Es scheint, als ob du die Regelungen nicht verstehen willst.maria13 hat geschrieben: 13.12.2020 - 18:23OK. Kein Ausreiseverbot, aber ohne Verstoss gegen die auferlegten Coronamassnahmen kann ich die Grenze nicht erreichen. In anderen Worten, wenn ich mich regelkonform verhalte, keine Weihnachtsferien in der Schweiz für Bürger von BW.Schusseligkite hat geschrieben: 13.12.2020 - 16:13Und?maria13 hat geschrieben: 13.12.2020 - 16:01
OK. Aber es geht nicht um einen Tagesausflug, da dann eh 10 Tage Quarantäne folgen. Es geht um Skiferien über Weihnachten in der Schweiz. Ob das einen Tagesausflug darstellt, ist sicherlich diskutierbar.
Meinst du, die halten dich an und zählen die mitgeführten Socken? Und bei mehr als 2 paar ist klar, du willst länger wegbleiben und dann..kommst du in den Knast? Wirst direkt erschossen?
Es. Gibt. Kein. Ausreiseverbot.
Die Ausreise ist ein zum einen ein "unabweisbarer Grund". Zum Anderen kann man darüber hinaus völlig legal und ohne ein schlechtes Gewissen zu erhalten argumentieren, dass man z.B. in der Schweiz einer sportlichen Betätigung nachgehen will, einkaufen gehen will, etc.
Es gibt schlicht und ergreifend kein Verbot auszureisen, Ausgangsbeschränkungen hin, Ausgangsbeschränkungen her.
Eine Ausreise aus BW ist trotz der Ausgangsbeschränkungen legal möglich. Es ist einzig und allein die Frage, ob du auch während der nächtlichen Ausgangssperre zum Zweck der Ausreise unterwegs sein darfst. So groß ist aber BW ja nicht, dass man es nicht in den 15 Stunden von 05:00 Uhr bis 20:00 Uhr aus BW heraus schaffen sollte.