freerider13 hat geschrieben: 08.11.2021 - 15:16
Ergänzt man das jetzt durch die aktuelle Änderung, so haben wir ab 15.11. 2G in allen geschlossenen Bahnen (außer zum täglichen Bedarf) aber keine maskenpflicht mehr.
2G gilt in allen Bahnen, nicht nur geschlossen. Betreiber könnten natürlich per Hausrecht trotzdem eine Maske verlangen. Bei geschlossen Bahnen könnte ich mir das bei einigen großen Skigebieten durchaus vorstellen, bei offenen eher nicht.
freerider13 hat geschrieben: 08.11.2021 - 15:16
Meine Frau hat gestern irgendwas mitbekommen, dass dieser Ski Austria FFP2 buff doch nicht zugelassen wäre. Grund: es sei für das Personal nicht kontrollierbar, ob jemand den Filter eingesetzt hätte oder nicht. Deshalb pauschales nein.
Klingt irgendwie logisch, wär aber schon schade.
Hat da wer was genaueres mitbekommen?
Nein, alle FFP2-Masken ohne Ventil sind in Österreich zugelassen. Mit einem etwas komisch aussehen Schal erhöht sich natürlich die Chance kontrolliert zu werden und in Diskussion mit Kontrolleuren die die genaue Rechtslage nicht kennen verwickelt zu werden. Also im Zweifelsfall immer eine normale Maske dabei haben, denn diese Diskussionen kannst du nur schwer gewinnen, selbst wenn du absolut im Recht bis.
Nur ein Snowboarder kennt dieses Feeling. Und wenn du es einmal selbst gefühlt hast, ist es unmöglich, nicht mehr zu wollen. Es macht so süchtig, dass es eigentlich illegal sein sollte, aber das ist es nicht und deshalb machen sie so gute Snowboards, dass du nach dem Fahren darauf alles verkaufen und in die Berge ziehen willst, weil ein Mann ein Gleichgewicht in seinem Leben haben muss, und dieses Gleichgewicht sollte 80% Snowboarden und 20% Arbeit sein.
Es sei denn natürlich, es schneit sehr stark, in diesem Fall ist es 100% Einsatz - jeder sagt, wenn du erfolgreich sein willst, musst du dich einsetzen - für den Spaß am Fahren mit deinen Brüdern.
turms hat geschrieben: 08.11.2021 - 16:52
d.h. für einreise ist die Impfung 360 Tagen gültig? aber die Gültigkeit ist für 270 Tagen? was habe ich verpasst?
Wie ein paar Beiträge weiter oben Geschrieben: die Einreiseverordnung ist komplett unabhängig von den Regel im Land. Ich gehe aber stark davon aus dass die Einreiseverordnung demnächst auch novelliert wird und dann nur noch 270 Tage gelten, plus ggf Spezialregeln für J&J und keine Antigen-Tests mehr.
Schnee hat geschrieben: 07.11.2021 - 20:22
Überraschend scheint es so zu sein, dass mit Einführung der 2-G-Pflicht für die Benützung von Seilbahnen und Zahnradbahnen (Seilbahnen wohl im Sinne des Seilbahngesetzes zu verstehen) die Maskenpflicht ab 15.11.2021 in Österreich wegfällt:
Gesetzestext, der mit 15.11.2021 in Kraft tritt:
§ 3 Abs. 2 Z 2 lautet:
„2.
Personen, die die Seil- oder Zahnradbahn zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen, haben in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen eine Maske zu tragen.“
(so die Änderung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung))
Also du verstehst es so, dass Maskenpflicht nur noch gilt wenn die Gondel zur Deckung der Grundbedürfnisse verwendet wird?
Das ist ganz definitiv so. Diese Änderung, welche am 15.11. in Kraft tritt, ersetzt den Absatz, welcher gegenwärtig die Maskenpflicht in Seilbahnen anordnet.
