Google Maps Live Traffic). Oder auch Live Cams an den Talstationen der Lifte. Die Skigebiete könnten hier schon noch etwas mehr Innovationen im Bereich Digitalisierung bringen, bisher hat man sich ja eher nur mit zweifelhaften Innovationen wie Dynamic Pricing beschäftigt.
Na, also wenn ich die Bergbahn wäre, dann würde ich also meine Kapazität eher mit Hilfe von Dynamic Pricing einschränken als mit einem Reservierungssystem. Letzteres kostet nur und bringt nix in die Kasse.
sheridan hat geschrieben: 05.12.2020 - 13:01
Oder auch Live Cams an den Talstationen der Lifte. Die Skigebiete könnten hier schon noch etwas mehr Innovationen im Bereich Digitalisierung bringen, bisher hat man sich ja eher nur mit zweifelhaften Innovationen wie Dynamic Pricing beschäftigt.
Den Vorwurf darfst Du Laax aber nicht machen. Die QCams haben sie schon seit vielen Jahren. Allerdings im Zahlbereich (oder gratis mit Saisonkarte, Punkten oder Aktien). Das können die Laaxer im Gegensatz zum Beschneien...
Seilbahnen gelten als öffentliche Verkehrsmittel, die Betriebspflicht findet sich jeweils in der Konzession wieder. Pandemiebedingt räumt die Behörde zwar ein, dass Umsatzreduktionen zu erwarten seien, eine tatsächliche Veränderung des Kundenzustroms könnte aber erst der Verlauf der Wintersaison zeigen. Den dargelegten wirtschaftlichen Argumenten konnte die Behörde nicht folgen. Auf Basis der eingebrachten Unterlagen sei davon auszugehen, dass „das Unternehmen die notwendigen Finanzmittel für eine sichere Betriebsführung (...) aufbringen kann und seiner vorgesehenen Betriebspflicht nachkommen kann“.
Im Verkehrsministerium bestätigt man gestern, an einer „allgemein anwendbaren Lösung“ zu arbeiten. Dem Fachverband hatte man zuvor bereits schriftlich ein „temporäres Absehen von der Betriebspflicht“ in Aussicht gestellt. Jedoch nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern nur, wenn das „Verkehrsbedürfnis“ und somit das öffentliche Interesse laut Konzession nicht gegeben sei. Mit den Reisewarnungen und Einreise-Quarantäneregelungen dürfte das gegeben sein.
Was ich interessant finde ist dass die Hungerburgbahn in Innsbruck schont seit der Revision Anfang November nicht mehr fährt obwohl sie von der Stadt Innsbruck als öffentliches Verkehrsmittel subventioniert wird. Mit welchem Grund da wohl die Betriebspflicht erlassen wurde?
Bitte genau lesen sonst ärgert sich mancher nur noch mehr:
"...und in diesen Grenzregionen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben ...."
Was kann sie eine Polizist kontrollieren? Den Personalausweis mehr nicht, ggf also Meldebescheinigung Zweitwohnsitz mitführen.
Alle anderen, die nicht im Grenzgebiet wohnen 1. Oder 2.Wohnsitz.., gucken in die Röhre.
NUR eins ist m.E sicher hier sind nach BaWü einreisende Schweizer und Östrreicher, Franzosen aus Grenzgebieten gemeint..nicht Deutsche...
So les ich das obwohl ich gern anders verstehen wollen würde......
Ist hier ein Verwaltungsrechtler unter uns??
Vielleicht könnte er uns dolmetschen....
MagnumPISkifam:
"Ein Leben ohne Skifoan ist zwar möglich, aber sinnlos."
2021/22 Hintertux, Feldberg
2020/21 Zermatt, Ftan
2019/20 mir war 7 bis 15Tage danach ziemlich coronerich...: WolkensteinSelva,Val diFassa, Arabba, Corvara, St.Christina, FlimsLaaxFalera, Klinovec 2018/19 Sierra Nevada, KlinovecNeklid,Othal, KlinovecNeklid, Feldberg, EngelbergTitlis, HaslibergMeieringen, GrindelwaldWengen, Klinovec, Stubaital
2017/18 Stubaital, Klinovec,Klinovec,Klinovec (skiline 15957hm pro Tag alltimerecord)
2016/17 Stubaital, Klinovec, Zermatt, Klinovec, Othal, Klinovec, Sierra Nevada,
2015/2016 Zermatt, Kandel(leider ohne Schwarzmoos), Klinovec, Hintertux, Klinovec, Zermatt, Klinovec,
Pilatus hat geschrieben: 05.12.2020 - 13:20
Na, also wenn ich die Bergbahn wäre, dann würde ich also meine Kapazität eher mit Hilfe von Dynamic Pricing einschränken als mit einem Reservierungssystem. Letzteres kostet nur und bringt nix in die Kasse.