Daher: Ab 15.11. Keine Maskenpflicht mehr in Seilbahnen in Ö!
Was auch nur angemessen ist, da dann auch nur Menschen mit Nachweis Zutritt haben und die brauchen ja nichtmal in der Disco eine Maske.
Und nein, "per Hausrecht" kann das der Betreiber nicht anordnen. Seilbahnen unterliegen in Ö der Transportpflicht des öffentlichen Verkehrs, wodurch sie effektiv gar kein Hausrecht mehr haben.
Ihr verwechselt ständig das Hausrecht in Privatwohnungen oder normalen Geschäften mit dem in öffentlichen Einrichtungen mit spezieller Konzession und umfangreichem Kontrahierungszwang. Da gibts normalerweise nur in sehr eng umgrenzten Fällen überhaupt ein Hausrecht (bspw. Straftaten wie Sachbeschädigung oder Schwarzfahren).
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Mt. Cervino hat geschrieben: 08.11.2021 - 16:29
Bei der FFP2 Maske ist die Maske ja gleichzeitig der Filter. Wo willst du denn da noch einen Filter rausnehmen?
Beim Schal ist der Schalschlauch aber nicht der Filter sondern es ein zusätzlicher Filter eingebaut sein, den man auch entfernen kann.
ich habe schon von vielen Leuten gehört, die bei einer FFP2-Maske zu wenig Luft bekommen und einige Fliesschichten herausnehmen. Gerade bei schwarzen Masken nicht erkennbar, daher der Vergleich.
Habe vor ab 18.11. paar Tage nach Sölden oder Kaprun zu fahren, reicht in Österreich der gelbe Impfausweiß ( aus Deutschland) oder muss ich den digitalisieren lassen?
Soweit ich Weiß reicht auch der Gelbe Impfausweis, wenn du die Seite findest wo das drinsteht. Allerdings empfehle ich eher, den zu digitalisieren, ist halt per se Einfacher, da man dann nur das Handy kurz rauskramen muss, statt nach einem Gelben Heftchen zu suchen.
Benjamin Franklin: “Those who would give up essential liberty to purchase a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.” Nach Stäntn und miki.
Winter 2020/21: 6 Tage Alpin, 6x Wandern 3x Nordisch Sommer 2021 18x Wandern Winter 2021/22 12 Tage
Tyrolens hat geschrieben: 08.11.2021 - 17:53
Diese Anomalie, dass Seilbahnen öffentliche Verkehrsmittel sind, sollte auch endlich abgeschafft werden.
Seilbahnen sind ersteinmal nur Eisenbahnen, und die können auch nichtöffentlich sein. Aber selbst öffentliche Eisenbahnen / Seilbahnen können die Beförderung an die Erfüllung von Beförderungsbedingungen knüpfen. Und auch ohne Jurist zu sein würde ich die Chance für eine erfolgreiche Klage gegen Maskenpflicht in einer Gondel eher gering einschätzen.
Zuletzt geändert von hch am 08.11.2021 - 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Widdi hat geschrieben: 08.11.2021 - 18:07
Soweit ich Weiß reicht auch der Gelbe Impfausweis, wenn du die Seite findest wo das drinsteht. Allerdings empfehle ich eher, den zu digitalisieren, ist halt per se Einfacher, da man dann nur das Handy kurz rauskramen muss, statt nach einem Gelben Heftchen zu suchen.
Ja, der Impfausweis reicht. Ich benutze immer ein Ausdruck des EU-Zertifikates, denn ich will den Impfpass nicht immer mit herumschleppen. Passt zusammengefaltet bestens in die Geldtasche.
Widdi hat geschrieben: 08.11.2021 - 18:07
Soweit ich Weiß reicht auch der Gelbe Impfausweis, wenn du die Seite findest wo das drinsteht. Allerdings empfehle ich eher, den zu digitalisieren, ist halt per se Einfacher, da man dann nur das Handy kurz rauskramen muss, statt nach einem Gelben Heftchen zu suchen.
mFg Widdi
Ich habe noch ein altes Nokia- ohne Internet usw.,
deswegen frage ich, also Handy ist bei mir keine Option.