Ich glaube nicht, dass die Bergbahnen noch mehr Gäste abschrecken wollen. Macron, Conte usw haben da schon ganze Arbeit geleistet.
skifam hat geschrieben: 05.12.2020 - 14:32
Bitte genau lesen sonst ärgert sich mancher nur noch mehr:
"...und in diesen Grenzregionen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben ...."
Was kann sie eine Polizist kontrollieren? Den Personalausweis mehr nicht, ggf also Meldebescheinigung Zweitwohnsitz mitführen.
Alle anderen, die nicht im Grenzgebiet wohnen 1. Oder 2.Wohnsitz.., gucken in die Röhre.
NUR eins ist m.E sicher hier sind nach BaWü einreisende Schweizer und Östrreicher, Franzosen aus Grenzgebieten gemeint..nicht Deutsche...
So les ich das obwohl ich gern anders verstehen wollen würde......
Ist hier ein Verwaltungsrechtler unter uns??
Vielleicht könnte er uns dolmetschen....
Die Ba-Wü-Regelung ist schon relativ verwirrend:
Für Tagesausflüge relevant ist hier der Paragraf 2, Absatz 2.
Dort steht ja:
(2) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind,
Personen, die aus Grenzregionen gemäß Anlage 1
für bis zu 24 Stunden einreisen und in diesen Grenzregionen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder
einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben,
Der Absatz besteht aus zwei inhaltlichen Teilen.
Der erste Teil besagt, dass Bewohner (Erst- oder Zweitwohnsitz) der Grenzregionen ohne Angabe von Gründen ohne Quarantäne und Einreiseanmeldung für maximal 24h nach Baden-Württenberg einreisen dürfen.
Der zweite inhaltliche Teil wird durch das Wort "oder" eingeleitet.
Von der Quarantänepflicht und der Pflicht zur Einreiseanmeldung sind damit auch Personen ausgenommen, die nach Baden-Württemberg einreisen wollen und sich davor nicht länger als 24h in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Die Krux ist dabei - und das habe ich bislang auch noch nicht zu 100% durchstiegen - ob ich aus einer Grenzregion einreisen muss, aber in den 24h in egal welchem Risikogebiet sein durfte, oder ob ich wirklich nur aus den Risikogebieten, die auch Grenzregionen sind einreisen darf oder ich mich grundsätzlich in allen Risikogebieten maximal 24h aufhalten darf, ehe ich nach Baden-Württemberg zurück kehre.
Durch das eingefügte Wort "oder" halte ich letzteres für zutreffend, da ab diesem Wort "oder" ein neuer und eigenständiger Teil des Absatzes anfängt.
Meiner Interpretation nach - aber ich bin auch kein Jurist - darf man in Baden-Württemberg einreisen, wenn man sich nicht länger als 24h in einem beliebigen Risikogebiet aufgehalten hat.
Touristische oder private Reisen in Risikogebiete sind nicht ausgenommen und damit aktuell weiterhin zulässig.
PapaTomba hat geschrieben: 05.12.2020 - 11:05
Man muss die 24 h nicht in der Grenzregion verharren.
"...oder einreisen und sich weniger als 24 Stunden in EINEM Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben...."
Nimmt man den Zwischensatz bis zum "oder" weg, wir das klarer.
Der Paragraph 1 definiert dann die Risikogebiete nach den bekannten Kriterien des RKI..
PS: Das ist nur meine Interpretation.
Lg
So steht es exakt im Gesetzestext und da ist erstmal nichts zu interpretieren....
mit dem Auto aus Lörrach in 24 h zum Skifahren nach St. Moritz und zurück ist ok und nicht quarantänepflichtig. Mit dem Privatjet aus Stuttgart nach Samedan in 24h und zurück ist hingegen quarantänepflichtig.
Ganz durchblicken tut man übrigens auch im Sozialministerium nicht, ich hatte dort letzte Woche angerufen, da wollte man mir dann erzählen, dass man sich nur 30 km von der Grenze weg entfernen dürfe. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, meinte man dann das ist halt so ????
PapaTomba hat geschrieben: 05.12.2020 - 11:05
Man muss die 24 h nicht in der Grenzregion verharren.
"...oder einreisen und sich weniger als 24 Stunden in EINEM Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben...."
Nimmt man den Zwischensatz bis zum "oder" weg, wir das klarer.
Der Paragraph 1 definiert dann die Risikogebiete nach den bekannten Kriterien des RKI..
PS: Das ist nur meine Interpretation.
Lg
So steht es exakt im Gesetzestext und da ist erstmal nichts zu interpretieren....
mit dem Auto aus Lörrach in 24 h zum Skifahren nach St. Moritz und zurück ist ok und nicht quarantänepflichtig. Mit dem Privatjet aus Stuttgart nach Samedan in 24h und zurück ist hingegen quarantänepflichtig.
Ganz durchblicken tut man übrigens auch im Sozialministerium nicht, ich hatte dort letzte Woche angerufen, da wollte man mir dann erzählen, dass man sich nur 30 km von der Grenze weg entfernen dürfe. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, meinte man dann das ist halt so ????
am schlausten wäre gar nicht nachzufragen... lasst doch die Diskussionen hier, das ist relativ klar wenn man es aufmerksam liest.
Ganz durchblicken tut man übrigens auch im Sozialministerium nicht, ich hatte dort letzte Woche angerufen, da wollte man mir dann erzählen, dass man sich nur 30 km von der Grenze weg entfernen dürfe. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, meinte man dann das ist halt so ????
☠
Mein Reden....
MagnumPISkifam:
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2017/18 Stubaital, Klinovec,Klinovec,Klinovec (skiline 15957hm pro Tag alltimerecord)
2016/17 Stubaital, Klinovec, Zermatt, Klinovec, Othal, Klinovec, Sierra Nevada,
2015/2016 Zermatt, Kandel(leider ohne Schwarzmoos), Klinovec, Hintertux, Klinovec, Zermatt, Klinovec,
PapaTomba hat geschrieben: 05.12.2020 - 11:05
Man muss die 24 h nicht in der Grenzregion verharren.
"...oder einreisen und sich weniger als 24 Stunden in EINEM Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben...."
Nimmt man den Zwischensatz bis zum "oder" weg, wir das klarer.
Der Paragraph 1 definiert dann die Risikogebiete nach den bekannten Kriterien des RKI..
PS: Das ist nur meine Interpretation.
Lg
So steht es exakt im Gesetzestext und da ist erstmal nichts zu interpretieren....
mit dem Auto aus Lörrach in 24 h zum Skifahren nach St. Moritz und zurück ist ok und nicht quarantänepflichtig. Mit dem Privatjet aus Stuttgart nach Samedan in 24h und zurück ist hingegen quarantänepflichtig.
Ganz durchblicken tut man übrigens auch im Sozialministerium nicht, ich hatte dort letzte Woche angerufen, da wollte man mir dann erzählen, dass man sich nur 30 km von der Grenze weg entfernen dürfe. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, meinte man dann das ist halt so ????
Warum ist es von Stuttgart aus Quarantänepflichtig?
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Der beste Skifahrer am Berg ist der, der den meisten Spaß hat.
PapaTomba hat geschrieben: 05.12.2020 - 11:05
Man muss die 24 h nicht in der Grenzregion verharren.
"...oder einreisen und sich weniger als 24 Stunden in EINEM Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben...."
Nimmt man den Zwischensatz bis zum "oder" weg, wir das klarer.
Der Paragraph 1 definiert dann die Risikogebiete nach den bekannten Kriterien des RKI..
PS: Das ist nur meine Interpretation.
Lg
So steht es exakt im Gesetzestext und da ist erstmal nichts zu interpretieren....
mit dem Auto aus Lörrach in 24 h zum Skifahren nach St. Moritz und zurück ist ok und nicht quarantänepflichtig. Mit dem Privatjet aus Stuttgart nach Samedan in 24h und zurück ist hingegen quarantänepflichtig.
Ganz durchblicken tut man übrigens auch im Sozialministerium nicht, ich hatte dort letzte Woche angerufen, da wollte man mir dann erzählen, dass man sich nur 30 km von der Grenze weg entfernen dürfe. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, meinte man dann das ist halt so ????
Warum ist es von Stuttgart aus Quarantänepflichtig?
... Weil du in meinem Beispiel nicht über eine Grenzregion einreist .... Aber lassen wir das jetzt
markus hat geschrieben: 05.12.2020 - 22:23
Ich vermute dass wir vor Februar nicht mehr zum Skifahren, bzw. Liftbetrieb kommen werden....zumindest in Bayern.
Zum Glück ist der Steinplattenbereich nicht all zuweit entfernt.
Für den Winklmoos-Bereich ist es natürlich Katastrophe.
Könnte mir in Bayern mit dem Söder auch gut vorstellen, dass diese Saison überhaupt kein Liftbetrieb erlaubt wird.