Habe nur die gute SMS und Telefonfunktion.
Also zeige ich dann immer meinen guten alten DDR Impfpausweis wo aber die aktuelle Coronaimpfung drinnen steht
Tyrolens hat geschrieben: 08.11.2021 - 17:53
Diese Anomalie, dass Seilbahnen öffentliche Verkehrsmittel sind, sollte auch endlich abgeschafft werden.
Seilbahnen sind ersteinmal nur Eisenbahnen, und die können auch nichtöffentlich sein. Aber selbst öffentliche Eisenbahnen / Seilbahnen können die Beförderung an die Erfüllung von Beförderungsbedingungen knüpfen. Und auch ohne Jurist zu sein würde ich die Chance für eine erfolgreiche Klage gegen Maskenpflicht in einer Gondel eher gering einschätzen.
Das stimmt zwar so nicht... aber wir reden hier ja primär davon, dass nicht die Seilbahngesellschaft trotz Wissen um die Abschaffung der Maskenpflicht selbsttätig eine solche anzuordnen versucht (warum sollte man das auch tun?). Sondern davon, dass in Unkenntnis der Abschaffung einzelne Liftler eine inexistente Vorschrift umsetzen wollen. Und das hat dann gar nichts mit den Beförderungsbedingungen zu tun (und nein, ein Plakat "hier herrscht Maskenpflicht" ist keine Änderung der Beförderungsbedingungen).
Der nervige Typ am Seiterkar in Sölden hat also zu früh geübt
Aber so wirklich glauben kann ich die Maskenfreiheit noch nicht. Wäre ja zu schön für meine baldigen geplanten Aufenthalte.
Bloss, was mach ich mit den überzähligen FFP2-Masken? In der Schweiz „darf“ man die ja nicht tragen
Ich hätte mal eine Frage an die Skifahrer, die bereits unterwegs waren:
Wird hier 2G auch wirklich (!) geprüft, d.h. scannen des Barcodes oder Abgleich des Personalausweises?
Hier in meiner Umgebung zeige ich meine Covid App, dass könnte aber auch eine Kopie oder ein Screenshot sein… so richtig wurde das noch nie überprüft!
Gecko hat geschrieben: 08.11.2021 - 19:46
Ich hätte mal eine Frage an die Skifahrer, die bereits unterwegs waren:
Wird hier 2G auch wirklich (!) geprüft, d.h. scannen des Barcodes oder Abgleich des Personalausweises?
Hier in meiner Umgebung zeige ich meine Covid App, dass könnte aber auch eine Kopie oder ein Screenshot sein… so richtig wurde das noch nie überprüft!
Habt ihr da andere Erfahrungen?
Danke und Grüße, Gecko
Gerade in Ba-Wü auf der Genusstrefftour wurde zumindest meist geschaut, dass auch wirklich die Zweitimpfung in der App war. Teilweise auch Prüfung durch Scan. Ausweis nie. Wie immer aber sehr gemischt
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@Gecko: Da 3G resp. 2G bei den Bergbahnen erst ab 15.11. gilt, kann gar noch niemand Erfahrungen gemacht haben.
In den Berg-Restaurants wurde mehrheitlich kontrolliert. Manchmal mit, manchmal ohne Ausweis.
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Widdi hat geschrieben: 08.11.2021 - 18:07
Soweit ich Weiß reicht auch der Gelbe Impfausweis, wenn du die Seite findest wo das drinsteht. Allerdings empfehle ich eher, den zu digitalisieren, ist halt per se Einfacher, da man dann nur das Handy kurz rauskramen muss, statt nach einem Gelben Heftchen zu suchen.
mFg Widdi
Ich habe noch ein altes Nokia- ohne Internet usw.,
deswegen frage ich, also Handy ist bei mir keine Option.
Habe nur die gute SMS und Telefonfunktion.
Also zeige ich dann immer meinen guten alten DDR Impfpausweis wo aber die aktuelle Coronaimpfung drinnen steht
Der gelbe WHO impfausweis reicht definitiv. Rechtlich gesehen zumindest. Bin damit auch zu den „härtesten“ Zeiten überall über die Grenzen gekommen.
Allerdings würd ich dir dringend empfehlen, in der Apotheke noch das digitale impfzertifikat anfertigen zu lassen. Der QR Code erleichtert die Abläufe einfach ungemein. (Flugreisen etc.)
ein grenzbeamter kennt jetzt die Bedeutung des WHO Ausweises und ist auch in der Lage, diesen auf Echtheit zu prüfen. Beim Verkäufer der Tageskarte oder dem Türsteher der Apres Ski bar wär ich da jetzt nicht so sicher…
Daher besser ausstellen lassen.
Muss ja auch nicht in ein Smartphone- ausgedruckt dabei haben reicht auch völlig.
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Gecko hat geschrieben: 08.11.2021 - 19:46
Ich hätte mal eine Frage an die Skifahrer, die bereits unterwegs waren:
Wird hier 2G auch wirklich (!) geprüft, d.h. scannen des Barcodes oder Abgleich des Personalausweises?
Hier in meiner Umgebung zeige ich meine Covid App, dass könnte aber auch eine Kopie oder ein Screenshot sein… so richtig wurde das noch nie überprüft!
Habt ihr da andere Erfahrungen?
Danke und Grüße, Gecko
Wie schon gesagt: da das Ganze erst ab 15.11. gültig ist kann da noch keiner Erfahrungswerte liefern.
Da aber angekündigt wurde, dass die Zügel bezüglich Kontrollen massiv angezogen werden sollen ist wohl schwer davon auszugehen - und man sollte es mit einplanen.
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Man kann übrigens mit der CovPass-App ein PDF des QR-Code-Ausdrucks erzeugen, also eine Kopie des Zettels, den man von der Apotheke/Arzt bei Erstellung des QR-Codes bekommen hat.
So kann man ganz ohne Scanner oder Kopierer den QR-Code samt Personendaten ausdrucken.
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hch hat geschrieben: 08.11.2021 - 09:11
Also Schulpflichtige Kinder müssen nicht geimpft werden und brauchen nicht einmal PCR Tests, zudem gelten die Tests jetzt auch am Wochenende. Da die Stelle in der COVID-19-Schulverordnung behandelt übrigens nicht nur den Testpass, sondern auch von befugten Stellen durchgeführte Tests, was gerade in den Ferien wichtig ist. Das ganze gilt aber nur für in Österreich Schulpflichtige Kinder und nicht für Touristen aus dem Ausland. Sehr wirr, und ich glaube da wird bald nachgebessert.
Und es gilt generell erst für Kinder ab 12 Jahren. Denn alle unter 12 müssen keinen Nachweis erbringen, weder Test- noch Impfnachweis noch sonstwas.
LOL hat geschrieben: 07.11.2021 - 22:55
Für Seilbahnen gilt 2G erst ab 15. November. Ab 15. November gilt dann 2G und es herrscht keine (!) Maskenpflicht mehr.
Tja, nun habe ich gerade letzte Woche 2 Stück von den Ski Austria FFP2 Schlauchschals bestellt, inklusive Ersatz-Filter. War dann wohl für die Tonne. Aber wer weiß, vielleicht findet der dann noch in den Bayerischen Skigebieten Verwendung (Zugspitze, Garmisch Classic, Brauneck). Je nachdem, wie die Regeln dann sind, und ob der Schal als FFP2 Maske anerkannt wird in Bayern.